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Warum dieses Thema?

Das Problem "Gutachter" (bzw. auch Schlechtachter) ist einer der großen Themenschwerpunkte des DokZentrums ansTageslicht.de. Dies ist u.a. dem Umstand geschuldet, dass wir im Jahr 2016 begonnen hatten, uns zunächst mit dem Problem der potenziell kontaminierten Kabinenluft zu beschäftigen und als Folge dann mit dem Problemkreis Krank durch Arbeit. Dabei sind wir dann auch auf Asbest gestoßen. Und haben spätestens da festgestellt, dass Gutachter - offenbar ziemlich oft - sogenannte Gefälligkeitsgutachten erstellen. 

Das halten wir für ein grundsätzliches Problem. Anders und ganz offen gesagt: für Betrug. Ein ehemaliger Staatsanwalt, der zuletzt als Professor für Öffentliches Recht und Umweltrecht in Frankfurt/M. gelehrt hatte, Erich SCHÖNDORF, sprach von Wissenschaftskriminalität.

Deswegen beschäftigen wir uns damit.

Das Problemfeld ist allerdings sehr umfassend. Und meistens auch kompliziert. Es übersteigt eigentlich die Kapazitäten des DokZentrums ansTageslicht.de. Aber wir wollen dennoch dranbleiben, weil es zu wichtig ist, als von vorneherein aufzugeben. Bedeutet aber, dass dieser Themenschwerpunkt ständig im Aufbau und Ausbau sein wird und nur in dem Rahmen Gestalt annehmen kann, wie dies mit begrenzten Ressourcen möglich ist.

Das anvisierte Ziel, eine Datenbank aufzubauen, in der man einfach nachschlagen, um zu sehen,

  • ob und was über bestimmte Namen bekannt geworden ist,
  • welcher Gutachter beispielsweise auf wessen Pay-roll steht
  • oder für wen regelmäßig als Auftragnehmer arbeitet,

dies kann nur ein mittel- bzw. langfristiges Ziel sein. Deswegen müssen wir zunächst 'kleinere Brötchen backen'. Aber wir wollen zumindest damit anfangen.

Was haben wir bisher dazu anzubieten?

Ohne dass dies ursprünglich beabsichtigt war, sind wir in unseren über 30 Themenfeldern immer wieder auf Fälle gestoßen, bei denen Gutachter eine verhängnisvolle Rolle gespielt haben. Diese Beispiele haben wir angeteasert unter Gutachter als Schlechtachter.

  1. Wo Gutachter im Zusammenhang mit sogenannten Berufskrankheiten auftreten, finden Sie im Überblick unter Berufskrankheiten, Gesetzliche Unfallversicherung und Gutachterwesen.
  2. Wie man ganz grundsätzlich damit umgehen kann, wenn man mit Gutachtern konfrontiert ist, die man nicht einschätzen kann, dazu geben wir ausführliche Hinweise unter www.ansTageslicht.de/WKMT. "wkmt" steht für "was kann man tun"?
    Diese Site ist in ständiger Erweiterung, weil wir immer mehr über dieses Problem erfahren und lernen und dann entsprechende Hinweise & Tipss weitergeben können.
  3. Wie man überhaupt Fachleute als solche erkennen kann, ist beschrieben auf elf Seiten unter dem Titel Gutachter und Experten: Anerkannte, Selbsternannte und Verkannte. Sie sind dem Buch Investigatives Recherchieren des Initiators des DokZentrums ansTageslicht.de entnommen.

Was man generell über Gutachter und Gutachten wissen sollte

Wenn man jemanden diskreditiert, indem man falsche Behauptungen aufstellt und verbreitet, kann man bestraft werden, wenn der andere, der sich angegriffen fühlt, Anzeige erstattet. So ist das in den §§ 186, 187 des Strafgesetzbuches geregelt. Wenn man allerdings Behauptungen beweisen kann, auch wenn sie zum Nachteil des anderen gereichen, verhält sich die Situation anders: Dann darf man das öffentlich behaupten und kommunizieren.

Das ist gängige Rechtsprechung, die regelmäßig von den Richtern des Bundesverfassungsgericht bestätigt wird.

Es gibt natürlich Grenzen, die aber sehr weit gezogen sind: dann wenn a) das "Öffentliche Interesse" auf Information geringer wiegt als das "Recht auf Privatsphäre" und b) es sich um Informationen aus der "Privat"- bzw. "Intimsphäre" eines Menschen handelt. Das "Öffentliche Interesse" erfährt bei Richtern zunehmend einen immer höheren Stellenwert, was natürlich auch mit der zunehmenden Transparenz und einem sich wandelnden Demokratieverständnis zusammenhängt

Vereinfacht gesagt: Was sich als "Tatsachenbehauptung", so der juristische Fachbegriff, belegen lässt und was sich im zweifel vor Gericht als "erweislich wahr" erweist, kann man auch öffentlich machen.

