Der BGHM gefällt das alles überhaupt nicht, sieht ihre Felle davon schwimmen. Sie schickt einen ihrer "bewährten" Männer ins Rennen, ihren 'Mann fürs Grobe', gemeint: fürs grobe Argumentieren, Dr. PRAGER, ihren "fachärztlichen Berater". Dessen Aufgabe: alles abzustreiten, was der Toxikologe anführt.
Und so sieht der Schlagabtausch aus. Anders gesagt: So sieht das wissenschaftlich-medizinische Argumentieren des Dr. PRAGER aus. Wir rekapitulieren dazu die Textpassage aus der eben erwähnten Site:
Dr. PRAGER setzt eine (erste) wissenschaftliche Stellungnahme auf, zitiert eine Quelle, die sich in keiner medizinischen Datenbank finden lässt, stellt Behauptungen auf, für die er keinen Beleg angibt. Der Toxikologe muss auf all das schriftlich reagieren, was er auch dezidiert macht.
Dr. PRAGER schreibt erneut, seine Stellungnahme Nr. 2, denn auf dezidierte Argumente kann er - offenbar mangels Know-how - nicht reagieren, und so versucht Dr. PRAGER abzulenken, indem die Risikoabschätzung des Toxikologen anzweifelt, aber nicht merkt, dass er die Expositionssituation von Kai WACKER "nicht korrekt bzw. gravierend unvollständig" erfasst, wie der Toxikologe Prof. WOLF in seiner erneuten Gegen-Stellungnahme konstatiert.
Dr. PRAGER holt erneut aus, Stellungnahme Nr. 3, und Sinn und Zweck scheint weniger zu sein, die fachlichen Argumente des Toxikologen auszuhebeln, als diesen vielmehr zum Aufgeben zu veranlassen und bei den Richtern Zweifel an dem Zusatzgutachten von Prof. WOLF auszulösen. Denn die müssen alles lesen und für eine andere Entscheidung als die des vorangegangenen Sozialgerichts auf all diese Punkte eingehen. Das macht Arbeit, ist mühevoll und nimmt Zeit in Anspruch.
Der Toxikologe kontert erneut, macht höflich auf eine Verwechslung von Benzol mit Aromatischen Aminen aufmerksam.
Dr. PRAGER, der für jeden Schrieb bezahlt wird, gibt nicht auf, setzt eine vierte Stellungnahme auf, in der er erneut mit dem Hinweis ablenkt, dass die fragliche Konzentration "nur gering" gewesen und im übrigen die geforderte Risikoverdoppelung nicht gegeben sei. Der Toxikologe stellt klar, dass die "Risikoverdoppelung" gar nicht Voraussetzung für einen Kausalitätsbeweis sei, in der Wissenschaft seit langem überwiegend abgelehnt und deswegen von ersten Landessozialgerichten nicht mehr gefordert werde.
Dr. PRAGER gibt auf. Er ist mit seinem Latein am Ende, merkt wohl, dass ständiges Wiederholen von untauglichen Argumenten weder den Toxikologen aus der Fassung bringt noch das Gutachten des Arbeitsmediziners Prof. DREXLER stabilisieren kann.
Und so hat Kai WACKER mehr als Glück, denn die Richter folgen den detaillierten und passgenau begründeten Argumenten und insbesondere der Risikoberechnung, die auch den Richtern deutlich macht, dass es weniger auf eine wie auch immer geschätzte "zu geringe Menge" ankommt als vielmehr auf deren Wirkungen im menschlichen Körper.