Lesen Sie diesen Text zuerst!

Das Thema, das Sie hier aufgeschlagen haben, hat sehr  viele Facetten. Anders gesagt, es ist komplex und umfangreich.  Wir haben es deshalb in insgesamt 14 Texte aufgeteilt, die wir „Kapitel“ nennen. Um schneller zu verstehen und um zielgerichteter lesen bzw. navigieren zu können, geben wir hier eine knappe Übersicht

  • über den großen Zusammenhang
  • und die einzelnen Aspekte, die in speziellen Kapiteln dokumentiert werden.

Die Dokumentation mit dem Titel „Krank durch Arbeit. Oder: das Schattenreich von Arbeitsmedizin und  Gesetzlicher Unfallversicherung“, die Sie auch unter dem  (permanenten) Link www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit bzw. auch www.ansTageslicht.de/Arbeitsmedizin aufrufen und verlinken können, setzt sich mit 2 Themenkomplexen auseinander:

  • Warum ist die potenziell kontaminierte Luft in Flugzeugkabinen ein Problem? Und warum kann man davon ernsthaft krank werden, wenn es zu sogenannten Fume Events kommt? Bzw. auch lebenslang arbeitsunfähig?
    Diese Fragen bzw. Zusammenhänge werden von jenen, die daran kein Interesse haben (können bzw.wollen) bis heute abgestritten. Nicht wirklich überraschend, denn bei den Themen Asbest oder Dioxinen (Holzschutzmittel) war das nicht anders.
  • Warum das nicht anders war bzw. bei der kontaminierten Kabinenluft immer noch ist, hängt mit dem zweiten Aspekt zusammen, dem wir hier am meisten Raum einräumen mussten: der sogenannten Arbeitsmedizin. Die funktioniert nämlich völlig anders als jene (Human)Medizin, die Sie normalerweise kennen: Wenn Sie krank werden, egal weshalb, wird Ihnen in jedem Fall geholfen.
    Anders bei der „Arbeitsmedizin“. Sie ist eine sehr spezielle Wissenschaftsdisziplin, wie wir bei unseren Recherchen feststellen mussten. Und arbeitet teilweise nach völlig anderen Kriterien als die (Human)Medizin, die Sie kennen, und andere wissenschaftliche Branchen.
    Unabhängigkeit ist in der Wissenschaft der Arbeitsmedizin in aller Regel nicht der Standard. Sondern sie hat sich einbinden lassen in ein völlig intransparentes System, das sich Gesetzliche Unfallversicherung nennt, abgekürzt GUV. Dieses „System“ ist ein mehr oder weniger geschlossenes Kartell, das vorrangig einem einzigen Ziel dient: weitestgehend zu verhindern, dass die GUV, wenn der Ernstfall eintritt, zahlen muss.

Denn dies ist der Hintergrund:

Wenn Sie bestimmte Produkte, beispielsweise Haushaltsgeräte kaufen, gibt es für den Hersteller – jedenfalls grundsätzlich – eine Produkthaftpflicht: Er haftet dafür, dass das Gerät Sie nicht verletzen oder für Sie gefährlich werden kann. Sonst könnte es teuer für ihn werden. Und deshalb wird er automatisch dazu motiviert, entsprechende Vorsorgemaßnahmen zu treffen, dass dieser Fall nicht eintritt.

Nun gibt es – im Prinzip – auch für das Berufsleben bzw. Ihren Arbeitsplatz entsprechende Regeln. Der Arbeitgeber ist verpflichtet, Ihnen einen sichereren Arbeitsplatz anzubieten, von dem keine Gefahren ausgehen können. Dies gehört zu seiner Fürsorgepflicht.

Weil trotzdem immer mal etwas Unvorhergesehenes passieren kann, müssen Unternehmen dafür eine Art Haftpflichtversicherung haben. Und die ist so organisiert, dass Firmen, aber auch die Arbeitgeber des Öffentlichen Dienstes, Mitglied einer sogenannten Berufsgenossenschaft (BG) bzw. Unfallkasse sein müssen. Dafür zahlen sie Beiträge und die garantieren – jedenfalls im Prinzip – , dass damit die Folgen eventueller Gesundheitsschäden ihrer Arbeitnehmer abgedeckt sind. Dies alles bezeichnet man als „Gesetzliche Unfallversicherung“, abgekürzt GUV. Eigentlich eine überzeugende Idee.

Allerdings: Sie funktioniert nur in den seltensten Fällen. Konkret: in weniger als 10% aller Fälle, wenn es zum Beispiel dazu gekommen ist, dass jemand am bzw. durch seinen Arbeitsplatz so gesundheitlich geschädigt worden ist, dass er seinen Beruf nicht mehr ausüben kann.

Und genau dies widerspricht der ursprünglichen Idee. Warum das so ist, dies beantworten wir in mehreren Kapiteln. Die sind auf dem Bildschirm eines PC oben in der rechten Navigationsleiste zu sehen, beim Smartphone ganz unten am Ende eines Textes bzw. Kapitels.

