Gutachter Dr. med. PRAGER: Fälschung oder Unkenntnis?

Vorbemerkung

"Der Gutachter ist ein Gehilfe des Richters", schreibt einer, der es wissen muss. Einer, der als "Fälscher" in die Annalen der arbeitsmedizinischen Begutachtung eingegangen ist, und der (deswegen) bis ins hohe Alter immer wieder gerne als Gutachter beauftragt wird: Die Auftraggeber wissen, was sie bekommen, und der Auftragnehmer weiß, was seine Auftraggeber wünschen.

Man spricht in diesen Fällen von "bewährten" Gutachtern, auf die das System der Gesetzlichen Unfallversicherung bestehend aus seinen 9 Berufsgenossenschaften sowie den Unfallkassen regelmäßig zurückgreift. Bei Richtern an den Deutschlands Sozialgerichten lässt sich gleiches beobachten. Der hier zitierte Eingangssatz stammt von einem professoralen Gutachter, Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG. Wir haben ihm ein eigenes Portrait gewidmet sowie die Geschichte seiner "Fälschung(en)"  detailliert rekonstruiert. Einmal unter System TRIEBIG: Arbeitsministerium und Justiz als Rückgrat,  zum andern unter Organisierte Falschdarstellung". Organisierte Wissenschaftskriminalität?


Hier ist jetzt die Rede von einem anderen Arbeitsmediziner, der ebenfalls bestens im Geschäft ist, allerdings ohne Professorentitel, auf den er vermutlich zu verzichten weiß, weil man an Hochschulen außer Gutachtenschreiben auch noch andere Verpflichtungen hat, und das hält vom einkömmlichen Gutachtenschreiben ab: Dr. med. Dipl.Chem. Hans-Martin PRAGER, Mitinhaber und Geschäftsführer des in Castrop-Rauxel ansässigen "Instituts für Arbeits-, Umwelt und Sozialmedizin (ASUM)", eine Einrichtung, die keine eigene Website mehr unterhält bzw. die sich seit mehreren Jahren als "in Überarbeitung" darstellt. 

Allerdings lässt sich eine ältere Version im Internet rekonstruieren. Zum Beispiel das Leistungsangebot des Instituts. Normalerweise sind auch Arbeitsmediziner auf einige ausgewählte Krankheitsbilder spezialisiert und haben sich da einen Namen gemacht - weil man nicht alles wissen und/oder überschauen kann. Dr. PRAGER & Kollegen indes fühlen sich zu allen nur denkbaren Berufskrankheiten fähig und berufen, wie der im Internet gespeicherten alten Website zu entnehmen ist. Kurzum: ein Tausendsassa-Institut. Auch heute noch.

Die Bedeutung des Instituts hat Dr. PRAGER 1999 gegenüber dem Sozialgericht Mainz einst so erklärt:

"Das obengenannte Institut hat sich zur Aufgabe gesetzt, u.a. Begutachtungen für Berufskrankheiten durchzuführen. Naturgemäß liegt der Anteil der durch Unfallversicherungsträger von denen es meines Wissens 55 gibt, recht hoch. Wir bekommen Gutachtenaufträge von einer großen Zahl der 55 Unfallversicherungsträger. Darüberhinaus erstatten wir Gutachten im Auftrag örtlicher Sozialgerichte, des Landessozialgerichts Niedersachsen, des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz sowie einzelner Sozialgerichte aus anderen Bundesländern.
Würden die auf Veranlassung der Berufsgenossenschaften erstatteten Gutachten wegfallen, so wäre das Institut zwar nicht in seiner Existenz bedroht, es würde allerdings ein wesentliches Standbein seiner Existenz verlieren
."

Über die Qualität des "bewährten" Gutachters Dr. H.-M. PRAGER hat 2000 bereits die Zeitschrift der "Stiftung Warentest" berichtet. Da ging es um einen 41jährigen Industriearbeiter, der in einer Kunststofffabrik in massivem Umfang jahraus, jahrein Lösemitteln ausgesetzt war. Und dann nicht mehr konnte. Er wurde dauerhaft krank geschrieben, also ein typischer Fall einer Berufskrankheit, die in Arbeitsunfähigkeit mündete. Die zuständige Berufsgenossenschaft verweigerte ihm (natürlich) die Anerkennung. Sie stützte sich auf ein Gutachten der Ärzte Dr. EBBINGHAUS, Dr. PRAGER und Dr. WISCHNEWSKI aus dem Castrop-Rauxeler "Institut für Arbeits-, Umwelt und Sozialmedizin".

Wie üblich lautete das erste Argument, das u.a. Dr. PRAGER ins Feld führte: So hoch konnte die Exposition gegenüber den toxischen Gefahrstoffen gar nicht gewesen sein. Im Originalton: "Wegen der erheblich zu kurzen Expositionsdauer und der nicht lösemitteltypischen psychischen Symptomatik kann auch hier eine Berufskrankheit nicht festgestellt werden." Ein Argument, das in fast jedem arbeitsmedizinischen Gutachten auftaucht. Vor allem bei jenen Gefälligkeitsgutachtern, die sich den Interessen der Berufsgenossenschaften verpflichtet fühlen.

Das Standardargument: Exposition nicht ausreichend, Dosis "zu gering"

Der Grund für dieses Standardargument: Die Höhe einer "Exposition", also Zeitumfang und Ausmaß bzw. Stärke gegenüber einem gesundheitsschädlichen Stoff muss der betroffene Kläger nachweisen. Und zwar "im Vollbeweis". Juristisch heißt dies, er muss die "haftungsausfüllende Kausalität" zwischen Ursache und Gesundheitsschaden zu 100% belegen können. Und das funktioniert so gut wie nie. Denn wenn keine Messungen gemacht wurden und keine Daten vorliegen, ist das unmöglich.

Genau dies ist die Strategie, die das System der "Gesetzlichen Unfallversicherung" (GUV) regelmäßig anwendet, abgesichert durch den Gesetzgeber, konkret die zuständigen Ministerien und die Abgeordneten des Deutschen Bundestags. Beweispflichtig ist immer der Kläger, und wenn das unmöglich ist: Pech! Ausnahmen davon gibt es nur sehr wenige, die sogenannte Umkehr der Beweislast ist untypisch für die deutsche Rechtsideologie. Mehrfache Versuche, die Parlamenarier in einem solchen Fall des Nachweises der "haftungsausfüllenden Kausalität" zum Einlenken zu bewegen, so wie das in den anderen Fällen sinnvollerweise (z.B. Hausbesitzer, Eisenbahn) geregelt ist, sind regelmäßig gescheitert.

Der weitere Fortgang dieses Falls

Weil das "Institut für Arbeits-, Umwelt und Sozialmedizin", das heute nur noch von Dr. PRAGER und Dr. EBBINGHAUS geleitet wird, keinen ausreichenden Zusammenhang zwischen Gefahrstoff und Gesundheitsschaden erkennen kann (bzw. will), gibt es in dem Gutachten eine andere Erklärung für die gesundheitlichen Misslichkeiten des geschädigten Klägers. Man bescheinigt ihm eine "grenzwertige intellektuelle Leistungsfähigkeit mit Hinweis auf eine ausgeprägte hypochondrische Störung vor dem Hintergrund einer querulatorisch anmutenden und insgesamt kritikschwachen Persönlichkeit."

Soll bedeuten: Der geschädigte Kläger bildet sich seine gesundheitlichen Probleme nur ein. 

Natürlich gab sich der arbeitsunfähige (Berufs)Kranke damit nicht zufrieden und zog vors Sozialgericht. Und hatte Glück, was selten vorkommt: Der Richter gibt selbst ein Gutachten in Auftrag, will sich nicht darauf verlassen, was die auf Entschädigungszahlung verklagte Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ihm auf den Richtertisch gelegt hat. Der neue Gutachter: Prof. Dr.med. Johannes KONIETZKO, Chef des Arbeitsmedizinischen Instituts an der Universität Mainz. Und wieder hat der Betroffene Glück: Der Arbeitsmediziner kümmert sich um neue Vergleichsmessungen und kommt zu dem Ergebnis: "Aufgrund der Datenlage kommen wir daher zu dem Schluss, dass das hirnorganische Psychosyndrom mit Wahrscheinlichkeit wesentlich durch die Exposition gegenüber neurotoxischen Substanzen (insbesondere Styrol und Methylenchlorid) ... mit verursacht wurde." Weiteres Ergebnis: Der Geschädigte erhält nun eine kleine Rente.

Die Fälscher-Clique. Standard in der Arbeitsmedizin?

Dieses Glück war nicht selbstverständlich. Der professorale Gutachter KONIETZKO gehört zu jenen, die zur gleichen Zeit für den Dachverband aller Berufsgenossenschaften, die "DGUV e.V." (damals HVBG), den "BK-Report 3/99" über die Berufskrankheit 1317 zusammenstellen, die auf die vielen Lösemittelschadstoffe abstellt, von denen auch hier gerade die Rede ist. Sein wichtigster Kollege dabei: Prof. Dr. med. Gerhard TRIEBIG, den wir eingangs erwähnt haben. Das Besondere an diesem Werk: Wichtige Inhalte sind manipuliert, sprich falsch. Das Gleiche gilt für eine andere zeitgleiche Veröffentlichung, das "Wissenschaftliche Merkblatt" zu dem sogenannten Lösemittelsyndrom, das ebenfalls falsche Informationen enthält, und für das u.a. KONIETZKO verantwortlich zeichnet. Beispielsweise die, dass sich die Krankheitsbilder und die gesundheitlichen Folgen einer Lösemittelerkrankung wieder zurückbilden, sprich besser werden, wenn man nicht mehr mit ihnen konfrontiert, sprich "exponiert" ist.

Das Gegenteil ist richtig. Die vielfältigen Schadensfolgen können sich genausogut gegensätzlich verhalten: Sie werden nicht schwächer, sondern stärker. Insbesondere wenn sich die Wirkungen mehrerer toxisch wirkender Lösemittel a) additiv, b) multiplikativ oder c) gar sich potenzierend verstärken. Das jedenfalls ist der internationale Erkenntnisstand. 

Der aber so nicht eingeht in das, was der Dachverband und seine Berufsgenossenschaften hören bzw. lesen möchten. Denn deren Strategie lautet so: Verstärken sich nach Ende einer Lösemittelexposition die Krankheitsfolgen, können Lösemittel nicht die Ursache sein. Und die BGen müssen nicht zahlen.

Zum Eklat kommt es aber erst 2004, als die Täuschung auffliegt.

Nicht die professoralen Arbeitsmediziner an den diversen Universitäten machen diese Fälschung bekannt. Auch nicht das zuständige Arbeitsministerium (unter Wirtschafts- und Arbeitsminister Wolfgang CLEMENT, SPD) oder das "Leitmedium" der arbeitsmedizinischen Branche, die Fachzeitschrift "ASU - Arbeits-, Sozial- und Umweltmedizin", die sich redaktionell fest in der Hand der Mainstream-Arbeitsmediziner, der GUV und der Industrie befindet. Schon garnicht die Berufsgenossenschaften selbst oder deren "Ärztliche Berater". Es war ein ebenfalls berufkrank und arbeitsunfähig gewordener Betroffener, Peter RÖDER, der sich mit seinen letzten Kräften in diese komplizierte fachmedizinische Materie eingearbeitet hatte und dann im Jahr 2004 den ehemaligen Bundesarbeitsminister Norbert BLÜM (CDU) alarmiert hatte. Wir haben seine Geschichte aufgeschrieben: www.ansTageslicht.de/PeterRoeder.

"Gutachter führen Ärzte in die Irre - zum Schaden durch Nervengifte schwer Erkrankter" hatte BLÜM dann seine "Öffentliche Mitteilung" überschrieben. Und von "organisierter Falschdarstellung" gesprochen. Denn in besagtem BK-Report 3/99 "werden wissenschaftliche Quellen angegeben, die das genaue Gegenteil von dem enthalten, was sie angeblich belegen sollen. Die angegeben Quellen zeigen, dass die Nervenschäden meist irreversibel sind und auch nach Ende der Exposition sich noch verschlimmern können, der Report und das Merkblatt schließen letzteres aus und sprechen von Heilung. So wird der diagnostizierende Arzt in die Irre geführt."

Im Fokus seiner Kritik: Prof. KONIETZKO und Prof. TRIEBIG. Letzterer hatte von Anbeginn seiner wissenschaftlich-medizinischen Karriere die Gefährlichkeit von Lösemitteln und anderen Stoffen wie beispielsweise Benzol regelmäßig kleingeredet. Bzw. in seinen unendlich vielen wissenschaftlichen Publikationen klein geschrieben. So wie das die meisten Arbeitsmediziner machen - aus den oben skizzierten Gründen. Und um sich den Anschein einer einheitlichen Meinung ("herrschende Meinung" bzw. "Lehrmeinung") zu geben, also um nach außen hin zu vermitteln, dass bestimmte Meinungen innerhalb der Arbeitsmedizin konsensfähig seien, also die "herrschende Meinung" verkörpern, tauchen in vielen wissenschaftlichen Publikationen die Namen vieler Autoren zusammen auf, die ein solches Bild vermitteln sollen. So zum Beispiel auch Prof. Dr. med. G. TRIEBIG zusammen mit Dr. med. H.-M. PRAGER.

Fälschung und/oder (beabsichtigte) Unkenntnis?

Eine Fälschung kann bewusst zustande kommen, also vorsätzlich, oder auch unbewusst, z.B. aufgrund von mangelndem Know-how. Fehlendes Wissen kann sich ergeben, wenn man das eigene Gehirn nicht 'einschaltet' oder 'einschalten' möchte. Aber auch, wenn man bestimmte Dinge einfach nicht zur Kenntnis nehmen will. Weil es beispielsweise mehr Arbeit macht, sich fehlendes Wissen anzueignen. Oder weil es die bisherige Wissens-Routine stören würde. Oder aus anderen Gründen, wie auch immer.

Egal wie: Falsches bleibt immer falsch. Die Politik (Abgeordnete des Deutschen Bundestags, insbesondere jene des Ausschusses "Arbeit und Soziales") sowie der Behördenapparat (Bundesministerium für Arbeit und Soziales und untergeordnete Gremien) haben vorgegeben, dass im Fall von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten nur ausgewiesene "Arbeitsmediziner" als Gutachter fungieren dürfen. Die wenigsten dieser Spezies indes haben Kenntnisse über toxikologische Zusammenhänge, also über die Wirkungsmechanismen von beispielsweise Giftstoffen im menschlichen Organismus. Trotzdem werden sie zu solchen Problemen um Stellungnahme gefragt, von den Berufsgenossenschaften und Sozialgerichten. Ihre Antworten: entsprechend.

Impfschaden und Aluminium: Unkenntnis oder Fälschung?

So auch in einem Fall, den wir an anderer Stelle dokumentiert haben: in Kurzform unter www.ansTageslicht.de/PSt und ausführlich mit allen relevanten Dokumenten unterlegt unter www.ansTageslicht.de/SozialgerichtDortmund. Da geht es um einen Impfschaden, den die Berufsgenossenschaft Holz und Metall, BGHM, nolens-volens anerkennen musste, aber nicht zahlen will, und dies vor Gericht u.a. mit Hilfe von Gutachtern verzögert - so lange es geht. Bis heute im Jahr 2023. Einer der Gutachter: Dr. med. H.-M. PRAGER. 

Es geht u.a. um einen Impfstoff namens "Twinrix" und die Frage, inwieweit der unerforschte Impfzusatzstoff Aluminiumhydroxyd "unerwünschte", sprich schädliche Wirkungen verursachen kann. In der Immunologie wird diese Substanz als "Dirty Little Secret" bezeichnet, weil man nur weiß, dass die "Dirty Litte Secret"-Substanz lokale Entzündungsprozesse auslöst und damit den beabsichtigten Impfstoff unterstützt: beim Transport von antigenen Bestandteilen in bestimmte Organe. Aber dabei können eben mehr als "unerwünschte" Folgereaktionen eintreten, z.B. das Guillan-Barré-Syndrom (GBS), eine Komplikation, um die es im konkreten Fall geht.

Der betroffene Geschädigte, der im Zusammenhang mit seiner beruflichen Tätigkeit diese Impfung benötigt hatte, wollte im Rahmen eines toxikologischen Gutachtens im Rahmen seiner beantragten Anerkennung der Berufskrankheit "BK 1317" diesen Zusammenhang klären lassen, um Informationen über mögliche Wege einer "Entgiftung", sprich Besserung zu erhalten. Die BGHM hatte daran nun keinerlei Interesse und schaltete dazu ihren "fachärztlichen Berater", Dr. PRAGER ein. Sie bestellt eine Stellungnahme zum Thema "Verifizierung von Aluminium".

Wie gewünscht und wie bestellt äußert sich der "fachärztliche Berater" Dr. PRAGER in einer Stellungnahme: In Form von exakt 10 Sätzen, und die in großen Lettern, um damit wenigstens 1 1/2 Seiten Papier füllen zu können. Denn für diese Arbeit zahlt die Berufsgenossenschaft 100 € zzgl. Mehrwertsteuer. Zehn solcher Stellungnahmen an einem Tag, für die man - großzügig kalkuliert - zusammen genommen vielleicht drei bis maximal fünf Stunden benötigt (10 x 10 Sätze = 100 ausformulierte Sätze) erbringen einen ganzen Tausender. Eine Arbeit, die sich lohnt.  

