Suche nach den Verantwortlichen in 2 Prozessen. Und warum das Desaster hätte verhindert werden können.

Die beiden Gerichtsverfahren

Vor dem Kölner Landgericht sollten sich sieben Personen rechtfertigen, denen die Staatsanwaltschaft Verantwortung unterstellt hatte. Eine Person stirbt vor Prozessbeginn, eine weitere wurde schwer krank eine dritte erlitt einen Herzinfarkt. Am Ende waren es nur noch vier.

Die Rekonstruktion vor Gericht ist nicht einfach, die Verantwortung für Fehler bei der Ausübung der Sorgfaltspflicht ist einzelnen nur schwer zuzurechnen. Beziehungsweise: Der Nachweis, dass genau dies zum Einsturz geführt habe, ist nachträglich nicht zu erbringen. Das Verfahren endet daher mit drei Freisprüchen und einer Verurteilung auf Bewährung: acht Monate wegen "fahrlässiger Tötung".

Wegen "fahrlässiger Tötung" aufgrund Vernachlässigung von Kontrollpflichten wird aber in einem gesonderten Verfahren der Bauleiter Stefan H. verurteilt, dessen (Nicht)Handeln sich aber erst während des ersten Prozesses als verhängnisvoll herausstellt. Er hatte die Bauprotokolle unterschrieben, aber nicht wirklich geprüft. Sonst hätte ihm die undichte Stelle auffallen müssen, die letztlich zum Einsturz geführt hatte. Das Strafmaß für Bauleiter H.: ein Jahr Gefängnis, aber auf Bewährung.

Weil man nachträglich immer klüger ist, sollte man unabhängige Kontrollen organisieren

Genau das war der Vorschlag des Ingenieurs Rolf SENNEWALD aus München, langjähriger Vizepräsident der Bayerischen Ingenieurkammer "Bau" und Gastprofessor an der Technischen Universität Prag. Auch er hatte sich seinerzeit bei der Ausschreibung beworben, kam auch in die engere Wahl, fiel aber letzten Endes durch. Seine Empfehlung, eine "hoheitliche Bauüberwachung" durch Behörden oder staatliche Einrichtungen durch eine unabhängige Überprüfung zu ergänzen, die "weder den ausführenden Firmen noch dem Bauherrn in irgendeiner Weise verpflichtet ist", war den Kölner Verkehrsbetrieben (KVB) zu teuer.

Obwohl SENNEWALD vorgerechnet hatte, dass dies über fünf Jahre gerechnet maximal 2 Promille der Gesamtkosten ausgemacht hätte, sagte die KVB nein.

SENNEWALD, der 2020 verstorben ist, war nicht irgendwer. Er hatte bereits bei dem Einsturz der Eissporthalle in Bad Reichenhall im Jahr 2006 - nachträglich allerdings erst - detailliert erklärt, wieso es zu diesem Desaster kommen musste. Aber er war weder bei der Planung noch beim Bau noch an der Überwachung der Eissporthalle beteiligt, die 15 Menschen den Tod kostete: So hätte der Einsturz verhindert werden können. So konnte er auch erst nachträglich auf die Fehler aufmerksam machen.

Gleiches hätte er auch in Köln gemacht. Rechtzeitig. Beziehungsweise vorher.

Wenn man ihn gelassen hätte.

Aber in den staatlichen Verwaltungen oder den Kölner Verkehrsbetrieben gab es niemanden, der rechtzeitig Alarm geschlagen hätte.