P.St. - ein Entwicklungsingenieur der Exportnation: arbeitsunfähig durch Auslandseinsatz. Wegen des Irrgartens der Sozialgerichtsbarkeit finanziell ruiniert

Zugleich eine Dokumentation der Praktiken an Sozialgerichten, Beispiel Sozialgericht Dortmund

Getriebe für Windräder aus Deutschland sind weltweit begehrt und P.St. als Projektleiter hat ein solches entwickelt und getestet. Wegen des internationalen Preisdrucks werden sie in Indien gefertigt. Für die Abnahme des Audits muss P.St. nach Indien reisen. Aber vorher muss er sich impfen lassen: Der Arbeitgeber fordert das - eine Impfserie u.a. aus Tetanus, Polio, Diphterie, Hepatitis A + B, Tollwut. Der letzte Piekser wenige Tage vor Abflug im März 2010 besteht aus „Twinrix“.

Einen Tag vor der Abreise beginnt es: Rückenschmerzen, Kribbeln in den Beinen. Während des Fluges weicht die Kraft aus den Beinen, P.St. kann nicht mehr sicher laufen und nur noch in kleinen Schritten. Er schafft es gerade noch die Abnahme zu managen, lässt sich von dort direkt ins Krankenhaus fahren, wo man das Problem sofort erkennt: ein Guillain-Barré-Syndrom (GBS). Das kann tödlich ausgehen. Beim einem GBS greift das körpereigene Immunsystem die Nerven an und zerstört die Schutzschicht.

P.St. muss auf der Stelle zurück nach Deutschland, im Rollstuhl, Eile ist geboten. Die Neurologen in Bochum bestätigen den Impfschaden „vaccinal GBS“ und ebenso der von der Berufsgenossenschaft (BG) Holz und Metall beaufragte Gutachter. Ein absolutes Drama für P.St., aber eigentlich alles klar:  ein arbeitsbedingter Unfall. Dafür ist hierzulande die Berufsgenossenschaft zuständig: die BG Holz und Metall (BG HM - vormals MMBG - Metall- und Maschinenbau Berufsgenossenschaft).

Doch die will (mal wieder) nicht zahlen. Sie bezweifelt, dass die Tetanus-Impfung berufsbedingt notwendig gewesen wäre und nur die habe das GBS ausgelöst, P.St. sei also selber schuld.

In den Akten steht das Gegenteil, aber dieses Dokument wird P.St. bei einer Akteneinsicht ersteinmal vorenthalten. Ebenso ein weiteres Dokument, in dem die BG dem Krankenhaus gegenüber sogar ihre finanzielle Zuständigkeit anerkennt.

Die BG schickt einen zweiten Gutachter ins Rennen, der aber auch nur den Impfschaden bestätigen kann. Nun muss die BG den Schaden anerkennen und nolens volens ersteinmal die Kosten der Heilbehandlung übernehmen, ebenso ein Verletztengeld zahlen. Das endet mit der Wiederherstellung der Arbeitsfähigkeit bzw. währt maximal 78 Wochen, also 1 1/2 Jahre. Lautet das Ergebnis „arbeitsunfähig“ bzw. nicht voll einsatzfähig, muss es nach § 56 SGB VII eine Unfallrente geben.

Nach 3 Jahren versuchter Wiedereingliederung ist P.St. immer noch nicht voll belastbar, sprich arbeitsfähig, aber die BG stellt ihre Zahlungen ein. Sie setzt auch keine Unfallrente fest wie vom Gesetz gefordert. P.St. muss zum ersten Male vor dem Sozialgericht (SG) Dortmund klagen.

Die Richter der 18. Kammer lehnen die Klage ab, verweisen auf den Anspruch der Unfallrente, die die BG aber noch nicht festgesetzt hat. Um seine Familie auch im 5. Jahr seiner Arbeits- und Berufsunfähigkeit (2015) ernähren zu können, stellt P.St. einen Antrag auf aufschiebende Wirkung, in dessen Kontext es zu einem gerichtlichen Vergleich kommt: Die BG verpflichtet sich, länger zu zahlen – mit dem Vorbehalt der Rückzahlung.