Die andere Ebene, auf der man ebenfalls sehr weit gehen darf, ist das sogenannte "Werturteil", das unter die freie Meinungsäußerung (Meinungsfreiheit) fällt. Auch hier sind die Grenzen sehr weit gezogen und enden erst, wenn ein Werturteil in eine Verleumdung übergeht, wenn jemand also einen anderen vorsätzlich diskreditieren, sprich mit üblen Schimpfworten und wüstem Sprachgebrauch in den Dreck ziehen will (juristisch: "Schmähkritik").

Wir bechreiben diese Zusammenhänge deswegen etwas ausführlicher, weil es die 'Qualität' von Gutachten betrifft. Gutachten bzw. das, was da drin steht, wird - bemerkenswerterweise - juristisch nämlich nicht als Tatsachenbehauptung angesehen, sondern als Werturteil, sprich als eine (freie) Meinung, die im Zweifel unter den Schutz der freien Meinungsäußerung fällt. 

Dies hat zweierlei Bedeutung:

  • Zum einen sagt es etwas über die juristische Zuverlässigkeit eines Gutachtens aus, nämlich dass ein Gutachter nicht für das einstehen muss, wenn er etwas als Tatsachen beschreibt.
  • Zum anderen erschwert es pozenziell die Möglichkeit, einen Gutachter wegen "Fälschung eines unrichtigen Gesundheitszeugnisses" nach § 278 StGB zu belangen - er vertritt im Zweifel nur seine Meinung.

Über diese Zusammenhänge sollte man sich im Klaren sein. Deswegen wäre auch zu überlegen, ob man einen Gutachter beispielsweise in einem Gerichtsverfahren genau darauf festnageln sollte: Hat er Fakten, also Tatsachenbehauptungen beschrieben, oder sieht er das selbst nur als Werturteil, sprich seine eigene fachliche (private) Gutachtermeinung? Entsprechend sollte man vor Gericht die Werthaltigkeit bzw. Nützlichkeit eines konkreten Gutachtens klären. Mehr dazu unter (wie oben bereits erwähnt) unter www.ansTageslicht.de/wkmt.

Wenn Sie uns mit weiteren Beispielen weiterhelfen wollen,

dann bedenken Sie bitte, dass uns nur mit Gutachten gedient ist, deren

  1. faktischer Sachverhalt von Ihnen oder einem anderen bereits geprüft wurde und den Sie Fakt um Fakt mit Gegenargumenten oder aktuelleren Informationen widerlegen können. Dazu finden Sie Hinweise unter www.ansTageslicht.de/wkmt.
  2. Wenn Sie den Gutachter (männlich und weiblich gemeint) anhand des Kriterienkatalogs einschätzen können, den Sie hier unter Gutachter und Experten: Anerkannte, Selbsternannte und Verkannte finden.

Alles andere würde uns überfordern. Eine Anschrift (Postadresse, Email) finden Sie im Impressum.

Wenn Sie uns etwas anonym und/oder in gesicherter Kommunikation, also für andere nicht sichtbar zukommen lassen wollen, geben wir Ihnen auch dazu Hinweise, wie Sie das machen können: unter Wie Sie sicher mit uns kommunizieren können.

Im übrigen unterliegt das, was wir an Informationen und/oder Unterlagen erhalten, dem Redaktionsgeheimnis. Bedeutet: Wir müssen niemandem (aus)sagen, was wir von wem mit welchem Inhalt wir bekommen haben - der Polizei gegenüber nicht, auch nicht einem Staatsanwalt und schon garnicht einem Richter. Dieses Redaktionsgeheimnis nennt man auch Informantenschutz und ist juristisch als Zeugnisverweigerungsrecht im BGB, dem StGB, der AO und anderen gesetzlichen Regelwerken festgeschrieben. Neuerdings auch im § 5 des Gesetzes zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen, das seit April 2019 gilt.

Ganz generell sollte Sie wissen, dass Sie Gutachten über ihre eigene Person weitergeben dürfen - auch wenn auch den meisten etwas in der Art vermerkt ist, dass die Weitergabe nicht erlaubt ist. Solche Verbotshinweise sind juristisch Unsinn. Sie dienen vor allem dazu, dass Gutachter/Schlechtachter verhindern wollen, dass das, was sie da zusammenschreiben öffentlich bekannt wird. Was juristisch Sache ist, haben wir deshalb ausführlich beschieben in einem eigenen Kapitel Weitergabe von Gutachten an andere Interessierte.

(JL)