Whistleblower: aktuelle Fälle in Deutschland

Die hier skizzierten Fälle können wir kommunizieren. Andere - aus unterschiedlichen Gründen - nicht. ""Aktuell" meint: Sie sind gerichtlich noch nicht endgültig entschieden. Unabhängig davon: Die betroffenen Whistleblower müssen damit lange leben: Damit, dass sie der Gesellschaft einen Nutzen verschafft haben, den sie aber persönlich mit (meist erheblichen) Nachteilen bezahlen müssen. Eine absolut paradoxe Situation!

Die Zeitangaben unter der Überschrift beziehen sich auf den Zeitpunkt des Aktes des Whistleblowing und dem Ende dieser Aktion. Sofern es eines gibt. Steht die zweite Zeitangabe in Klammern, so stellt dies das vorläufige Ende dar - der Fall ist dann für den betroffenen Whistleblower noch nicht ausgestanden. Positiv meist sowieso nicht. 

Die hiesige Übersicht lässt sich direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/WB.

Andere Fallbeispiele finden sich in kompakter Form unter In Kurzform: 23 Whistleblowerfälle. Ausführliche Darstellungen unter Whistleblower - Menschen, die etwas bewegen.


Betrug an Krebspatienten: Whistleblower aus Bottrop gekündigt

2014 - bis heute

Branche: Gesundheit - Medizin

Es dürfte sich als einer der großen Medizin-Skandale erweisen: Jahrelang hatte der Inhaber der berühmten "Alten Apotheke" in Bottrop auf ärztliches Rezepte hin in (angeblich) individuell zusammengestellten Krebstherapielösungen reine Kochsalzlösungen an die schwerkranken Krebspatienten verkauft. Und gegenüber den Krankenkassen entsprechend abgerechnet. 

Jetzt ermittelt die Staatsanwaltschaft. Wegen Betruges. Konkret: Abrechnungsbetrugs. Wegen der Irreführung oder Betrugs an den Patienten laufen derzeit keine staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen. Auch nicht wegen "Körperverletzung". Dabei geht es um rund 40.000 Krebstherapien. Betroffen: tausende von Patienten.

Begonnen hatten die Ermittlungen 2014. Der Ehemann seiner dort gekündigten Ehefrau hatte die Staatsanwaltschaft informiert. Die Anwälte des beschuldigten Ehrenmannes und Besitzer der "Alten Apotheke" konnten die Staatsanwälte davon überzeugen, dass der Anzeigensteller alles nur "aus zweiter Hand" habe und daran nichts sei. Die Staatsanwaltschaft stellte die Ermittlungen wieder ein.

Jetzt ist ein anderer der Angestellten des "Krebsapothekers" zur Staatsanwaltschaft gegangen - er konnte dem Treiben nicht länger zusehen. Und jetzt (erst) wurden die Staatsanwälte aktiv. Sie fingen eine der Krebsinfusionen ab, ließen diese untersuchen und der Verdacht bestätigte sich. Der Krebsapotheker sitzt seit Anfang des Jahres in U-Haft. 

Nicht ohne vorher den Whistleblower fritslos zu kündigen. Der wehrt sich nun vor dem Arbeitsgericht mit einer Kündigungsschutzklage. Und hat offenbar Glück. Die Arbeitsrichterin Birte KENSY ließ in der Verhandlung unmissverständlich durchklingen, dass hier das Gemeinwohl absoluten Vorrang vor der Loyalität des Arbeitnehmers gegenüber seinem Brötchengeber habe. Bzw. dass es geradezu die Pflicht des gekündigten Whistleblowers war, eine Anzeige gegen seinen Arbeitgeber zu stellen.

Das Urteil wurde am 14. Juni verkündet: Der Whistleblower verlor seine Klage, der inhaftierte Apotheker bekam Recht mit seiner Kündigung. Die schriftliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor. Mündlich erklärte die Richterin, der Whistleblower sei deswegen gekündigt, weil er unrechtmäßig Arzneimittel für sich über die Apotheke kostengünstig bestellt habe. Dass dies eine interne Absprache gewesen sei, mochte die Richterin nicht glauben - trotz angebotenen Zeugenbeweises.

Der ganze Vorgang über die Alte Apotheke ist zu lesen bei CORRECT!V: Ein Beutel ohne Wirkstoff.

Über die arbeitsrechtlichen Folgen wird das DokZentrum weiter berichten


Bundesverfassungsgericht nimmt Verfassungsbeschwerde von Andrea FUCHS nicht zur Entscheidung an

1997 - heute: auch im Jahr 20 noch immer nicht ausgestanden
Branche: Banken

Der Fall geht nun ins 20. Jahr (in Worten: zwanzig). Andrea FUCHS, die 1997 im Zusammenhang mit Insiderhandeln in der DZBank Alarm geschlagen hatte, daraufhin insgesamt 19 Male gekündigt wurde und alle Kündigungsschutzprozesse erst verloren und dann mühsam in einem sog. Restitutionsverfahren letztlich doch noch für sich entscheiden konnte, war 2013 beim Landesarbeitsgericht Frankfurt aufgelaufen. Der Richter hatte in seinem letzten Urteil, bevor er sich in die Pension verabschiedete, in zweiter Instanz der Bank recht gegeben. Und - um ganz sicherzugehen - keine Revision zugelassen. 

Die Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht lief ins Leere, so wie über 95% solcher Klagen enden. Jetzt hat auch das Bundesverfassungsgericht am 21.12.2016 nach über dreijähriger Behandlung über die Verfassungsbeschwerde von Andrea FUCHS entschieden. Und die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen.

Begründung: Zwar habe das Frankfurter Landesarbeitsgericht nicht sorgfältig zwischen Meinungsfreiheit und "Ehre" der DZ Bank abgewogen, "aufgrund der konkreten Umstände" sei aber davon auszugehen, "dass auch bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit hinter den Belangen der Beklagten des Ausgangsverfahrens zurücktreten würde" (1 BvR 32/14).

Entschieden hat die 3. Kammer, nicht die erste, die für Presse- und Meinungsfreiheit zuständig ist. Jetzt bleibt Andrea FUCHS nur noch der Gang in die allerletzte Instanz: zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg.

Als die Geschichte ihren Anfang nahm, 1997, war die Whistleblowerin 35 Jahre alt. 2017 ist sie 55 Jahre. So kann ein Leben dahinschwinden, wenn man in Deutschland Alarm schlägt. Der ganze Fall ist von Anbeginn an ausführlich dokumentiert unter www.ansTageslicht.de/AndreaFuchs.


BaFin (Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht) wirbt mit Whistleblower-Hotline

seit 1.1.2017
Finanzdienstleistungsbranche (Banken, Versicherungen, Anlagefonds, t.w. auch Grauer Kapitalmarkt)

Seit 2017 ist die im Sommer 2016 angekündigte anonyme Hotline beim BaFin in Betrieb, die auf deren Website so beworben wird, dass

  • "mutmaßliche Verstöße gegen Aufsichtsrechts", so gemeldet werden können, dass
  • "einerseits die absolute Anonymität des Hinweisgebers" gewährleistet ist,
  • andererseits die Behörde trotzdem mit dem Hinweisgeber "in Kontakt treten" kann.

Dies trifft allerdings nur eingeschränkt zu. Dass die Behörde Hinweisgeber gerne anonym halten möchte, ist nachvollziehbar. Und wird vermutlich seitens der Behörde auch so (gerne) praktiziert werden.

Allerdings: Wenn es zu strafrechtlichen Ermittlungen kommen sollte, egal von welcher Seite die ausgehen, kann die Gegenseite Akteneinsicht nehmen. Dann ist auch die Anonymität eines Whistleblowers nicht mehr garantiert, sondern für den Arbeitgeber des Hinweisgebers erkennbar - mit den bekannten Folgen.

Besser ist es für Whistleblower, Missstände über einschlägige Medien bekannt zu machen. Vorteile:

  • Der Whistleblower ist jetzt "Informant" und ist über das Zeugnisverweigerungsrecht der Journalisten (auch Redaktionsgeheimnis genannt oder als Informantenschutz bezeichnet) geschützt.
  • Durch die Bekanntgabe in der Öffentlichkeit wird der Druck auf die Behörde stärker, auch wirklich etwas gegen einen Misstand zu tun.

Mehr dazu auf der Website von FONDS professionell in einem Interview der Juliausgabe mit dem Whistleblower-Netzwerk: Whistleblower aufgepasst: Was Informanten aus Banken wissen sollten.


Ist das Modell Ombudsmann / Ombudsfrau für Whistleblower geplatzt?

Urteil des LG Bochum v. 16. März 2016 verweigert Ombudsleuten als Rechtsanwälte den Beschlagnahme- und Durchsuchungsschutz

Weil es in Deutschland so gut wie keine Whistleblowerschutz-Regelungen gibt, haben sich auf Qualität und Effizienz bedachte Unternehmen, Behörden und andere Institutionen andere (Behelfs)Modalitäten einfallen lassen: anonyme Hotlines oder das Einschalten von Ombudsleuten.

Letztere konnten - bisher - als Vertrauenspersonen zwischen Whistleblowern und betroffenen Institutionen agieren und Hinweisen nachgehen - ohne von dritter Seite dabei gestört zu werden oder ihre Informationen en Detail preisgeben zu müssen. Im Vordergrund steht immer das Ziel, Hinweise auf Fehlverhalten usw. zu überprüfen, um Misständen abzuhelfen bzw. Änderungen, Verbesserungen etc. initiieren zu können.

Wie auf der Handelsblatt-Jahrestagung "Compliance" im September 2016 in Düsseldorf bekannt wurde, hat erstmals ein Gericht, konkret das LG Bochum (Az: II - 6 Qs 1/16 bzw. AG Bochum 64 Gs 3902/15) in einem entsprechenden Beschluss gegen eine Beschwerde einer Rechtsanwältin, die als Ombudsfrau fungierte, das Berufsgeheimnisprivileg bzw. den entsprechenden Schutz abgesprochen. Begründung: Das in § 97 Absatz I Satz Nr. 3 StPO verbürgte Zeugnisverweigerungsrecht gelte nicht für Ombudsleute, weil sich dies nur auf das Verhältnis Beschuldigter bzw. Angeklagter und seinen Verteidiger beziehe. Zwischen einem Hinweisgeber jedoch und einem selbst als Rechtsanwalt fungierendem Ombudsmenschen gäbe es diese "schutzwürdige Vertrauensbeziehung" nicht. Und im übrigen auch kein Mandat.

Hintergrund: In einem Unternehmen hatte ein Whistleblower von diesem Modell Gebrauch gemacht und eine Anzeige gegen den Geschäftsführer wegen Korruption und Untreue übermittelt. Die Ombudsfrau (Rechtsanwältin) hatte daraufhin Auszüge aus der Strafanzeige der "Integritätsbeauftragten" des Unternehmens per Email zugeleitet. Die wiederum informierte den Beschuldigten, der seinerseits die Staatsanwaltschaft einschaltete. Zweck: den vollständigen Inhalt der Strafanzeige, der bisher nur bei der Ombudsfrau lag, zu kennen. Die Quelle aufzuspüren war nach unseren bisherigen Recherchen offenbar nicht Ziel der Staatsanwaltschaft - der "anonyme Hinweisgeber ist ... nicht Beschuldigter, sondern kommt lediglich als Zeuge in Betracht."

Daraufhin durchsuchte die Staatsanwaltschaft die Diensträume der Anwältin, die ihrerseits Beschwerde einlegte. Ohne Erfolg - das LG Bochum bestätigte das Vorgehen des Amtsgerichts und dessen Begründung. Da es um einen Tatverdacht mit einem Untreueschaden in Millionenhöhe ging, akzeptierten die Richter das Vorgehen auch als verhältnismäßig". 

Dieser Auslegung des § 97 und den darin kodifizierten Schutzregelungen für Rechtsanwälte durch die beiden Gerichte wird bereits deutlich widersprochen, so z.B. auf der Site www.wirtschaftsrecht.de. Außerdem gibt es eine unmissverständliche Interpretation der fraglichen Rechtsvorschrift zum § 97 StPO in der Zeitschrift für Internationale Strafrechtsdogmatik.

Nun bleibt die weitere Rechtsentwicklung abzuwarten. Bzw. die Hoffnung, dass sich an dieser Sicht der Dinge nicht andere untere Instanzen (AG, LG) orientieren. Besser wäre es, wenn sich die Politik selbst zu einer gesetzgeberischen Klarstellung durchringen könnte. 


Abrechnungsbetrug in Berliner DRK-Krankenhäusern

2006 - 2016

Branche: Medizin und Gesundheit

Fast 10 Jahre lang konnte der Chefarzt der Radiologie am DRK-Krankenhaus Berlin sein finanzielles Unwesen treiben: angestellte Untergebene, die t.w. keine Ausbildung und deshalb keinerlei Zulassung für spezielle radiologische Untersuchungen hatten, wurden gezwungen, für ihren Chef Stunden zu schieben bzw. Leistungen zu erbringen. Auf etwa 14 Millionen Euro beliefen sich bis zum Schluss die so erschlichenen Honorare.

Zwei der Mitarbeiter sträubten sich. Und schlugen 2006 Alaram. Zunächst intern. Reaktion: Die Geschäftsführung ließ die beiden mittels einer Detektei überwachen, ließ Peilsender an deren Autos anbringen.

Letzteres flog auf - einer der Whistleblower verwechselte das Gerät mit einer Bombe und schaltete die Polizei ein. Jetzt kam Bewegung in die Ermittlungen: die Staatsanwaltschaft durchsuchte mehrmals Wohnungen und Diensträume der Beschuldigten.

Bis zum Prozessbeginn dauerte es bis 2016. Mitten im Prozess wurde das Strafverfahrengegen die 24 Angeklagten eingestellt. Begründung des Gerichts: Ein "bandenmäßiger Betrug" habe sich nicht nachweisen lassen. Und die einfachen Betrugshandlungen seien inzwischen teilweise "verjährt". Und die Angeklagten hätten bereits in U-Haft gesessen, ihre Existenz verloren.