Vorab und zusammengefasst formuliert:

Die GUV ist ein einziges Schattenreich, eine Parallelwelt, die sich praktisch jeglicher Kontrolle von außen entzogen hat. Sie wird dirigiert von einem eingetragenen Verein, der sich „Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung“ nennt, abgekürzt DGUV. Dieser Verein hat alle relevanten Funktionen monopolisiert: Was z.B. eine beruflich bedingte Krankheit ist, wie diese festzustellen ist, wie man dies für den Geschädigten zu interpretieren hat, konkret, ob ein Geschädigter überhaupt Anspruch auf eine Entschädigungsleistung hat, usw. 

Die Branche der „Arbeitsmedizin“ ist dabei ihr „Gehilfe“, wie dies einer der einflussreichsten Arbeitsmediziner selbst beschrieben hat, vor allem dann, wenn strittige Fragen von den sogenannten Sozialgerichten entschieden werden müssen, weil sich jemand, der geschädigt wurde, gegen die Nichtanerkennung eines Schadens wehrt.  

Die Erfolgsquoten vor diesen Gerichten sind ebenfalls gering. Die (Sozial)Richter verlassen sich in der Regel auf, das, was ihnen das Kartell der „herrschenden Meinung“, also des arbeitsmedizinischen Mainstream, auf den Richtertisch legt. Denn die Arbeitsmedizin versteht sich ja als „Gehilfe“ der Richter.

So muss man leider konstatieren, dass das gesamte System wir eine Art Firewall wirkt, um Unternehmen bzw. deren Berufsgenossenschaften finanziell weitestgehend von finanziellen Verpflichtungen freizustellen, die notwendig werden, weil nicht genügend Vorsorge für die Sicherheit am Arbeitsplatz getroffen wurde. Denn genau dies wäre – eigentlich – die originäre Aufgabe einer Arbeitsmedizin, wenn sie mit dem Ziel antreten würde, Menschen am Arbeitsplatz durch Prävention zu helfen. Und die sich dann nicht vorrangig darauf konzentrieren würde, die Verantwortung für die Versäumnisse der Unternehmen/Arbeitgeber abzuwehren und die finanziellen Folgen den Geschädigten aufzubürden.

Aber das ist leider nicht der Fall, wie wir an mehreren Beispielen rekonstruieren. Und dabei Roß und Reiter nennen.

Wenn Sie jetzt weiterlesen, empfehlen wir Ihnen, als nächstes die beiden nachfolgenden Kapitel aufzuschlagen:

Dann haben Sie einen ersten Überblick und können danach am besten entscheiden, in welcher Reihenfolge Sie sich dann durch alles weitere durcharbeiten möchten. Ganz am Schluss findet sich ein Kapitel Was kann man tun? Da geben wir Tipps und Hinweise, was man beachten sollte, wenn man versucht, berechtigte Ansprüche gegen das GUV-System durchzusetzen.

Die anderen Kapitel finden Sie auf einem PC-Screen immer in der rechten Navigationsleiste. Beim Lesen mit dem Smartphone ganz am Ende eines Textes. Davon unabhängig: Am Ende eines jeden Textes gibt es die Möglichkeit, von dort direkt zum nächsten Kapitel zu gelangen.

Das Problem der kontaminierten Kabinenluft übrigens, auch unter dem Label „Aerotoxisches Syndrom“ bekannt, haben wir auch als eigenständigen Themenkomplex ausführlich dokumentiert, insbesondere wie sich dieses Problem entwickelt hat und warum so wenig bisher geschehen ist – aufrufbar unter www.ansTageslicht.de/Kabinenluft 

Das gesamte Thema "Krank durch Arbeit. Oder: das Schattenreich von Arbeitsmedizin und Gesetzlicher Unfallversicherung", das Sie hier aufgeschlagen haben, können Sie aufrufen und verlinken unter

Es ist am 25. Mai 2018 online gegangen - in Kooperation mit der Süddeutschen Zeitung. Dort findet sich eine kompakte Zusammenfassung sowohl auf www.sueddeutsche.de, in der SZ Plus und in der gedruckten Samstagsausgabe (26. Mai) im BUCH ZWEI: Das Kartell.

Was seither passiert - an Diskussionen oder Reaktionen - bzw. was nicht seither passiert, erfahren Sie u.a. im Aero-Toxischen Logbuch: www.ansTageslicht.de/ATLB 

(JL)

Der Text, den Sie hier lesen, gehört zum Themenkomplex

Krank durch Arbeit.

Weitere Bestandteile sind diese Themenschwerpunkte:

Ebenso dazugehörig, aber an anderer Stelle bei uns platziert:

Alle diese Themenschwerpunkte bestehen aus mehreren (ausführlichen) Texten, die wir "Kapitel" nennen. Den gesamten Themenkomplex im Überblick können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.