Inzwischen hat der Dritte Strafsenat beim Bundesgerichtshof unter seinem neuen Senatspräsidenten weitere Gutachter bestellt, die den SPIEGEL-Artikel "Bedingt abwehrbereit" auf landesverräterische Hinweise prüfen sollen.
Einer von beiden liefert ein 27seitiges Gutachten ab: "Nachrichtendienstliche Gedanken zu dem SPIEGEL-Artikel 'Bedingt abwehrbereit' vom 10.10.1962" und kommt zu dem Schluss: "So muss abschließend festgestellt werden, dass der Artikel im ganzen 44 Sachverhalte der verschiedensten militärischen Fragenkomplexe enthält, die für eine nachrichtendienstliche Auswertung der Gegenseite von hohem Wert sind. Er enthält: 13 nachrichtendienstliche Erkenntnisse, 15 neue für einen Nachrichtendienst wichtige Hinweise, 16 wichtige Bestätigungen, die das Feinbild abrunden und durch die man zu einer richtigen Feindlagebeurteilung kommt."
Der Dritte Strafsenat beim BGH entscheidet im Sommer:
- Die Anwälte des SPIEGEL dürfen die Akten nur im Gericht in Karlsruhe einsehen
- die von der Bundesanwaltschaft beschlagnahmten Unterlagen aus der Durchschung werden nicht freigegeben.
Während die Bundesanwaltschaft beim BGH die Eröffnung des Hauptverfahrens gegen AUGSTEIN, AHLERS und Oberst MARTIN beantragt, setzt sie die ersten Mitverdächtigen bereits außer Verfolgung:
- den Rechtsanwalt Dr. Josef AUGSTEIN
- sowie den Paul CONRAD, der Oberst MARTIN mit Rechtsanwalt AUGSTEIN zusammengebracht hatte.
Am 4. November veröffentlicht DER SPIEGEL unter dem Pseudonym "Judex" einen Gastbeitrag unter dem Titel Droht ein neuer Ossietzky-Fall?, in dem der Autor auf die Paralle zwischen dem aktuellen Fall SPIEGEL und der Verurteilung von Carl von OSSIETZKY aufmerksam macht. OSSIETZKY hatte 1929 in seiner Zeitschrift Weltbühne die illegale Aufrüstung der sogenannten Reichswehr enthüllt. Zwei Jahre später musste er dafür 18 Monate, sprich eineinhalb Jahre ins Gefängnis gehen.
Kurz nach dem „Judex“-Artikel im SPIEGEL weiß die Süddeutsche Zeitung zu berichten, dass der Verfasser des "Judex"-Artikel der bis vor kurzem amtierende Senatspräsident des Dritten Strafsenats beim BGH, Heinrich JAGUSCH, sei. Der BGH dementiert, JAGUSCH outet sich und wird augenblicklich mehr oder weniger freiwillig in den Ruhestand versetzt