- So hatten sich die Richter beispielsweise geweigert, ein Protokoll einer ersten Anhörung zu berichtigen, in dem relevante Aussagen zur Sache nicht aufgeschrieben worden waren
- Die Richter hatten sich zudem geweigert, konkretere Gründe zu benennen, die dafür sprächen, dass die Klägerin - möglicherweise - nicht "prozessfähig" sein könne
- Und: Eine solche (Zwangs)Maßnahme ist ein erheblicher Eingriff in die "Würde" eines Menschen". Und muss vorab stichhaltig begründet sein.
Die Idee zu dieser psychiatrischen Untersuchung äußerten die Richter 8 Wochen, nachdem HASE Klage eingereicht hatte: gegen einen Zahnarzt (in der Chronologie als Zahnarzt Nummero 11 benannt), der vor und in diesem Gericht als Gutachter unterwegs war. Die Richter daher unter Zugzwang?
Lisa HASE hatte dieses absehbare Dilemma, zwischen Pest und Cholera zu wählen, also
- sich zu widersetzen und den Prozess zu verlieren
- oder sich der Zwangsmaßnahme zu beugen (und den Prozess möglicherweise trotzdem zu verlieren)
anders gelöst. Sie hat die Justiz mit ihren eigenen Waffen geschlagen. Nachzulesen in der Chronologie Odyssee einer Leidensgeschichte ab Datumseintrag Februar 2010.
Hier nochmals der Link zum SCHWAB-Gutachten.