Süddeutsche Zeitung, 13.02.2013

von Olaf Przybilla, Uwe RITZER

Fall Mollath - ein Urteil voller Fehler

Wie Gustl Mollath am 27. Februar 2006 festgenommen wurde, lässt sich im Landgerichtsurteil desselben Jahres in vielen Details nachlesen. Den Beamten sei Mollaths Haus unbewohnt vorgekommen, die Rollläden seien heruntergelassen gewesen. Im Inneren hätten sich aber Anhaltspunkte dafür gefunden, dass Mollath doch zu Hause war: „Der Kamin rauchte, das Teewasser in der Küche war warm.“ Die Tür zum Dachboden sei versperrt gewesen. Mollath sei dann auf dem Dachboden aufgefunden worden. Dort habe er sich hinter einer Kiste versteckt. Was die Richter da niedergeschrieben haben, hört sich selbst dann erst mal nicht auffällig an, wenn man es mehrmals liest. Wie so vieles im Fall Mollath. Das Problem ist nur: Nichts davon stimmt, nicht eine Zeile.

Wie es wirklich war, wie Mollath 2006 festgenommen wurde, haben zwei Streifenbeamte der Polizeiinspektion Nürnberg-Mitte protokolliert. Demzufolge wurden die Beamten an diesem Tag von Mollath vor der Nürnberger Lorenzkirche angesprochen. Diese ist mindestens zwei Kilometer entfernt von seinem Haus. Er, Mollath, habe sie gebeten, seine Personalien aufzunehmen und zu überprüfen, ob sein Name auf einer Fahndungsliste zu finden sei. Mollath sei dann auf die Dienststelle am Nürnberger Jakobsplatz gebracht worden. Dort wurde ermittelt, dass gegen Mollath zu der Zeit ein Einweisungsbeschluss vorlag. Mollath wurde daraufhin in das Bezirkskrankenhaus Erlangen gebracht. Geschlossene Rollläden an seinem Haus? Warmes Teewasser? Eine Truhe auf dem Dachboden? Kein Wort davon stimmt.

Das Protokoll der beiden Polizisten ging am 2. März 2006 bei der Staatsanwaltschaft ein, einen Tag später beim Nürnberger Landgericht. Bei jenem Gericht also, das am 8. August 2006 das Urteil gegen Mollath sprach – eines, das von Schludrigkeiten, Verdrehungen und zum Teil massiven Fehlern gespickt ist. Und das eine Passage enthält, die eine halbe Seite umfasst, die von vorne bis hinten falsch ist. Mollath ist seit sieben Jahren in der geschlossenen Abteilung einer Psychiatrie eingesperrt, maßgeblich aufgrund dieses Urteils.

Schon der erste Satz der Urteilsbegründung ist evident falsch. Er ist zugleich der zentrale Satz des Urteils der 7. Strafkammer am Landgericht Nürnberg-Fürth. „Der Angeklagte schlug am 12.08.2004 seine Ehefrau, von der er inzwischen geschieden ist, grundlos mehrfach auf den gesamten Körper, würgte sie bis zur Bewusstlosigkeit und trat sie mit den Füßen.“ Das stimmt nicht. Sollte die behauptete Tat – sie war der Hauptanklagepunkt im Verfahren gegen Mollath – sich tatsächlich so zugetragen haben, dann fand diese Tat im Jahr 2001 statt. Also drei Jahre vor dem im Urteil behaupteten Zeitpunkt. Und damit insgesamt fünf Jahre vor dem Prozess.

Als einziges Beweismittel führt das Gericht – neben der Aussage der früheren Frau Mollaths – das Attest einer Ärztin an, das diese ein Dreivierteljahr nach der behaupteten Tat ausgestellt haben soll. Die Ärztin ist im Urteil namentlich aufgeführt. Aber falsch. Wie der Sohn der Ärztin der Süddeutschen Zeitung bestätigt, habe er als Urlaubsvertreter das Attest ausgestellt. Weder Sohn noch Mutter wurden vor Gericht je als Zeugen vernommen.

Drei Seiten, nachdem im Urteil der Zeitpunkt der angeklagten Tat falsch datiert wird, stellt das Gericht fest: Mollath habe im Prozess vor dem Amtsgericht einen Schnellhefter übergeben, der „in keinerlei erkennbarem Zusammenhang mit den Anklagevorwürfen“ stehe. Das ist ebenfalls falsch: Der Hefter beinhaltet nicht nur zahlreiche Briefe, in denen beschrieben wird, dass Mollaths Frau – aus dessen Sicht – sehr impulsiv sein konnte. Es findet sich dort sogar ein partielles Geständnis Mollaths, der die angeklagte Tat allerdings völlig anders beschreibt als die Ehefrau: „Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert. Sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich.“ Dieser Satz aus dem Hefter, den Mollath in erster Instanz zu seiner Verteidigung übergeben hatte, wird im Urteil weder zitiert noch diskutiert.

Es geht immer so weiter. Auf der nächsten Seite verwechselt das Gericht den Nachbarn eines Gutachters, der sich für befangen erklärt hat, mit einem Nachbarn Mollaths. Das Gericht behauptet: Der Gutachter sei von Nachbarn Mollaths privat auf dessen Zustand angesprochen worden. Tatsache ist: Der Gutachter ist von einem eigenen Nachbarn angesprochen worden.

Das sind nur die massivsten Fehler auf den ersten neun Seiten des Urteils, insgesamt umfasst dieses 28 Seiten, es ließen sich noch viele weitere aufzählen. Sie dürften Gegenstand zweier Anträge auf Wiederaufnahme des Verfahrens sein, die momentan vorbereitet werden. Sowohl die Staatsanwaltschaft Regensburg – sie ist für Wiederaufnahmeanträge am Gerichtsort Nürnberg-Fürth zuständig – als auch Mollaths Rechtsanwalt Gerhard Strate werden ihre Anträge demnächst einreichen. Anwalt Strate will dies in wenigen Tagen tun.

Wie kann es zu solchen Fehlern kommen? Das Oberlandesgericht Nürnberg erklärt auf Anfrage, die benannten Punkte seien „im Detail nicht bekannt“. Für die Korrektur eines Urteils sei die Revision zuständig, in dem Fall der Bundesgerichtshof. Dieser hatte 2007 „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ erkannt. Das Urteil ist seither rechtskräftig.

Mollath sagt auf Anfrage, die Angaben der Streifenbeamten seien „absolut zutreffend“. Er habe sich im Februar 2006 freiwillig festnehmen lassen, nachdem er eine Festnahme ein Jahr zuvor „als traumatisches Erlebnis“ in Erinnerung gehabt habe. Mollath hat in der Vergangenheit immer wieder darauf hingewiesen, dass vieles falsch dargestellt sei in dem Urteil, zum Beispiel seine Festnahme. Etwa im November 2010 hatte Mollath dies einem Gutachter geschildert. Dieser reagierte darauf: „Lassen Sie uns einmal einhalten. Eine Geschichte, die Sie erzählen, klingt schrecklicher als die andere.“ Er glaubte Mollath offenbar nicht.

Auszeichnungen:

"Wächterpreis der Tagespresse" 2013

Die Menschen hinter dieser Geschichte: