Teil IV: Fakten ignorieren, Tatsachen erfinden, Verfahren verschleppen. Fehlerkultur und richterliche Unabhängigkeit am Landgericht Göttingen

Oder wieso wir keine Antworten von den Richtern bekommen.

Wenn man Pech hat, kann es schnell gehen: Dass man an Zahnärzte gerät, die blutjunge Anfänger sind und in einer universitären Zahnklinik arbeiten, denn diese Einrichtungen sind Durchgangsstationen für angehende Dentisten, die noch wenig Erfahrung haben. Wenn dann einem der Zahnärzt:innen ein Fehler unterläuft, der nächste das nicht merkt und dann der erste Fehler den zweiten generiert, der wiederum einen weiteren bedingt, hat man ganz schnell schmerzhafte Probleme mit den Zähnen. Und mit mehreren Zahnärzten zu tun, weil man zu denen, die etwas verbockt haben, nicht mehr geht. 

So ist es Lisa HASE ergangen, deren leidvolles Schicksal wir hier als Geschichte in mehreren Kapiteln erzählen: in einem Überblickskapitel Vor Gericht und auf hoher See .... angeteasert, in einem weiteren Text komprimiert, und ausführlich in 4 chronologisch aufgebauten Texten (Kapiteln, wie wir das nennen): in Teil I der Chronologie: Zahnschmerzen und kein Ende, in Teil II wie die Richter am Göttinger Landgericht versucht haben, ihre Schadensersatzklagen durch Psychiatrisierung abzuwimmeln und in Teil III welche Rolle v.a. Gutachter Nr. 3 spielt, um die Prozesse von Lisa HASE in die Länge zu ziehen und sie dadurch zum Aufgeben zu veranlassen.  

Im nachfolgenden Kapitel, Teil IV der chronologischen Darstellung, geht es darum, wie die Richter am Landgericht Göttingen sehenden Auges Fakten ignorieren und ganz offenbar nicht gewillt sind, Tatsachen zur Kenntnis zu nehmen. Würden sie es machen, wäre dies zum Nachteil von Lisa HASE's Zahnarzt Nr. 12. Denn gegen diesen klagt sie (aber auch gegen das Zahnklinikum Göttingen) und Zahnarzt Nr. 12 ist in Göttingen ein 'hohes Tier' im zahnärztlichen Gewerbe. Weil der u.a. auch als Gutachter vor Göttinger Gerichten auftritt/auftrat, ist er für die Göttinger Landrichter so etwas wie eine Art von Kollege. Und wie jeder weiß: Eine Krähe hackt der anderen keine Augen aus.

Dieses Kapitel können Sie direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Ignoranz , die ganze Geschichte mit all ihren 12 Kapiteln unter www.ansTageslicht.de/LandgerichtGoettingen .

Lesen Sie selbst. Wir starten im Jahr 2016:

Im Jahr 2016

befindet sich Lisa HASE's Verfahren gegen die Göttinger zahnärztliche Universitätsklinik (u.a.) bereits im 12. Jahr und das Schadensersatzverfahren gegen Zahnarzt Dr. den. Nr. 12 im 8. Jahr.

Weil ein Jahr zuvor die ersten Medien den Fall aufgegriffen haben, nachdem wir auf ansTageslicht.de Lisa HASE's Geschichte zum ersten Male dokumentiert haben (siehe Teil III der Chronologie), scheint ein wenig Bewegung in den Fall gekommen zu sein. Denn der Vorsitzende Richter, David KÜTTLER, teilt kurz danach mit, dass er jetzt - zum ersten Male - Beweis zu erheben gedenke.

Beweisthema: War die Praxis des bekannten Göttinger Zahnarztes - in unserer Nummerierung Nummero 12 - eine Gemeinschaftspraxis bzw. eine Schein-Gemeinschaftspraxis? Bzw. haftet Zahnarzt Nr. 12 deshalb für Lisa HASE's gesamte Behandlung in seiner Praxis?

Insbesondere für das Behandlungsgeschehen im Oktober 2004, des zahnmedizinischen Katastrophenmonats in der "Gemeinschaftspraxis"?

An der Eingangstüre hängen diese Schilder: Oberhalb von "Gemeinschaftspraxis" das Schild einer Zahnärztin, die hier keine Rolle spielt, darunter die Namen von Zahnarzt Nr. 12 sowie der Zahnärztinnen 13 und 21.

Warum das von Bedeutung ist, erklären wir hier in einem kleinen Exkurs:

Kleiner Exkurs

Gemeinschaftspraxis vs. Praxisgemeinschaft. Und was eine Schein-Gemeinschaftspraxis ist

Auch die medizinische Berufsfreiheit garantiert jedem, wie er arbeiten und sein Geld verdienen möchte. Als Solo-Unternehmen bzw. -praxis oder mit anderen zusammen. Die letztere Option ist in zwei Varianten möglich, die unterschiedlich in Sachen a) Abrechnung mit den Krankenkassen und b) Haftung für Behandlungsfehler geregelt sind:

Eine "Gemeinschaftspraxis" funktioniert ähnlich wie eine "Gesellschaft bürgerlichen Rechts" (auch: GbR-Gesellschaft oder BGB-Gesellschaft). Der oder die Inhaber treten als wirtschaftliche Einheit auf und jeder haftet für jeden. Bei nur einem Inhaber haftet der für alle anderen, die er beispielsweise angestellt hat.

Die Vorteile bestehen darin, dass ein Praxisinhaber jüngere Kolleg:innen anstellen kann, die Standard-Behandlungen für Kassenpatienten machen. Der Besitzer selbst kann sich dann mit den privat versicherten 'Kunden' abgeben, die erheblich mehr Geld einspielen. Dafür haftet er aber für das, was die Angestellten machen.
Weiterer Vorteil: Die Praxismitglieder können die Versorgung ihrer Schmerzpatienten arbeitsteilig organisieren und deswegen viel längere Öffnungszeiten anbieten als Ärzte, die für ihre Patienten alleine verantwortlich sind.

Bei einer "Praxisgemeinschaft" teilen sich mehrere selbstständige Ärzte beispielsweise Praxisräume, Servicepersonal oder auch teure medizinische Geräte (z.B. Röntgengerät u.a.). Jeder kümmert sich um seine eigenen Patienten inklusive der ärztlichen Dokumentation und jeder rechnet mit den Krankenkassen selbstständig ab und haftet natürlich auch nur für sich allein.

