Erfahrungen eines Ministerialbeamten
aufgeschrieben von Dr. Wilhelm SCHLÖTTERER, München
„Der Umstand, dass aus den Akten etwas nicht ersichtlich ist, besagt in keiner Weise, dass es nicht gewesen ist.“ (Wilhelm SCHLÖTTERER in seinem Buch "Macht und Missbrauch")
Die 'Waffen' auf beiden Seiten: Waffenungleichheit
Welche Möglichkeiten hat ein Beamter, um sich gegen den Angriff eines Ministers zur Wehr zu setzen? Hat auch er Angriffsmöglichkeiten? Diese Frage wollen wir im Folgenden klären
Ausführlichere Informationen mit praktischen Beispielen sind im Buch "Macht und Missbrauch" von ihm auf den Seiten 377-407 zu finden, an denen sich der folgende Text orientiert. Außerdem finden sich unter dem Menüpunkt Mit SCHLÖTTERER im Gespräch weitere Ausführungen von Wilhelm SCHLÖTTERER zu diesem Thema.
Die Angriffs- und Verteidigungsmöglichkeiten sind für Beamte geringer als für Minister. Hinzu kommt, dass ein Beamter auf sich allein gestellt ist. Außerdem ist er zur Wahrung des Steuergeheimnisses, Amtsgeheimnisses und Mäßigung verpflichtet.
Dagegen kann ein Minister Personal einsetzen, das gegen den Beamten arbeitet. Ein Ministerpräsident kann zudem Minister vorschicken (STRAUSS schickte z.B. STREIBL vor). Das hat für den Ministerpräsidenten den Vorteil, dass er im Landtag unangenehme Fragen nicht selbst beantworten muss.
Der Angriff des Ministers
Der Angriff auf den Beamten kann auf seinen Charakter, seine Psyche, seine Fähigkeiten, sein berufliches Fortkommen, seine berufliche Position und seine berufliche Existenz abzielen.Der Minister hat die Möglichkeit, Presseerklärungen verbreiten und so die Öffentlichkeit gezielt zu informieren (oder zu des-informieren). Zwar ist die Rechtssprechung für den Beamten und den Minister offiziell gleich, jedoch kann sich der Beamte bei Sanktionen nur mit einem Anwalt vor Gericht wehren. Die Kosten für den Anwalt, die dabei entstehen, muss er selbst tragen. Die Kosten des Ministers trägt der Steuerzahler.Eine zusätzliche Belastung kann ein Disziplinarverfahren darstellen, das gegen den Beamten eingeleitet wird. Dies kann sich über einen langen Zeitraum ziehen und dabei an den Nerven des Beamten zehren. In diesem Zeitraum ist auch keinerlei Beförderung oder berufliches Weiterkommen möglich - eine sehr wirkungsvolle Waffe von Vorgesetzten.
Der Angriff und Verteidigung des Beamten
Die stärkste Waffe des Beamten ist die Wahrheit. Dabei muss er beachten, dass er möglichst viele Belege für die Wahrheit sammelt. Außerdem hilft Beharrlichkeit, weil sich die Vorgänge oft über einen langen Zeitraum ziehen.
Ein Beamter kann eine Behauptung „ohne Rücksicht auf deren Beweisbarkeit“ aufstellen. Nur wenn sich ausschließen lässt, dass der Beamte von der Richtigkeit einer Behauptung ausgeht und Anhaltspunkte dafür hatte, macht er sich nicht wegen übler Nachrede strafbar.
Bei rechtswidrigen Weisungen haben Beamte das so genannte Remonstrationsrecht. Das heißt, sie dürfen die Ausführung einer ersteinmal Weisung verweigern, müssen ihre abweichende Meinung aber gegenüber ihrem Vorgesetzten begründen.
Akzeptiert der Vorgesetzte die Argumente nicht und besteht er auf seiner Weisung, muss der untergebene seiner Gehorsamspflicht nachkommen und die Weisung befolgen. Selbst wenn der Untergebene (immer noch) der Meinung ist, dass die Weisung illegitim, illegal oder sinnlos ist. Er kann sich dem nur entziehen, indem er seinen Job aufgibt und kündigt. Sonst bedeutet es für ihn eine so genannten Edeka-Situation: Ende der Karriere.
Das Remonstrationsrecht ist - wie praktisch alle Fallbeispiele zeigen - nur eine theoretische Möglichkeit für einen Beamten, sich Widersinn oder illegalem Handeln oder gar strafrechtlich bedenklichen Anweisungen zu widersetzen.
