Nürnberger Nachrichten, 11.11.2011

von Michael Kasperowitsch

Ein gar nicht so fernes Unrecht?

Ein zermürbter, gebrochener Mann ist Ferdl G. nicht. So aufrecht stellt man sich niemanden vor, der fast zehn Jahre gescheiterte Anstrengungen hinter sich hat, um zu dem zu kommen, was er selbst zutiefst als Recht empfindet. 2006 landete er hinter Gittern, dort, wo kriminelle Kranke eingesperrt sind. Aussicht auf Entlassung hat er in absehbarer Zeit nicht. Aber G. strahlt Stärke aus, als er den kahlen Besucherraum der Station FP6 betritt, der Klinik für Forensische Psychiatrie in Bayreuth.

In allen Details und mit exakten Datumsangaben, die er im Kopf hat, beschreibt er seinen langen Weg, der ihn hierher führte, er würde sagen, auf den er verschleppt wurde. Selbst den leisesten Anflug von Zweifel an seiner Schilderung entkräftet er mit noch tiefer gehenden Erläuterungen. Manchmal schweift er ab, zwischendurch wirkt er etwas zwanghaft in dem Bemühen, seine Lage zu erklären. „Empört euch!“ — den Bestseller des Franzosen Stéphane Hessel hat er mitgebracht und hält ihn dem Besucher demonstrativ wie ein Protest-Plakat entgegen.

Gelegentlich verspürt man bei G. den Hang, seine moralische Haltung überzustrapazieren. Diese Eigenart hat es ihm in der Vergangenheit sicher nicht leicht gemacht, Fakten in aller Nüchternheit darzustellen. Seine seitenlangen Anzeigen bei der Nürnberger Staatsanwaltschaft und bei Gerichten vor rund acht Jahren hat er mit Appellen, Hinweisen, Aufforderungen, Zitaten und moralischen Verurteilungen garniert.

Andererseits macht der gelernte Ingenieur aber auch sehr genaue Angaben über die seiner Ansicht nach schmutzigen Aktivitäten einer großen Bank in Nürnberg.
Er nennt reihenweise Namen und Adressen von Mitarbeitern sowie Kunden, die über jene Bank Schwarzgeld illegal an den deutschen Steuerbehörden vorbei in der Schweiz versteckt haben sollen. G. beschreibt diese Vorgänge und gibt sogar an, selbst bei Kurierfahrten in das Nachbarland dabeigewesen zu sein. Zusätzlich hat er in einer Verhandlung vor dem Amtsgericht in Nürnberg 106 Seiten Beweismaterial übergeben, das er für brisant hält.

Bis zu 200 Milliarden Euro

Völlig aus der Luft gegriffen und abwegig ist dieses eidgenössische Steuerhinterziehungsmodell bekanntlich nicht. Erst in diesem September hat Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble nach langen Verhandlungen mit der Schweiz ein Steuerabkommen unterzeichnet. Er nannte es einen „großen Schritt zur Wiederherstellung des Gerechtigkeitsgefühls“. Bis zu 200 Milliarden Euro haben deutsche Bürger demnach am Fiskus vorbei in der Schweiz deponiert. Jetzt sollen die Schweizer Banken nachversteuern, ohne ihre betrügerischen Kunden preisgeben zu müssen.

Und Ferdl G. hat sein Material auch nicht von grünen Marsmännchen empfangen, wie die Gerichtsentscheidungen über seinen angeblichen Geisteszustand nahelegen könnten. Er hat es von seiner früheren Frau.

Die war zu jener Zeit selbst bei der Bank beschäftigt und betreute Privatkunden. Nach den Schilderungen ihres Ex-Mannes gegenüber der Justiz war sie an den finanziellen Machenschaften in großem Umfang beteiligt. Das Paar ist längst geschieden. Es hatte sich auch im Streit über diese krummen Geschäfte entzweit, wie Gerichtsprotokolle belegen.

Die Reaktion der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth auf G.s konkret belegte Vorwürfe fällt äußerst schmallippig aus. „Ihrer Strafanzeige habe ich keine Folge gegeben“, schreibt eine Staatsanwältin. Der Anzeige seien keine „zureichenden tatsächlichen Anhaltspunkte“ zu entnehmen. Der Verdacht werde nur „pauschal“ vorgetragen, die Angaben seien „unkonkret“. Nicht einmal einen „Prüfungsansatz“ für Ermittlungen erkennt die Vertreterin der Justiz seinerzeit. Für Antje Gabriels-Gorsolke, Sprecherin der Nürnberger Staatsanwaltschaft, hat sich bis heute nichts an dieser Einschätzung geändert. Dabei gab es schon weit geringere Anlässe für Ermittlungen von Strafverfolgungsbehörden. Soll in diesem Fall verhindert werden, dass der Deckel über einem ausgewachsenen Finanzskandal gehoben wird?

