Danach - bzw. offensichtlich deswegen - hatten sich die Richter am Landgericht Göttingen einer andere Strategie ausgedacht: die unliebsame Klägerin über Gutachten, Kosten und Verfahrensdauer auszubremsen. Irgendwann gehen jedem Menschen die Geduld, die Nerven und das Geld aus.
Dabei setzen sich die Richter teils über gesetzliche Regelungen hinweg, nehmen höchstrichterliche Urteile nicht zur Kenntnis, verlassen sich auf den Umstand, dass "weder Verfahrensverstöße noch sonstige Rechtsfehler eines Richters für sich betrachtet ein Ablehnungsgrund" eines Richters darstellen, wie der Präsident des übergeordneten OLG Braunschweig Lisa HASE's Anwältin mitgeteilt hat. Kann "richterliche Unabhängigkeit" größer sein? Oder würde man das bereits als "richterliche Willkür" bezeichnen (können oder müssen)?
Am Göttinger Landgericht ist offenbar auch das Usus:
Eine Richterin trägt einen Kammer-Beschluss mit, mit ungeklärten, sprich unbewiesenen Vorgaben einen Gutachter zu beauftragen, was darauf hinausläuft, die Beweisführung für Lisa HASE für immer unmöglich zu machen, dass es - möglicherweise - ganz anders war. Als Lisa HASE u.a. gegen die Richter der Kammer einen Befangenheitsantrag stellt, entscheidet diese Richterin - zu diesem Zeitpunkt vorübergehend an eine andere Kammer versetzt - jetzt als "Kammervertreterin" - über die Begründung dieses Antrags. Negativ natürlich: Lisa HASE's Antrag sei "unbegründet". Die Richterin urteilt also - als Kontrolleurin sozusagen - über ihre eigene Entscheidung. Üblich am LG Göttingen?
Dies haben wir sie selbst gefragt, aber auch die Präsidentin des Landgerichts. Die Antworten haben wir dokumentiert in Teil III unserer chronologischen Erzählung Die Göttinger Landrichter und ihr Gutachter. Oder: Wie man mit (überflüssigen) Gutachten die Beweisführung eines Klägers für immer unmöglich machen kann.