Die beiden Whistleblower, die sich mehrfach vor den Berliner Arbeitsgerichten gegen ihre Kündigungen (Plural !) wehren mussten, konnten neue Arbeitsplätze finden.

Wir versuchen bis heute Licht in einige Ungereimtheiten zu bringen. Bis heute lässt uns die Berliner Staatsanwaltschaft auflaufen. AnsTageslicht.de wird jetzt notfalls die Gerichte bemühen.


Abrechnungsbetrug in der Volkshochschule Berlin Lichtenberg

2015 - ?

Branche: Schule, Ausbildung, Weiterbildung

Damit Weiterbildungskurse 'stattfinden', zu denen sich entweder niemand oder zu wenige Interessenten gemeldet hatten, haben eine Reihe von Referenten an der Margarete-Steffin-VHS in Berlin-Lichtenberg einfach Namen erfunden, die sie auf die Teilnehmerliste gesetzt hatten. Und sogar die (geringen) Teilnehmergebühren aus eigener Tasche bezahlt. 

Eine Whistleblowerin aus der VHS hatte dies intern gemeldet. Daraufhin wurden die Vorwürfe von einer externen WP-Gesellschaft überprüft. Die Vorwürfe wurden bestätigt. Der Bericht der Prüfer verschwand im Dezember 2014 in der Schublade der VHS-Geschäftsführung. Gegen die vier Beschuldigten innerhalb der Vehörde wurde zwar ermittelt, aber nichts unternommen.

Die Whistleblowerin wandte sich daraufhin an die Berliner Zeitung, die am 15. März 2016 erstmals berichtete: Haarsträubende Vorgänge. Jetzt ging es der Whistleblowerin an den Kragen: sie wurde versetzt.

Seither verlangen die Bezirksverordneten Aufklärung. Das Bezirksamt und insbesondere das Rechtsamt mauern - die gewählten Abgeordneten tappen bis heute vielfach weiter im Dunkeln. Die Sommerpause und die Wahlen Ende September in Berlin verzögern die Aufklärung weiter - die neuen Bezirksverordneten sind noch nicht im Amt.

Wir werden weiter über den Fall berichten.


Anna BUZZONI, Berlin - Transparency International

2012 - September 2015

Branche: NGO

Normalerweise nimmt man den Namen Transparency International (TI) im Zusammenhang mit dem Kampf gegen Korruption und dem Einsatz für Whistleblower und deren Schutz zur Kenntnis. Diesesmal ist es anders: Anspruch und Wirklichkeit klaffen bei der international aufgestellten Organisation offenbar weit auseinander. So zeigt es der Fall der ehemaligen TI-Angestellten Anna BUZZONI. Das Recherchebüro CORRECT!V hat den Fall recherchiert und bekannt gemacht:

Die Italienerin, die von TI eingestellt wurde, arbeitete für ein spezielles Projekt, beim Water Integrity Network (WIN). Wasser ist weltweit ein unverzichtbarer Rohstoff und absolutes Lebenselixier - Korruption und Missmanagement schädigen Millionen Menschen.

WIN war zunächst ein Programm von TI. Um noch mehr Gelder zu aquirieren wurde WIN in eine Stiftungs-Hülle umgemodelt mit Sitz in Holland. Das kolldidierte nicht nur mit der eigenen Satzung, sondern entsprach auch nicht der Intention und dem Willen der TI-Geldgeber. Die Stiftung und alle sonstigen Vorbereitungen, die ein ganzes Jahr in Anspruch nahmen, wurden wieder rückgängig gemacht. Anna BUZZONI und einige anderen Kollegen, die die eigentliche Arbeit wichtiger ansahen als die Konzentration auf höchst fragwürdige Rechtskonstruktionen schrieben über das interne Chaos einen Whistleblower-Bericht. Und wollten auch die Verquickung des WIN-Leiters mit privat-familiären Interessen hinterfragen lassen. Adressat: das Ethikommittee von TI.

Durchgeführt wurde die Untersuchung nur halbherzig. Und letztlich von der obersten Leitung von TI - ein klarer Satzungsverstoß. Auch das wurde von den Whistleblowern kritisiert, aber nicht zur Kenntnis genommen. Das Ende der Geschichte: Die Aufgabenfelder von Anna BUZZONI wurden abgewickelt, ihr Vertrag nicht verlängert. Der im Fokus stehende Chef von WIN ist heute nach wie vor bei/für TI aktiv.

Die ganze Geschichte bei CORRECT!V: Auf taube Ohren


Eric BEN-ARTZI, New York - Deutsche Bank AG, Frankfurt/M.