Vorladung nicht gefolgt


Wesentlich aktiver wird die Nürnberger Justiz, als Ferdl G. von seiner damaligen Frau mitten in dem Bankstreit wegen Körperverletzung und anderer Taten angezeigt wird. Er habe sie geschlagen und bis zur Bewusstlosigkeit gewürgt. Gleichzeitig bringt sie wie beiläufig „Bewusstseinsstörungen“ ihres Mannes ins Spiel, die sie schon über längere Zeit beobachtet haben will.

Unterstützung holt sie sich von einer Ärztin. Diese attestiert allein nach den Angaben von G.s Frau, der Mann leide „mit großer Wahrscheinlichkeit an einer ernstzunehmenden psychischen Erkrankung“. Er soll auf seinen Geisteszustand überprüft werden. Und das Amtsgericht ordnet tatsächlich ein psychiatrisches Gutachten des Angeklagten an.

Obergutachten abgelehnt


Als dieser sich weigert, den Strafbefehl über 1000 Euro für die Gewalttaten — die er heftig bestreitet — gegen seine Frau zu bezahlen und der Vorladung eines Arztes zu folgen, wird er zwangsweise vorgeführt. Ein medizinisches Gutachten kommt zu dem Ergebnis, dass Ferdl G. „in mehreren Bereichen ein paranoides Gedankensystem entwickelt hat“. Auch seine Angaben zu den Schwarzgeldverschiebungen entsprängen einer wahnhaft psychischen Störung. Vom Landgericht wird er deshalb im August 2006 wegen Schuldunfähigkeit aufgrund einer Geisteskrankheit vom Vorwurf der Körperverletzung freigesprochen. Damit beginnt das Martyrium für den damals 50-Jährigen erst richtig. Das Gericht ordnet nämlich gleichzeitig wegen Gemeingefährlichkeit seine Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus an. Dort sitzt Ferdl G. seither.

Erst in diesem Sommer haben das Landgericht Bayreuth und das Oberlandesgericht Bamberg diese Entscheidung wieder bestätigt. Bei dem Verurteilten liege immer noch eine wahnhafte Störung vor, weil er rigide an seinen Verschwörungstheorien festhalte. Erneute Straftaten seien bei Freilassung nicht ausgeschlossen. Das hat der bestellte Sachverständige in seinem Gutachten festgehalten.

Hans-Berndt Ziegler aus Marburg, der Anwalt G.s, bereitet nun den Gang vor das Bundesverfassungsgericht vor. Sein Mandant könne keine Krankheitseinsicht zeigen und müsse auch nicht therapiert werden, weil gar keine Krankheit vorliege. Um das zu untermauern, zitiert er aus einem ausführlichen Gutachten von Dr. Friedrich Weinberger aus Garmisch-Partenkirchen, welches die Justiz als ungeeignete Privatmeinung wertete. Ein Obergutachten, so das Gericht, sei in diesem Fall überflüssig.

„Dem hänge ich was an“

Weinberger, Träger des Bundesverdienstkreuzes und Vorsitzender der angesehenen Walter-von-Baeyer-Gesellschaft für Ethik in der Psychiatrie, fällt in seiner Expertise ein vernichtendes Urteil über die Arbeit seiner Kollegen in diesem Fall. Die Diagnose sei „aus Fahrlässigkeit oder Absicht“ falsch gestellt worden. Er spricht von einer „groben Falschbegutachtung“, die wissenschaftlichen und ethischen Anforderungen „in keiner Weise“ genüge, und von einer „Irreführung des Gerichts“. Vor allem sei der Realitätsgehalt der Angaben G.s nie geprüft worden. Er müsse „unverzüglich“ freikommen.

Anfang September meldete sich obendrein ein langjähriger Freund des Nürnberger Ehepaars bei Anwalt Ziegler. Der Zahnarzt aus Bad Pyrmont hatte einige Zeit lang nichts von seinen Bekannten gehört. Erst im vergangenen Jahr erfuhr er von der dramatischen Entwicklung. Den Beziehungsstreit 2002 zwischen dem Paar hatte er natürlich mitbekommen. Er versuchte damals sogar zu vermitteln.

Die Frau habe auch ihm, dem Freund, damals angeboten, Geld in der Schweiz anzulegen. Sie fahre ohnehin öfter mit Kundengeldern in das helvetische Steuerparadies. Dann habe sie sich erneut gemeldet, mit der Bitte, er möge doch auf ihren Mann einwirken.

Sie habe, so versichert der Zahnarzt, dabei unmissverständlich klargemacht, um was es geht: „Wenn Ferdl meine Bank und mich anzeigt, mache ich ihn fertig. Ich habe gute Beziehungen. Dann zeige ich ihn auch an, das kannst du ihm sagen. Der ist doch irre, den lasse ich auf seinen Geisteszustand überprüfen, dann hänge ich ihm was an, ich weiß auch wie.“ Später, so der Zahnarzt, habe sie noch angeboten: „Wenn Ferdl die Klappe hält, kann er 500 000 Euro von seinem Vermögen behalten. Das ist mein letztes Wort.“

Ferdl G. besitzt heute nichts mehr.

Auszeichnungen:

"Wächterpreis der Tagespresse" 2013

Die Menschen hinter dieser Geschichte: