Die Berichte des Tölzer Kurier, 07.03.2017

von Christiane MÜHLBAUER

Eine schmutzige Geschichte

Jahrelang hatten Personen und Firmen auch außerhalb der Öffnungszeiten und ohne Aufsicht Zugang zur Kläranlage der Verwaltungsgemeinschaft Benediktbeuern-Bichl. 13 Schlüssel waren in Umlauf, und allem Anschein nach wurden unkontrolliert Fäkalien eingeleitet. Auch bei der Vergabe der Aufträge für die Entsorgung des Klärschlamms soll es nicht korrekt zugegangen sein. In der Anlage wird das Abwasser von fast 7000 Bürgern aus Benediktbeuern, Bichl und Sindelsdorf geklärt. Seit eineinhalb Jahren recherchiert unsere Zeitung diese Vorfälle, die auch die Kontrollmechanismen übergeordneter Behörden in Frage stellen.

Benediktbeuern/Bichl/Sindelsdorf – Die Sache kam 2015 ins Rollen, als auf der Kläranlage eine Vertretung beschäftigt war. Dieser fiel auf, dass Personen, zum Beispiel private Entsorgungsfirmen und Landwirte, ohne Aufsicht und außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten ihren Klärschlamm anlieferten. Damit konfrontiert, räumt Benediktbeuerns Bürgermeister Hans Kiefersauer ein, dass es auf der Kläranlage zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. „Irgendwann“, sagt Kiefersauer, „wurde es so gehandhabt, dass mehrere Unternehmer den Schlüssel bekommen haben und ihre Sachen anliefern konnten, wann sie wollten.“ Wie lange das ging, könne er nicht sagen. Auf der Anlage sei nachlässig gearbeitet worden. Insgesamt 13 Schlüssel waren in Umlauf. „Nach Bekanntwerden haben wir alle sofort eingesammelt und ausgetauscht.“Sowohl Kiefersauer als auch sein Amtsvorgänger, Altbürgermeister Georg Rauchenberger, beteuern, großes Vertrauen in den ehemaligen Klärwerksleiter gehabt zu haben. „Ich war nicht der Chef, der seinen Mitarbeitern bei allem auf die Finger schaut“, sagt Rauchenberger. Er habe gewusst, dass es der ehemalige Werksleiter zum Beispiel Landwirten ermöglichen wollte, außerhalb der Öffnungszeiten auf die Kläranlage zu fahren. „Ich wusste aber nicht, dass 13 Schlüssel im Umlauf waren.“ Laut Rauchenberger war der ehemalige Leiter seit 1984 bei der Gemeinde für diese Anlage zuständig. Er wurde mittlerweile auf eine andere Position versetzt. Zu den Vorwürfen will er sich gegenüber unserer Zeitung nicht äußern.


Kiefersauer zufolge hat eine Firma mehrmals auch am Wochenende Fäkalien in die Anlage eingeleitet. Grundsätzlich muss dafür ein Lieferschein ausgefüllt werden, die eingeleitete Menge wird dann der Firma in Rechnung gestellt. Ob diese Angaben der Wahrheit entsprechen, ist Kiefersauer zufolge nicht nachprüfbar. „Wir sind darauf angewiesen, dass auf dem Lieferschein immer die richtige Menge eingetragen wurde“, sagt er. Man wisse allerdings nicht, welche Mengen am Wochenende angeliefert wurden. Wäre es also möglich, dass mehr angeliefert als abgerechnet wurde? Kiefersauer: „Ja, das ist möglich, aber es gibt auch keine Beweise dafür.“ Ein Beispiel: In den Jahren 2014 und 2015 wurden laut Verwaltungsgemeinschaft in der Anlage jeweils rund 3500 Kubikmeter Klärschlamm gepresst.Kosten: jeweils rund 90 000 Euro. Seit die Schlüssel eingesammelt wurden, ist die Klärschlammmenge gesunken: 2016 betrug sie 2600 Kubikmeter. Kosten: rund 55 000 Euro. Auf Anfrage unserer Zeitung hat die Verwaltungsgemeinschaft die Summe der sogenannten Fäkalien-Fremdanlieferungen, das heißt Fäkalien, die von Landwirten oder Unternehmen zur Anlage gebracht worden sind, aus den Jahren 2000 bis 2014 vorgelegt. Die Menge schwankt stark und liegt zwischen 54 (im Jahr 2000) und 835 Kubikmetern (im Jahr 2012). Auch die Gesamt-Menge des gepressten Klärschlamms ist ungewöhnlich hoch und variiert – selbst dann noch, wenn man die dokumentierten Fremdanlieferungen abzieht.

