Die Odyssee von Lisa HASE, Chronologie Teil I: die zahnmedizinische Leidensgeschichte

Vorbemerkung:

Mit diesem Kapitel beginnt unsere chronologische Erzählung der Geschichte von Lisa HASE, die erst Pech mit ihren Zahnärzten hatte und dann, als sie Schadensersatz einforderte, eine 19-jährige Odyssee vor Gericht erlebt, die bis heute (Stand 2023) nicht zu Ende ist.

Im nachfolgenden Text geht es um die zahnmedizinische Leidensgeschichte als Teil I der chronologischen Rekonstruktion. Offensichtlich wollen die Richter am Landgericht Göttingen ihren Fall aber nicht aufklären. Das dokumentieren wir in 3 weiteren Teilen unserer Chronologie: Teil II – IV:

Dieses Kapitel können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Zahnleid, die ganze Geschichte mit all ihren Kapiteln unter www.ansTageslicht.de/LandgerichtGoettingen.


Seit 1988

ist Lisa HASE Patientin der Universitätszahnklinik Göttingen. Dort wird, so vermutet jeder, nach dem neuesten Stand der zahnmedizinischen Erkenntnis gearbeitet.

Zunächst erlebt HASE das auch so. Sie bekommt zum Beispiel eine aufwendige Goldhämmerfüllung am Schneidezahn, mit der sie sehr zufrieden ist. Ihre parodontale Behandlung übernimmt ein Oberarzt der Parodontologie, hier bezeichnet als Zahnarzt Nr. 1. Bis 1997 ist sie eine gesunde ‚Kundin‘ mit vollständigem, gepflegtem Gebiss und schönen, vitalen Zähnen

1997

Im Rahmen eines Studentenkurses werden bei Lisa HASE Okklusionsstörungen im Seitenzahnbereich festgestellt, die aber zu diesem Zeitpunkt keine Beschwerden verursachen. Die von HASE gewünschte Versorgung mit zwei keramischen Inlays bekommt sie nicht, stattdessen werden ihr zwei Teilkronen aus einer Hochgoldlegierung empfohlen und eingesetzt, die auf der Kaufläche nicht keramisch verblendet sind. Begründung des Zahnarztes Nummer 2: für Patienten mit Okklusionsstörungen und Neigung zu Bruxismus (Zähnepressen und – knirschen) in Stresszeiten sei keramischer Zahnersatz im Molarenbereich (Seitenzähne) zu hart. Er könne zu Problemen führen.

Allerdings: 1998 findet ein Personalwechsel statt, der sich aufgrund des Todes von Prof. Dr. Alex MOTSCH, Leiter der Abt. Zahnerhaltung, ergibt.
 
MOTSCH galt bundesweit als anerkannte Autorität aus dem Gebiet der Okklusions- und Funktionslehre, als der „Okklusionspabst“. Er hat in Forschung und Lehre hervorgehoben, dass Zahnärzte über den Rand der Zähne hinausschauen und die Gesunderhaltung des gesamten Kauorgans im Blick behalten müssen. Er hat darauf hingewiesen, dass es zu schweren  Schmerzerkrankungen und gesundheitlichen Störungen kommen kann, wenn Zahnärzte Störungen der „Okklusion“ verursachen, konkret: wenn die Zähne oben und unten fehlerhaft aufeinandertreffen. Das kann schnell passieren, wenn Zahnersatz zu hoch oder zu niedrig angefertigt wird oder auch, wenn keramischer Zahnersatz verwendet wird, der sich nicht einschleift.   

Lisa HASE bemerkt davon ersteinmal nichts. Aufgrund ihrer positiven Erfahrungen geht sie weiterhin zur Zahnklinik der Uni Göttingen, auch wenn das organisatorisch immer etwas aufwendiger ist.

August 1997

Zahn 44

Mit Beschwerden an Zahn 44 im Unterkiefer wendet sich HASE erneut an die Universitätszahnklinik Göttingen. Der Zahn ist seit fünf Jahren mit einem Inlay aus einer Goldlegierung versorgt, das ein frei praktizierender Zahnarzt, hier als Nr. 3 gezählt, eingebaut hat - nicht besonders sauber und gründlich. Die behandelnde Ärztin in der UMG, Zahnärztin Nummer 4, schließt eine Karies unter dem Inlay aus. Diagnose: HASE habe lediglich empfindliche Zahnhälse.

Diese Diagnose kann den anhaltenden Schmerzen der nächsten Jahre nicht standhalten. Die Schmerzen werden in den nächsten Jahren mal mehr, mal weniger. Sie sind „lästig, aber nicht unerträglich“. Heute weiß HASE, dass das nicht untypisch ist für einen chronisch verlaufenden kariösen Prozess.

Kleine Vorschau: Später wird sich herausstellen, dass sich unter dem Inlay, das dann entfernt wird, eine kleine, aber tiefe Karies in der Mitte des dann vorhandenen Loches befindet. Sie scheint also nicht von außen eingedrungen sein, sondern sich dort über viele Jahre entwickelt zu haben. Zahnarzt Nr. 3 hat diese Kariesreste offenbar übersehen.

September 1997

Die Schmerzen in Zahn 44 haben weiter zugenommen. Wieder wird HASE in der Universitätszahnklinik vorstellig. Diesmal wird sie von Zahnärztin Nr. 5 behandelt. Sie lässt ein Röntgenbild anfertigen und schließt ebenfalls Karies aus. Sie fluoridiert den Zahnhals.  

Juni 2000

Erneut Schmerzen am Zahn 44. HASE wird wieder in der Zahnklinik vorstellig und bittet ausdrücklich um die Entfernung des Inlays. Neuer behandelnder Arzt, der HASE wegen des Weggangs der vorherigen Behandlerin zugeteilt wird, ist Zahnarzt Nummero 6 - ein blutiger Anfänger des Dentistengewerbes, der erst kürzlich sein Examen abgelegt hat.

Das Inlay entfernt er nicht. Als sich Lisa HASE bereits im zahnärztlichen 'Liegestuhl' befindet, ersetzt er stattdessen eine alte Amalgamfüllung durch eine neue. Lisa HASE ist völlig überrumpelt ob dieses Ansinnens, denn sie hatte beschlossen, alle ihre alten Amalgamfüllungen durch Goldinlays ersetzen zu lassen und hatte deswegen fast nur noch Goldfüllungen im Mund.

Dies wird sich gesundheitlich bald rächen. Lisa HASE ahnt davon noch nichts.

September 2000

Und wieder muss Lisa HASE in die UMG-Zahnklinik. Und wieder ist es Zahnarzt Nummer 6, der frisch gebackene Zahnarzt - mit noch nicht viel Erfahrung.

Zahnarzt Nr. 6 lässt ein Röntgenbild des Zahnes 44 anfertigen. Dort ist nichts Auffälliges zu sehen. Trotz des nachdrücklichen Wunsches von HASE entfernt er das Inlay immer noch nicht. Seine Begründung: Er trage die Verantwortung und könne Karies unter dem Inlay mit 100%iger Sicherheit ausschließen.

Oktober 2001

Nach einer Phase nachlassender Schmerzen in Zahn 44 haben diese erneut stark zugenommen. HASE bittet in der Uni-Zahnklinik um einen anderen Zahnarzt. Sie wird an Zahnarzt Nr. 7 verwiesen und bittet erneut um die Entfernung des Inlays. Nr. 7 fertigt ebenfalls ein Röntgenbild des Zahnes an und kommt zum Ergebnis, dass der Zahn keine Karies hat, das Inlay also nicht entfernt werden muss. Eine Karies könne er definitiv ausschließen.

Bei der späteren Einsichtnahme in ihre Patientenakte wird HASE feststellen, dass in der Röntgenabteilung der falsche Zahn geröntgt worden war. Und der 'richtige', der schadhafte also, zwangsläufig dann nicht behandelt wurde. Die Odyssee um Zahn 44 geht weiter.

Februar 2002

Zahn 44

Die Schmerzen in Zahn 44 haben erneut zugenommen. Mit sehr viel Nachdruck gelingt es HASE, eine Ärztin im Notdienst der Zahnklinik, Zahnärztin Nr. 8, dazu zu bewegen, jetzt endlich das Inlay zu entfernen. Sie stellt eine tiefe Karies in der Mitte des Loches fest, die den Zahnnerv erreicht hat. Sie scheint nicht vom Rand her eingedrungen zu sein.

Der Zahn ist nicht mehr zu retten. Im August 2002 wird Zahn 44 entfernt.

Februar 2003 - ein Jahr später

Freiendbrücke für Zahnlücke 44

Zahnärztliche Universitätskliniken sind Durchlaufstationen für zahnärztliche Berufsanfänger:innen. Und so weiß man nie, an wen man gerät.

Lisa HASE’s neue Zahnärztin, jetzt die Zahnärztin  Nr 9, rät dringend zur Versorgung der Zahnlücke des Zahnes 44. Sie fertigt eine keramikverblendete  Freiendbrücke. Als Pfeilerzähne dienen Zahn 45 und 46.

Lisa HASE's Hinweis auf die Meinung ihrer Kollegen, keramischer Zahnersatz im Seitenzahnbereich sei bei HASE nicht indiziert, weist sie zurück mit der Behauptung: Diese Lehrmeinung sei überholt, moderne Keramiken seien nicht mehr härter als Zahnschmelz.

Und auf die Ursache des Verlustes des Zahnes 44 angesprochen, teilt sie HASE mit: „Auf keinem Röntgenbild der Welt kann man sehen, was sich unter einer Metallversorgung befindet“.

Wenige Tage nach Einsetzen der keramisch verblendeten Brücke beginnen die Pfeilerzähne der Brücke zu schmerzen. Die Schmerzen nehmen stark und schnell zu. Der nächste Zahnarztbesuch lässt damit nicht lange auf sich warten.

März 2003 - 1 Monat darauf

Aufbissschiene

Lisa HASE’s neue Zahnärztin, jetzt die Zahnärztin Nr. 9, rät dringend zur Versorgung der Zahnlücke des Zahnes 44.  Sie fertigt eine keramikverblendete  Freiendbrücke. Als Pfeilerzähne dienen Zahn 45 und 46.

Doch kaum ist die Freiendbrücke eingebaut, beginnen die beiden Pfeilerzähne immer stärker zu schmerzen.

Lisa HASE wird erneut bei ihrer neuen Zahnärztin Nummer 9 vorstellig. Sie empfiehlt eine Aufbissschiene, die HASE nachts tragen soll. Bis April 2004 wird sie diese Aufbissschiene mehrfach kontrollieren.

Kurze Vorschau:

Im April 2004, zwei Wochen nach der letzten Kontrolle von Zahnärztin Nr. 9, wird Zahnarzt Nr. 12 allerdings feststellen, dass die von ihr gefertigte Aufbissschiene Fehlkontakte gerade im Bereich jener Zähne aufweist, zu deren Schutz sie angefertigt wurde. Und nochmals ein Jahr später, im Januar 2005, wird der Gutachter, Prof. LOTZMANN, diese Fehlkontakte bestätigen.

Mai 2003

Jetzt ist es aber erst Mai 2003.

Die Zahnschmerzen in den Pfeilerzähnen der Brücke sind unerträglich geworden. Zahnärztin Nr. 9 rät zur Devitalisierung (Entfernung des Zahnnervs) des am stärksten schmerzenden Zahnes. Nur weiß sie nicht, welcher das ist. Beide Zähne schmerzen stark. Und HASE möchte den Verlust weiterer Zähne gern vermeiden. Nr. 9 schickt sie zu einem Kinesiologen, einem Experten, der Entzündungen ausfindig machen soll.

Juli 2003

Zahn 26

Die Schmerzen in den Pfeilerzähnen der Brücke haben nachgelassen, gottlob.

Zahnärztin Nummer 9 versorgt den Zahn 26 in der anderen Mundhälfte mit einer ebenfalls keramikverblendeten Krone. Allerdings: Unmittelbar nach Einsetzen der Krone setzen jetzt hier starke Schmerzen ein. Nach ein paar Wochen lassen sie nach.

Oktober 2003 bis März 2004

Zahn 36

Ende Oktober machen sich erneut Schmerzen in den beiden Pfeilerzähnen der Brücke bemerkbar. Da sie die von Zahnärztin Nr. 9 vorgeschlagene Devitalisierung weiterer Zähne gern vermeiden möchte, wendet HASE sich an eine niedergelassene Ärztin in Göttingen, Zahnärztin Nr. 10.

Nach ein paar Wochen setzen Schmerzen in dem Zahn 36 ein, der der im Juli 2003 in der Zahnklinik eingesetzten Krone gegenüber liegt. Er ist ebenfalls keramisch verblendet.

Über die Monate hinweg nehmen die Schmerzen in den beiden Pfeilerzähnen des neuen Zahnersatzes wieder zu, aber auch in den gegenüberliegenden Zähnen. Dann beginnen auch andere Zähne zu schmerzen, HASE bekommt Gesichts- und Nackenschmerzen - es ist nicht zum Aushalten.

Die niedergelassene Zahnärztin Nr. 10 devitalisiert deshalb drei Zähne im Seitenzahnbereich - allein aufgrund der starken Schmerzen. Eine Linderung setzt nicht ein.

2. April 2004

Zahn 26: Zahn- und Knochenentzündung

HASE bittet um einen Termin bei Zahnärztin Nummer 9 in der zahnärztlichen Uniklinik Göttingen. Als HASE pünktlich zu ihrem Termin erscheint, muss Nummero 9 allerdings weg und übergibt sie einem Kollegen, Zahnarzt Nummero 11. Er ist noch jung und führt noch nicht den Titel "Dr. dent.". Universitäre Zahnkliniken sind Ausbildungsstätten, das sollte man wissen, bevor man sich in eine solche begibt. Ob da angehenden Zahnärzten ein erfahrener Zahnarzt über die Schulter schaut, ist nicht immer garantiert.

Gegen den Widerstand des neuen behandelnden Zahnarztes Nr. 11 kann HASE durchsetzen, dass der im letzten Jahr provisorisch implantierte keramisch verblendete Zahnersatz - die Brücke 44-46 mit den Pfeilerzähnen 45 und 46 sowie die Krone 26 - entfernt und erneut durch Kunststoffprovisorien ersetzt wird. Nach wenigen Tagen beginnen die Schmerzen nachzulassen. Doch eine unzureichende medikamentöse Versorgung einer unfertigen Wurzelbehandlung des Zahnes 26 führt zu einer starken Zahn- und Knochenentzündung, die wenig später zum endgültigen Verlust auch dieses Zahnes führen wird.

13. April 2004

Die anhaltenden unerträglichen Schmerzen und Hilflosigkeit ihrer Zahnärzte schlagen sich auf HASE‘s Psyche nieder. Sie bittet den Psychoanalytiker und Psychotherapeuten, Prof. Dr. Hannes FRIEDRICH, um Krisenbegleitung. FRIEDRICH ist eine anerkannte Kapazität und seit 1975 Professor für Medizinische Soziologie an der UMG in Göttingen. Und er unterhält eine "Praxis für Psychoanalyse und Psychotherapie".

Prof. FRIEDRICH versteht Lisa HASE's Problem auf Anhieb. Als Medizinsoziologe beschäftigt er sich genau mit derlei Fragen und warum es so ist, dass Ärzte gerne hier und da 'herumdoktern", aber oft einer Ursache nicht gründlich genug auf den Grund gehen und deshalb keinen nachhaltigen Plan haben.

FRIEDRICH wird zwei Jahre später (2006) Lisa HASE in einer Stellungnahme bestätigen, dass ihre psychische Notlage Folge ihrer unsäglichen Zahnschmerzen, ihrer Erfahrung mit Zahnärzten und den unbefriedigenden zahnmedizinischen Lösungen war:

„Abschließend ist festzustellen, dass die psychische Situation von Frau Hase eindeutig die Folge organisch bedingter Zahnerkrankung und der damit verbundenen Schmerzen ist, es keinerlei emotionale, psychische, psychosoziale oder psychosomatische Konflikte und Belastungen gibt, die darauf hinweisen, dass ihre Symptome durch sie bedingt sind. Es handelt sich eindeutig um eine reaktive Depression der Patientin, die nicht verursacht ist durch biografische Konfliktkonstellationen oder emotionale und psychische Konflikte ihrer jetzigen Lebenssituation, sondern die die Folge der organischen Erkrankung ist.“

FRIEDRICH empfiehlt einen neuen Zahnmediziner. Einen, der u.a. als Gutachter für Gerichte tätig sei und in der Schiedskommission der Zahnärztekammer Niedersachsen sitze, und der deswegen nur 'gut' sein könne: Dr. dent. XYZ, den wir fortan als Zahnarzt Nummer 12 zählen werden.

19.April 2004

Aufbissschiene mit Fehlkontakten, Zahnverlust 26

Vier Tage später hat Lisa HASE einen Termin in der neuen frei arbeitenden Zahnarztpraxis: In jener von Dr. dent. Zahnarzt Nummer 12. Er stellt starke Funktionsstörungen fest. Er untersucht die Aufbissschiene der Zahnklinik und konstatiert, dass diese Fehlkontakte hat. Just in dem Bereich der Zähne, zu deren Schutz sie eigentlich angefertigt worden war. Er teilt HASE mit, dass ihre Zahnschmerzen seiner Meinung nach durch Störungen von Okklusion und Funktion verursacht worden sind. Er rät ihr, die Aufbissschiene der Zahnklinik nicht mehr zu tragen.

Lisa HASE hält sich an diese Empfehlung. Wenige Tage später zieht er Zahn 26: den hochgradig entzündeten Zahn mit der Knochenentzündung.

Jetzt ist der zweite Zahn weg.

13. Mai 2004

Lisa HASE ist schmerzfrei. Sie möchte diese Situation nutzen. Sie wünscht eine Beratung über die ihr verbliebenen therapeutischen Möglichkeiten, konkret: einen zahnärztlichen Behandlungsplan zur langfristigen Gesunderhaltung ihres Gebisses, zur Vorbeugung erneuter schwerer Schmerzzustände. Zahnarzt Nr. 12 vertröstet sie damit auf später. Er behandelt sie aber mit einer neuen Aufbissschiene im Oberkiefer.

Weil Lisa HASE sich auch einen längerfristigen Behandlungsplan wünscht, vereinbart sie einen Termin bei Zahnarzt Nr. 1.

7. Juni 2004

Zähne 36 + 46

HASE bittet Zahnarzt Nr. 1, vormals Oberarzt und inzwischen zum "Prof. Dr. dent." avanciert, um die Kompetenz der Zahnklinik für eine Beratung und  Planung ihrer weiteren Behandlung. Zu diesem Zeitpunkt haben erneut Schmerzen in zwei Zähnen mit begonnenen Wurzelbehandlungen eingesetzt: Zahn 46 und 36. Lisa HASE informiert den professoralen Dentisten darüber, dass sie seit der Behandlung von Zahnärztin Nr. 9 an starken Schmerzen gelitten hat, und ihr neuer Zahnarzt Nr. 12 starke Funktionsstörungen diagnostiziert hat. Lisa HASE hält der zahnärztlichen Uniklinik also indirekt schlechte Arbeit vor.

Solche Kritik hört der professorale Zahnmediziner nicht gern. Reaktion: Die Beratung und Weiterbehandlung in der Zahnklinik wird abgelehnt. Lisa HASE wird zurück zu Zahnarzt Nummer 12 verwiesen.

Doch der professorale Zahnarzt Nummer 1 verweigert HASE nicht nur die Behandlung, er ruft Zahnarzt Nummer 12 an und behauptet, HASE würde gegen die Zahnklinik klagen und verunglimpft sie so als Problemfall und als „psychisch krank“.

Diesen Anruf wird Zahnarzt 12 später gegenüber Prof. FRIEDRICH bestätigen. Tatsächlich wird Lisa HASE Klage gegen die Behandler der Zahnklinik erheben, allerdings erst ein halbes Jahr später.

Als sich HASE mit ihren Zahnschmerzen an Zahnarzt Nr. 12 wendet, schickt er HASE zu seiner Mitarbeiterin, Zahnärztin Nummer 13 in seiner Praxis. Die führt eine Notfallbehandlung durch.

9. Juni 2004

Zwei Tage später schickt  Zahnarzt Nummer 12 seine Patientin HASE trotz starker Zahnschmerzen erneut weg.  Er „empfiehlt“ ihr, sich an Zahnärztin Nr. 14, eine Kollegin in einer anderen Praxis oder an einen professoralen Wurzelbehandlungsspezialisten in der Zahnklinik zu wenden, ohne mit diesen die Weiterbehandlung abzuklären.

Später wird Prof. FRIEDRICH in einer schriftlichen Zeugenaussage erklären, dass Zahnarzt Nr. 12 ihn angerufen und ihm mitgeteilt habe, dass er sich aus der Behandlung von HASE zurückziehen werde. Er habe dies damit begründet, dass Zahnarzt Nr. 1 (Prof. Dr.dent.) von der Universitätszahnklinik ihn darüber informiert habe, dass HASE gegen die Zahnklinik klagen wolle und die Zahnklinik der Meinung sei, HASE sei psychisch krank.

Folge: Zahnarzt Nummer 12 behandelt seither Lisa HASE seither nicht mehr sachgerecht bzw. schiebt sie immer häufiger an seine Kolleginnen Zahnärztin Nr. 13 und Zahnärztin Nr. 15 ab. Angeblich hat er keine Zeit für sie.

Ob Zahnärztin Nummer 13 und 15 Mitarbeiterinnen oder Kolleginnen von Zahnarzt Nummer 12 sind und wie sie kassenrechtlich abrechnen, weiß Lisa HASE nicht.

Für Lisa HASE ist es eine "Gemeinschaftspraxis". An der Eingangstür hängt ein Schild: "Gemeinschaftspraxis" ist da zu lesen. In einem solchen Fall haftet jeder für den anderen, wenn etwas schief läuft.

Um diese Frage wird es später juristisch Streit geben.

Unter dem Schild "Gemeinschaftspraxis" stehen die Namen von Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12 sowie die der Zahnärztinnen Nr. 13 und 21. Bei allen dreien war sie bereits in Behandlung.

unmittelbar darauf

Zahnverlust 36

Zahnärztin Nr. 14, die Kollegin in einer ganz anderen Praxis, zu der Zahnarzt Nr. 12 Lisa HASE geschickt hat, will sie aber nicht behandeln; sie habe genau so viel zu tun wie Nr. 12 und müsse ebenfalls länger arbeiten, wenn sich Schmerzpatienten bei ihr meldeten. Im Übrigen sei Zahnarzt Nr. 12 verpflichtet, seine Patienten selbst zu versorgen, wenn sie akute Probleme haben. Und wenn jemand von einer Kollegin Hilfe wolle, solle er gefälligst vorher anrufen!

Aber was tun? HASE hat weiter zunehmende Schmerzen in den Zähnen 36 und 46 mit begonnenen Wurzelbehandlungen und keinen Zahnarzt, der hilft. Die Einnahme von Antibiotika ist für sie wegen eines Antibiotikaschadens des Darmes  mit hohen Risiken verbunden, weshalb sie Antibiotika vermeiden möchte. Und schnell wird eine Zahn- und Knochenentzündung so heftig, dass kaum ein Zahnarzt mehr bereit ist, den Zahn ohne Antibiotikabehandlung zu ziehen. HASE hat es gerade mit Zahn 26 erlebt.

Sie beschließt, Zahn 36 bei einem Kieferchirurgen ziehen zu lassen, ein bisher hier nicht genannter Zahnarzt übernimmt den Wurzelkanal 46.

Jetzt sind 3 Zähne endgültig verloren: 44, 36, 26.

22. und 30. September 2004

Erst Zahn 45, dann 35

Zahnärztin Nr. 15 aus der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 devitalisiert einen weiteren Zahn allein aufgrund der starken Schmerzen: Zahn 45.

Dies geschieht, obgleich HASE bei Zahnarzt Nr. 12 wegen Okklusions- und Funktionsstörungen in Behandlung ist und dieser HASE mitgeteilt hatte, dass ihre Zähne in Folge von Störungen der Okklusion und Funktion schmerzen.

Anders gesagt: Zahnärztin Nr. 15 hätte vor der Entfernung des Zahnnervs eine Anamnese machen bzw. die bisherige Vorgeschichte berücksichtigen müssen. Konkret: Klären müssen, ob sie eine reversible Entzündung durch okklusale Fehlbelastung ausschließen kann. Das ist nicht geschehen. Obwohl sie wissen musste, dass Lisa HASE Okklusionsstörungen hat und in derselben Praxis bei Zahnarzt Nr. 12 in "Schienenbehandlung" ist.

Trotz der Devitalisierung: Die Schmerzen bleiben. Zahnärztin Nr. 15 schleift die Aufbissschiene des Kollegen Nr. 12. Zahn 35 beginnt zu schmerzen.

Oktober 2004

Zahnmedizinischer Katastrophenmonat

Die Schmerzen in den Zähnen 45 und 35 sind unerträglich geworden.

Dieses Mal nimmt sich Nr. 12 Zeit, als Lisa HASE am Vierten des Monats bei ihm auftaucht. Sie weist auf ihre Notlage hin, sprich die fürchterlichen Schmerzen der Zähne 45 und 35, und bittet ihn, ihre Behandlung wieder vollständig zu übernehmen. Nr. 12 macht einen Vitalitätstest der Zähne. Und schickt sie zu Nr. 15 zurück. Die solle die begonnene Wurzelbehandlung fortsetzen. Die Schmerzen bleiben.

Tags drauf hat HASE einen Termin bei Zahnärztin Nr. 15. Diese verschließt den Wurzelkanal 45, obwohl HASE weiterhin starke Schmerzen in dem Zahn hat. Dann schleift sie die Aufbissschiene ein, mit der Zahnarzt Nr. 12 die Funktionsstörungen behandelt, um sie passend zu machen.

Lisa HASE spürt, dass sie danach keinerlei Bisskontakt im Bereich der Brücke mehr hat, weshalb sie einen Tag später, am 6. Oktober, wieder bei Zahnarzt Nr. 12 auf dem Patientenstuhl liegt. Sie bittet ihn, die Okklusion in Ordnung zu bringen und weist auf das bisherige Behandlungsgeschehen in seiner Gemeinschaftpraxis hin: Zahnärztin Nr. 15 hat nicht nur einen weiteren Zahn wegen starker Schmerzen devitalisiert (Zahn 45), sie hat auch den Wurzelkanal des schmerzenden Zahnes definitiv verschlossen und seine Aufbissschiene verändert. HASE bittet Nr. 12, sie nicht mehr zu Zahnärztin Nr. 15 zu schicken.

Dessen Reaktion: Er empfiehlt ihr eine Magnet-Resonanztherapie. Die Bisslage sei in Ordnung. Sie könne nicht Ursache ihrer Schmerzen sein.

Noch am selben Abend besorgt sich Lisa HASE das Magnet-Resonanz-Gerät.

Die Schmerzen bleiben unerträglich.

Wieder einen Tag später, am Siebten des Monats, ist LISA HASE erneut in der  "Gemeinschaftspraxis" von Nr. 12, der aber an diesem Tag keine Zeit hat. Stattdessen ist Zahnärztin Nr. 13 für sie zuständig. Diese vermutet, die Bisslage sei nicht in Ordnung und Zahn 35 überlastet. Sie schleift ihn ein wenig ein. Die Schmerzen lassen eine Weile nach.

Die von Nr. 12 vorgeschlagene Magnet-Resonanztherapie bleibt erfolglos. HASE leidet bald wieder unter schwersten Schmerzen. Zahnärztin Nr. 13, ebenfalls in der "Gemeinschaftspraxis" tätig, rät HASE zur Devitalisierung eines weiteren Zahnes (Zahn 35). Ebenfalls allein wegen der starken Schmerzen.

Immer noch Oktober 2004

Heute weiß HASE, dass der Rat von Zahnärztin Nr. 13 fehlerhaft war. Der von Zahnarzt Nr. 12 ebenfalls. Und ihr ist inzwischen klar, dass Nr. 12 ihre Okklusionsstörungen hätte genauer untersuchen und ein Behandlungskonzept hätte entwickeln müssen. Sie war eine sog. Risikopatientin mit einem hohen Risiko der Chronifizierung ihrer Funktionsstörungen und Schmerzen.

Außerdem weiß sie  heute: Auch für die Devitalisierung des Zahnes 45 gab es keine Notwendigkeit.  Zahnschmerzen, die durch eine fehlerhafte Bisslage und okklusale Fehlbelastung hervorgerufen werden, sind fast immer reversibel. Sie verschwinden, wenn die Bisslage korrigiert und die Fehlbelastung beseitigt wird. Zahnarzt Nr. 12 und seine Kolleginnen hätten das wissen müssen.

Ende Oktober bestätigt Dr. dent. Nr. 12 HASE’s Eindruck, dass die Brücke keinen Kontakt mehr zu den Zähnen des Oberkiefers hat, die Bisslage also doch nicht "in Ordnung" ist.

Der weitere Ablauf in der Gemeinschaftspraxis:

  • Trotz unerträglicher Schmerzen, keine weitere Diagnostik, keine Verbesserung der gestörten Okklusion.
  • HASE sucht den Wochenendnotdienst auf, um sich eine Spritze gegen die Zahnschmerzen geben zu lassen.
  • Der Zahnarzt devitalisiert den nächsten Zahn (Zahn 35).

Lisa HASE sucht weiter nach zahnärztlicher Hilfe. Jetzt außerhalb der Praxis von Zahnarzt Nr. 12.

9. November 2004

Zahnärzte Nr. 16/9, 12, 15

Der Endodontologe (Spezialist für Wurzelbehandlungen), den Lisa HASE nun aufsuchen muss, in unserer Zählung also Zahnarzt Nummer 16, gibt HASE einen Termin, verweigert ihr aber dann die Behandlung. Dies sei nie verabredet gewesen, außerdem lässt er HASE wissen, dass er sie zu keiner Zeit behandeln werde.

Seiner Patientenakte wird später zu entnehmen sein, dass er zuvor mit Zahnärztin Nummer 9 telefoniert hat, Zahnärztin in der Universitätszahnklinik Göttingen. Sie hatte HASE im Jahr 2003 den keramisch verblendeten Zahnersatz angefertigt.

HASE hat keinen von beiden von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden.

Da HASE starke Zahnschmerzen hat, wendet sie sich erneut an Zahnarzt Nr. 12. Sie wird zu seiner Kollegin Zahnärztin Nr. 15 geschickt, obwohl HASE darum gebeten hat, sie nicht mehr dorthin abzuschieben. Aber was tun, wenn man unter unerträglichen Schmerzen leidet und keinen Behandler findet?

Zahnärztin Nr. 15 wiederum delegiert die Arbeit im offenen Wurzelkanal von HASE an eine Helferin, die diesen mit Instrumenten reinigt und dabei - ganz offensichtlich - hängen bleibt. Sechs Wochen später wird ein anderer Endodontologe, Zahnarzt Nr. 18 (hier noch nicht im Spiel), nach der Extraktion des Zahnes feststellen, dass ein abgebrochenes Instrumententeil aus dem Zahn herausragt.

Heute weiß HASE, dass es nicht zulässig ist, Zahnarzthelfer:innen Arbeiten mit Instrumenten in offenen Wurzelkanälen zu übertragen. Aber das wird sie erst später lernen.

15. November 2004 - sechs Tage später

Zahnarzt Nr. 17

Nachdem sie bereits von Zahnarzt Nummer 16 weggeschickt worden ist, möchte der Endodontologe Zahnarzt Nummer 17 im 120 km entfernten Peine HASE trotz starker Schmerzen ebenfalls nicht helfen. Als sie zu dem verabredeten Termin eintrifft, teilt er ihr mit, er behandele sie nicht, da sie keinen Überweisungsschein dabei habe.

Lisa HASE ist am Verzweifeln.

18. November 2004 - weitere drei Tage später

Daraufhin schickt Zahnarzt Nummer 12 sie zu Zahnärzten nach Einbeck, 30 km von Göttingen entfernt.

Auch diese teilen Lisa HASE nach dem ersten Termin telefonisch mit, dass sie sie nicht behandeln werden.

28. Dezember 2004

Lisa HASE's Klage Nr. 1

Nach Jahren von Schmerzen und zahnärztlicher Pein reicht Lisa HASE's Anwältin Klage gegen die Universitätszahnklinik Göttingen und einige Behandler ein. Vorwurf (u.a.):  fehlerhafte Behandlung des Zahnes 44, die unzureichende Diagnostik und Therapie der Zahnschmerzen nach der Implantation des neuen Zahnersatzes und die nichtindizierten Devitalisierungen.

