Ärzte vor Gericht

Möglicherweise wurden in Wilhelmshaven zu wenig Menschen krank, vielleicht fand Herr Dr. M. auch, dass er für seine Leistungen zu wenig belohnt wurde und es mag auch sein, dass Dr. M. nur durch Zufall feststellte, dass er die Patientendaten, die er auf seinem mobilen Chipkartenlesegerät gespeichert hatte, wieder verwenden konnte. Und so beschloss Herr Dr. M. eines schönen Tages, fingierte Rechnungen zu schreiben. Willkürlich suchte er Patienten aus seiner gespeicherten Sammlung aus, stellte diesen Rezepte aus und rechnete allerlei Behandlungen ab. Er schaffte es, etwa 200 bis 400 solcher Rechnungen pro Quartal abzurechnen. Dr. M. hatte eine lohnende Einkunftsquelle gefunden.

Doch nicht lange ging diese Geschichte gut. Bei einer Stichprobenprüfung geriet Herr Dr. M. ins Visier der AOK Niedersachsen. Es stellte sich heraus, dass Dr. M. Patienten abgerechnet hatte, die schon seit längerem nicht mehr bei der AOK versichert waren und es stellte sich auch heraus, dass Dr. M. Abrechnungen für bereits verstorbene Patienten geschrieben hatte. Zum Teil waren diese schon seit mehren Jahren tot.

Die Staatsanwaltschaft fand nach Durchsuchungen seiner Privat- und Praxisräume heraus, dass Dr. M. bis zu 400 fingierte Rechnungen pro Quartal schrieb. Für tote Patienten stellte er pro Quartal 1 bis 5 Rechnungen aus. Dies lässt vermuten, dass Dr. M. nicht wusste, dass die Patienten bereits verstorben waren und dass er nur zufällig ihre gespeicherten Daten für seinen Betrug verwendete.

Trotzdem hat er einen Schaden von ca. 77000 Euro angerichtet und bei einer Verurteilung droht ihm eine Haftstrafe, der Verlust seiner Approbation, und der Verlust der Kassenärztliche Zulassung.

Auch wenn sich die ersten Verdachtszahlen der KKs nicht bestätigen konnten (siehe „So ging die Geschichte weiter“), ist Dr. M. nicht der einzige Arzt, der wegen Abrechnungsbetrug vor Gericht stehen wird. In Niedersachsen werden sich in nächster Zeit noch mehrer Ärzte vor Gericht verantworten müssen:

Ein Ehepaar aus Delmenhorst, beide Ärzte tauschten ihre Patientendaten untereinander aus. Auch sie rechneten bereits verstorbene Patienten ab. Der gemeinschaftliche Schaden beträgt ca. 111 000 Euro.

In Brake, Wesermarsch wird sich ebenfalls eine Ärztin vor Gericht verteidigen müssen. Auch sie ist wegen Abrechnungsbetrug, u.a. an toten Patienten angeklagt. Der Schaden hier: 32 000 Euro

Mittlerweile wird betrügerischen Ärzten der Abrechnungsbetrug schwieriger gemacht. Seit Oktober 2003 ist es verboten, Patientendaten zu speichern. Bei den neuen Chipkartenlesegeräten wird das Speicherungsdatum mit an die Krankenkasse übermittelt. Als einziges Bundesland hat Baden Württemberg Fotos auf den Karten der Kassenpatienten der AOK, um Missbrauch zu verhindern. Ab 2006 sollen bundesweit Passfotos auf den neuen Gesundheitskarten sein. Weiteres können sie unter Die Gesundheitsreform nachlesen.

 

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