Dabei ist der Zulauf relativ konstant. Auffallend ist auch: 2016 wurden noch 1900 Kubikmeter Altschlamm gepresst, wie aus einer Auflistung der Verwaltungsgemeinschaft hervorgeht. Woher dieser Altschlamm stammt, wann er angeliefert und wie lange er schon gelagert wurde, lässt sich nicht mehr nachvollziehen. Klärschlammpressung und -Entsorgung sind teuer. Die Verwaltungsgemeinschaft hat dafür eigenen Angaben zufolge seit dem Jahr 2000 zwischen 26 000 und 93 000 Euro pro Jahr ausgegeben. Die Aufträge dafür müssen ausgeschrieben und nach bestimmten Regeln vergeben werden (siehe Info-Kasten). Doch auch das soll jahrelang nicht ordnungsgemäß passiert sein.

Zudem fehlte nach Recherchen unserer Zeitung in mehreren Fällen der notwendige Vergabe-Beschluss, der in der Sitzung der Verwaltungsgemeinschaft gefasst werden muss. Es handelt sich um Aufträge zur Klärschlammpressung und -entsorgung im Wert von jeweils mehreren zehntausend Euro. Laut Rathaus-Geschäftsleiter Franz Pölt wurden die Angebote in den Jahren von 2002 bis 2015 mit wenigen Ausnahmen telefonisch eingeholt und miteinander verglichen. Selbst die Kubikmeter- Menge wurde nicht explizit festgelegt. „Es ist uns klar, dass es keine Rechtsgrundlage für diese Vorgehensweise gibt“, sagt Pölt.


Altbürgermeister Georg Rauchenberger und der ehemalige Kämmerer bestätigen die Vorgehensweise, dass der Ex-Klärwerksleiter telefonischen Kontakt zu Firmen hielt und die Auftragsvergabe ohne die notwendige Zustimmung von den Gemeinderäten über die Bühne ging. Warum? Rauchenberger: „Manche Formalitäten erschienen mir als Bürgermeister nicht praktikabel. Das habe ich so gemacht, und das nehme ich auf meine Kappe.“ Der Verwaltungsgemeinschaft sei kein Schaden entstanden, beteuert der Altbürgermeister. Nach Angaben der Verwaltungsgemeinschaft haben die Klärschlamm-Pressung und -Entsorgung in den vergangenen 16 Jahren vier verschiedene Firmen durchgeführt. Seit 2008 geht der Auftrag an eine Firma aus Baden-Württemberg – immerhin auch, seit laut Verwaltungsgemeinschaft wieder Ausschreibungen stattfinden. Im Jahr 2009 wurde diese Kläranlage neu gebaut. Kosten: 3,7 Millionen Euro. Doch wie sich jetzt herausstellt, wurde die Anlage womöglich zu groß gebaut. Die Verwaltungsgemeinschaft prüft derzeit, sie in kleinerem Umfang zu betreiben.

Abwasserentsorgung muss in einer Kommune grundsätzlich kostendeckend erfolgen. Das heißt: Die Kosten, die die Entsorgung verursacht, müssen wieder eingenommen werden. Dafür werden alle Einwohner herangezogen, nämlich über die Abwassergebühr. Diese setzt sich aber nicht rein aus den Kosten für die Kläranlage zusammen, sondern zum Beispiel auch aus Investitionen ins Kanalnetz.

Im November 2016 wurde im Benediktbeurer Gemeinderat eine Abwasser-Gebührenerhöhung um 50 Cent auf 2,55 Euro beschlossen, weil man, so Kiefersauer, eine „gravierende Unterdeckung“ festgestellt habe. In Bichl liegt der Preis bei 2,70 Euro pro Kubikmeter. Wie groß ist der finanzielle Schaden, der durch das nachlässige Arbeiten entstanden sein könnte? Das ist schwierig zu beziffern, denn noch immer ist vieles unklar. Um die Kosten im Bereich Abwasser in den vergangenen Jahren zu finanzieren, wurde im Haushalt von Bichl und Benediktbeuern an anderen Stellen gespart. Geld, das zum Beispiel auch für freiwillige Leistungen für Vereine hätte ausgegeben werden können.


Für die Gemeinde Sindelsdorf (Landkreis Weilheim-Schongau) ergibt sich ein ganz spezielles Problem. Sindelsdorf ist die kleinste der drei betroffenen Gemeinden und nicht Mitglied der Verwaltungsgemeinschaft. Die Zusammenarbeit basiert auf einer Zweckvereinbarung. Erst seit fünf Jahren fließt das Sindelsdorfer Abwasser in diese Kläranlage. Im Jahr 2012 wurden insgesamt 680 000 Kubikmeter Abwasser eingeleitet, davon knapp 23 000 Kubikmeter aus Sindelsdorf.Als Berechnungsgrundlage wurden in der Kämmerei in Benediktbeuern jedoch statt 680 000 Kubikmeter nur 275 000 Kubikmeter Abwasser als Gesamtmenge berechnet. Ähnliches passierte auch in den folgenden drei Jahren. Die Unterlagen liegen unserer Zeitung vor. Sindelsdorf wurde anteilsmäßig also zu viel berechnet – insgesamt fast 61 000 Euro. Die Sindelsdorfer verrechnen den Schaden mittlerweile mit den Vorauszahlungen. „Wir bedauern diese Vorgehensweise außerordentlich, haben aber nach relativ langer Zeit, in der kein Lösungsvorschlag aus dem Benediktbeurer Rathaus kam, keine andere Möglichkeit gesehen“, sagt Buchner im Gespräch mit unserer Zeitung.

Was sich auf der Kläranlage in den vergangenen Jahren abgespielt hat, rutschte durch viele Kontrollsysteme. Für das Wasserwirtschaftsamt zum Beispiel ist die Klärschlamm- Kontrolle „kein wasserrechtlicher Tatbestand, der von uns zu überwachen wäre“, sagt Baudirektor Johannes Riedl. Immerhin: Bei der Überwachung der Zuund Ablaufwerte habe man in den vergangenen Jahren keine Schadstoffe, sprich Giftstoffe, festgestellt.

Das Tölzer Landratsamt, so hat unsere Zeitung recherchiert, wusste in den vergangenen Jahren aber sehr wohl von Problemen in der Kämmerei im Benediktbeurer Rathaus. Eingeschritten ist das Amt jedoch nicht. Iris Korth, Leiterin der Kommunalaufsicht, zitiert die Gemeindeordnung, derzufolge die kommunale Selbstverwaltung ein „hohes Gut“ sei. Das Einschreiten, so Korth, solle auf ein Minimum reduziert werden. Die Aufsichtsbehörden sollen die Gemeinden bei ihren Aufgaben „verständnisvoll beraten, fördern und schützen“.