30. Dezember 2004

Zahnarzt Nr. 18 findet abgebrochenes Instrumententeil in Zahn 45

Unabhängig von ihrer Klage gegen das Uni-Klinikum Göttingen, wo vor sieben Jahren alles angefangen hatte, muss Lisa HASE wieder in eine Zahnpraxis - einen Tag vor Silvester. Endodontologe, Zahnarzt Nr. 18, hilft. Die beiden vorherigen Endodontologen Nr.  16 und 17 hatten Lisa HASE eine Behandlung verweigert.

Bei der Extraktion des Zahnes 45 stellt Endodontologe Nr. 18 fest (es handelt sich um den Zahn, in dem eine Helferin der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 und Kolleg:innen am 9. November mit Instrumenten gearbeitet hat), dass ein abgebrochenes Instrumententeil unter dem Zahn herausragt. Er entfernt die Wurzelspitze und re-implantiert den gezogenen Zahn.

Folge: eine schwere Knochenentzündung. HASE muss Antibiotika nehmen, obgleich dies wegen eines drei Jahre zurückliegenden schweren Antibiotikaschadens des Darms für sie mit hohen Risiken verbunden ist. Sie bekommt starke Durchfälle, die über ein Jahr anhalten und entwickelt eine Histaminunverträglichkeit.

Der Zahn muss dennoch extrahiert werden. Jetzt fehlen bereits 4 Zähne 44, 45, 26 und 36.

Vier Wochen später, am 31. Januar 2005

Zahn 35

Um ihre Klage gegen die Uniklinik zu untermauern, hat Lisa HASE's Anwältin vor dem Amtsgericht Göttingen ein Beweissicherungsverfahren beantragt. Der von der Zahnärztekammer Niedersachsen empfohlene Gutachter Prof. LOTZMANN untersucht in diesem Zusammenhang die Aufbissschiene der Zahnklinik Göttingen.

Zu diesem Zeitpunkt leidet HASE wieder unter starken Zahnschmerzen. Dieses Mal in dem wurzelbehandelten Zahn 35. Der Endodontologe Zahnarzt Nr. 18, der in Lisa HASE's Kiefer das abgebrochene Instrumententeil gefunden hatte, hat ihr geraten, Zahnarzt Nr. 12 nochmals um sorgfältige Überprüfung der Okklusion und der Aufbissschiene zu bitten. Sollte er Okklusionstörungen als Ursache der Zahnschmerzen ausschließen können, solle sie Zahn 35 ziehen lassen.

Wegen HASE's Notlage überprüft der Gutachter LOTZMANN auch die von Zahnarzt Nr. 12 angefertigte Aufbissschiene. Er stellt fest, dass sie Fehlkontakte in der linken Mundhälfte hat. Weshalb sie mit hoher Wahrscheinlichkeit die Schmerzen des Zahnes 35 verursache. Auch er rät ihr, Zahnarzt Nr. 12 so schnell wie möglich um eine Korrektur zu bitten.

1. Februar 2005

Zahnverlust 35

Mit dieser neuen Information bewappnet sucht Lisa HASE tags drauf erneut die Praxis von Zahnarzt Nr. 12 auf, weist auf das Ergebnis der Untersuchung von Prof. LOTZMANN hin und bittet um einen Termin zur Korrektur der Schiene.

Zahnarzt Dr. dent Nr. 12 lässt über eine Helferin ausrichten, dass er sie nicht mehr behandele. Offenbar ist er sauer auf sie. Hintergrund: Lisa HASE hatte bereits kurz zuvor - im Beisein einer Zeugin - versucht, von Zahnärztin Nr. 15 eine Kopie ihrer Patientenakte zu bekommen. Vergeblich.

HASE bleibt nichts anderes übrig als sich eine andere Praxis zu suchen: Zahnärztin Nr. 19. Sie ist ihr als Spezialistin für Funktionsstörungen empfohlen worden.

Zahnärztin Nr. 19 reduziert die Aufbissschiene von Zahnarzt Nr. 12 im Bereich des schmerzenden Zahnes. Das führt für einen Tag zur Schmerzentlastung, dann setzen erneut starke Schmerzen in diesem Bereich ein. Zahnärztin Nr. 19 schlussfolgert hieraus, dass die Schmerzen nicht okklusal verursacht sein können. HASE folgt daher der Empfehlung von Zahnarzt Nr. 18, den Zahn ziehen zu lassen, wenn Okklusionsstörungen als Ursache der aktuellen Zahnschmerzen ausgeschlossen werden können.

Jetzt wird - kurz darauf - Zahn 35 gezogen. Wieder einer weniger.

Inzwischen fehlen die Zähne 44,45, 26, 36 und 35 - insgesamt fünf.

Heute weiß HASE, dass die Diagnose von Zahnärztin Nr. 19 falsch war. Wenn die Korrektur der okklusalen Kontakte die Beschwerden sofort zum Abklingen bringt, beweist dies, dass reversible Zahnschmerzen durch okklusale Überlastung vorliegen. Wenn dann nach einiger Zeit die Beschwerden wieder auftreten, deutet dieses darauf hin, dass sich die Zähne 'bewegt', sprich im Zahnbett ein wenig verschoben haben. Dann passt auch die Aufbissschiene nicht mehr genau, weshalb erneut okklusale Fehlbelastungen auftreten (können).

Diese Zusammenhänge sind Lisa HASE zu diesem Zeitpunkt nicht bekannt. 

danach

Weil alles immer schlimmer wird statt besser, will Lisa HASE verstehen, was eigentlich mit ihren Zähnen passiert ist und warum die Probleme immer mehr denn weniger werden. Sie liest sich in die Literatur der Zahnheilkunde ein, wird sozusagen zu einer zahnmedizinischen Expertin.

Sich in medizinische Fachliteratur einzulesen dauert: wegen des Umfangs, aber erst recht wegen der unzähligen Fachbegriffe und der vielen unterschiedlichen Zusammenhänge. So kämpft sie sich durch die Welt der Zahnheilkunde. Zunächst einmal für sich. Aber sie möchte auch, dass es anderen nicht gleichermaßen ergeht wie ihr. Und denkt deswegen über eine zweite Schadensersatzklage nach. Das könnte Zahnmediziner dazu bringen, künftig etwas gründlicher zu arbeiten.