Möglicherweise um eigenes Papier zu sparen, schreibt PRAGER die Stellungnahme nicht auf einem Briefbogen seines "Instituts für Arbeits-, Umwelt- und Sozialmedizin", sondern gleich auf BGHM-Papier (siehe das Faksimile. Anklicken öffnet die eineinhalbseitige Stellungnahme). Und das sind seine wichtigsten medizinischen Argumente:

  • "Aus der Sicht des Unterzeichneten ist ein solches toxikologisches Gutachten keinesfalls begründbar."
  • "Es ist darauf hinzuweisen, dass Aluminium bzw. anorganische Verbindungen des Aluminiums wie Aluminiumhydroxyd Bestandteil vieler Medikamente und auch von Lebensmitteln ist."
  • "Eine Entgiftungsbehandlung durch Aluminium wegen der geringfügigen Menge bei den stattgehabten Impfungen ist wissenschaftlich sicher nicht begründet."

Mangelndes toxikologisches Know-how: Aluminium

Über Aluminium weiß man eine ganze Menge, auch zu dessen Toxizität. Aufgrund der vielfältigen Verwendung und industriellen Verarbeitung dieses Leichtmetalls, ist Aluminium inzwischen in kleinsten Mengen und kleinsten Größen (Partikel) fast überall zu finden: in der Luft, im Wasser, aber auch in der Nahrungskette.

Geraten Alu-Partikel (z.B. durch Abrieb von Alu-Folien) in den Magen-Darmtrakt, ist die Resorptionsrate, d.h. die Aufnahme von Stoffen im menschlichen Organismus, sehr klein; sie beträgt 0,1 bis 0,3%, wie man heute weiß.

Werden Alu-Substanzen geimpft, so liegt die Aufnahme bei fast 100%. Der Grund: Durchs Spritzen ins Gewebe werden die natürlichen (Schutz)Barrieren wie z.B. die Haut oder Schleimhaut (z.B. des Magens) überwunden. Das Aluminium befindet sich jetzt direkt im Organismus, und zwar in fast gleicher Dosis. Die Halbwertzeit ist sehr lang, weshalb im menschlichen Körper die Gefahr einer Akkumulation von Aluminium besteht: in den Organen und/oder dem Nervensystem. Die Anschlussgefahr: Das Alu kann die Blut-Hirn-Schranke überwinden. Und ab da können dann die Folgereaktionen eintreten.

In den groben Ausführungen in großen Buchstaben von Dr. PRAGER finden sich solche wissenschaftlichen Erkenntnisse nicht. Aber  für die Berufsgenossenschaft geht es wohl auch nicht um den Austausch wissenschaftlicher Erkenntnisse, sondern die BGHM braucht eine solche grob gefasste beraterärztliche "Stellungnahme", um entweder jemanden argumentativ damit 'totzuschlagen' oder einen (weiteren) Ablehnungsgrund schwarz auf weiß zu haben. Damit der zuständige Sachbearbeiter dies in der Akte abheften, einen negativen Bescheid erlassen und dann unbekümmert in den Feierabend gehen kann. Dazu halten sich die Berufsgenossenschaften ihre "fachärztlichen Berater". Dr. med. Dipl. Chem. H.-M. PRAGER ist einer von ihnen.

Dioxine in Gießereien: Unkenntnis oder Fälschung?

Da "eine Exposition gegenüber polychlorierten Dibenzodioxinen und Furanen seitens des Technischen Aufsichtsdienstes verneint wird, da in der Eisengießerei Chlorverbindungen fehlen und somit die Bildung von polychlorierten Dibenzodioxinen und Furanen ausgeschlossen ist", scheidet die Anerkennung einer Berufskrankheit im Sinne der "BK 1310" aus, schreibt Dr. H.-M. PRAGER in einer Stellungnahme in einem anderen Fall für die BGHM. Sie besteht diesesmal aus 8 Sätzen.

Es geht um einen 66jährigen Arbeiter, der u.a. knapp 10 Jahre in einer Gießerei der Kölner Fa. KHD (Klöckner-Humboldt-Deutz) gearbeitet hat, die Dieselmotoren für PKW's, LKW's und Omnibusse, Landmaschinen und Lokomotiven herstellt. MIt 48 Jahren erkrankte er an Lungenkrebs und stellte einen Antrag auf Anerkennung einer beruflich verursachten Krankheit. Mehr als 10 Jahre später ging es dann um die Frage, ob er bei seiner Arbeit u.a. Dioxinen ausgesetzt war. Das SG Köln verneinte dies und stützte sich auf ein Gutachten des ebenso selbstständig arbeitenden Arbeitsmediziners Dr.med. Dipl. Chem. Herbert LICHTNECKER sowie die Argumentationen der BGHM, die wiederum auf zwei Stellungnahmen von Dr. PRAGER basierten. PRAGER hatte den Auftrag, den vom betroffenen Kranken eingeschalteten Gegengutachter Prof. Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME zu widerlegen. Zum Beispiel damit, dass es in Gießereien kein Chlor gäbe, weshalb auch keine (Seveso-)Dioxine (TCDD = 2,3,7,8-Tetrachlordibenzodioxin) entstehen könnten. 

Nun ist es so, dass in Gießereien natürlich Dioxine entstehen. Absichtlich hergestellt werden sie natürlich nicht, sie ergeben sich bei bestimmten Produktionsprozessen in einem spezifischen Temperaturbereich. So war es auch 1976 in Seveso, als ein Kessel in einer Chemiefabrik unkontrolliert immer heißer wurde und schließlich explodierte. Auch dabei entstand "TCDD", das "Seveso-Gift".

Deshalb muss man die arbeitstechnischen und arbeitsorganisatorischen Produktionsprozesse kennen. Eigentlich die Domäne von "Arbeits"-Medizinern. Aber nur dann, wenn ein solcher sich die Mühe macht, sich fehlendes Wissen anzueignen. Wenn er es denn möchte und dazu bereit ist.

In Gießereien geschieht beispielwseise dies: Recyceltes Metall inklusive der beigemengten Schadstoffe wie etwa Farben werden unter hohen Temperaturen geschmolzen. Das flüssige Metall wird nun in die gewünschten Formen gegossen. Teilweise geschah dies u.a. in aus Sand und Salz quasi gebackenen Formen. Egal wie: Wenn das geschmolzene Metall abkühlt, entstehen in einer Temperaturzone zwischen 700 bis 450 Grad Celsius Dioxine, die aus dem neu geformten Metall als "Mief" entweichen. Und wie jeder weiß, hochgradig toxisch sind. Sind die gußgeformten Teile abgekühlt, müssen sie oftmals geschüttelt und gerüttelt, ggfs. auch mittels Sandstrahlen endgereinigt werden. Die feinen Sandkörnchen nehmen den Dioxin-Mief auf und wer keine Maske trägt, was bei den hohen Temperaturen die Regel ist, atmet auch das noch ein. Hier lauert das Krebsrisiko zweifach.

Wissenschaftliche Erkenntnisse anderer ausblenden: Unkenntnis oder Fälschung?

Dass Arbeiter in Gießereien, in denen es heiß und die Luft schmutzig ist, in denen sich unerwünschte Schadstoffe verbreiten, eine erhöhte Sterblichkeit an Lungenkrebs zu beobachten ist, wurde zuerst in den skandinavischen Ländern publiziert: 1938 und 1950. Und zwar in internationalen Fachzeitschriften. In Deutschland wurde das Thema virulent um 1990, weil die IG Metall hohe Todesziffern konstatierte. Mit einer Teilfinanzierung (damals) durch die ARGE Maschinenbau und Metallverarbeitung, eine der Vorläuferinstitutionen der heutigen BGHM wurde das DKFZ, das Deutsche Krebsforschungs Zentrum in Heidelberg, beauftragt, und weil der Konsens über den Klärungsbedarf groß war, konnten 17.700 aktuell und ehemals Beschäftigte in die statistischen Auswertungen eingehen. Sie kamen aus allen 37 deutschen Gießereien, also eine sehr große Fallzahl mit anschließenden repräsentativen Ergebnissen. Der Leiter dieser epidemiologischen Studie: Dr. Rainer FRENTZEL-BEYME, zu dieser Zeit am DKFZ. Die Studie wertete nicht nur die Krankheitsdaten aus, sondern Prof. FRENTZEL-BEYME war es zudem gelungen, 17 von 37 Gießereien persönlich zu inspizieren, um sich ein verlässliches Bild über die tatsächlichen Arbeitsbedingungen zu machen und nicht auf schöngeschriebene Imagebroschüren der Industrie und den BGen angewiesen zu sein.

Erste Ergebnisse lagen 1996 vor. International publiziert wurde sie 2003 im "American Journal of Industrial Medicine". Eine der wichtigsten Aussagen: Dioxine sind einerseits krebserzeugend, zum anderen können sie auch als Beschleuniger ("Promotor") auf andere Krankheitsbilder (ein)wirken. Wer Raucher ist, unterliegt ohnehin einem erhöhten Lungenkrebsrisiko, aber wenn er dann auch noch in einer Gießerei arbeitet, kommt der Krebs schneller und heftiger. Dann kann man bereits mit 51 Jahren tot sein. Man kann als Gießereiarbeiter aber auch mit 29 sterben, selbst wenn man Nichtraucher ist. In jedem Fall ist das Erkrankungsrisiko in Gießereien um ein Mehrfaches höher, egal ob Raucher oder Nichtraucher. 

Was die DKFZ-Studie anhand quantifizierbarer Daten über Risikowahrscheinlichkeiten herausgefunden hat, ist qualitativ beschrieben auch im Handbuch "Dioxine" des Baseler Chemieprofessors Michael OEHME.

Aber genau das ist die Arbeitsweise vieler deutscher Arbeitsmediziner:

  • Erkenntnisse anderer nicht zur Kenntnis zu nehmen und
  • Gesundheitsrisiken klein zu reden bzw. zu schreiben,
  • die geforderte "haftungsausfüllende Kausalität" zu verneinen
  • und statt dessen die am und durch den Arbeitsplatz verursachte Krankheit auf andere Faktoren zu schieben, beispielsweise auf die private Lebensführung, Beispiel Rauchen.

Dr. med. Rainer FRENTZEL-BEYME, nach seiner Zeit am DKFZ zum Professor für "Epidemiologie der Umwelt und der Arbeitswelt" an der Universität Bremen berufen, war mit mehreren Fällen als Gegengutachter zu den gerichtlich bestellten Sachverständigen befasst, beauftragt von den Geschädigten. So wie die Berufsgenossenschaften Fakten und Erkenntnisse anderer ignorieren, sprich unter den Tisch fallen lassen, so machen es auch die Richter an den Sozialgerichten: Sie nehmen ihre "amtliche Ermittlungspflicht" nicht wahr, so wie Strafrichter verpflichtet sind, selbst den Dingen auf den Grund zu gehen.  Statt dessen gehen sie auf Hinweise, die ihnen nicht ins Konzept (sprich: Urteil) passen, einfach nicht ein.

Dafür bevorzugen sie gerne die Argumentationen der BGen und deren "fachärztlichen Berater", übernehmen deren Formulierungen oft wortwörtlich. So macht es einfach weniger Arbeit. "Fachärztliche Berater" wie Dr. med. Dipl. Chem. Hans-Martin PRAGER spielen da eine wesentliche Rolle

Uneinsichtigkeit und gutachterliche Sturheit: Unkenntnis oder Fälschung?

