M.K., ehemals Pilot, mit 50 flug- und arbeitsunfähig. Von der Berufsgenossenschaft Verkehr nicht anerkannt: ein sog. Fume-Event im Jahr 2015

Gehört hatte er davon. So richtig ernst genommen hat er es nicht. Bis es ihn dann selbst erwischt: am Steuerknüppel eines Airbus A 300-600 am 3. September 2015 auf dem Rückflug London-Leipzig.

Öldampfgeruch“ macht sich breit und sein „Co“ bekommt „Schmerzen im Brustkorb und eine Übelkeit überkam ihn“, wird Captain M.K. in seiner Unfallmeldung an die BG Verkehr schreiben. Beide greifen zu den Sauerstoffmasken. „Unser physischer Zustand verbesserte sich zwar, jedoch nicht ausreichend genug, das Flugzeug manuell zu landen. Also entschied ich mich eine automatische Landung zu machen.“ So steht es in der offiziellen "Unfallanzeige".

Leipzig gehört zu den Flughäfen, die auf diese Technik eingestellt sind.

M.K. und sein Co wenden sich sofort an den zuständigen D-Arzt. In der Regel sind das Unfallchirurgen oder Notärzte. Von Neurologie und/oder Toxikologie verstehen sie so gut wie nichts. Sie wenden das von der BG empfohlene Standardverfahren in solchen Fällen an. Allerdings berücksichtigt das nicht die arbeitsmedi-zinische Regel „AMR 6.2“, die besagt, dass bei Verdacht auf eine Vergiftung, bei der es nachträglich nicht (mehr) möglich ist, die Exposition (Stärke und Dauer) zu messen, ein sog. Human-Bio-Monitoring (HBM) durchgeführt werden muss.

Und so geschieht es auch hier: Es werden keine Blut- und/oder Urinproben durchgeführt. Obwohl beide Piloten darauf bestehen. Der D-Arzt macht es einfach nicht – D-Ärzte werden von den Berufsgenossenschaften für ihre Dienste sehr viel besser bezahlt als es die Gesetzlichen tun.

M.K. ist jetzt aufgrund des Fume Event krank: anhaltende Atemprobleme aufgrund einer kapillaren Diffusionsstörung, kognitive Beeinträchtigungen, Gleichgewichtsprobleme, Sehstörungen, Vigilanz-Verminderung und nachhaltige Schädigungen an den Nerven in Form einer stark reduzierten Nerven-faserdichte. Kurz gesagt: er ist flugunfähig, arbeitsunfähig.

Er begibt sich in die „Fume-Event-Sprechstunde“ am Universitätsklinikum (UMG) Göttingen, die einzige dieser Art hierzulande. Sie wurde inzwischen geschlossen – die BG zahlt nicht mehr für die HBM-Untersuchungen und Behandlungen. Beweisvereitelung?

Außerdem: Die zuständige Oberärztin (heute inzwischen Prof. Dr. med. für Arbeitsmedizin in Jena) publiziert die wissenschaftlichen Auswertungen ihrer Patienten, darunter auch Flugbegleiter und Vielflieger. Die Ergebnisse sind eindeutig: Es gibt einen Zusammenhang zwischen den Fume-Event-Vorfällen und den im Blut und Urin gefundenen chemischen Substanzen, die auch im Triebwerks- und Hydrauliköl enthalten sind. Die Ergebnisse können der BG Verkehr nicht gefallen.

Auf der Website des UMG heißt es zur Schließung: Die Patienten mögen nach Überweisung „zu Lasten der gesetzlichen oder der privaten Krankenversicherung vorstellig werden.“ Beihilfe zum Versicherungsbetrug?

Um finanziell nicht in die Pflicht genommen zu werden, erstellt die BG Verkehr eine „Stellungnahme“ in Sachen M.K.: nach 37 Seiten mit 156 Literaturhinweisen, die kein Anwalt der Welt nachprüfen kann, kommt einer der 13 bei der BG nur für das Problem der potenziell kontaminierten Kabinenluft angestellten Sachbearbeiter zum Ergebnis: „Für Gesundheitsbeschwerden, die über eine akute körperliche Reaktion hinausgehen, findet sich keine Exposition im Flugzeug, die einen Zusammenhang begründen könnte.“

Die Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung (BFU) führt den Vorgang unter dem Aktenzeichen BFU15-1289-5X: „schwere Störung ohne Verletzte“.

Ausführlich unter www.ansTageslicht.de/NiewiederPilot 

(JL)