Frühjahr - (Mai 2015)

Banken und Finanzsystem

Der Vorgang fällt in die Endphase der Finanzkrise. Der promovierte Mathematiker wechselte 2010 von der Investmentbank Goldman Sachs zur Deutschen Bank, wo er als Risiko-Analyst Bewertungsrisiken bei speziellen Finanzgeschäften erstellen sollte, für die es t.w. keinen Marktwert (mehr) gab. Konkret hatte er sog. Leveraged Super Senior Tranches, die 10fach gehebelt worden waren, auf deren Risiken hin abzuklopfen. Damit kann man Ausfallrisiken von Anleihen handeln, also eine Art von Kreditversicherung. Die Deutsche Bank hatte derlei Papiere im Wert von 130 Mrd. US-$ in ihrem Portfolio. 

Die von der Deutschen Bank vorgegebenen Bewertungsmethoden betrachtete BEN-ARTZI nicht nur als ungeeignet, sondern nach amerikanischem Wertpapierrecht sogar als illegal, weil damit potenzielle Verluste verschleiert werden können. Dies läuft auf Bilanzfälschung hinaus.

Fünf Monate lang versuchte Eric BEN-ARTZI intern mit seinen Vorgesetzten sowie unter Inanspruchnahme der seit 2010 bei der Deutschen Bank internen Whistleblower-Hotline das Problem zu diskutieren. Es gelang ihm nicht. Danach nahm er Kontakt zur US-amerikanischen Wertpapierbehörde SEC auf, stellte sich dann im November 2011 offiziell als Whistleblower zur Verfügung, die daraufhin Ermittlungen aufnahm.

Die Folge: BEN-ARTZI wurde auf der Stelle entlassen. Die Deutsche Bank streitet die Vorwürfe bis heute als "vollkommen unbegründet" ab.

Im Mai 2015 hat die SEC (Security Exchange Commission) nun festgestellt, dass die Deutsche Bank allein im letzten Quartal 2008 sowie im ersten Quartal 2009 mögliche Verluste in Höhe von 1,5 bzw. 3,3 Mrd. Dollar verschleiert hat. "Auf dem Höhepunkt der Finanzkrise haben die Berichte der Deutschen Bank die signifikanten Risiken in diesen großen, komplexen, illiquiden Positionen nicht widergespiegelt", so Andrew CERESNEY von der Vollstreckungsabteilung der SEC. Die Deutsche Bank muss nun (bescheidene) 55 Millionen Strafe zahlen.

Eric BEN-ARTZI ist derzeit immer noch auf Jobsuche.


Patrick VENZKE aus Deutschland - National Football League (NFL), USA

Mai 2015

Branche: Profi-Sport

"Wie eine nukleare Explosion" lautet der Titel eines ausführlichen SPIEGEL-Interviews (Ausgabe 20 v. 9. Mai 2015), in der der ehemalige NFL-Spieler Patrick VENZKE über seine dramatischen Gesundheits- und sozialen Probleme spricht, die mit dieser knallharten US-amerikanischen Sportart verbunden sind. VENZKE hatte sich bei einem Heimaturlaub selbst an den SPIEGEL gewandt - nachdem er als Profi aufgehört hatte: "Es hätte mich sonst meine Karriere gekostet."

Seit 2010 haben sich 9 NFL-Spieler das Leben genommen. Der spezifische Sport, der mit aller Kraft bzw. t.w. auch Gewalt praktiziert wird, führt durch die ständigen Erschütterungen beim Zusammenkrachen mit bzw. Niederringen der Gegner zu Beschädigungen des Frontallappens im Gehirn, der für die Emotionen zuständig ist. Langjährige Spieler versuchen das mit Steroiden, Schmerztabletten und Aufputschtabletten ("Uppers") zu kaschieren. Die Folgen: nachhaltige Gesundheitsschäden, regelmäßiges Ausrasten im Privatleben und dadurch auch massive Beeinträchtigung der Sozialsphäre.

"American Football ist wie eine nukleare Explosion - es gibt keine Gewinner, nur Überlebende. Klingt krass, stimmt aber", so das Resümee von Patrick VENZKE.


11 Altenpflegerinnen - "Haus der Geborgenheit" / Mantra Sozial GmbH, Dorsten

Juli 2014 - heute

Branche: Medizin und Pflege

Der 'Klassiker' im Bereich der Pflege: Überstunden, zu wenig Personal, problematische Arbeitsbedingungen. Die Leidtragenden sind die Senioren.