Auch der Staatliche Rechnungsprüfer (Sitz: Landratsamt) hat die Kläranlage nicht hinterfragt. „Eine unmittelbare Überprüfung der Anlage findet weder durch Rechnungsprüfer noch durch die Rechtsaufsicht statt“, sagt Landratsamts-Pressesprecherin Marlis Peischer. „Die Überprüfung der Klärschlammmenge liegt nicht in unserem gesetzlich vorgeschriebenen Aufgabenbereich.“ Man prüfe den kommunalen Haushalt lediglich auf seine Schlüssigkeit, und zwar stichprobenartig. Die Kläranlage habe man nicht in die Prüfung miteinbezogen. Die Staatliche Rechnungsprüfungsstelle, zuständig für 21 Gemeinden im Landkreis, war ohnehin ein Jahr lang nicht besetzt. Als der ehemalige Leiter in Ruhestand ging, verhängte die Regierung von Oberbayern eine Wiederbesetzungssperre. Weil es in der Benediktbeurer Kämmerei Probleme gab, habe das Landratsamt der Verwaltungsgemeinschaft „mehrmals dringend empfohlen“, sich dem Kommunalen Prüfungsverband anzuschließen, sagt Iris Korth. „Aber mehr als Abmahnen konnten wir nicht.“


Doch die Bitten verhallten im Wind – in Benediktbeuern bis heute. Die drei betroffenen Kommunen gehen mit der Situation höchst unterschiedlich um, und ihr Verhältnis ist derzeit frostig. Sowohl Bichl als auch Sindelsdorf machen seit Monaten Druck, die ganze Angelegenheit endlich aufzuklären und sich dem Prüfungsverband anzuschließen. Dort sitzen nicht nur Fachleute mit Verwaltungsausbildung, sondern auch Spezialisten wie Steuerberater, Architekten und Ingenieure, die auch vor der Realisierung einer (Bau-)Maßnahme beratend zur Seite stehen. Im Bichler Gemeinderat kommt das Thema immer wieder auf. „Wir möchten gerne Sicherheit, dass wir alles richtig machen, dass bei wichtigen Angelegenheiten nochmal jemand drüber schaut“, argumentiert Bürgermeister Benedikt Pössenbacher, auch, wenn man mit dem neuen Kämmerer (seit Juli 2015 im Amt) „sehr zufrieden“ sei. Im Dezember fasste der Bichler Gemeinderat einstimmig einen Beschluss, dem Prüfungsverband beizutreten.


Doch der Beitritt wird trotzdem nicht erfolgen – denn das geht rechtlich nur zusammen mit Benediktbeuern, also im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft. Und Benediktbeuern sagt nach wie vor Nein. In der Sitzung jetzt im Januar wurde mit 10:6 dagegen gestimmt. Bürgermeister Hans Kiefersauer will „erst dem neuen Staatlichen Rechnungsprüfer im Landratsamt eine Chance geben“.
Auch die Staatsanwaltschaft München II hat Ermittlungen durchgeführt – diese jedoch eingestellt, weil es, so Pressesprecher Ken Heidenreich, „keine konkreten Angaben zu Häufigkeit, Art und Umfang einer möglichen Untreue- Handlung gibt“. Die Indizien der erhöhten Kosten würden nicht ausreichen, um einen Schaden zu beziffern, so Heidenreich. Welche Unterlagen der Justiz vorlagen und was genau geprüft wurde, wird der Öffentlichkeit nicht bekannt gegeben. Es wird wohl noch ein langer Weg sein, bis restlos klar ist, was sich auf der Anlage und in deren Umfeld alles abgespielt hat.

Wie funktioniert die Vergabe von öffentlichen Aufträgen?

