System GEZ


"GEZ" steht für "Gebühreneinzugszentrale" und der Name macht bereits klar, was die GEZ ist und was sie nicht ist. Bzw. war:

  • sie ist ein internes Dienstleistungszentrum bzw. das Rechen- und 'Abo'-Verwaltungszentrum der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten in Deutschland; sie lassen hier die Gebührengelder einziehen und verwalten. Anders gesagt: Die GEZ organisiert die Gemeinschaftskasse, bevor das Geld dann an die einzelnen Anstalten nach einem bestimmten Verteilungsschlüssel überwiesen wird
  • die GEZ ist keine rechtsfähige Institution. Sie kann also selbst weder verklagt werden noch kann sie säumige Gebührenzahler vor Gericht belangen. Das müssen dann die jeweiligen 'Träger' der GEZ machen, konkret die jeweilige Rundfunkanstalt, in deren Einzugsgebiet ein Gebührenzahler wohnt

 

Entstanden ist die GEZ 1975/76 durch einen gemeinschaftlichen Vertrag aller Beteiligten, die es praktischer und effizienter fanden, wenn das alles eine einzige Institution für alle gemeinsam macht.

Die Rundfunkgebühren gibt es natürlich schon länger. Ganz zu Anfang in den 50er Jahren betrug die Gebühr fürs Radiohören 2 DM, also rund 1 Euro und blieb rund 20 Jahre stabil.

Gebührensätze

Eine Fernsehgebühr gibt es erst seit 1954: 5 DM, also runde 2,50€. Dabei blieb es 16 Jahre lang.

1970 gab es dann die erste Erhöhung:

  • die Hörfunkgebühr, auch als Grundgebühr bezeichnet, wurde auf 2,50 DM aufgestockt
  • die Fernsehgebühr auf 6 DM.

Zusammen also 8,50 DM bzw. etwas mehr als 4 Euro.

Die weiteren Gebührenerhöhungen folgten von nun an in kürzeren Abständen. Heute beträgt die Gebühr füs Radiohören 5,5,2 € und die Fernsehgebühr 11,51 €, zusammen also 17,03 Euro. Im Jahr sind das runde 200 Euronen.

Bei der britischen  BBC  ist alles ein wenig billiger. Die jährliche licence fee beträgt fürs Farbfernsehen 126,50 Pfund, umgerechnet 162 Euro.

Zur Entwicklung der Rundfunkgebühren und zu Fragen, die man in diesem Zusammenhang stellen kann, haben wir einen eigenen Text zusammengestellt:  Unser Geld: unsere Rundfunkgebühren .


Wer alles musste bis 2012 zahlen?

Jeder, der auf deutschem Boden, Hörfunk nutzt oder Fernsehen schaut, musste zahlen. Anders gesagt: anmeldungs- und grundsätzlich gebührenpflichtig waren alle "Rundfunkgeräte", also alle Geräte, mit denen man Radio hören oder Fernsehprogramme  empfangen  oder  aufzeichnen  kann: tragbare Radios oder Kleinstfernseher, Radiowecker, Videorecorder, Autoradios usw. Und neuerdings eben auch PC's mit Radio- oder TV-Karte, mit denen man terrestrisch oder übers Internet solche Programme empfangen kann, wenn man ansonsten keine anderen Empfangsgeräte (Radio, TV) besitzt..

Dabei gilt die Regel: in einem Privathaushalt ist immer nur das Erstgerät anmelde- und gebührenpflichtig. Alle weiteren nicht. Wer zuhause 5 Fernseher laufen hat, zahlt nur ein Mal – fürs erste Gerät. Ebenso bei Radios..

Im Detail gibt es viele Einzelregelungen, die sich auf der offiziellen GEZ-Site nachlesen lassen:  www.gez.de .


Rundfunkgebühr + „Grundversorgung“

Wer TV schaut, aber beispielsweise nur Programme von privaten Fernsehanbietern, die sich über Werbung finanzieren, muss trotzdem die Rundfunkgebühr zahlen. So hat es das Bundesverfassungsgericht entschieden: mit der Rundfunkgebühr, die dem öffentlichen-rechtlichen Rundfunk zukommt, soll die Finanzierung der "Grundversorgung" mit Information und Bildung garantiert werden.

Da diese Aufgabe dem öffentlich-rechtlichen Sektor zufällt und diese "öffentliche Aufgabe" in Deutschland Voraussetzung dafür ist, dass es auch Privatfernsehen geben darf, ist die Rundfunkgebühr juristisch die logische Voraussetzung für die allgemeine Rundfunknutzung.

Beispiel  BBC:

Man kann alles auch anders machen:

In Großbritannien beispielsweise ist Radiohören allgemein gebührenfrei. Die weltberühmten Hörfunkprogramme der  BBC (British Broadcasting Corporation)  werden über die Fernsehgebühr der Engländer finanziert. Die ‚Tante BBC’ strahlt ihren  BBC World Service immerhin in 43 Sprachen aus.

Es gibt dort also ebenso wie bei uns ein Gebührenmodell. Aber über die Höhe der Gebühren entscheidet das Nationalparlament und ebenso prüfen die Parlamentarier die Etats bzw. die Ausgaben der BBC. Manchmal nehmen sie auch Kürzungen vor, wenn sie keine ausreichenden Gegenleistungen sehen. In Deutschland undenkbar.

Schwarzsehen wird im Königreich hart bestraft: es gilt als Straftat und kann sogar in einer Freiheitsstrafe enden.

In Deutschland gibt es seit dem 1. Januar 2013 ein neues System. Jetzt heißt es „Rundfunkbeitrag“, der u.a. von jedem Haushalt erhoben wird, egal

  • ob
  • und wieviele Fernsehgeräte, Radios oder TV-empfangsfähige Geräte (PC, Smartphones etc) sich dort befinden.

Eingezogen wird dieser allgemein Rundfunkbeitrag vom ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice (vormals GEZ). Vom Prinzip ist alles beim Alten geblieben. Außer dass das neue System erheblich mehr Geld in die Kassen der Öffentlich-Rechtlichen bringt: bis zu fast einer Milliarde Euro. Deshalb hat sich Ende 2013 eine Diskussion darüber entwickelt, um wieviel der Rundfunbeitrag wieder abgesenkt werden kann. Bzw. sollte. Denn mit der Umstellung war nicht intendiert, den Sendern mehr Geld zu bescheren.

(DK, pga, sysu)