Die Berichte des Tölzer Kurier, 25.10.2017

von Christiane MÜHLBAUER

Causa Kläranlage: Eine Entwicklung im Strudel von Verwaltung und Spar-Anordnungen

Die Vorgänge auf der Anlage sowie bei deren Errichtung und Überwachung lassen auch Fragen nach der Rolle von übergeordneten Behörden aufkommen. Wie im März berichtet, wusste das Tölzer Landratsamt von einigen Entwicklungen in der Kämmerei, schritt aber mit Verweis auf die „kommunale Selbstverwaltung“ nicht ein. In den vergangenen Jahren hat sich bayernweit bei der Überwachung von Kläranlagen einiges geändert, berichtet das Landesamt für Umwelt auf Nachfrage unserer Zeitung.

Grundlage war die 2004 unter Ministerpräsident Edmund Stoiber beschlossene Reform „Verwaltung 21“. In der Folge sank die Zahl der Wasserwirtschaftsämter von 24 auf 17, zudem wurden deren Aufgaben abgebaut. Teilarbeiten wurden an private Sachverständige ausgelagert. Diese kommen in der Regel angemeldet auf die Anlage. „Sie führen keine Beratung bei Betriebsproblemen durch“, so der Pressesprecher des Landsamts für Umwelt. Ziel der Reform war es, Personalkosten für den Staat zu senken.

Seine Kosten stellt der private Sachverständige der Verwaltungsgemeinschaft in Rechnung. „Wir bedauern die durch die Privatisierung erfolgte Kostensteigerung für den Bürger“, heißt es in einer Antwort vom Bayerischen Gemeindetag auf die Anfrage unserer Zeitung. Die Interessensvertretung aller Gemeinden im Freistaat hält sich mit detaillierten Äußerungen zum konkreten Fall ansonsten zurück. Pressesprecher Winfried Schober verweist in Bezug auf Entwicklungen in der Benediktbeurer Kämmerei – ähnlich wie das Landratsamt – auf die kommunale Selbstverwaltung als ein verbrieftes Recht.

„Über ein rechtsaufsichtliches Einschreiten entscheidet die Rechtsaufsichtsbehörde im Einzelfall nach ihrem Ermessen.“ Schober nennt allerdings auch den Gemeinderat als Kontrollinstanz der Verwaltung. Dass sich die Lage derart zuspitzen konnte, hängt aber auch damit zusammen, dass an anderer Stelle gespart wurde – nämlich bei der überörtlichen Staatlichen Rechnungsprüfungsstelle. Sie soll die Gemeinden überwachen. Der Rechnungsprüfer ist der Regierung von Oberbayern unterstellt und sitzt im Tölzer Landratsamt. Im Landkreis gibt es einen Prüfer für 21 Gemeinden.

Als der ehemalige Prüfer in Ruhestand ging, trat eine Wiederbesetzungssperre in Kraft – Grundlage waren angeordnete Haushalts-und Personalkosteneinsparungen, teilt die Regierung von Oberbayern auf Anfrage unserer Zeitung mit. Der Posten war zirka ein Jahr lang nicht besetzt. Allem Anschein nach hatte sich dort aber auch vorher schon viel angestaut – die Bichler Gemeinderäte wurden im Mai 2016 mit Rechnungsprüfungen zurück bis ins Jahr 1996 konfrontiert (wir berichteten).

Ein Staatlicher Rechnungsprüfer prüft ohnehin nur im Nachhinein und ist nicht für Fragen bei laufenden Projekten, etwa dem Bau einer Kläranlage, zuständig. Die Planungen, vor allem die Technik des Neubaus, hätte der Rechnungsprüfer im Vorfeld also nicht geprüft. Für den Bau dieser großen Anlage hatte das Wasserwirtschaftsamt seinerzeit grünes Licht gegeben. Grundlage dafür waren unter anderem der geplante Anschluss von Sindelsdorf sowie Wachstumsprognosen für alle drei Gemeinden.

Eine Beratung bei Neubauten dieser Art ist aber zum Beispiel über eine Mitgliedschaft im Kommunalen Prüfungsverband möglich. Die Gemeinde Bichl wollte sich, wie berichtet, diesem Verband anschließen, kann es aber nur zusammen mit Benediktbeuern. Dort ist man allerdings mehrheitlich dagegen.

Die Mindestaufnahmegröße für eine Kommune liegt bei 5000 Einwohnern. Der Bayerische Gemeindetag hält diese Grenze übrigens für sinnvoll – genauso, wie man eine Prüfung durch Staatliche Rechnungsprüfer für ausreichend hält.