Möchte ein Wirtschaftsunternehmen eine andere Firma mit einer Dienstleistung beauftragen, kann es grundsätzlich frei entscheiden, an wen es den Auftrag vergibt – an das Unternehmen mit dem günstigsten Preis, an das Unternehmen aus dem Nachbarort oder aber an die teure Firma, die dafür aber die besten Referenzen hat. Öffentliche Auftraggeber wie Gemeinden sind verpflichtet, Aufträge nach einem strengen Verfahren zu vergeben. Grund dafür: Im Gegensatz zu privaten Unternehmen geben öffentliche Auftraggeber letztlich nicht ihr eigenes Geld, sondern Steuergelder aus. Es soll sichergestellt werden, dass sparsam gehaushaltet wird und der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot den Zuschlag bekommt. Wie das Bundeswirtschaftsministerium schreibt, soll durch „die Gebote der Gleichbehandlung, Nichtdiskriminierung und Transparenz“ ein fairer Wettbewerb zwischen den bietenden Unternehmen sichergestellt und „Korruption und Vetternwirtschaft verhindert“ werden.

Oberhalb eines bestimmten Schwellenwerts (für Dienstleistungen liegt er derzeit bei 209 000 Euro) richtet sich das Verfahren nach EU-Recht. Unterhalb dieser Werte findet nationales Recht Anwendung. Im Wesentlichen sind fast alle kommunalen Aufträge auszuschreiben. Nur wenn es um einen geringen Wert geht, darf ein Auftrag direkt vergeben werden. Zu Beginn des Ausschreibungsverfahrens fordern öffentliche Auftraggeber Unternehmen auf, Angebote für die gesuchte Dienstleistung abzugeben. Die einzureichenden Unterlagen, die sog. Vergabeunterlagen, werden nach einem genau vorgegebenen Verfahren geprüft. Am Ende soll das „wirtschaftlichste Angebot“ den Zuschlag bekommen.

Das muss nicht unbedingt die Firma mit dem niedrigsten Preis sein. Bei der Auswahl sollen auch Kriterien wie die Qualität, Umweltschutz oder damit verbundene Betriebskosten berücksichtigt werden. Im Wesentlichen gibt es drei unterschiedliche Verfahren: die öffentliche Ausschreibung, die beschränkte Ausschreibung und die freihändige Vergabe. Bei der öffentlichen Ausschreibung wird eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen öffentlich, z.B. in Fachzeitungen, zur Abgabe von Angeboten aufgefordert. Grundsätzlich sind Aufträge öffentlich auszuschreiben. Nur unter bestimmten Voraussetzungen sind eine beschränkte Ausschreibung oder eine Freihändige Vergabe zulässig. Dabei spielt vor allem die Höhe des Auftragsvolumens eine große Rolle. Bei der beschränkten Ausschreibung ruft die Kommune zunächst zur Teilnahme auf. In einem zweiten Schritt sucht sie aus dem Bewerberkreis bestimmte Unternehmen aus und fordert sie zur Abgabe eines Angebots auf. Für Kommunen in Bayern ist eine beschränkte Ausschreibung derzeit regelmäßig bei Dienstleistungsaufträgen bis zu einer Wertgrenze von 100 000 Euro netto zulässig, ab 100 000 Euro ist eine öffentliche Ausschreibung notwendig. Das Verfahren mit den geringsten Anforderungen ist die Freihändige Vergabe.

Dabei kann sich die Kommune an ausgewählte Unternehmen wenden, um mit einem oder mehreren über die Auftragsbedingungen zu verhandeln und Angebote einzuholen. In Bayern dürfen Kommunen Dienstleistungsaufträge seit 2017 in der Regel bis zu einem Volumen von 50 000 Euro netto freihändig vergeben, davor lag die Wertgrenze bei 30 000 Euro. Auch bei der beschränkten Ausschreibung und der freihändigen Vergabe sollen mindestens drei Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden. Es dürfen nicht nur ortsansässige Firmen einbezogen werden. Die Bewerber sollen außerdem regelmäßig gewechselt werden. Das Vergabeverfahren ist schriftlich zu dokumentieren, u.a. muss dabei festgehalten werden, aus welchen Gründen welches Vergabeverfahren angewendet worden ist.

(Doris Mosandl)