Eine "Scheingemeinschaftspraxis" ist de facto eine Praxisgemeinschaft, die aber nach außen hin den Eindruck erweckt, eine "Gemeinschaftspraxis" zu sein. Jeder ist aber kassenrechtlich selbstständig und rechnet allein mit den Kassen ab.

Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung haften aber die Mitglieder einer Scheingemeinschaftspraxis gemeinsam - wie in einer regulären "Gemeinschaftspraxis". Ein Patient kann die tatsächliche kassenrechtliche Zulassungsform nicht kennen, er soll sich auf das verlassen können, was er wahrnimmt.

nach 2.700 Tagen ein erster Beweistermin

am 7. Juni 2016 vor dem Landgericht Göttingen unter Vorsitz von Richter David KÜTTLER.

Die höchstrichterliche Rechtsprechung durch andere Oberlandesgerichte und den Bundesgerichtshof zum Thema "Gemeinschaftspraxis" interessiert den Göttinger Landrichter offenbar wenig. Denn da haben sich längst Standards herausgebildet:

  • Eine Namensbezeichnung mit dem Zusatz "und Kollegen"
  • eine gemeinsame Email-Adresse mehrerer Ärzte in einer Praxis
  • eine einheitliche Patientennummer, wenn ein Patient von mehreren behandelt wird
  • ein gemeinsamer Praxisstempel und ein gemeinsamer Empfang
  • die Abrechnung von privat berechneten ärztlichen Leistungen durch Kollegen, die diese gar nicht erbracht haben sowie
  • eine gemeinsame Abrechnung von Kassenleistungen

sind danach Indizien für eine "Gemeinschaftspraxis". Bzw. für eine Praxis, die einen solchen "Rechtsschein" (wie das im Juristendeutsch heißt) bei Patienten erweckt. Bzw. zwangsläufig hinterlassen muss: für eine (Schein)Gemeinschaftspraxis.

In einem ersten sog. Hinweisbeschluss aus dem Jahr 2012 der Richter, in dem Gutachter Nummero 3 beauftragt wurde, und sieben Jahre nachdem die Zahnarztpraxis von Nr. 12 insgesamt fünf handschriftliche Patientendokumentationen vorgelegt hatte, ließen die Richter noch verlauten, dass die von HASE vorgelegten Beweise - u.a. ein gemeinsames Praxisschild (siehe Foto oben), eine gemeinsame Emailadresse, ein gemeinsamer Praxisstempel und eine teilweise gemeinsame Abrechnung - für eine "Gemeinschaftspraxis" sprechen.

Ein "Hinweis"-Beschluss impliziert aber auch immer einen Wink mit dem Zaunpfahl. Konkret: ein Signal an beide Parteien, dass sie weitere Beweise vorlegen müssen, wenn das Gericht zu einer anderen Einschätzung kommen soll. Lisa HASE hat entsprechende Beweise vorgelegt. Jetzt ist Zahnarzt Nr. 12 an der Reihe, der auch als Gutachter vor Gerichten auftritt. Also ein Quasi-Kollege der Richter.

7. Juni 2016

Bereits im Vorfeld hat Zahnarzt Nr. 12 das Gericht schriftlich dies wissen lassen:

  • "alle Zahnärzte/innen in der Praxisgemeinschaft waren/sind selbständig, haben eigene Mitarbeiterinnen, eigene Verwaltungshelferinnen."

Und weiter:

  • "Für eine gewisse Zeit hatte der Beklagte zu 1 [gemeint Nr. 12, Anm.d.d.Red.] eine Gemeinschaftspraxis mit der Zahnärztin H...-P. initiiert. Diese Gemeinschaftspraxis hatte aber keinen Bestand. Aus diesem Grund befindet sich zwischen den Schildern des Beklagten zu 1 und Frau H...-P das Schild mit der Aufschrift Gemeinschaftspraxis. Nach Beendigung der Gemeinschaftspraxis wurde das Schild auch wieder entfernt.

Nichts davon stimmt. Und Richter David KÜTTLER interessiert sich dafür nicht im geringsten:

  • Mit Zahnärztin H...-P... hatte Zahnarzt Nr. 12 nie eine Gemeinschaftspraxis. Das geht aus den Unterlagen der Krankenkassen hervor. Vielmehr waren Zahnarzt Nr. 12 und die Zahnärztinnen Nr. 13 und 21 - ihre Namen stehen unter dem Schild "Gemeinschaftspraxis" - mehrere Jahre in Gemeinschaftspraxis tätig gewesen.
    Alle drei waren Behandler:innen von Lisa HASE.
  • Allein im ersten Halbjahr 2004, als HASE zum ersten Mal in guter Hoffnung bei Zahnarzt Nr. 12 ihre Behandlung begann, waren alle Behandler formal selbstständig. Ab August 2004 war Nr. 12 dann wieder in "Gemeinschaftspraxis" tätig, dieses Mal mit Zahnärztin Nr. 21.

Just um diese offensichtlichen Widersprüche geht es jetzt bei dem ersten Beweistermin nach rund 2.700 Tagen.

Befragt wird u.a. Zahnärztin Nr. 13 zur Behauptung von Dr. dent. Nr. 12, dass "alle Zahnärzte/innen in der Praxisgemeinschaft selbständig waren/sind", sie alle "eigene Mitarbeiterinnen, eigene Verwaltungshelferinnen, ..." hatten.

Zahnärztin Nr. 13 dazu: "Ich habe Personal nicht selbst angestellt. Wir haben uns das Personal ja geteilt."

Auch Zahnarzt Nummero 12 wird befragt:

  • Warum HASE in allen Karteikarten der Praxis und in allen Rechnungen unter einer einheitlichen Patientennummer geführt werde?
    Er kann sich das nicht erklären:
    "Ich selbst sehe mich als Behandler, nicht als Buchhalter. Wie sich die Rechnungsnummer bildet und wie die einzelnen Bestandteile zusammenkommen, kann ich nicht sagen.“
  • Leider weiß er auch nicht mehr, wer die Helferinnen in seinem Team waren:
    "Ich kann mich nicht erinnern."
  • Dass seine eigene Schwester seit langem in seiner Verwaltung arbeitet (die man ja fragen könnte), das erwähnt Zahnarzt Nr. 12 nicht.
    Vermutlich hat er auch das vergessen.

Richter David KÜTTLER, der sich wohl selbst für absolut unbefangen hält, setzt nicht nach; gibt dem in Göttingen bekannten Zahnarzt, der zugleich auch als Gutachter vor Gericht tätig ist und jetzt offenbar unter einem black-out leidet, keinerlei Erinnerungshilfen.

am selben Tag abends

Just an diesem Tag geht auch das TV-Magazin Report Mainz mit einem Beitrag über den Fall Lisa Hase auf Sendung: "Als wahnsinnig abgestempelt". Im Mittelpunkt des Berichts: der (erfolglose) Versuch der Göttinger Landrichter, Lisa HASE's Verfahren durch Psychiatrisierung zu beenden - ausführlich bei uns dargestellt im zweiten Teil der Chronologie Versuch der Psychiatrisierung durch die Richter des Landgerichts Göttingen. Die weiteren Strategien der Richter, die wir hier rekonstruieren, sind nicht Gegenstand der Berichterstattung.

kurz zuvor

Lisa HASE hatte, um Leidensgenossen zu finden, sprich potenzielle Zeugen, die Ähnliches erlebt haben, zwei Mal diese Anzeige geschaltet. Ebenso hing ein ähnlicher Aufruf in Form eines Flyers an einigen Supermärkten aus.

Ein ganz normales Mittel, wenn man in der anonymen Menschenmenge bestimmte Personen ansprechen oder diese um Mithilfe bitten will.

Zahnarzt Nummer 12 bzw. dessen Anwältin nutzen die Gelegenheit, Lisa HASE weiter unter Druck zu setzen:

Erst wird sie mit einer Unterlassungserklärung in die Enge getrieben: Sie soll schriftlich erklären, künftig diese Anzeige nicht mehr weiter zu verbreiten.

Drei Tage später bzw. eine Woche vor dem Beweiserhebungstermin, über den wir gerade berichtet haben, zusätzlich noch eine Strafanzeige: wegen

  • Verleumdung (§ 187 StGB)
  • übler Nachrede (§ 186 StGB)
  • falscher Verdächtigung (§ 164 StGB).

Begründung: Die Anzeige mit den Worten "Zeugen gesucht" habe "einen Sachverhalt zum Inhalt, der nach objektiver Beurteilung regelmäßig negativ bewertet" würde.

Weshalb Lisa HASE "Zeugen" sucht, weiß die Anwältin auch:

"Wie aus der beigefügten von der Beschuldigten erstellten Darstellung im Internet-Portal 'anstageslicht' ersichtlich, hat die Beschuldigte ganz offensichtlich ein Problem mit dem Anzeigenerstatter." Gemeint: Zahnarzt Nummero 12.

Völliger Quatsch: Die "Darstellung im Internet-Portal 'anstageslicht'" wurde nicht von Lisa HASE, sondern von "ansTageslicht.de", sprich: von uns erstellt. Aber gewisse Anwälte leben und arbeiten eben nach dem Geschäftsmodell: "Wes Brot ich ess, des Lied ich sing."

Mini-Exkurs: Presserecht

Deutschland steht, was die Möglichkeiten für Medien anbelangt, weltweit ganz oben im internationalen Ranking. Grundsätzlich gilt: Was man belegen kann, darf man auch publizieren. Und auch die öffentliche Meinungsfreiheit geht sehr weit; Grenzen sind nur gesetzt, wenn es um vorsätzliche Diffamierung/Verleumdung, üble Nachrede und/oder Beleidigung geht - vereinfacht formuliert.

Und so muss auch Oberstaatsanwalt Dr. Torben ASMUS Zahnarzt Nr. 12 enttäuschen: Keine der angezeigten Straftatbestände treffen zu. Vielmehr entspricht ein Zeugenaufruf der Wahrnehmung berechtigter Interessen und ist gemäß § 193 StGB (natürlich) nicht strafbar.

1. Dezember 2016

Eine weitere Zeugeneinvernahme steht an. Vorrangig soll es immer noch um die Frage gehen: (Schein)Gemeinschaftspraxis oder nicht? Die zentrale Beweisfrage 'Patientendokumentation echt oder nachträglich gefingert' steht nicht auf der Tagesordnung.

Zahnärztin Nr. 15 gibt zu Protokoll, dass es keine Gemeinschaftspraxis gegeben habe. Die "Zusammenarbeit mit den anderen Zahnärzten" beschreibt sie "als so eine Art Konsil". Und jeder habe seine eigene Dokumentation geführt: "Eine einheitliche Kartei von allen Behandlern gab es in der Praxis nicht." Und bei der dem Gericht von ihr vorgelegten Patientenakte "handelt es sich nicht um eine nachträgliche Abschrift, Neuschrift oder dergleichen."

Und dass sie "bei dem Verlangen der Klägerin nach Akteneinsicht gesagt" habe, "das ginge jetzt nicht, weil Dr." Zahnarzt Nr. 12 "das nicht wolle, so höre ich das hier zum ersten Mal, dass ich dies gesagt haben soll."

Zahnärztin Nr. 21 als Zeugin erklärt, es habe eine "Gemeinschaftspraxis mal mit" Zahnarzt Nr. 12, "mal mit Frau" Zahnärztin Nr. 13, "zeitweilig auch mit beiden" gegeben. "Wir haben seinerzeit dieselben Praxisräume benutzt. Auch damals gab es eine Zuteilung von Personal zu den einzelnen Behandlern. Überweisungen innerhalb der Praxis auf formale Art gab es nicht."

Zu der Frage, ob es eine gemeinsame Patientenakte, z.B. bei einer Behandlung zusammen mit Zahnärztin Nr. 13  im Februar 2004 gegeben habe, antwortet sie ausweichend: "Ich kann hierzu überhaupt nichts sagen. Es ist ja auch schon lange her."

Bei einem solchen hin und her und mal so, dann wieder anders, hat die höchstrichterliche Rechtsprechung klar entschieden: Ein Patient kann das alles nicht wissen. Und deswegen kann er sich auf den Schein einer Gemeinschaftspraxis verlassen; bei dem der "Hauptbehandler" eben auch für die anderen Behandler:innen haftet.

Januar 2017

Mit Beginn des 13. Jahres seit Beginn des ersten Verfahrens gegen die Zahnklinik der UMG u.a. und gleichzeitig des 9. Jahres bezogen auf Verfahren gegen Zahnarzt Nr. 12 u.a. fällt das Landgericht Göttingen am 26. Januar im Verfahren gegen Zahnarzt Nr. 12 einen neuen "Hinweisbeschluss".

