Ein anderes Finanzamt, das Finanzamt für Großbetriebsprüfung in Münster, prüft den ortsansässigen und weitbekannten Farbenhersteller "Brillux". Der Prüfer stellt steuerstrafrechtliche Sachverhalte mit einem Hinterziehungsvolumen von rd. 500 000 Mark fest. Er leitet die Erkenntnisse weiter an das Finanzamt für Steuerstrafsachen und Steuerfahndung (STRAFA-FA). Die Informationen verbleiben lt. Weisung des Vorstehers bei der Strafsachen-Abteilung, die Abteilung Steuerfahndung wird nicht mit der Aufnahme weiterer Ermittlungen betraut.
Vorsteher dieses Finanzamtes mit seinen beiden Abteilungen ist LRD (Leitender Regierungsdirektor) Dr. Karsten NOTTHOFF. Er hält auch persönlich den Kontakt mit einem der Steuerbüros, das die Fa. Brillux berät. Jahre zuvor war NOTTHOFF Sachgebietsleiter und zuständig u.a. für die Brillux-Prüfungen. In dieser Funktion war er auch Vorgesetzter des Finanzamtprüfers FREUNDLIEB.
NOTTHOFF wird nach seiner fraglichen Anweisung kurz darauf an die Oberfinanzdirektion (OFD) Münster versetzt. Dort wird er eingesetzt als "Referent für Betriebsprüfungen und Steuerfahndung". Der Finanzamtsprüfer FREUNDLIEB hat inzwischen die Seiten gewechselt und ist nun u.a. für die Fa. Brillux tätig.
Das Strafverfahren "Brillux" wird zunächst nur gegen den Firmenchef Franz Wilhelm KÖNIG geführt. Später auch gegen den Geschäftsführer Dr. Julius SCHRÖDER (vgl. 1999)