Dazu braucht Lisa HASE ihre Patientenakten. Bereits Anfang des Jahres hat sie Zahnärztin Nummer 15, eine der Kolleginnen von Zahnarzt Nummer 12,  um Einsichtnahme in ihre Patientenakte in dieser Praxis gebeten. Und zu diesem Gespräch - sicherheitshalber - eine Zeugin mitgenommen. Zahnärztin Nr. 15 hatte daraufhin Zahnarzt Nr. 12 gefragt, was sie tun solle. Zahnarzt Nr. 12, sagt nein: keine Einsicht in ihre eigene Patientenakte!

Damit gibt sich Lisa HASE nicht zufrieden und bittet daraufhin noch einmal schriftlich alle Behandler in der "Gemeinschaftspraxis" von Zahnarzt Nr. 12 um Einsichtnahme. Zahnärztin Nr. 15 antwortet, sie sei dazu nicht verpflichtet. Begründung: Die "Krankenakte ist mein persönliches Eigentum, da sich darin eigene Dokumentationen befinden" (siehe Faksimile).

Die anderen antworten erst gar nicht. Auch auf mehrmaliges Nachfragen: einfach keine Antwort.

August 2005

Lisa HASE's Klage Nr. 2: Einsichtnahme in ihre Patientenakte

Weil Zahnarzt Nr. 12 die Einsichtnahme in die Patientenakte der Behandler der Praxis ablehnt und auch die Schreiben von HASE‘s Anwältin ignoriert werden, erhebt Lisa HASE über ihre Anwältin Klage vor dem Landgericht (LG) Göttingen: zur Durchsetzung der Einsichtnahme in die Patientenakte der Praxis von Zahnarzt Nummer 12 und seinen Kolleg:innen.

Was man jetzt an dieser Stelle bereits wissen sollte: Zahnarzt Nummer 12 ist auch als Gutachter tätig: in der Schlichtungsstelle der Zahnärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Göttingen und ist - seit über 10 Jahren (Stand Juni 2022) - ihr Vorsitzender. Ebenso war er für Göttinger Gerichte im Einsatz. Als Zahnarzt-Profi - und natürlich auch als Patient - sollte man wissen, dass dies ein gesetzlich verbrieftes Recht ist, Einblick in seine eigene Patientenakte nehmen zu können.

Zahnarzt Nummer 12 schert sich nicht darum. Soll die HASE mal klagen. Vielleicht gibt sie ja auf, wenn es lange genug dauert.

Was man an dieser Stelle wissen sollte: Ärzte schaffen sich ihre eigenen Beweismittel, wenn es um den Nachweis geht, was geschehen ist - etwa im Zusammenhang mit einem Haftungsprozess.

Diesen Umstand und was daraus folgt, erklären wir im nächsten Abschnitt.

kleiner Exkurs

Die Behandlungs- bzw. Patientenakte von Ärzten

Dies ist ein grundsätzliches juristisches Problem, z.B. in einem medizinischen Haftungsprozess: Ärzte können sich ihre eigenen Beweismittel schaffen. In Polizeicomputern und Datenbanken beispielsweise wird bei jedem Aufruf genauestens vermerkt, wer wann da hineingeschaut hat und/oder hineingeschrieben oder gar verändert hat. Aus (leidvoller) Erfahrung hat man gelernt, dass Daten und Informationen nur 'sauber' bleiben, wenn man es so regelt.

Bei Ärzten ist dies anders. Keiner kontrolliert, was in eine Behandlungsakte handschriftlich eingetragen wird. Und was davon im Praxiscomputer landet. Etwa zur Abrechnung mit den Krankenkassen. Oder aus sonstigen Gründen. Die Patienten bekommen auch keine Kopie. Es wird auch nicht vermerkt, wann, was wo notiert wird. Etwa wann und was möglicherweise nachträglich verändert wird bzw. wurde.

Lisa HASE wird das bald merken.

Heute dokumentieren fast alle Ärzte elektronisch. Aber nicht jede software ist "revisionssicher" ausgelegt, also so programmiert, dass nachträgliche Änderungen erkennbar sind. Das sollte man wissen.

Dezember 2005

Die Patientenakte von Lisa HASE

Weil die rechtliche Situation eindeutig ist, legt die Anwältin von Zahnarzt Nr. 12 und seinen Gemeinschaftspraxis-Kolleg:innen gleich nach Lisa HASE's Klageeinreichung eine Kopie der Behandlungsakte bei Gericht vor.

Lisa HASE staunt nicht schlecht,

  • als ihr 5 getrennte handschriftliche Dokumentationen als Patientenakten ihrer fünf Behandler in der Praxis von Zahnarzt Nr. 12 und Kolleg:innen vorgelegt werden.
    Merkwürdig. HASE erinnert eine gemeinsam geführte handschriftliche Dokumentation. Sie wurde wiederholt zu Zahnärztin Nr, 13 und Nr. 15 geschickt, wenn sie einen Termin bei Nr. 12 erbeten hatte. Ihre Behandlung wurde für sie arbeitsteilig von den verschiedenen Behandlern durchgeführt. Und die Praxis präsentierte sich nach außen als "Gemeinschaftspraxis".
    Ärzte einer Gemeinschaftspraxis sind verpflichtet, den Informationsaustausch der Behandler sicherzustellen und arbeitsteilig durchgeführte Behandlungen in einer gemeinsamen Patientenakte zu dokumentieren, damit jeder weiß, was der jeweils andere gemacht hat.
  • Und eine weitere Merkwürdigkeit fällt Lisa HASE auf. Die Patientenakte bzw. die fünf einzelnen Behandlungsakten, die von der Anwältin des Zahnarzt Nr. 12 dem Gericht übergeben und nach Lisa HASE's Erinnerung von unterschiedlichen Zahnarzthelferinnen betreut wurden, sind jeweils in einer mehr oder weniger identischen Handschrift geschrieben. Beispiel: Patientenakte, die Zahnarzt Nr. 12 geführt hat:

Für Lisa HASE stellen sich mehrere Fragen:

  • Was kann das bedeuten?
  • Wurde die Akte etwa neu (ab)geschrieben?
  • Für einen bestimmten Zweck?
  • Und bei dieser Gelegenheit verändert?
  • Kommen deshalb mehrere Flüchtigkeitsfehler zustande?
  • Ist etwa das ein oder andere falsch dokumentiert?
  • Wurde deshalb an einer Stelle - nachträglich - sogar mit Tippex gearbeitet (auf Blatt 4, Datumseintrag 6.10.2004)?
  • Warum fehlt ein Behandlungstermin im Januar 2005?

Fragen über Fragen. Aber ersteinmal keine Antworten ...