Im Prinzip kann sich ein Beamter an die Abgeordneten, die Volksvertreter wenden: z.B. mit einer Petition. Nachdem das zuständige Ministerium (das für den Beamten, der eine Petition abgibt, zuständig ist!) eine Stellungnahme abgegeben hat, wird die Petition vom Landtag geprüft.
Wie auch hier regelmäßig die Erfahrungen zeigen: wer sich als Beamter auf das verfassungsgemäße Grundrecht einer Petition beruft, bekommt schnell Probleme - das ist in praktisch allen Fällen so. Die Vorgesetzten fühlen sich persönlich angegriffen.
Bei Steuerfällen gibt es eine zusätzliche Besonderheit: das Steuergeheimnis. Dadurch ist der Beamte beim Erstellen einer Petition in einem Steuerfall extrem stark eingeschränkt. Sicherheitshalber sollten
Die Verteidigung des Ministers
Oft wird behauptet, das Steuergeheimnis verbiete jede Auskunft. Allerdings sind nur die steuerlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen durch das Steuergeheimnis geschützt. Wie der Fall von der Verwaltung behandelt wurde, unterliegt nicht dem Steuergeheimnis.Ist die Dokumentation eines Vorgangs gefälscht oder fehlt vollständig (z.B. wegen mündlicher Erteilung), liegt eine Fehldokumentation vor. Außerdem kann die Dokumentation verschleiern, indem eine andere Person als der Weisende unterzeichnet oder sie unvollständig ist.Wenn Schriftstücke nicht zur Erfassung an die Registratur gegeben und auch nicht der zugehörigen Akte beigelegt werden, können Schriftstücke später nicht auffindbar sein.
Nachdem vom Minister ein Straf- oder Disziplinarverfahren veranlasst wurde, sagen mehrere Ministerialbeamten gegen einen anderen Beamten aus. Selbst wenn dem Richter eine Falschaussage auffällt, ist es schwer zu beweisen, dass die unbescholtenen Ministerialbeamten unglaubwürdig sind. So hat das ganze Verfahren den Anschein eines normalen, rechtsstaatlichen Ablaufes.Muss ein Minister oder Abgeordneter eine Aussage machen, kann er sich möglicherweise (plötzlich) nicht mehr an den Ablauf erinnern und gibt sich unwissend. Die Fälle des so genannten Black-outs.
Manchmal werden die Aussagen von Zeugen im Untersuchungsbericht manipuliert (offiziell heißt das 'gut vorbereitet') oder als unglaubwürdig dargestellt. Bei Schriftstücken muss dagegen mehr Aufwand betrieben werden, um sie zu manipulieren. Sie sind daher sicherer.
Der Untersuchungsausschuss
Im Untersuchungsausschuss werden die Fragen der Opposition möglichst reduziert, unter Umständen auch durch die Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs. Dadurch vergeht Zeit, sodass manche Untersuchungsausschüsse erst am Ende einer Legislaturperiode ihre eigentliche Arbeit aufnehmen können und zeitlich stark eingeschränkt sind.Ein weiteres Problem entsteht, wenn es eine absolute Mehrheit der Regierungspartei gibt. Sie kann dann entscheiden, welche Zeugen vernommen werden sollen.Außerdem kann sie bei einer Vernehmung unangenehme Fragen der Opposition als unzulässig ablehnen. Gibt ein Zeuge eine mehrdeutige oder ungenaue Antwort, gibt sich die Regierungspartei oft damit zufrieden und vermeidet es, weiter nachzufragen.
Online am: 14.11.2015
Inhalt:
Missbrauch durch Macht - Ministerialrat Dr. Wilhelm SCHLÖTTERER akzeptiert das nicht
- Überblick: Wilhelm SCHLÖTTERER gegen Franz Josef STRAUSS
- SCHLÖTTERER und seine 5 bayerischen Finanzminister
- SCHLÖTTERER, Franz BECKENBAUER und 5 Bayerische Finanzminister - eine längere Chronologie
- ABC der Akteure in Sachen Wilhelm SCHLÖTTERER
- Wienerwald, Politik und Steuern: Dr. Felix ETTMAYR - ein mutiger Finanzamtvorsteher
- Mit Wilhelm SCHLÖTTERER im Gespräch
- Erfahrungen eines Ministerialbeamten
- Der SZ-Journalist Michael STILLER erinnert sich
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