Die BG zahlt nicht.

P.St. versucht mit dem gerichtlichen Vergleich, der einem rechtskräftigen Titel gleichkommt, die BG mittels Gerichtsvollzieher zwangszuvollstrecken. Die hebelt das aus: mit einer Vollstreckungsabwehrklage.

Der Richter der 18. Kammer am Sozialgericht Dortmund, der zuvor den Vergleich abgesegnet hat, gibt der BG recht: keine Vollstreckung im Wege einer Einstweiligen Anordnung.

Dagegen zieht P.St. nur vors Landessozialgericht (LSG) NRW und die dortige 17. Kammer lehnt im Jahr 2017 sowohl die Vollstreckung ab als auch - etwas später - P.St. erste Klage: kein Anspruch auf Verletztengeld wegen durchgängiger Arbeitsunfähigkeit, denn dafür gibt es ja die Unfallrente. Die aber immer noch nicht rechtskräftig festgelegt wurde. Und deswegen nicht ausgezahlt wird.

Jetzt geht das Verfahren wieder zurück ans SG Dortmund, diesesmal an die 21. Kammer, die 2018 ebenfalls nein zur Vollstreckung sagt, woraufhin P.St. erneut die 17. Kammer des LSG NRW in Essen bemühen muss. Dort wartet er bis heute – Stand Oktober 2019 – auf eine Entscheidung wie auch auf die Festlegung der zustehenden Unfallrente. Und das seit Oktober 2013.

Bis heute musste P.St. insgesamt 10 Male Gerichte bemühen – nur in dieser Sache. Und ohne Ergebnis.

P.St.‘s Ersparnisse und Vermögenswerte sind längst aufgebraucht, Lebensversicherungen verkauft. Seine Familie muss er mit einer kleinen Erwerbsminderungsrente aus der Rentenkasse ernähren. Der Entwicklungsingenieur steht in der Exportnation Deutschland vor dem finanziellen Ruin, weil die Berufsgenossenschaft Holz und Metall trickst und nicht zahlen will und alle "Sozial"-Gerichte mitspielen.

Ebenso bei allen anderen Verfahren, in denen P.St. versucht, zu seinem Recht zu kommen und eine Unfallrente zu erhalten. Er wird sein Leben nicht mehr arbeitsfähig werden.

Und dagegen muss er seither klagen:

  • Unfallrente
  • Heilbehandlung, die ihm ein BG-Gutachter abgesprochen hat. P.St. hat allein dafür 15.000 Euro ausgeben müssen
  • Anerkennung der Folgen des Impfschadens als Berufskrankheit nach BK Nr. 1317 (Polyneuropathie durch geimpfte organische Gemische) sowie BK 4302 (geimpfte chemisch-irritativ oder toxische Stoffe)
  • Forderung nach einem toxikologischen Gutachten zu seinen Beschwerden
  • auf eine Aktenkopie (elektronisch) bei der BG Holz und Metall, die dies seit Mai 2018 verweigert
  • Missbrauch nach § 200 SGB VII: BG-"Stellungnahmen" als Gutachten, mit denen Leistungen (z.B. Heilmittel) verweigert werden

Das alles kostet Geld, Zeit und Nerven, die eh schon angegriffen sind. Auch weil keine einzige der 10 weiteren Klagen bis heute entschieden sind. Zuständig: nunmehr die 21. Kammer des Sozialgerichts Dortmund.

Hier sind die vielen Prozesse in einer kleinen Synopse zusammengefasst (Anklicken öffnet ein besser lesbares PDF!):

Dieser Text nebst der Synopse aller Sozialgerichtsverfahren gegen die Berufsgenossenschaft Holz und Metall vor dem

  • Sozialgericht Dortmund (SG DO) und dem
  • Landessozialgericht NRW (LSG NRW) in Essen

lässt sich direkt aufrufen und Verlinken unter www.ansTageslicht.de/PSt. Eine sehr ausführliche Version dieses Falles unter www.ansTageslicht.de/SozialgerichtDortmund.

(JL)