Die Berichte der FAZ, 09.12.2015

von Thomas THIEL

Die Methoden der GEZ

F.A.Z. Frankfurter Allgemeine Zeitung , 27.08.2007

Die GEZ gehört zu den Institutionen, denen es ihre Funktion nicht leichtmacht, beliebt zu sein. Im Grunde hat sie keine Chance, gebührenunwillige Rundfunkbenutzer zur Zahlung zu zwingen. Wer ihre drängenden, sich stetig im Ton verschärfenden Aufforderungsschreiben gelassen ignoriert, gegen den hat sie keine rechtliche Handhabe. Wie soll sie die Zahlungsmoral der Schwarzseher ankurbeln?

Die GEZ tut es auf ihre Weise: Sie nutzt geschickt die rechtlichen Grauzonen und die Unwissenheit der Bürger: Mit Drohgebärden, sich hinziehenden Verfahren und Anonymisierungsstrategien. Wer weiß schon, dass man keineswegs verpflichtet ist, auf die Schreiben portopflichtig zu antworten? Wer weiß, dass die Nachfrage nach dem neuen Besitzer der Geräte und seiner Adresse im Fall einer Abmeldung die Persönlichkeitsrechte verletzt? Wer zahlt nicht lieber angesichts von Vollstreckungsandrohungen, mit denen die GEZ schnell bei der Hand ist, als sich auf ein langwieriges Gerichtsverfahren einzulassen? Wo die Rechtslage unklar ist, versucht die GEZ, die Anonymität der Bürokratie für sich arbeiten zu lassen.

Einfache Rechnung: Die GEZ hat den längeren Atem

Ihre Rechnung ist einfach: Da sie als milliardenschwere Institution in Gerichtsverfahren den längeren Atem besitzt, kann sie es verschmerzen, einen möglichen Prozess zu verlieren. Trotz Widerspruchs gegen ihre Zahlungsaufforderungen verschickt die GEZ weiter Zahlungserinnerungen mit Säumnisgebühren (was ihr der Rundfunkgebührenstaatsvertrag erlaubt), ignoriert und erschwert Abmeldungen, fordert Gebühren und verschickt Zwangsanmeldungen ohne ausreichenden Nachweis.

Häufig kehrt sie die Beweislast um: Nicht sie selbst, sondern der Beschuldigte habe nachzuweisen, dass er keine Rundfunkgeräte zum Empfang bereithalte. Am besten mit einer eidesstattlichen Versicherung.

Die GEZ profitiert von einer unklaren Rechtslage: Der Rundfunkgebührenstaatsvertrag stellt ihr einen großzügigen Rahmen mit vielen Grauzonen zur Verfügung. Die Gerichte urteilen unterschiedlich, wem die Beweislast in einem Widerspruchsverfahren zufällt. Auch ein Grundsatzurteil über den Status der Gebührenbeauftragten steht aus: Dürfen sie als selbständige Mitarbeiter der GEZ hoheitliche Tätigkeit ausüben? Würde die Justiz dies negativ beantworten, würde das System der GEZ zusammenbrechen. Das Ergebnis der Rechtslage sind langwierige Prozesse mit unterschiedlichen Ergebnissen, die für Rechtsanwälte eine Zumutung darstellen. Das hat, wie geschildert, auch das Anwaltsbüro Görgen & Frosch leidvoll erfahren.