Irren kann menschlich sein, wenn man es nicht verhindern konnte, Verhindern kann man Fehler beispielsweise, indem man sich ausreichend informiert, rechtzeitig und gründlich, aber auch, indem man Hinweise anderer, die etwas besser informiert sind, nicht von vorneherein abweist. Wissenschaft ist ein ständiger Prozess, und vorhandenes Wissen gibt immer nur den aktuellen Wissensstand wieder, der morgen bereits wieder anders aussehen kann.

Nun gibt es eine spezifische Sorte von Menschen, inklusive Wissenschaftlern, die sich als notorische Besserwisser darstellen. So ähnlich wie die Analogie, die man mit Lehrern in Verbindung bringt: Der liebe Gott weiß alles. Lehrer alles besser.

Ob Dr. med. Dipl.Chem. Hans-Martin PRAGER ein Fünkchen Selbstkritik in sich walten lässt, ob er manchmal Zweifel an dem hat, was er tut und was er verbal und wissenschaftlich von sich gibt, wissen wir nicht. Auf eine unserer ensprechenden Fragen hat er nicht geantwortet. Und auch zu seinem Verhalten und Know-how des folgenden Falles will er uns keine Antwort(en) geben.

Der konkrete Fall: Harnblasenkrebs, Benzol und Aromatische Amine

Es geht um einen Kfz-Meister, der in 22 Berufsjahren alles gemacht hat, was mit Autos zu tun hat, und als er Ende 30 ist, mit der Diagnose Harnblasenkrebs konfrontiert wird. So stark und so schlimm, dass man ihm alles operativ entfernen und durch Künstliches ersetzen muss. Wir haben seine Geschichte detailliert aufgeschrieben unter www.ansTageslicht.de/Harnblasenkrebs, und wir anonymisieren ihn dort wie hier mit dem Namen Kai WACKER, denn er hat das alles mehr als tapfer durchgestanden. Weil auch er nicht wirklich wusste, was es mit Berufsgenossenschaften auf sich hat, und weil, wenn man ernsthaft krank ist, andere Sorgen hat und sich nicht um alles kümmern kann, war es seine Krankenkasse, die für die erheblichen Kosten aufgekommen ist. 10 Jahre lang. Bis sie auf die Idee kam, dass dies eigentliche die Aufgabe der zuständigen Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) ist. Und eine entsprechende "Verdachtsanzeige" auf Berufskrankheit ("BK 1301") stellte, also einen Antrag auf Anerkennung einer solchen. Kai WACKER sei im Rahmen seines Berufs mit Dieselmotorabgasen, Benzoldämpfen und Aromatischen Aminen (Farbzusatzstoffe in  Benzin und Diesel, verwandt mit Benzol) exponiert gewesen.

Die BGHM lehnt das (natürlich) alles ab, lässt ihren Technischen Außendienst (TAD) recherchieren, der zum Ergebnis kommt,

  1. dass aromatische Amine nach Befragungen der Mineralölhersteller in Form von Farbzusätzen in Ottokraftstoffen (Normal- und Super-Benzin) "nur in geringem Umfang" enthalten gewesen seien. Und das auch nur bis in die Mitte der 90er Jahr, Kai WACKER also höchstens 17 Jahre lang davon betroffen gewesen sein könnte.
    Da die Farbintensität der Azo-Farbstoffe sehr hoch gewesen sei, habe der Anteil im Benzin für seine Zwecke aber nur "äußerst gering" sein müssen. Alles in allem habe er "bei lediglich maximal 1 ppm" gelegen.
    1 ppm" meint: 1 Anteil auf 1 Million. Oder anders: 1 Promille von 1 Promille.
  2. Und dass in allen anderen Stoffen wie Schmiermittel oder Ölen zwar Farbstoffe enthalten seien, die aber alle keine aromatischen Amine enthielten.
  3. Und ob in "Autoabgasen" aromatische Amine enthalten seien, wisse man nicht. Ebenfalls wisse man nicht, ob dies auch bei Autolacken der Fall wäre.

Die erste Gutachter der BGHM: Prof. Dr. med. Hans DREXLER

Um die eigene Sicht der Dinge bereits im Vorfeld abzusichern, beauftragt die BGHM einen Gutachter, und zwar einen der bekanntesten umd vom Image des Branchen-Rankings einen der Top-Five, Prof. Dr. med. Hans DREXLER an der Universität Erlangen. Dort ist die sog. VALENTIN-Schule beheimatet, die die deutsche Arbeitsmedizin seit den 60er Jahren fest im Griff hat, und dafür sorgt, dass alles so funktioniert, wie es seither funktioniert (mehr unter Die Erlanger VALENTIN-Schule: Wie man die herrschende Meinung organisiert). Und (natürlich) zu dem Ergebnis kommt, dass die ablehnenden Gründe seitens der BGHM alle ihre Richtigkeit hätten, insbesondere, dass die fraglichen Schadstoffe

  • "nur in geringer Konzentration"
  • "in geringem Umfang" vorhanden und
  • "die Belastung ,,, äußerst gering" gewesen sei.

Weil Kai WACKER das nicht akzeptiert, zieht er vors Sozialgericht Frankfurt. Die dort zuständige Sozialrichterin Dr. SAILER gehört ebenfalls zu jenen Sozialrichtern, die ihrer "amtlichen Ermittlungspflicht" nicht nachkommen, etwa der Frage nachgehen, was denn genau "in nur geringem Umfang" bedeutet. So etwas macht natürlich Arbeit. Dafür braucht Dr. SAILER aber zwei volle Jahre, um die Kernaussagen des Gutachtens von Prof. DREXLER fast wortgleich ins Urteil zu übertragen, und lehnt die Klage ab - ohne eine mündliche Verhandlung anzuberaumen. "Sozial"-Gerichtsbarkeit in Deutschland.

Kai WACKER akzeptiert das ebenfalls nicht, beginnt zu recherchieren, Stichworte Benzol, Aromatische Amine, Risikoverdoppelung, und er findet auch einen Toxikologen, der ihm erklärt, dass die Argumentation "in nur gerigem Umfang" des BGHM-Gutachters Prof. Dr. med. Hans DREXLER toxikologisch nicht zu halten ist. Und so findet der Berufskranke neuen Mut, sich mit einer Berufungsklage vors Landessozialgericht zu wagen.

