Die Berichte des Tölzer Kurier, 02.11.2017

von Christiane MÜHLBAUER

Abwasser: Gebühr in Bichl sinkt

Ein Grund sind die gesunkenen Betriebskosten auf der Kläranlage – Rechnungsprüfer: Es gab fünf Jahre lang keine Kalkulation

Bichl – Die Bichler Bürger dürfen sich ab Januar 2018 über sinkende Abwasser-Gebühren freuen. Der Gemeinderat beschloss in seiner jüngsten Sitzung, die Kosten von derzeit 2,70 Euro pro Kubikmeter auf 2,58 Euro zu senken. Kämmerer Hans Fischhaber legte die Zahlen dem Gemeinderat vor. „Ein Grund, dass die Gebühren nun gesenkt werden können, sind die gesunkenen Betriebskosten auf der Kläranlage“, sagte Bürgermeister Benedikt Pössenbacher. Bei der Kalkulation der Gebühren arbeitet die Gemeinde mit einem externen Fachbüro zusammen. Die Senkung der Gebühren bedeutet für eine Durchschnitts- Familie mit 200 Kubikmeter Abwasser im Jahr eine Ersparnis von 26 Euro. „Es macht nicht viel aus, aber immerhin etwas“, sagte Pössenbacher. Kämmerer Fischhaber listete auf, was andere Gemeinden in der Nachbarschaft fürs Abwasser verlangen: In Kochel zahlen die Bürger 2,05 Euro pro Kubikmeter, in Bad Heilbrunn 2,37 Euro. „Wir würden am liebsten noch weiter runtergehen“, sagte Pössenbacher. „Aber wir müssen das alte Kanalnetz in unserer Gemeinde sanieren.“ Hierfür sind 2018 weitere Investitionen notwendig. 2016 hatte Bichl für eine Kanalbefahrung (dabei findet man schadhafte Stellen), Spülung und Digitalisierung rund 30 000 Euro ausgegeben, 2017 für Sanierungsarbeiten rund 40 000 Euro.

Ähnlich wie in der Ratssitzung in Benediktbeuern wurden nun auch in Bichl die Ergebnisse des Staatlichen Rechnungsprüfers vorgestellt. Wie berichtet, hat dieser die Finanzen in der Verwaltungsgemeinschaft für den Zeitraum von 2010 bis 2015 untersucht. Kämmerer Hans Fischhaber, erst seit Juli 2015 im Amt, berichtete von einer „sehr umfassenden und aufschlussreichen“ Prüfung, die von Mitte Mai bis Mitte August in Bichl stattgefunden habe. „Wir wollten so eine intensive Prüfung“, betonte Pössenbacher. Geprüft wurden unter anderem der Betrieb von Schwimmbad und „Bayerischer Löwe“ (gehört der Gemeinde) sowie die Entgelt-Erhebung für die Wasser- und Abwasserversorgung. Hier bemängelte der Prüfer, dass es von 2010 bis 2015 keine Kalkulation gegeben hat: „Die Entgelte wurden stattdessen anhand der voraussichtlichen Ausgaben in dem jeweiligen Bereich festgelegt“, zitiert Pössenbacher aus dem Bericht des Prüfers. Dabei, so schrieb der Prüfer weiter, sei zu vermuten, „dass keine hundertprozentige Kostendeckung bei diesen beiden Einrichtungen erzielt wurde.“ Ab 2016 habe man für beide Bereiche eine externe Firma beauftragt, die Kalkulation zu erstellen. Der Prüfer mahnt an, auch künftig eine regelmäßige Kalkulation zu erstellen.

(gma/müh)