Trierischer Volksfreund, 01.05.2008

von Christiane WOLFF

HWK: Kläger weiter krank

Entschuldigt mit ärztlichem Gutachten fehlte der ehemalige Leiter des Umweltzentrums (UWZ) der Handwerkskammer am Mittwoch erneut vor dem Trierer Arbeitsgericht. Die HWK beantragte die Aussetzung des Verfahrens, um strafrechtliche Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abzuwarten. Das Gericht folgte diesem Antrag nicht. 

Noch immer „nicht verhandlungsfähig“ ist laut ärztlichem Attest vom 29. April der ehemalige Leiter des HWK-Umweltzentrums. Die Handwerkskammer hatte B. Ende vergangenen Jahres fristlos entlassen, weil er Subventionsgelder in Höhe von mindestens 53000 Euro hinterzogen haben soll.

Wie B. zu diesen Vorwürfen steht, blieb wegen dessen seit dem Kündigungsdatum bestehender Krankheit auch beim gestrigen Arbeitsgerichts-Termin unbekannt. „Solange die HWK nicht konkret sagt, was sie meinem Mandanten vorwirft, können wir uns dazu nicht dezidiert äußern“, erklärte Rechtsanwalt Wolfgang Braun auf Nachfrage des Arbeitsgerichts.

Richter bittet HWK um Beweise

Richter Karl-Heinz Radünzel folgte den Vorwürfen der HWK nicht ohne weiteres. Er forderte vom HWK-Anwalt Becker Beweise für dessen Vorwürfe, B. habe Projektkosten künstlich aufgebläht, um so höhere Fördergelder kassieren zu können. Vor dem nächsten Verhandlungstermin am 9.Juli soll die Handwerkskammer die von B. angeblich gefälschten Stundenzettel einreichen. „Das ist kein Problem“, erklärte Rechtsanwalt Becker. Bisher hat er die entsprechenden Unterlagen jedoch offenbar dem Gericht nicht vorgelegt.

Dem Antrag der HWK, das Arbeitsgerichtsverfahren auszusetzen, bis die Staatsanwaltschaft ihre strafrechtlichen Ermittlungen rund um die Unregelmäßigkeiten in HWK und UWZ abgeschlossen hat, folgte das Arbeitsgericht nicht. Stattdessen schlug Richter Radünzel den Parteien „zum wirtschaftlich und gesundheitlich Besten beider Seiten“ vor, die Angelegenheit „einvernehmlich unter vier oder acht Augen“ zu regeln. Eine solche gütliche Einigung sehe das Gesetz schließlich zu jedem Zeitpunkt des Verfahrens vor.

Als „undenkbar“ wies HWK-Anwalt Ingo Becker diesen Vorschlag zurück: „Das würde uns als wer weiß was ausgelegt“, begründete er mit Hinweis auf das große öffentliche Interesse an der gesamten Affäre. „Wir könnten den Handwerkern nicht vermitteln, dass wir uns bei dieser Angelegenheit auf eine Einigung mit möglicher Abfindung einlassen.“