Werner DEMANT

Ehemaliger Bankangestellter und Betriebsrat

Der Deutsche Juristentag, ein hehres Gremium von Richtern, Staatsanwälten und Rechtsgelehrten, hatte 1988 den Umstand, dass viele gutsituierte Bundesbürger ihre Zinseinkünfte oder andere Einkünfte aus Kapitalvermögen, z.B. so genannte Tafelgeschäfte, für die Einkommensbesteuerung nicht deklarierten und damit Steuern auf einfache Weise hinterziehen konnten, als „Dummensteuer“ bzw. „Sonderabgabe für Steuerehrliche“bezeichnet. Klare Worte.

Aber auch Deutschlands höchste Richter, jene vom Bundesverfassungsgericht, sahen das so und forderten 1991 den Gesetzgeber unmissverständlich auf, bis 1993 eine verfassungskonforme Besteuerung zu organisieren. Schließlich schreibt das Grundgesetz Gleichheit auch bei der Besteuerung vor. Bevor nun die neue Zinsabschlagssteuer kam, schaufelten viele Bürger ihre schwarzen Gelder auf anonyme Konten in einschlägigen Steuerschlupflochländern. Und das war ganz einfach: Die gutbetuchten Bürger mussten ihre schwarzen Gelder, die sie auf deutschen Konten liegen hatten, jetzt nur auf ein anonymes Auslandskonto ihrer bisherigen Bank überweisen. Z.B. in Luxemburg, Liechtenstein, in der Schweiz oder auch auf Gibraltar. 


Zu dieser Zeit wundert sich Werner Demant, Angestellter in der „Effektenkasse“ im 11. Stock bei der Commerzbank in Frankfurt/Main, dass immer mehr Wertpapiere und Anlagegelder auch bei ‚seiner Bank’, bei der er seit 1986 arbeitet, ins Ausland transferiert werden: ohne Namen der bisherigen Kontoinhaber, sondern nur mit einer so genannten Referenznummer. Demant wundert sich aber auch darüber, dass diesmal alles kostenfrei für die Kunden geschieht. Normalerweise stellt auch die Commerzbank für Auslandsüberweisungen Gebühren in Rechnung. Ein neuer Service? Oder ein besonderer „Dienst am Kunden“ für ‚besondere Kunden’?

Demant spricht seine Vorgesetzten an, macht sie darauf aufmerksam, dass es bei solchen Transaktionen ganz schnell zu Steuerhinterziehung kommen kann, wenn die umsorgten Kunden ihre jetzt im Ausland geparkten Gelder nicht bei ihrer Steuer deklarieren. Und dass sich die Bank in solchen Fällen der Beihilfe zur Steuerhinterziehung schuldig machen kann.

„Das geht Sie nichts an! Das überschreitet Ihre Kompetenzen! Kümmern Sie sich um Ihre eigenen Angelegenheiten!“ So lautet die Antwort der Commerzbank-Vorgesetzten.

Werner Demant, der bisher immern nur sehr gute Dienstzeugnisse ausgestellt bekam und sich als (kleiner) „Banker“ auch korrekten Normen verpflichtet sieht, der das Vertrauen seiner KollegInnen genießt und deshalb auch Betriebsratsmitglied ist, kann sich damit nicht abfinden: Steuerhinterziehung ist Steuerbetrug. Und tatkräftige Unterstützung ist Beihilfe. Beides ist strafbar. Soll er darüber hinwegsehen, wie es seine Chefs ihm empfehlen? Darf er das? Oder: Kann er darüber überhaupt hinwegschauen? Lässt sich das mit seinem Gewissen vereinbaren?

Für den aufrechten „Banker“ Werner Demant gibt es nur eine Möglichkeit. Wie auch für jeden anderen aufrechten Bürger, wenn es um Steuerbetrug an der Allgemeinheit geht. Werner Demant geht zur Staatsanwaltschaft.

Die Frankfurter Staatsanwälte hören genau zu. Sie haben auch schon andere Hinweise aus anderen Quellen. Am 27. Februar 1996 rücken Staatsanwälte, Polizei und Steuerfahnder aus dem gesamten Bundesgebiet in die Hauptverwaltung der Commerzbank AG in Frankfurt ein – mit über 250 Mann eine der größten Durchsuchungsaktionen.

„Wir werden in ungerechtfertigter Weise kriminalisiert“, so Vorstandschef Martin Kohlhaussen über diesen „Einmarsch“. Ihm sein kein einziger Fall bekannt, dass irgendjemand „gegen bestehende Gesetze verstoßen hätte“, heißt in einem internen Schreiben.

Die größte Durchsuchungsaktion wird auch eine der ergiebigsten werden: Rund 60.000 Steuerhinterziehungsfälle werden sich für die Frankfurter Steuerfahnder daraus ergeben. Das nachträglich eingezogene bzw. ursprünglich hinterzogene Steuervolumen wird – trotz vielfach bereits eingetretener Verjährung – bei rund 1 Milliarde Euro liegen. Aber nicht nur die Commerzbank-Kunden geraten ins Visier. Die Commerzbank selbst, wohl wissend um ihre eigenen Steuerschummeleien, korrigiert freiwillig ihre letzten Bilanzen – es hätte sich „Unrichtigkeiten“ eingeschlichen. Nachzahlung: 260 Millionen Euro.

„Banker“ Werner Demant, der nun von Journalisten interviewt wird, gibt offen Auskunft. Und er erhält Post: Seine Kündigung.

Vor dem Arbeitsgericht kann sich die Commerzbank nicht durchsetzen – das Thüringer Oberlandesgericht hatte in einer ähnlichen Sache der Bank „sittenwidriges Verhalten“ vorgehalten. Eine Anzeige wegen „Sittenwidrigkeit“kann kein Kündigungsgrund sein. Demant kann im Rahmen eines Vergleichs zumindest eine Vorruhestandsregelung durchsetzen, keine Abfindung. 
„Banker“ Kohlhaussen hingegen macht Karriere: Er wird zum Präsidenten des Bundesverbandes Deutscher Banken gewählt.

Die Durchsuchungsaktion der Commerzbank im Jahre 1996 wird gleichzeitig der Ausgangspunkt für die 2001 beginnende Steuerfahnderaffäre in Hessen werden. Diese ist ausführlich dokumentiert unter

Außerdem haben wir einzelne couragierte Steuerfahnder portraitiert, die nicht aufgegeben haben, als sie 'nicht mehr so genau hinschauen' sollten:


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(Text: JL, Fotocopyright: Petrov AHNER)

Wo die Person ebenfalls eine Rolle spielt: