Kontrolle an den Grenzen

Steuerparadies Schweiz: Für Nicht-Schweizer, also Ausländer sind Zinsen, Dividenden und sonstige Kapitaleinkünfte steuerfrei. Ein überzeugendes Argument für Herrn XY, um dort Geld anzulegen – bevorzugt: schwarzes Geld. Aber dazu muss das Schwarzgeld erst einmal irgendwie dorthin hingeschafft werden.

Früher war es möglich, anonym Geld aus der Schweiz zu überweisen. Das Nummernkonto wurde mit der Zeit abgeschafft- ein Schritt nach vorne gegen die Schweizer Bankgeheimnis-Regelungen. Eine andere Möglichkeit besteht natürlich darin, Geld per Post, also im Briefumschlag zu verschicken. Man glaubt gar nicht, welche Summen per Express-Brief von Deutschland in die Schweiz oder zurück verschickt werden. Aber ‚sicher’ ist dieser Weg nicht.

Genauso ‚sicher, wie einfach ins Auto zu steigen und auf eigenes Risiko über die rund 300 Kilometer lange EU-Außengrenze zwischen Deutschland und Schweiz zu fahren. Dort wird man möglicherweise einem der ca. 1.000 Zöllner begegnen können, die insgesamt 24 Straßen- und 6 Eisenbahnübergänge kontrollieren.

Wer mehr als 10.000 € in Scheinen oder Wertpapieren dabei hat, muss das beim Zoll anmelden. So ist es seit 2007 geregelt.

Der  grenzüberschreitende Bargeldverkehr  wird  zur Bekämpfung der Geldwäsche  durch den Zoll überwacht.

Ein Vermögen im Gepäck

Wer es darauf ankommen lässt und vom Zoll erwischt wird, hat schlechte Karten:

  • Ein erster Teil wird gleich vor Ort kassiert
  • Der Zoll schaltet dann das zuständige Finanzamt ein
  • Das Finanzamt, vom Zoll informiert, ermittelt und setzt letztlich ein Bußgeld zwischen 10 und 50 % der mitgeführten Summe fest, in besonders schweren Fällen bis zu 100 %.
  • Dazu dann die Nachzahlung der hinterzogenen Steuern zuzüglich der Zinsen

Außer dem Auto oder dem Gepäck werden von der Steuerfahndung auch die Wohnung und der Arbeitsplatz durchsucht. Das kann unangenehme Blicke und Fragen von Nachbarn und Kollegen nach sich ziehen.

Diese Erfahrung will sich unser unglücklicher Anleger – Herr XY- ersparen und geht daher beim Verstecken geschickt vor. Er kann sich - ganz klassisch - einen Körperbeutel anhängen, mit Heftklammern die Scheine am Unterhemd befestigen, oder - wie viele andere - das Geld einfach im Handschuhfach verstecken. Für manche Schwarzgeldschmuggler ist die Mulde des Reserverades im Auto ein beliebtes Versteck, aber auch Luftfilter und Kissen auf der Hutablage sind gefragt. Wenn Herr XY besonders kreativ ist, kann er Geld in eine Folie wickeln und es zusammen mit Würstchen in eine Kühltasche verstauen, wie es schon einmal ein Metzgermeister gemacht hat.

Das solche Dinge immer wieder vorkommen, und wer sich dabei alles verstricken kann, hat inzwischen sogar in einem "Tatort"-Film des  SWR  Eingang gefunden, Tatort-Folge Nr. 826 aus dem Jahr 2011/2012:  Schmuggler .

Fast schon zu einer Legende geworden ist der Fall des Schauspielers Don JOHNSON, der sage & schreibe 8.000.000.000 $ in Geldbelegen bei sich führte, als er 2003 an der Deutsch-Schweizer Grenze aufgehalten wurde. Für die entsprechende Summe in Form von Bargeld hätte er mindestens einen (größeren) Transporter mieten müssen. Aber eine solche Summe hat natürlich nicht jeder mit dabei. Bundesweit findet der Zoll allerdings jedes Jahr bei solchen zufälligen Grenzkontrollen rund 200 Millionen Euro.

Über die Umwege ins Paradies

Alle drei Sekunden passiert ein Auto die Deutsch-Schweizerische Grenze. Jährlich sind es mehrere Hunderte Versuche, denen man auf die Spur kommt. Im Jahr 2004 (lange her) beispielsweise waren es 1,6 Milliarden Euro an Bargeld und Unterlagen über ausländisches Anlagevermögen, die das größte deutsche Hauptzollamt Singen registriert hatte - eine hübsche Einnahmequelle für den deutschen Fiskus.

Die Schweiz selbst hat natürlich nichts gegen den Geldfluss ins Land hinein – sie nimmt ihn ‚billigend in Kauf’, wie man so sagt: Bei der Ein- und Ausfuhr von Bargeld bestehen keinerlei Beschränkungen. Man dürfte und könnte Geld auch kofferweise mitbringen, was – nebenbei vermerkt – im Flugzeug auch am besten gelingt. Jede Seite hat ihr eigenes Interesse:

  • Die Schweiz lebt von Geld und davon,  Geld zu mehren - egal, wem es gehört und wie es ‚erwirtschaftet’ wurde .
  •  Der deutsche Fiskus möchte am liebsten  Steuergerechtigkeit  verwirklichen und dazu müsste jeder seinen Beitrag leisten. Dazu führt er Kontrollen durch, z.B. an seinen Grenzen.

Für Herrn XY ist dieser direkte Weg viel zu riskant. Er macht lieber den Umweg über Österreich. Österreich gehört zur EU, dort gibt es keine systematischen Personenkontrollen. Die Überwachung übernehmen  Mobile Kontrollgruppen  des Zolls. Man muss schon richtig Pech haben, auf solch eine Kontrollgruppe zu treffen.

Zwischen Österreich und Schweiz gibt es auch keine großen Hindernisse für den Schwarzgeldschmuggler. Österreich muss sich zwar wie Deutschland an die  EU-Geldwäscherichtlinie  aus dem Jahre 2005 halten, übt aber keine ähnlich scharfen Kontrollen aus.

Und da ist sie schon, die begehrte Schweiz: Ein Katzensprung- und Herr XY deponiert sein Geld auf ein sicheres Schweizer Konto und leistet damit seinen „bescheidenen“ Beitrag zu den offiziell geschätzten 150 bis 200 Milliarden Euro, die von deutschen Anlegern – schwarz - auf Schweizer Konten geschafft wurden - zu Lasten all derer, die steuerehrlich sind und sich solidarisch allen anderen verpflichtet fühlen.

(SKO)