Im Juli 2014 schreiben 11 von insgesamt 15 bzw. 18 Altenpflegerinnen eine Überlastungsanzeige an die Geschäftsleitung der Fa. Mantra, die das "Haus der Geborgenheit" betreibt. Gleichzeitig schicken Sie das Schreiben an die zuständige Heimaufsicht im Kreis Recklinghausen und die Pflegekasse. Zwei Wochen zuvor hatte bereits der Pflegedienstleiter Anfang Juli der Geschäftsleitung mitgeteilt, dass er der "Verantwortung für die Bewohner, der Mitarbeiter und der Organisationsstruktur nicht mehr gerecht werden könne. Folge: Er wird außerordentlich und fristlos gekündigt. Als das Schreiben der 11 anderen Altenpfleger eingeht, kündigt der Arbeitgeber auch sie.

Der Vorgang geht zum Arbeitsgericht Herne (3 Ca 2023/14) in erster Instanz. Die Kündigungsschutzklagen werden abgelehnt. Die Begründung des Gericht ist 'klassisch' und entspricht der derzeit gängigen Rechtsprechung: Die Kläger hätten

  • zunächst eine interne Klärung mit dem Arbeitgeber versuchen müssen, um der Loyalitätspflicht Genüge zu tun
  • die kommunizierten Informationen sorgfältig auf ihre Zuverlässigkeit prüfen müssen.

Da beides nicht in (ausreichendem Maße) geschehen sei, so das Arbeitsgericht, stelle die Weiterleitung der Überlastungsanzeige/Schreiben an die Geschäftsleitung "eine unverhältnismäßige Reaktion" dar. Die wiederum sei als "Pflichtverletzung" anzusehen, weshalb es dem Arbeitgeber "unzumutbar" ist, das Arbeitsverhältnis weiterzuführen.

Inzwischen haben 8 von 11 Gekündigten aufgegeben - u.a. aus gesundheitlichen und psychischen Gründen. 3 klagen weiter - jetzt vor dem Landesarbeitsgericht. 

Die Reihenfolge, erst eine interne Klärung versuchen, dann erst einen Schritt weitergehen, um damit die Loyalitätspflichten zu wahren, entspricht im deutschen Arbeitsrecht der sog. herrschenden Meinung. Der Realität entspricht sie nicht. In der Regel folgen die ersten Sanktionen des Arbeitgebers meist bereits auf die erste (interne) Kritik. Konkret: Die Einhaltung der (Loyalitäts)Hierarchie ist nicht Teil der Lösung, sondern ursächlicher Bestandteil des Problems.

So wie auch im Fall der ehemaligen Berliner Altenpflegerin Brigitte HEINISCH: www.ansTageslicht.de/Heinisch. Hier ging es sogar um eine (halb)staatliche Einrichtung.


Andrea SCHULZ - KV (Kassenärztliche Vereinigung), Bremen

2001 - 2012

Branche: Berufsständische Vertretung / Lobbyistenverband

Deckte als Justiziarin im Jahr 2001 eine unzulässige finanzielle Vergünstigung an den Vizepräsidenten der KV Bremen auf und sprach dies intern offen an. Wurde sofort gemobbt, konnte aber eine KV-interne Untersuchung auslösen. Ergebnis: Der Vize musste das Geld zurückzahlen. Sie selbst wurde daraufhin weiter ausgegrenzt.

War nicht bereit zu kündigen, hing an ihrem Job und holt sich dazu externe Beratung und sichert sich Unterstützung aus der Ärzteschaft.

Die KV Bremen indes lernt nicht hinzu. Grenzt weiter die unbotmäßige Justiziarin aus. Auseinandersetzungen gipfeln in einem Hausverbot, das vom Gericht wieder aufgehoben wird. Als sie an ihren Arbeitsplatz zurückkehren will, wird sie in ein leeres Büro mit leerem Schreibtisch verfrachtet: ohne PC und Telefon.

Klagt erneut bis zum Landesarbeitsgericht. Dort kommt es zu einem Vergleich, auf den sich Andrea SCHULZ nach insgesamt 10 Jahren einlässt. Hat darüber jetzt ein Buch veröffentlicht: "Eine Frage der Selbstachtung. Meine Zeit als KV-Justiziarin". Unter anderem zur Selbsttherapie, um das Ganze besser zu verarbeiten.


Frank TIBO, Leiter der Steuerabteilung - HypoVereinsbank (HVB-Bank), München

2007 - 2014

Branche: Banken und Finanzsystem

"Cum-Ex-Geschäfte" sind zwar nicht direkt illegal, aber im (aller)höchsten Maße mehr als fragwürdig. Europas Finanzminister kämpfen schon länger dagegen: Besitzer von Aktien, die Dividenden kassieren, können dabei zuviel gezahlte Kapitalertragssteuern vom Finanzamt zurückfordern. Z.B. dadurch, dass sie sich die gezahlten Steuern anderswo anrechnen lassen. Soweit sogut. Das Problem: Wenn um die Tage der Dividendenzahlungen eine Aktie mehrfach den Besitzer wechselt, kann es dazu kommen, dass die Aktie mehrfache Besitzer hat. Die sich dann alle die einmal gezahlte Kapitalertragssteuermehrfach anrechnen bzw. auszahlen lassen können. Klingt absurd, ist aber so.  Viele bekannte Namen haben damit viel verdient. Und sehen sich derzeit staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen ausgesetzt: Drogeriekönig Erwin MÜLLER, AWD-Gründer Carsten MASCHMEYER sowie Veronica FERRES, Clemens TÖNNIES, Fußballtrainer Mirki SLOMKA u.a.m.

Frank TIBO, Leiter der Steuerabteilung bei der HVB-Bank, stolpert zwei Jahre nach Entdecken dieses steuerlichen Schlupflochs über die merkwürdigen Praktiken, die die Bank v.a. in ihrer Londoner Filiale praktiziert. Bis zu 10% des Konzerngewinns kommen aus diesem Londoner Bereich, den viele in der Bank intern "Black Box" nennen. Niemand weiß so genau, was da in London vor sich geht. TIBO macht in einem Brandbrief an seine Vorgesetzten darauf aufmerksam, das hier etwas nicht stimmen könne. Bzw. das hier größere Risiken entstehen könnten. Zumindest fehle es an Transparenz, was hier genau geschehe.

Das wollen die obersten Chefs der Bank nicht hören, insbesondere der Finanzvorstand Rolf FRIEDHOFEN nicht, der mit den satten Gewinnen seine Karriere befördern möchte. Auch die Rechtsabteilung nimmt die Vorbehalte TIBO übel: "Das Tibo-Memo ist schlicht katastrophal. Er gesteht damit gravierende Organisationsmängel im Haus ein, belastet Herrn Friedhofen direkt und den übrigen Vorstand damit indirekt", schreibt der Rechtsabteilungsleiter Andreas FRÜH.

So wird TIBO am 11. März zum (inzwischen neuen) Fianzvorstand, Peter HOFBAUER, zitiert: Er, HOFBAUER, könne es nicht akzeptieren, wenn ihm widersprochen würde. Weil TIBO sich weigert, nach einem Jahr Hinweisen und Warnungen seine Unterschrift unter die Bilanz zu setzen, wird er gekündigt. Nicht einmal. Auch nicht zweimal. TIBO wird hintereinander drei Male von der HVB-Bank gekündigt. So steigt die Wahrscheinlichkeit, dass Mitarbeiter, derer man sich entledigen möchte, bald die Luft ausgeht: finanziell und v.a. auch psychisch. 

TIBO hat Glück: Er gewinnt die erste Kündigungsschutzklage: Sowohl die Abmahnung als auch die Kündigung seien unwirksam gewesen, so die Richter. Und die Bank würde im übrigen "wesentliche Teile des Geschäftsablaufs" dem Gericht gegenüber "verschweigen". Die Bank lässt nicht locker, es gibt ein zweites Arbeitsgerichtsverfahren - die Richter halten es offen, wollen das Ergebnis des ersten Verfahrens abwarten. Weil inzwischen deutschlandweit Staatsanwälte Razzien durchgeführt haben und das Thema in der (Fach)Presse ist, lässt sich die HVB-Bank auf eine Art Vergleich ein. TIBO verlässt das Unternehmen, bekommt dafür eine Abfindung, darf über alles nicht sprechen.

In der Banken-Branche und artverwandten Unternehmen wie beispielsweise Wirtschaftsprüfungsgesellschaften, die ihre (lukrativen) Aufträge auch von Banken bekommen, wird TIBO vermutlich nie mehr arbeiten können. Er gilt als verbrannt - trotz Compliance-Abteilungen oder Whistleblower-Policy-Richtlinien, mit den Banken inzwischen werben. So zieht auch in diesem Fall jener den Kürzeren, der auf Missstände, Probleme, konkret Risiken aufmerksam gemacht hat, die die Bank weit über 100 Millionen Euro kosten werden. 

Im DokZentrum ansTageslicht.de spielt die Hypovereinsbank auch in einem anderen Zusammenhang eine wenig rühmliche Rolle: Lange Jahre hielt sie als Institution eine interne Untersuchung geheim, obwohl sie wusste, dass mit deren Ergebnissen Gustav MOLLATH wohl kaum so lange in der Psychiatrie hätte ausharren müssen. Mehr unter www.ansTageslicht.de/Mollath.


Anonymus - HypoVereinsbank (HVB Bank), München

12. Oktober 2012

Branche: Banken und Finanzsystem

Im Herbst 2012 kommen die Recherchen der Nürnberger Nachrichten und des TV-Magazins Report Mainz nicht weiter. Seit einem ganzen Jahr haben sie über den in der forensischen Psychiatrie einsitzenden Gustl MOLLATH und die vielen Ungereimtheiten seines Prozesses berichtet. Zwar stand der Vorgang dann auch schon auf der Tagesordnung im Bayerischen Landtag, für viele aber galt das alles als Verschwörungstheorie: Dass Gustl MOLLATH seit 6 Jahren zu Unrecht hinter forensischen Gittern sitzen könne. 

Die HypoVereinsbank hat zu diesem Zeitpunkt bereits seit 8 Jahren davon Kenntnis: Dass die Vorwürfe von Gustl MOLLATH gegenüber seiner "Ex", sie wäre in rechtswidrige Geschäfte wie Schwarzgeldschiebereien und Beilhilfe zur Steuerflucht verwickelt, zutreffend waren und nicht einem "paranoiden Gedankensystem" entsprangen, wie das der Richter in seinem Urteil festgehalten hatte und MOLLATH damit in die Psychiatrie einweisen ließ. 
Die HVB Bank hätte als Institution spätestens 2011 reagieren können, als das Thema "Gustl Mollath" bei den beiden Medien und im Münchner Landtag auf der Tagesordnung stand. Geschah aber nicht.

Ein "Anonymer" hat gehandelt. Und von einem Internetcafe aus ohne Angabe von Absender und sonstigen Anmerkungen den fraglichen "Sonderrevisionsbericht" an diesem Tag an einen der Rechtsvertreter von Gustl MOLLATH gemailt. Damit kam erneut Schwung in die Angelegenheit. Denn jetzt begann auch die Süddeutsche Zeitung, der das alles bisher nicht so recht geheuer war, zu recherchieren und publizieren. Damit gelangte der Vorgang in die deutschlandweite Aufmerksamkeit. Und beschleunigte alles weitere. Ergebnis: Gustl MOLLATH kam ein halbes Jahr später frei. Und ist es heute noch.

Die ganze Geschichte einschließlich der Karriere des Themas ausführlich unterwww.ansTageslicht.de/Mollath.


Andrea FUCHS, Wertpapierhändlerin - DZ Bank, Frankfurt/M.

seit 1997 - bis heute

Urkundenfälschung(en), falsche Eidesstattliche Versicherungen vor Gericht, Insiderverrat, Manipulationen in der bankeigenen Revisionsabteilung - Alltag in der viertgrößten Bank Deutschlands, der DZ Bank mit Sitz in Frankfurt am Main? Zumindest im vorliegenden Fall der ehemaligen Wertpapierhändlerin Andrea FUCHS, die - 35jährig und außerordentlich erfolgreich- dies intern zur Sprache brachte. 

Folge: Von 1997 bis 2008 insgesamt 20 Kündigungen. Die ersten 18 Kündigungsschutzklagen hatte die auch mit Prokura ausgestattete Wertpapierhändlerin erst verloren, dann im Rahmen eines Restitutionsverfahrens letztlich doch noch gewinnen können. Nr. 19 erst gewonnen, in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht 2013 dann aber doch verloren. Jetzt ist sie tatsächlich gekündigt. Die Bankenmanager indes machten in der Zeit alle Karriere - Andrea Fuchs steht, heute über 50jährig, vor den Scherben ihres beruflichen Lebens: finanziell, gesundheitlich und mental. 

Sie hält trotzdem durch. Eine Nichzulassungsbeschwerde beim Bundesarbeitsgericht wurde 2014 verworfen. Jetzt steht die Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht an. Wird auch die abgelehnt, muss FUCHS vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Strassbourg ziehen. Ausgang und Zeitpunkt offen - nach über 18jährigem Arbeitskampf.

Mehr unter www.ansTageslicht.de/DZBank


Weitere Fälle, sehr ausführlich dokumentiert, unter www.ansTageslicht.de/Whistleblower 

Ausführliche Beispiele

Das Transparenzbarometer: die aktuelle Transparenz-Chronik

Dies ist die aktuelle Chronik, in der wir alle relevanten Ereignisse und Vorgänge dokumentieren: alles zusammengefasst, was Sie t.w. detaillierter in den anderen Unterseiten finden. Konkret: Hier der Überblick, der eine Art Seismograph darstellt, dort dann mehr Einzelheiten und Hintergrund.
Die Transparenz-Chronik kann dabei nur so gut sein, wie es die Informationen sind, die wir finden, und die Hinweise, die wir bekommen. Anders gesagt: Wie aktuell alles ist, hängt auch von Ihnen ab, wenn Sie Informationen haben. Und ob sie diese mit uns teilen. 
Verstehen Sie dies bitte als freundliche Aufforderung!

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dann mailen Sie uns bitte: redaktion[at]ansTageslicht.de 

Uns kann durchaus ein wichtiges Ereignis in Sachen Transparenz durch die Lappen gehen.