Vorbemerkung zum Thema Spendengelder durch Richter

Dass Richter "unabhängig" sind (bzw. sein sollen), ist allgemein bekannt. In ihrer Urteilsfindung und Schuldbemessung sind sie frei. Nur so kann ein Rechtssystem unbeeinflusst von Interessen fair funktionieren: nach Recht und Gesetz.

Richter haben aber noch mehr Freiheiten. Sie können/dürfen, wenn es um die Verteilung von Bußgeldern an gemeinnützige und sonstige Institutionen geht, darüber ebenfalls frei verfügen.

Hinweis: Das Foto rechts stammt aus einer Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht. Dort geht es um Verfassungsfragen und nicht um die Verteilung von Geldern jedweder Art. Dies geschieht aber in allen anderen Gerichten, aber auch in Staatsanwaltschaften. Und dort wird eine ganze Menge Geld verteilt. Damit stellt sich die Frage: Wer bekommt was und wieviel?

Genau dieser Frage ist der Autor nachgegangen. Und hat darüber einen ganzseitigen Artikel in der Märkischen Allgemeinen Zeitung (MAZ) geschrieben - auf "Seite 3": Die Spendierroben. Für uns beschreibt er auch Wie diese Geschichte entstand.

Informationen über den Autor Steven HANKE unter Die Menschen hinter der Geschichte rechts.

Der Artikel wurde 2010 mit dem Nachwuchspreis des "Wächterpreis der Tagespresse" ausgezeichnet.

Wenn Sie diese Geschichte direkt aufrufen oder verlinken wollen, so können Sie dies unter www.ansTageslicht.de/Justizkasse tun.


Das Thema potenzieller Freundleswirtschaft in der Justiz ist flächendeckend  zu beobachten. Was Thomas HANKE im Jahr 2009 beobachtet hat, wurde sechs Jahre später, 2015, von der gemeinnützigen Journalistenorganisation CORRECT!V aufgegriffen: Spendengerichte. Wie Richter und Staatsanwälte unkontrolliert Millionen verteilen.