2006 bis Ende 2008

Für Lisa HASE bricht die nächsten drei Jahre eine schwere Zeit an. Zahnschmerzen ohne Ende, so stark, dass sie für diese Zeit berufsunfähig wird. Das Einlesen in die medizinische Fachliteratur kostet Konzentration und Kraft, beides wird durch die Malaise mit ihren Zähnen beeinträchtigt. Die Klageschrift gegen die Zahnklinik, die eine erste Anwältin verfasst hat, stellt sich juristisch als schwach bis 'schwachsinnig' heraus. Lisa HASE muss sich eine neue suchen, die bereit ist, einen solchen Prozess auch durchzuführen, und merkt dabei, wie schwierig die Suche nach standhaften Anwälten ist und auf was man dabei achten muss. Zu letzterem geben wir in einem gesonderten Kapitel Hinweise und Tipps: Was kann man tun, wenn man nichts tun kann?

Und so geht die Zeit dahin, in der es Lisa HASE ziemlich schlecht geht. Aufgeben will sie aber nicht. Nach und nach erkennt sie immer mehr Fehler ihrer (vielen) Zahnärzte.

19. Dezember 2008

Lisa HASE's Klage Nr. 3: Schadensersatz

Nachdem sie knapp drei Jahre benötigt hat, um eine geeignete und gewillte Anwältin zu finden, erfährt HASE, dass auch Zahnarzt Nr. 12 schwere Fehler gemacht hat und dass er nach höchstrichterlicher Rechtsprechung für ihre gesamte Behandlung in seiner "Gemeinschaftspraxis" haftet. HASE's Anwältin erhebt Klage auf Schadensersatz gegen Zahnarzt Nr.12 und einige Nachbehandler vor dem LG Göttingen. Gerügt wird u.a. die unzureichende Diagnostik und Therapie der Zahnschmerzen und  der Okklusions- und Funktionsstörungen sowie die nicht indizierte De-Vitalisierung von Zähnen.

Die Klage wird am 19.12.2008 eingereicht. Die Patientenakten von Zahnarzt Nr. 12 und seinen Kolleg:innen liegen seit dem 14.12.2005 vor.

In der Klageschrift heißt es:

„Als Mitglied der Gemeinschaftspraxis haftet ..[Zahnarzt Nr. 12, Anm. d.Red.]) auch für Behandlungsfehler der anderen Ärzte der Gemeinschaftspraxis, §§ 253 Abs. 2, 278, 280, 823ff., 831 BGB, 31 BGB analog, § 128 HGB analog.“

Dieser harmlos klingende Satz enthält Zündstoff. Das wissen alle Beteiligten. Auch deswegen, weil Zahnarzt Nr. 12 als Gutachter vor den Göttinger Gerichten und in der Schiedskommission der Zahnärztekammer Niedersachsen, Bezirksstelle Göttingen tätig war und heute der Vorsitzende dieser Schiedskommission ist.

Zahnarzt Nr. 12 & Co hat Hase nicht nur die Einsichtnahme in die Patientenakte verweigern wollen und deswegen das Klageverfahren Nr. 2 auf Einsichtnahme in die Patientenakten notwendig werden lassen. Er und seine Kolleg:innen bestreiten auch, eine "Gemeinschaftspraxis" (gewesen) zu sein und eine gemeinsame Dokumentation geführt zu haben.

Lisa HASE bezweifelt das - sie hat es anders in Erinnerung. Und gedenkt es auch zu beweisen.

Sie will beweisen, dass die von ihnen vorgelegten Patientenakten nicht das Original sind, sondern nachträglich angefertigte Neuschriften, die nicht das tatsächliche Geschehen wiederspiegeln. Sprich: Dass es manipulierte Patientenakten sind.

danach

Geistesgestört? "Prozessfähig"?

Im Normalfall würde man denken, das 'Hohe Gericht' würde angesichts von Indizien und augenfälligen Beweisen für solche Vorwürfe in eine Beweisaufnahme treten. Um zu klären, ob die Vorhaltungen zutreffend sind. Aber der Beklagte ist ein anerkannter Zahnarzt in Göttingen, der zudem in seiner Eigenschaft als Gutachter vor Gericht quasi als Kollege auftritt. In solchen Situationen befinden sich Richter schnell in einem Dilemma.

Die Richter am LG Göttingen,

  • Gerhard von HUGO als Vorsitzender der Kammer sowie seine Beisitzer
  • Richter Frank AMTHAUER,
  • Richter Alexander WIEMERSLAGE und
  • Richterin Doreen APORIUS,

haben einen anderen Plan. Das 'Hohe Gericht' beliebt an der "Prozessfähigkeit" von Lisa HASE zu zweifeln. Denn wenn man einem Kläger/Klägerin die Prozessfähigkeit absprechen kann, also jemanden quasi für 'geisteskrank' erklären kann, ist ein solcher Prozess ganz schnell zu Ende. Und die Richter müssen sich dann nicht mehr mit der anstehenden sensiblen Entscheidungssituation auseinandersetzen.

Die juristische Fachliteratur ist umfangreich, hält sozusagen für alle denkbaren rechtlichen Situationen Ratschläge bereit. Auch für jene, vor der die 'gesetzlichen Richter' von Lisa Hase, die Damen und Herren Gerhard von HUGO, Frank AMTHAUER, Alexander WIEMERSLAGE und Doreen APORIUS stehen.

Die Prozessfähigkeit eines Querulanten“ heißt z.B. ein solcher Fachaufsatz in der „Monatszeitschrift für Deutsches Recht“, Ausgabe 2/2009. Tenor dieser Veröffentlichung von Sebastian LUBE: Das Phänomen "Querulant" werde "juristisch noch unterschätzt." Denn damit könne ein "Gericht einer harten Entscheidung aus dem Weg gehen."

Lisa HASE's Richter kennen diese Publikation. Sie haben sie ihren Gerichtsakten beigelegt, die wichtigsten Passagen in rot markiert.

Und so geht es dann auch weiter:

  • Statt Beweiserhebung über streitige Tatsachen: Überprüfung der Prozessfähigkeit.
  • Die Richter haben sich auch schon einen bewährten Gutachter dafür ausgesucht. Einen „Facharzt für Psychotherapie und Psychoanalyse“, dem die regionale „Kreiszeitung/Wochenblatt“ bereits eine ganze Serie gewidmet hatte: mit der Beschreibung obskurer Fälle, in denen die Betroffenen entweder ganz fix ‚in die Klapse‘ eingewiesen oder unter Betreuung gestellt wurden.

Wie die Überprüfung der Prozessfähigkeit ausgeht und wie es überhaupt weitergeht, dokumentieren wir in Teil II des chronologischen Geschehens: Lisa HASE's Odyssee Teil II: Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter am Göttinger Landgericht

(JL)