Mobbing und Whistleblowing in der DZ Bank: ein Überblick

http://www.anstageslicht.de/fileadmin/user_upload/DG-Bank/Mobbing-Protokoll_DZBank070497.pdf

Dies ist ein Ausschnitt aus einem Protokoll vom 7. April 1997 aus dem Hause der heutigen DZ Bank (damals: DG Bank), das sich durch Anklicken vollständig öffnen lässt: Auf 4 1/2 Seiten wird detailliert festgelegt, wie man mit der damals 34jährigen Wertpapierhändlerin Andrea FUCHS umzugehen gedachte. Man wollte sie loswerden. Aber erst nach dem "anstehenden großen Wertpapier-Geschäft":

 

Konkret: Die junge erfolgreiche und mit Procura versehene Wertpapierhändlerin hatte einen großen Fisch an der Angel. Ein dickes Aktienpaket an dem Versicherungsunternehmen Aachen-Münchner Beteiligungs AG (AMB) im Wert von heute umgerechnet 220 Millionen Euro (damals über 400 Mio DM) sollte seine Besitzer wechseln. Andrea FUCHS hatte diesen Auftrag für ihre Bank exklusiv. 

Doch erfolgreiche Mitarbeiter können für Vorgesetzte, die weniger leistungsstark sind, schnell zur Bedrohung werden. In einem solchen Fall könnte/würde man 

  • alles heimlich vorbereiten 
  • und dann, wenn alles gelaufen ist und die ebenso dicken Provisionen eingefahren sind, 
  • die Kündigung aussprechen. 

Ob es in der DZ Bank genau so war, wissen wir nicht. Wir kennen nur die Fakten. Und die sehen so aus: 

Bei einer Kündigung ist es nicht geblieben. Seit 2004 wurde vor Gericht die 19. Kündigung verhandelt, Kündigung Nr. 20 befand sich seit 2008 in der juristischen Pipeline. Am 29. April 2013, also nach neun Jahren, wurde die Nr. 19 vor dem Landesarbeitsgericht Frankfurt/M. entschieden - vorläufig: Der Kündigung der DZ Bank wurde statt gegeben. 

Und so sieht die kleine Statistik seither aus: 

  • 20 Kündigungen seitens der DZ Bank bzw. Kündigungsschutzverfahren innerhalb von 15 Jahren 
  • 4 potenzielle Zeugen, die in der Zwischenzeit verstorben sind (eines natürlichen Todes) sowie 
  • rund 50 weitere Gerichtsprozesse: um ein Zwischenzeugnis, Gehaltsnachzahlungen, Urlaubsansprüche, Einsicht in die Personalakte undsoweiter. 
  • 18 der Arbeitsgerichtsprozesse hat Andrea FUCHS erst verloren, 2006 dann nach einem Verwaltungsgerichtsurteil im Wege einer sogenannten Restitutionsklage letztlich dann doch noch alle gewonnen. 
  • Im Jahr 2013, also nach 16 Jahren insgesamt, hat der Vorsitzende Richter im Landesarbeitsgericht Frankfurt/M., Georg SCHÄFER, der Kündigung Nr. 19 dann in zweiter Instanz und 'nach kurzem Prozess' (wie man so sagt) stattgegeben. Ohne Zulassung zur Revision

Die Lebensgeschichte der Andrea FUCHS, die 1993 bewusst zur DZ Bank gegangen war, weil sie die solidarische Idee des Genossenschaftsprinzips wichtig fand, ist weiter negativ geprägt von Praktiken, die im System der DZ Bank, der Muttergesellschaft aller Volks- und Raiffeisenbanken, offenbar Usus sind: 

  • Urkundenfälschungen 
  • falsche Eidesstattliche Versicherungen vor Gericht 
  • Insiderverrat 
  • Manipulationen in der bankinternen Revisionsabteilung. 


Lesen Sie die seit 1997 andauernde Geschichte von Andrea FUCHS und der DZ Bank. Sie stellt nicht nur ein Sittengemälde der DZ Bank dar, sondern gewährt gleichzeitig Einblick in das Verhalten der Justiz an Deutschlands Bankenplatz Nr. 1. 
Die Geschichte beginnt mit einer Chronologie Teil I: Der 220-Millionen-Deal und das Mobbing-Protokoll
Danach geht es weiter mit der Chronologie Teil II: Die Kündigungskaskade. Hier stehen insgesamt 16 Kündigungen durch die DZ Bank an und es geht um die Praktiken der Wahrheitsfindung in der Frankfurter Justiz. 
Chronologie Teil III: Das nicht endende Ende deckt den Zeitraum bis zum heutigen Tag ab. Die beiden Vorgesetzten von Andrea FUCHS, die Insiderverrat begangen hatten, wurden seitens der Staatsanwaltschaft am Bankenplatz Nr. 1 reingewaschen und von den Arbeitsrichtern nie wirklich in die Zange genommen - sie konnten ungestört Karriere machen. Das Leben von Andrea FUCHS hingegen ist zerstört. 
Wer da alles mitgewirkt hat, erfahren Sie im ABC der wichtigsten Akteure. Und wie die Arbeitsrichter in Deutschlands Bankenmetropole agieren, haben wir unter Die Richter. Und die Staatsanwälte zusammengestellt. 
Unter Karriere eines falschen Urteils erzählt Andrea FUCHS, wie es dazu kam, dass 

  • einer der Arbeitsrichter, der vormals selbst bei einer Bank gearbeitet hatte, alle Einwände ignoriert und - aus welchen Gründen auch immer - nicht bereit war, den Hinweisen nachzugehen 
  • und deswegen ein Urteil fällte, das auf falschen Voraussetzungen basiert. Es wurde 6 Jahre später aufgehoben, weil sich niemand die Mühe gemacht hatte, ein Vorgängerurteil, auf dass sich viele bezogen, genau zu lesen. 

Und noch ein Problem spielt hier ein Rolle: das von Aufsichtsorganen. Große Firmen mit Gewicht, Unternehmen, die effizient arbeiten wollen oder auch Aktiengesellschaften haben einen Aufsichtsrat, sprich ein Kontrollgremium, das über die Einhaltung der unternehmerischen Ziele und der Geschäftspolitik wachen soll. Auch die DZ Bank, die seinerzeit DG Bank hieß, hatte einen Verwaltungsrat: 30 namhafte Personen des öffentlichen und wirtschaftlichen Lebens. Als bei Andrea FUCHS die Situation zu eskalieren begann und die DZ Bank-Manager im Zusammenhang mit dem geplanten großen Wertpapier-Geschäft" "Insiderverrat" begingen und niemand aus der Bank mit Andrea FUCHS mehr sprechen wollte - so wie es in dem viereinhalbseitigen Protokoll vorgesehen war - hatte sie sich an die Mitglieder des Aufsichtsgremiums gewandt. Von 30 Aufsehern hatten immerhin 4 reagiert: Sie hätten den Vorgang an den Vorstand weitergeleitet. Also an jene, die selbst Teil des Problems waren. Dies haben wir ebenso dokumentiert: Die Aufsichtsräte

Wie einfach es war, die Kontrolleure zu blenden - mit einer bankintern frisierten Sonderuntersuchung - haben wir ebenfalls rekonstruiert: anhand der frisierten Unterlagen der Revisionsabteilung der DZ Bank in mehreren Schritten: unter Die Manipulation (in) der Revisionsabteilung

Was da hinter ihrem Rücken heimlich und schriftlich fixiert worden war, wie die Manager der DZ Bank dafür sorgten, dass "Mitarbeiter-Kontakte zu Frau Fuchs jeglicher Art nicht dienlich für das persönliche Fortkommen in der DG BANK sowie für die weitere dienliche Zusammenarbeit mit der DG BANK sind", konnte Andrea FUCHS nicht wissen. Sie sollte es auch nie wissen können. Als dieses Protokoll auf Grund einer staatsanwaltschaftlichen Durchsuchung in der DZ BANK Bestandteil der Ermittlungsakten wurde, gelang Andrea FUCHS nie Einsicht. Und auch die Frankfurter Arbeitsrichter interessierten sich nie für diese Dokumente. Sie hätten eine andere Geschichte erzählen können. Mehrere Richter in der Bankenmetropole wollten die offenbar nicht wissen. 

Letztlich bekam Andrea FUCHS doch diese Akten. Nicht aus Frankfurt und nicht von der Staatsanwaltschaft. Die Akten kamen aus den USA - mehr dazu unter Die Akten(lage). Dort beschäftigen wir uns auch mit der Authentizität der Dokumente. 

Stand der Dinge:

Genützt hat das alles Andrea FUCHS bisher nichts. Nach 18 erst verlorenen und dann doch noch gewonnenen Kündigungen ist sie durch Kündigung Nr. 19 im Jahr 2013 (wieder einmal) gekündigt. Ende 2016, dem Jahr Nr. 19 seitdem alles angefangen hatte, hat sich das Bundesverfassungsgericht in knapp dreijähriger Befassung entschieden, dass die Verfassungsbeschwerde von Andrea FUCHS nicht zur Entscheidung angenommen wird. Begründung: Zwar habe das letzte Gericht nicht sorgfältig zwischen Meinungsfreiheit und "Ehre" der DZ Bank abgewogen, "aufgrund der konkreten Umstände" sei aber davon auszugehen, "dass auch bei Vornahme der verfassungsrechtlich gebotenen Abwägung die Meinungsfreiheit hinter den Belangen der Beklagten des Ausgangsverfahrens zurücktreten würde."

Jetzt hilft nur noch der Ganz zur allerletzten Instanz: dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßbourg. Diesen Gang kann Andrea FUCHS jetzt im Jahr 20 (2017) beschreiten.

Wenn Sie diese Geschichte direkt aufrufen oder verlinken wollen, können Sie dies entweder unter den Permalinks www.ansTageslicht.de/DZBank oder auch www.ansTageslicht.de/Andrea-Fuchs tun. Eine Kurzfassung gibt es an anderer Stelle unter www.ansTageslicht.de/Fuchs.


(JL)