In dem interpretieren die Richter David KÜTTLER als Vorsitzender der 9. Kammer sowie seine beiden Kolleginnen RiinLG Natascha CZETTO und RiinLG Dr. SCHÄPER jetzt praktisch alles anders als in ihrem Hinweisbeschluss aus dem Jahre 2012, also fünf ganze Jahre zuvor. Die Rechtsprechung der höchsten Gerichte kümmert sie dabei wenig - richterliche Unabhängigkeit hierzulande. Und sie wissen: eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe von Betroffenen hat eine Erfolgsquote von etwas mehr als 1 Prozent. Genau gesagt für 2021: 1,29 Prozent. Die Gefahr, von dort 'korrigiert' zu werden, tendiert sozusagen gegen Null.

"Hinweis"-Beschluss signalisiert auch immer, wie Richter aktuell den Stand der Beweiserhebung sehen - bzw. was die ein oder andere Prozesspartei an weiteren Beweisen auf den Tisch legen muss, um die aktuelle Richtermeinung ggfs. zu verändern.

Die Ergebnisse der beiden Zeugentermine kümmern die Richter offenbar überhaupt nicht. Aber um auf Nummer sicher zu gehen, zünden sie offensichtlich eine neue Strategie.

Nachdem die erste mit der Überprüfung der "Prozessfähigkeit" nicht geklappt hat, die zweite mittels eines "Vorgutachtens" auf ganz gutem Weg ist, jetzt eine dritte, mit der die Aufgabenstellung des Gutachters eingegrenzt wird.

Sinn und Zweck offenbar: die Beweisführung von Lisa Hase weiter zu erschweren. Bzw. letztlich unmöglich zu machen. Denn wie es sich schon aus der letzten Zeugeneinvernahme ergeben hat: Die Zeug:innen können sich immer weniger erinnern: "Es ist ja auch schon lange her", wie es zuletzt die Richter hören konnten, siehe Zahnärztin Nr. 21. Oder sie können - fürs Protokoll - ausreichend glaubhaft machen, sich beim allerbesten Willen nicht mehr erinnern zu können, falls es nach den Gutachten zu weiteren Zeugeneinvernahmen kommen sollte oder müsste.

Dass noch immer nicht wirklich geklärt ist, ob die Patientendokumentationen nachträglich neu geschrieben und/oder dabei verändert wurden, kümmert die Göttinger Landrichter wenig. Ebensowenig, was genau im Oktober 2004 in der Zahnarztpraxis abgelaufen war.

Und so sieht die neue Strategie ganz offenbar aus - wir nummerieren sie mit III:

Richter-Strategie Nummero III, Teil 1:

Im Hinweisbeschluss fünf Jahre zuvor hatte es geheißen:

"Die Kammer weist darauf hin, dass eine Gemeinschaftspraxis anzunehmen ist, wenn die Ärzte sich in einer gemeinsam geführten Praxis zur Erbringung gleichartiger Leistungen auf einem bestimmten Fachgebiet verbunden haben und ihr Wille zu gemeinschaftlicher Verpflichtung und austauschbarer Leistungserbringung gegenüber dem Patienten sich nach außen erkennbar manifestiert hat wie durch ein gemeinsames Praxisschild, gemeinsame Briefbögen, Rezeptblöcke" usw.

Jetzt weist die Kammer darauf hin,

"dass die Klägerin nach der durchgeführten Beweisaufnahme nicht bewiesen hat, dass der Beklagte zu 1 [gemeint: Nr. 12, Anm.d.Red.] in den Jahren 2004 und 2005 eine Berufsausübungsgemeinschaft (=Gemeinschaftspraxis) mit den Zeuginnen" Nr 13 und Nr. 15 "geführt hat."

Zusammengefasst: Ab sofort weder eine Gemeinschaftspraxis und auch keine Schein-Gemeinschaftspraxis!

Strategie III, Teil 2:

Und deswegen solle auch "nicht ergänzend Beweis darüber erhoben werden, ob bei der Behandlung der Klägerin ... Behandlungs- bzw. Aufklärungsfehler erfolgt sind, weil für derartige Fehler der Beklagte zu 1. mangels Haftungsgemeinschaft nicht einzustehen hätte." Ebensowenig solle es um "Fehler wegen Unterlassens einer gemeinsamen Behandlungsplanung bzw. wegen Unterlassens einer Koordination" zwischen den verschiedenen Behandler:innen gehen.

Diese Hinweise sind vor allem an den Gutachter adressiert. Er muss jetzt von diesen Vorgaben, konkret: Einschränkungen seiner Begutachtung ausgehen.

Zusammengefasst soll das wohl heißen: Keine Fehler bei Zahnarzt Nr. 12 feststellen!

Strategie III, Teil 3:

Offensichtlich weil es insbesondere im Oktober 2004 zu größeren Problemen in der Behandlung von Lisa HASE gekommen war, wird dem Gutachter Nummero 3 weiter aufgegeben, davon auszugehen, dass Zahnarzt Nummer 12 bereits im August 2004 ihre Behandlung beendet hat.

Damit ist dem Gutachter aufgegeben, das Behandlungschaos im Oktober 2004 in der Praxis von Dr. dent. Nr. 12, dem zahnmedizinischen Katastrophenmonat, genau nicht mehr zu berücksichtigen!

Dass Zahnarzt Nr. 12 am 13. September, also einen Monat nach dem angeblichen Behandlungsabbruch noch diese "Ärztliche Bescheinigung" ausgestellt hat, kümmert die Richter:innen KÜTTLER, CZETTO und SCHÄPER ebenfalls nicht:

Wir fragen die 3 Richter:innen KÜTTLER, CZETTO und SCHÄPER: Wie kann es sein, dass die Behandlung Mitte August beendet ist, wenn der Behandler vier Wochen später schriftlich attestiert, dass Lisa HASE in seiner Praxis "in Behandlung" ist?

Eine Antwort der 9. Kammer für Arzthaftungssachen (Stand 2017) auf diese Frage gibt es nicht. Man antwortet uns einfach nicht.

Und wir fragen dies auch die Richter der inzwischen neu besetzten 9.Zivilkammer, konkret den neuen VorsRiLG Marc EGGERT sowie seine Beisitzer RiLG WIEMANN und RiinLG AHRENS (Stand 2022): Wieso halten sie bis heute an diesem Beweisauftrag fest, obwohl Lisa HASE auch sie wiederholt auf die "Ärztliche Bescheinigung" aufmerksam gemacht hat?

Keine Antwort, alle verweigern sich. Und ebenso zu mehreren anderen Fragen, was wir dokumentiert haben in einem ABC der Richter von Lisa HASE.

Ignoranz und Arroganz könnten nicht größer sein.

Zusammengefasst: Fakten interessieren die Richter der 9. Kammer für Arzthaftungssachen am Göttinger Landgericht ganz offenbar nicht.

Strategie III, Teil 4:

"Es besteht kein Anlass, die Authentizität der als Originale eingereichten Behandlungsunterlagen des Beklagten zu 1 anzuzweifeln. Dafür, dass es sich nur um nachgefertigte Schriftstücke handelt, die nicht im Zuge der seinerzeitigen Behandlung entstanden sind, aber (zu Täuschungszwecken) den Anschein von Originalen erwecken sollen, haben sich keinerlei Anhaltspunkte ergeben", erklären jetzt die Richter.

Konkreten Beweis hierzu haben sie in beiden Terminen allerdings nicht erhoben. So haben sie die Zeugen nicht zu den vielen Widersprüchen in den Dokumentationen befragt, auf die Lisa HASE's Anwältin hingewiesen hat. Und ebensowenig haben die Richter darauf bestanden, jene zu befragen, die die Dokumentation von Zahnarzt Nr. 12 - geschrieben hat. Bzw. geschrieben haben soll.

Zusammengefasst: Das, was den Göttinger Landrichtern bei der Urteilsbildung im Wege steht, ignorieren sie einfach. Sie agieren unabhängig: richterliche Unabhängigkeit eben. Manche nennen es auch "richterliche Willkür".

Darauf kommen wir am Ende dieser Darstellung zurück.

Strategie III, Teil 5:

Dem Gutachter wird aufgegeben, "primär die Behandlungsunterlagen der Beklagten zugrunde zu legen." Also vorrangig die - wie von Lisa HASE behauptet: 'gefingerten' - Behandlungsdokumentationen von Dr. dent. Nr. 12.

Und nur soweit es "für die Klärung von Behandlungsfehlern ... erforderlich" ist, soll er auch die "Behandlungsunterlagen Dritter berücksichtigen".

Zusammengefasst: Nach Möglichkeit nicht die Schriftsätze, Klarstellungen und Hinweise von Lisa HASE's Anwältin auf Ungereimtheiten und Widersprüche in den vorgelegten Patientendokumentationen berücksichtigen. Und ebensowenig die von ihr vorgelegten Beweise.

danach

Lisa HASE's Anwältin setzt eine sogenannte Gegenvorstellung auf, in der sie nochmals auf die vielen ungeklärten Merkwürdigkeiten aufmerksam macht. Zum Beispiel auf die "Ärztliche Bescheinigung" von Zahnarzt Dr. dent. Nr. 12, die klar widerlegt, dass er die Behandlung von Lisa HASE im August beendet hat. Die Göttinger Landrichter David KÜTTLER und Kolleginnen ficht das (immer noch) nicht an.

HASE erklärt zum fünften Male ihre "Besorgnis der Befangenheit" und rügt die Verletzung des rechtlichen Gehörs. Und natürlich wird auch dieser Antrag von den zuständigen Kammervertretern, darunter der Präsidentin des Göttinger Landgerichts, Gabriele IMMEN, zurückgewiesen:

Die zuständigen Richter hätten

"ausgeführt, dass die Schriftsätze der Klägerin ….keinen Anlass geben, die in dem Beschluss …..geäußerten Auffassungen zu ändern.
Bereits anhand dieser Stellungnahme muss ein unvoreingenommen und ruhig denkender Dritter in der Position der Klägerin erkennen, dass sich die Kammer sehr wohl mit den eingereichten Stellungnahmen auseinandergesetzt und geprüft hat, ob diese geeignet waren, das im Hinweisbeschluss geäußerte Ergebnis einer vorläufigen Beweiswürdigung zu überdenken.

Mit anderen Worten: Die "Ärztliche Stellungnahme" von Zahnarzt Nr. 12 von Mitte September, aus der hervorgeht, dass die Behandlung im August 2004 nicht abgebrochen wurde, sei nicht "geeignet, das im Hinweisbeschluss" der Richterkolleg:innen "geäußerte Ergebnis ... zu überdenken"; nämlich dass die Behandlung im August beendet gewesen sein soll.

Wir fragen die Präsidentin des LG Göttingen, Gabriele IMMEN, nach einer Erklärung. Sie antwortet nicht. Null Reaktion. Ganz offenbar entspricht dies Gabriele IMMEN's Philosophie von Gerichtskultur: keine Nachfragen, keine Erklärungen, keine Kritik, keine Transparenz.

Dass eine neuerliche Beschwerde beim OLG Braunschweig nichts bringt, wird inzwischen jeder erahnen. Aber interessant ist die Begründung dann doch:

"Selbst wenn die Annahme des Landgerichts ... unrichtig wäre," dass sich aus den Hinweisen von Lisa HASE's Anwältin auf beispielsweise diesen Widerspruch "keine neuen Aspekte" ergäben, "würde es sich lediglich um einen schlichten Rechtsanwendungsfehler handeln, auf den ein Befangenheitsgesuch nicht gestützt werden kann."

Aber das hatte ja bereits der "Honorarprofessor" und Ex-OLG-Präsident Karl-Helge HUPKA der Klägerin Lisa HASE mitgeteilt.

Dass "weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters sind für sich betrachtet ein Grund" darstellen, um einen Richter ablehnen zu können, ist nun mal fester Bestandteil der deutschen Justizkultur.

2018 bis 2019

Bundesverfassungsgericht, zum dritten Mal

Wegen fortgesetzter Verletzung der prozessualen Grundrechte von Lisa HASE auf rechtliches Gehör, wegen Anspruchs auf unbefangene Richter und rechtsanwendungsfehlerfreie Verfahrensführung legt ihre Anwältin Verfassungsbeschwerde ein. Die Karlsruher Bundesverfassungsrichter werden ein knappes Jahr später mitteilen lassen, dass die Beschwerde nicht zur Entscheidung angenommen werde.

Währenddessen weist der Petitionsausschuss im Niedersächsischen Landtag alle Petitionen von Lisa HASE zurück.

2020 und 2021

So geht es hin und her. Schriftsätze von Lisa HASE's Anwältinnen werden formal zur Kenntnis genommen, inhaltlich richten sie nichts aus. Eine von ihnen bittet um Akteneinsicht, erhält Kopien und stellt fest: Es gibt eine neue Rechnung des Gutachters, eine Telefonnotiz, weitere Kostenvoranschläge des Gutachters, jetzt um rund 300% teurer. Absehbar: Die Kosten der „Vorgutachten“ laufen aus dem Ruder.

Nach der sechsten und der siebten Befangenheitserklärung deswegen (beide unter Mitwirkung der Präsidentin des LG Göttingen, Gabriele IMMEN, sowie Richter Marc EGGERT  zurückgewiesen) sieht sich VorsRiLG KÜTTLER veranlasst, den Gutachter um aktualisierte Kostenvoranschläge für die „Vorgutachten“ zu bitten.

Aktualisierte Kostenvoranschläge kommen nicht. Aber eine Ankündigung: Der Gutachter Prof. Dr. med. dent. Ralph G. LUTHARDT weist  daraufhin, dass er so überlastet sei, dass er mit seiner Begutachtung frühestens im Jahr 2024 beginnen könne.

Beginnen mit der Erstellung der "Vorgutachten", wohlgemerkt. Das wäre dann das 20. Jahr seit Beginn des ersten bzw. 16. Jahr des zweiten Verfahrens.

Januar 2022

Der große Vorsitzende der 9. Kammer für Zivilsachen, David KÜTTLER, verlässt die Kammer. Er war seit 2012 dabei, kennt den Fall also seit 9 Jahren. Der "Neue" seit Ende 2021, VorsRiLG SPEYER, tritt ebenso in die Fußstapfen seines Vorgängers, so wie das auch sein Vorgänger praktiziert hatte. Auch Richter SPEYER stört sich nicht daran, dass noch immer kein Kostenvoranschlag auf dem Tisch liegt.

Und so sieht es dann im Jahr 2022 aus:

  • Die Verfahren gehen ins 14. bzw. 18. Jahr.
  • 39 Richter in Niedersachsen und 7 Verfassungsrichter in Karlsruhe waren - bisher - mit dem Fall Lisa HASE befasst 
  • 7 Befangenheitsanträge, die alle abgeschmettert wurden, sowie und 3 Verfassungsbeschwerden, die ebenso ins Leere liefen.

Die Lage scheint für Lisa HASE aussichtslos zu sein, die Kosten uferlos zu werden. Die offenkundige Strategie aller bisherigen Richter, insbesondere die von RiLG David KÜTTLER, scheint aufzugehen. Irgendwann wird Lisa Hase psychisch, physisch und vor allem finanziell die Luft ausgehen - nachdem die Querulantenstrategie nicht funktioniert hatte.

Zudem: Zeugen werden sich nicht mehr erinnern (können und/oder wollen. Manche werden nach zwanzig Jahren und mehr möglicherweise auch schon unter der Erde liegen. Einer der Beklagten ist inzwischen verstorben. Und Lisa HASE wird um zwei Jahrzehnte älter sein.

Rechtspflege am Landgericht Göttingen? Richterliche Unabhängigkeit? Richterliche Willkür?

2022

Im Jahr 2022 ist es genau 10 (in Worten: zehn) Jahre her, dass Lisa HASE's Anwältin die 9. Kammer am Landgericht Göttingen, zuständig für Arzthaftungsssachen, zum ersten Mal auf mehrere Indizien hingewiesen hat, die dafür sprechen, dass z.B. die Patientendokumentation von Zahnarzt Nr. 12

  • neu geschrieben und
  • dabei inhaltlich auch verändert wurde.

Dafür spreche bereits

1) das erste Indiz, das Schriftbild:

  • Eine offensichtlich einheitliche Schreibe, und dies durchgehend über die gesamte Patientendokumentation.
    Wie groß ist wohl die Wahrscheinlichkeit, dass in einer Praxis dieser Größe, verteilt auf zwei nebeneinander liegende Gebäude, und dann über den gesamten Zeitraum immer dieselbe Person und immer mit demselben Schreibgerät mitgeschrieben hat? Bei mehr als 20 Behandlungsterminen?

Zweites Indiz:

Zahnarzt Nr. 12 hat behauptet, die Mitarbeiter:innen der "Verwaltung" hätten "zur besseren Kennzeichnung"  immer mit "rotem Stift" geschrieben.

  • Die roten Eintragungen in der Akte von Lisa HASE sind aber ganz offensichtlich von derselben Person geschrieben wie die blauschwarzen.
    Wie ist es möglich, dass ein und dieselbe Person während aller Behandlungen von HASE dokumentiert hat und dann auch noch in der Verwaltung war? Wie wahrscheinlich ist das?

Zahnarzt Nr. 12 wollte seine Behauptung unter Beweis stellen. Kurz vor der Zeugeneinvernahme indes zog er dieses Beweisangebot plötzlich zurück. Er hatte wohl nie damit gerechnet, diesen Beweis auch antreten zu müssen.

Dafür benannte Lisa HASE eine Mitarbeiterin seiner "Verwaltung" als Zeugin, die bei ihm seit 1997 beschäftigt ist, und die dies ausgesagt hatte:

  • "Dokumentationen habe ich gelegentlich auch gemacht. ... Mir ist nicht bekannt, dass es eine bestimmte Aufteilung von verschiedenen Farben für die Eintragungen gegeben hätte, um Unterscheidungen hiermit vorzunehmen."

Drittes Indiz:

Die Richter haben dem Gutachter Nummero 3 in ihrem Beweisbeschluss bzw. im neuen  "Hinweisbeschluss" ja aufgegeben, er solle davon ausgehen, dass die Behandlung von Lisa HASE durch Zahnarzt Nr. 12 im August 2004 beendet worden sei.
Tatsächlich war das ja nicht der Fall, denn er hatte beispielsweise auch den Oktober 2004, den zahnmedizinischen Katastrophenmonat, dokumentiert, als Lisa HASE bei ihm war. Von seiner "Ärztlichen Bescheinigung" vom September ganz abgesehen, in der er angab, sie sei in seiner "Praxis in Behandlung".

Lisa HASE war aber auch noch im Januar 2005 "in Behandlung". Das geht aus der kassenärztlichen Abrechnung hervor. Allerdings:

  • Dieser Behandlungstermin findet sich nicht in der von Zahnarzt Nr. 12 vorgelegten und als original deklarierten Patientenakte. Auch nicht in den Dokumentationen der anderen, die in Frage kommen könnten.

Wir fragen den Vorsitzenden Richter David KÜTTLER, wieso diese seit langem auf dem Tisch liegenden Indizien (immer noch) keinen Anlass bieten, "die Authentizität der als Originale eingereichten Behandlungsunterlagen anzuzweifeln"?

Wir erhalten keine Antwort.

Als Lisa HASE beim zweiten Zeugentermin - sechs Jahre zuvor, konkret am 1. Dezember 2016 - Zahnärztin Nr. 15 Fragen zu den Widersprüchen der als Originale eingereichten Behandlungsunterlagen stellen wollte, hatte Richter KÜTTLER ihr das untersagt. HASE hatte Zahnärztin Nr. 15 deswegen extra als Zeugin benannt.

Wir fragen den Vorsitzenden Richter David KÜTTLER, wieso er die offensichtlichen Merkwürdigkeiten und Widersprüche nicht aufklären wollte? Etwa um Zahnarzt Nr. 12 zu schützen? Ist er etwa selbst 'Kunde' bzw. Patient bei Zahnarzt Nr. 12?

Er fühlt sich offenbar seiner Sache so sicher, dass er sich nicht bemüßigt fühlen muss, uns zu antworten. Er hat es nicht nötig. Er kann sich auf die "richterliche Unabhängigkeit" berufen. Und weiß, dass ihm deswegen 'niemand kann'. Warum also antworten?

November 2022: Wird es dem Gutachter zu heiß?

Weil wir uns entschlossen haben, die Geschichte von Lisa HASE neu aufzuschreiben und die alte Version aus dem Jahr 2016 auf den neuesten Stand zu bringen, fangen wir Ende November 2022 an, die ersten Presseanfragen zu stellen, konkret die maßgeblichen Akteure mit den vielen Merkwürdigkeiten, Ungereintheiten und Widersprüchen, die uns aufgefallen sind, zu konfrontieren.

Fragen an Gutachter Nummero 3, Prof. Dr. med.dent. Ralph LUTHARDT

Wir beginnen mit dem Gutachter, weil die Richter ihm die Verantwortung für den Verlauf, das Ergebnis und die Kosten der beiden Arzthaftungsprozesse, die ja zusammengehören und auch vom Gericht mehr oder weniger zusammenhängend betrachtet werden, weitgehend übertragen haben. Seit 2012 ist er damit beauftragt, sprich seit 10 Jahren. Ein Gutachten gibt es bisher nicht. Er hat genauso wenig Eile damit wie die Richter.

Was das alles letztlich kosten soll, darüber hat sich Prof. LUTHARDT bisher immer nur ausweichend und widersprüchlich geäußert. Lisa HASE weiß daher nicht, auf was sie sich da insgesamt finanziell einstellen muss. 

Wir stellen ihm daher mehrere Fragen. Z.B. was er damit gemeint hat, als er dem Vorsitzenden Richter KÜTTLER geschrieben hatte, daß der ursprüngliche Auftrag und die nachträglichen Zusatzaufgaben "konterkarierend" seien? Und ob er vom Richter eine Antwort erhalten habe? Ob er zumindest uns das erklären könne? Und ob er sich vorstellen könne, "dass eine Begutachtung auf der Basis von ggfs. unwahren Tatsachen zu einem Falschgutachten führen könnte?"

LUTHARDT weicht den Fragen aus - mit dem Hinweis, dass er sich nur dem Gericht gegenüber "verpflichtet" fühle.

Wir antworten, dass die Presse eine "öffentliche Aufgabe" wahrnimmt, insbesondere wenn es um mögliche Missstände geht, und weisen darauf hin, dass wir ja keine Fragen zum Gutachten direkt gestellt haben; denn das ist ja noch gar nicht fertig. Geschweige denn begonnen worden. Wir wollen nur Klarheit in einige "Ungereimtheiten" bekommen, die mit seiner Beauftragung einher gehen.

Daraufhin hören wir nichts mehr von ihm. Ist ihm (erst) jetzt klar geworden, auf was er sich da - möglicherweise - eingelassen hat?

Untätig bleibt er nicht. Während er uns nicht mehr antwortet, schreibt er aber dem neuen Vorsitzenden Richter Marc EGGERT - drei Tage nach unserem letzten Hinweis, ob ihm eigentlich aufgefallen sei, dass die von ihm "erwarteten Antworten zu einzelnen Fragen - wie in den Beweisbeschlüssen formuliert - auf sog. strittigen Tatsachen beruhen, über die noch nicht in jedem Fall Beweis erhoben wurde?"

LUTHARDT will offenbar aussteigen. Er kann - nach Rücksprache mit der Rechtsabteilung seines Klinikums - ein gutes Argument anführen. Er rechnet Richter Marc EGGERT nun vor, dass er allein für eines (in Zahlen: 1) der Gutachten einen "Aufwand von 150 Tagen in Vollzeit" kalkulieren müsse.

Wir rechnen nach: 150 Arbeitstage "in Vollzeit" entsprechen 30 Vierzigtagewochen bzw. 7 1/2 Monate bzw. 1.200 Arbeitsstunden. Multipliziert mit dem heute geltenden Stundensatz ergibt das eine Summe von rund 170.000 Euro. Für ein "Vorgutachten", wie es die Richter bezeichnen.

Jedenfalls, so Gutachter LUTHARDT, sei ein solcher Aufwand mit seinen Dienstpflichten nicht mehr vereinbar. "Folglich ist eine weitere Bearbeitung des Gutachtens aus vorngenannten dienstrechtlichen Gründen nicht möglich."

Dem seit 2022 amtierenden Vorsitzende Richter der 9. Kammer, Marc EGGERT, der zuletzt in der 1. Kammer als stellvertretender Vorsitzender der dortigen Vorsitzenden und gleichzeitigen Gerichtspräsidentin Gabriele IMMEN 'assistierte', scheint das nicht zu gefallen. Er will den Gutachter nicht von seinen Aufträgen entbinden, gibt ihm drei Wochen "Gelegenheit zur Stellungnahme".

LUTHARDT reagiert nicht (mehr). Bis heute nicht.

Januar 2023

"Verzögerungsrüge"

Mit dem Neuen Jahr gehen Lisa HASE's Verfahren nunmehr ins 19. bzw. 15. Jahr. Ohne dass ein Ende in Sichtweite wäre.

Eine ihrer Anwältinnen setzt eine Verzögerungsrüge auf. In der ist nochmals zusammengefasst, wie die Richter seit nunmehr 14 Jahren die Beweisführung von Lisa HASE verzögern, letztlich vereiteln.

"Verzögerungsrüge" nach § 198 Gerichtsverfahrensgesetz (GVG) bedeutet, dass jemand, der "infolge unangemessener Dauer eines Gerichtsverfahrens als Verfahrensbeteiligter einen Nachteil erleidet, angemessen entschädigt" wird. So der Gesetzestext. Bzw. die Theorie. Sonderlich ernst zu nehmen ist das nicht, am Landgericht Göttingen schon gar nicht. Es ist eher ein formaler Hinweis, dass es so wie bisher - eigentlich - nicht weitergehen kann.

Aber wie wir hier schon mehrfach dokumentieren mussten: Am Göttinger Landgericht gilt Göttinger Landrecht.

Februar 2023

ansTageslicht.de stellt Fragen an die Richter

Nach unseren Fragen an Gutachter Nummero 3 haben wir die Generalstaatsanwaltschaft (GStA) in Braunschweig mit Fragen konfrontiert. Die GStA hatte 2011 Lisa HASE's Beschwerde darüber abgewimmelt, dass die Staatsanwaltschaft (StA) Göttingen ihrer Anzeige gegen Zahnarzt Nr. 12 wegen "Urkundenfälschung" nicht ernsthaft nachgegangen war. Diesen Schriftverkehr haben wir dokumentiert unter: StA und GStA.

Nun sind die wichtigsten Akteure an der Reihe: die Richter.

Insgesamt waren allein im Bundesland Niedersachsen 39 Richter mit Lisa HASE's Verfahren befasst: als Mitglieder in der 9. (vormals: 2. Kammer für Zivilsachen, wobei eine Kammerbesetzung alle drei Jahre rotiert; in der Rolle als Kammervertreter, wenn es um Befangenheitsanträge ging; und am OLG Braunschweig, wo über HASE's Beschwerden entschieden wurde. Wir haben uns dabei auf die 'wichtigsten' Richter konzentriert, also jene, die entweder als "Vorsitzende" oder als "Berichterstatter" fungiert haben oder es immer noch tun.

Wie wir bereits mehrfach beschrieben haben, wollte keiner der 11 Richter:innen uns antworten. Richter haben - aus ihrer Sicht als Vertreter der Judikative - so etwas nicht nötig. Sie sind niemandem auskunfts- und/oder rechenschaftspflichtig. Nur wenn es zu Urteilen kommt, in denen sie ihre Entscheidungen begründen müssen, sind sie gehalten, sich zu Sachverhalten und/oder Rechtsfragen zu äußern. Aber immer in der Gewissheit, dass ihnen 'niemand wirklich kann'. Es sei denn, eine höhere Instanz hebt ein Urteil wieder auf. Aber soweit muss eine Partei, die mit einer Entscheidung nicht einverstanden ist, ersteinmal kommen: zeitlich, finanziell, physisch und psychisch.

Um nochmals aufzuzeigen, welche Rolle welche Richter am Landgericht Göttingen im Kontext dieses Falles gespielt haben und spielen, haben wir das zusammengefasst in einem ABC der wichtigsten Richter von Lisa HASE.

Und nun?

Göttinger Gerichtskultur unter Präsidentin Gabriele IMMEN

'Chefs' einer Institution, egal ob Unternehmen, Verband, Behörde, Universität oder einer NGO sind nicht für alles verantwortlich, was die vielen Mitarbeiter (m/w/d) im Einzelnen tun. Aber sie sind verantwortlich für den Umgangston und die 'Kultur', in deren Rahmen die Aufgabenerfüllung geschieht. Nicht zuletzt auch für die Fehlerkultur. Und so prägt auch die Präsidentin des LG Göttingen, Gabriele IMMEN, das Image, das das Landgericht nach innen und außen vermittelt.  

Mit dem Fall von Lisa HASE war sie bisher 3 Male befasst. Immer als Kammervertreterin, wenn es darum ging, einen Befangenheitsantrag zu beurteilen. Als Lisa HASE ihren fünften vorbrachte, weil die Richter sich weigerten, zur Kenntnis zu nehmen, dass ihre zahnärztliche Behandlung nicht - wie von ihnen dem Gutachter vorgegeben - im August 2004 beendet war, weil ihr eben jener Zahnarzt noch einen Monat später schriftlich bescheinigte, dass sie in seiner Praxis "in Behandlung" ist (bzw. damals war), sah Gabriele IMMEN "keinen Anlass", dass Lisa HASE's Richter ihre "Auffassungen zu ändern" hätten.

Wir fragen sie, ob sie uns über diesen offenkundigen Widerspruch, "Behandlung beendet" versus "in Behandlung" aufklären kann?

Gerichtspräsidentin Gabriel IMMEN antwortet uns nicht. Auch auf unsere anderen Fragen nicht. Und schon gar nicht darauf, ob man in ihrem Gericht in solchen Fällen auf eine 'biologische Lösung' setzt? Eine der beklagten Zahnärztinnen ist bereits verstorben.

Wir halten eine solche Frage nach fast 20 Jahren Verfahrensdauer für berechtigt, insbesondere wenn die Richter die Klärung des streitigen Geschehens erst jahrelang verzögern und dann weitere Jahre lang darauf warten, dass die Zeit vergeht und dass - irgendwann - nach 2024 ein überflüssiges "Vorgutachten" auf ungeklärter Tatsachengrundlage begonnen und - irgendwann - nach 2024 fertig gestellt werden wird

Fazit: Am Landgericht Göttingen unter der Ägide der Landgerichtspräsidentin Gabriele IMMEN ist man jetzt - ganz offenbar - in einer Sackgasse. Oder wie sonst soll es weitergehen (können)?


Was kann man tun?

Hinweis:

Weil Ignoranz und Arroganz teilweise grenzenlos zu sein scheinen und sich Betroffene, die es mit solchen Richtern zu tun bekommen, praktisch wehrlos sind, haben wir Hinweise und Tipps zusammengestellt: Was man tun kann, wenn man - eigentlich - nichts tun kann.

(JL)