Toxikologie versus Arbeitsmedizin

Der Toxikologe, Prof. (em) Dr. Hans-Uwe-WOLF, der als Nicht-"Arbeitsmediziner" das Gutachten selbst nicht schreiben darf, sondern einem solchen zuarbeitet, nimmt das Gutachten des renommierten Arbeitsmediziners Prof. Dr. Hans DREXLER nach Strich und Faden auseinander, denn im Fokus steht - wie immer in solchen Fällen - die Menge bzw. Höhe der Exposition, konkret: was bedeutet genau "in nur geringer Menge", die - angeblich - eine Erkrankung nicht auslösen könne.

Zum ersten macht der Toxikologe klar, dass die von DREXLER für seine Argumentation herangezogenen Studien mit der ehemaligen Arbeitssituation von Kai WACKER überhaupt nicht vergleichbar, also wertlos sind. Zum zweiten stellt er fest, dass sich eine der zitierten Studien überhaupt nicht auffinden lässt, also möglicherweise frei erfunden ist. Und zum dritten, so betont der Toxikologe, es kommt nicht immer auf die Menge der toxischen Stoffe an, sondern was die gefährlichen Stoffe - qualitativ gesehen - im menschlichen Organismus auslösen. Die Risikokalkulation findet sich ebenfalls unter www.ansTageslicht.de/Harnblasenkrebs

Der zweite Gutachter der BGHM: der 'Mann fürs Grobe', Dr. med. H.-M. PRAGER

Der BGHM gefällt das alles überhaupt nicht, sieht ihre Felle davon schwimmen. Sie schickt einen ihrer "bewährten" Männer ins Rennen, ihren 'Mann fürs Grobe', gemeint: fürs grobe Argumentieren, Dr. PRAGER, ihren "fachärztlichen Berater". Dessen Aufgabe: alles abzustreiten, was der Toxikologe anführt.

Und so sieht der Schlagabtausch aus. Anders gesagt: So sieht das wissenschaftlich-medizinische Argumentieren des Dr. PRAGER aus. Wir rekapitulieren dazu die Textpassage aus der eben erwähnten Site:

Dr. PRAGER setzt eine (erste) wissenschaftliche Stellungnahme auf, zitiert eine Quelle, die sich in keiner medizinischen Datenbank finden lässt, stellt Behauptungen auf, für die er keinen Beleg angibt. Der Toxikologe muss auf all das schriftlich reagieren, was er auch dezidiert macht.

Dr. PRAGER schreibt erneut, seine Stellungnahme Nr. 2, denn auf dezidierte Argumente kann er - offenbar mangels Know-how - nicht reagieren, und so versucht Dr. PRAGER abzulenken, indem die Risikoabschätzung des Toxikologen anzweifelt, aber nicht merkt, dass er die Expositionssituation von Kai WACKER "nicht korrekt bzw. gravierend unvollständig" erfasst, wie der Toxikologe Prof. WOLF in seiner erneuten Gegen-Stellungnahme konstatiert.

Dr. PRAGER holt erneut aus, Stellungnahme Nr. 3, und Sinn und Zweck scheint weniger zu sein, die fachlichen Argumente des Toxikologen auszuhebeln, als diesen vielmehr zum Aufgeben zu veranlassen und bei den Richtern Zweifel an dem Zusatzgutachten von Prof. WOLF auszulösen. Denn die müssen alles lesen und für eine andere Entscheidung als die des vorangegangenen Sozialgerichts auf all diese Punkte eingehen. Das macht Arbeit, ist mühevoll und nimmt Zeit in Anspruch.

Der Toxikologe kontert erneut, macht höflich auf eine Verwechslung von Benzol mit Aromatischen Aminen aufmerksam.

Dr. PRAGER, der für jeden Schrieb bezahlt wird, gibt nicht auf, setzt eine vierte Stellungnahme auf, in der er erneut mit dem Hinweis ablenkt, dass die fragliche Konzentration "nur gering" gewesen und im übrigen die geforderte Risikoverdoppelung nicht gegeben sei. Der Toxikologe stellt klar, dass die "Risikoverdoppelung" gar nicht Voraussetzung für einen Kausalitätsbeweis sei, in der Wissenschaft seit langem überwiegend abgelehnt und deswegen von ersten Landessozialgerichten nicht mehr gefordert werde.

Dr. PRAGER gibt auf. Er ist mit seinem Latein am Ende, merkt wohl, dass ständiges Wiederholen von untauglichen Argumenten weder den Toxikologen aus der Fassung bringt noch das Gutachten des Arbeitsmediziners Prof. DREXLER stabilisieren kann.

Und so hat Kai WACKER mehr als Glück, denn die Richter folgen den detaillierten und passgenau begründeten Argumenten und insbesondere der Risikoberechnung, die auch den Richtern deutlich macht, dass es weniger auf eine wie auch immer geschätzte "zu geringe Menge" ankommt als vielmehr auf deren Wirkungen im menschlichen Körper.

Ein klassischer Interessenskonflikt

Dass Versicherungen trotz ihrer Versicherungspflicht nicht gerne zahlen wollen, ist allgemein bekannt. Bei der "Gesetzlichen Unfallversicherung (GUV)" gibt es allerdings eine Besonderheit. Nämlich die, dass sie - in allererster Linie - die (Haftpflicht)Versicherung der Unternehmen ist. Die Arbeitgeber kaufen sich mit ihren (Zwangs)Versicherungsgebühren, die im Durchschnitt um die 25 € pro Arbeitnehmer betragen, frei - frei von dem Umstand, dass sie von ihren Arbeitnehmern nicht auf Schadensersatz verklagt werden können, etwa wegen unzureichender und/oder unterlassener Präventionsmaßnahmen, um Arbeitsunfälle und beruflich entstandene Krankheiten von vorneherein zu verhindern. Krankheitskosten ggfs. auch Schadensersatzleistungen etwa bei entstandener Arbeitsunfähigkeit übernimmt in diesem Fall die "GUV". So jedenfalls ist es - eigentlich - vorgesehen und so jedenfalls glauben es auch die Abgeordneten im Deutschen Bundestag. Dass die Realität anders aus sieht, interessiert sie nicht sonderlich.

Dass die Realität anders aussieht, hängt von vielen Dingen ab, die wir an anderer Stelle ausführlich analysiert haben, z.B. unter www.ansTageslicht.de/GUV (hier vor allem, wie und warum sich die ursprüngliche Idee ins Gegenteil verkehrt hat) sowie unter www.ansTageslicht.de/DGUV (heutiger Zustand des gesetzlichen Versicherungsmonopols).

Einer der Knackpunkte besteht darin, dass das gesamte System von vielfältigen Interessenskonflikten überlagert ist, die das ursprüngliche Konzept aus dem vorvorigen Jahrhundert völlig verändert, man könnte auch sagen: pervertiert haben. Die US-amerikanische Korruptionsforschung würde ein solches System, wie es heute funktioniert, als "institutionelle Korruption" bezeichnen.Allerdings: Die angelsächsische Wissenschaftsdisziplin ist der deutschen Korruptionsforschung seit Jahrzehnten regelmäßig um ein bis zwei Dekaden voraus, so dass sich so gut wie niemand um dieses Schattenreich kümmert.

Der konkrete Knackpunkt bei Dr. med. Dipl.-Chem. Hans-Martin PRAGER besteht darin, dass er auf der einen Seite mit der Berufsgenossenschaft Holz und Metall (BGHM) einen "fachärztlichen Beratervertrag" hat. Dies ist - so gesehen - legitim. Jeder darf sich interessensmäßig binden. Sollte dies aber dann auch kenntlich machen, dass das, was jemand sagt oder schreibt, keine unabhängige Meinung ist, sondern den Wünschen des Auftraggebers folgt. Dass so jemand aber dann von einem Gericht als "unabhängiger" Sachverständiger beauftragt wird, ist - eigentlich - nicht möglich. Eigentlich.

Möglich aber hierzulande im System der "Gesetzlichen Unfallversicherung". Im konkreten Fall am Sozialgericht in Köln. Und im Fall des Dr. PRAGER.

Dass sich Dr. PRAGER um einen solchen klassischen Interessenskonflikt nicht schert, ist nicht allzu verwunderlich. Dass ein Sozialrichter über eine solche Interessenskollision nicht stolpert, spricht für das System der deutschen Sozialgerichtsbarkeit, von der wir bereits weiter oben geschrieben haben, dass der "soziale" Gerichtsapparat eng mit dem GUV-System zusammen arbeitet. Ein grundsätzlicher Fall von Justizversagen. Regelmäßig zu Lasten der Betroffenen.

Das Geschäftsmodell des Dr. med. Dipl.-Chem. Hans-Martin PRAGER: Unkenntnis und/oder Fälschung?

Wenn wir die hier ausgewählten Beispiele zusammenfassen, können wir diese Quintessenz ziehen, was das Businessmodell des Instituts für Arbeits-, Umwelt- und Sozialmedizin und insbesondere von Dr. PRAGER auszeichnet:

  • Grundsätzlich werden Zusammenhänge zwischen Ursache (z.B. krankmachender Schadstoff) und Folgen (eingetretene Krankheit) klein geschrieben; konkret die Expositionsmenge und -höhe wird sozusagen immer als "zu gering" bewertet
  • Toxikologische Zusammenhänge werden dabei regelmäßig ausgeblendet bzw. nicht ernsthaft berücksichtigt
  • Viele der vorgebrachten Argumente sind schlicht & ergreifend falsch
  • und sein ebenfalls kontinuierlich vorgebrachtes Argument, dass man bei einer spezifischen Krankheit keine "Risikoverdoppelung" statistisch habe feststellen können, ist längst Schnee von gestern; die Gerichte fordern das schon lange nicht mehr.
  • Oft müssen für die Krankheitsbilder psychologische und/oder psychosomatische Erklärungen herhalten, die meist von einem seiner wichtigsten Zuarbeiter in solchen Fällen stammen und die oft als 'Duo' auftreten: dem Facharzt für Neurologie und Psychiatrie, Umweltmedizin und Verkehrsmedizin Dr. med. Robert KARWASZ, ebenfalls aus Castrop-Rauxel. Da tauchen dann Begründungen auf wie z.B.
    • der Hinweis auf eine "grenzwertige intellektuelle Leistungsfähigkeit mit Hinweis auf eine ausgeprägte hypochondrische Störung vor dem Hintergrund einer querulatorisch anmutenden und insgesamt kritikschwachen Persönlichkeit" (siehe oben)
    • oder eine "psychosomatische Fehlverarbeitung" eines Arbeitsunfalls
    • oder dass ein Betroffener "starke Aggravationstendenzen habe erkennen lassen", also dass sich jemand kränker macht als er tatsächlich ist, und anderes mehr.

Die vertragliche An- und Einbindung in die Interessenslagen von Berufsgenossenschaften ist für Dr. PRAGER und sein Institut attraktiv und wirkt für die Auftragslage nachhaltig stabilisierend. Für die Betroffenen ist es ausschließlich nachteilig, weil ganz offensichtlich subjektive finanzielle Interessen eine objektive sachliche Aufklärung völlig überlagern.

Was man als Betroffener dagegen tun kann, sofern das überhaupt funktioniert, haben wir beschrieben unter "Was kann man tun?": www.ansTageslicht.de/WKMT. Die dortigen Hinweise & Tipps werden laufend ergänzt und sind (noch) nicht vollständig, sondern ein 'work in progress'.

(JL)