Der parlamentarische Untersuchungsausschuss um Harald FRIEDRICH

 "Parlamentarische" Untersuchungsausschüsse sind in der Politik ein wichtiges Instrument. Zwar können sie keine Urteile fällen oder Strafen aussprechen, PUA's, so die Abkürzung, die wir hier verwenden, können (und sollen) aber selbstständig eigene Tatsachenermittlungendurchführen. Also, den Dingen auf den (wahren) Grund gehen: Zeugen hören und befragen, Akten anfordern.



So schön und ideal wie das klingt, so nüchtern sieht es in der Realität aus. Denn PUA's spiegeln in ihrer Zusammensetzung regelmäßig die politischen Kräfteverhältnisse des Parlaments wider, das einen solchen PUA einsetzen kann: proportional zur politischen Landschaft.



Da solche Untersuchungsausschüsse in der Regel politisch funktionalisiert werden, weil ein Skandal oder ein Missstand, der aufgearbeitet werden soll, natürlich der herrschenden Regierungspartei vorgehalten wird, werden PUA's meistens von den Oppositionsparteien beantragt. Um das Instrument aber grundsätzlich zum Einsatz bringen zu können - unabhängig von den jeweiligen Mehrheitsverhältnissen - reicht es aus, wenn sich 25% aller Parlamentarier für die Einsetzung eines solches PUA einsetzen bzw. entsprechend abstimmen. So ist zumindest diese Hürde keine Hürde.



Hürden kommen aber spätestens dann auf, wenn beispielsweise den Vorsitz eines solchen PUA ein Vertreter der (politisch angeklagten) Regierungspartei übernimmt. Der Vorsitzende hat weitreichende Rechte und Möglichkeiten hinsichtlich


    •    des Ablaufs des gesamten Geschehens
    •    der Zeugeneinvernahme und deren zeitliches Auftreten bzw. bei der Reihenfolge der Zeugen
    •    Fragen von anderen Abgeordneten als unzulässig abzulehnen
    •    Antworten bzw. Aussagen von Zeugen abzubrechen oder als nicht zum Verfahren gehörig zu erklären
    •    und insbesondere bei der inhaltlichen Vorprogrammierung des Abschlussberichts.


Im vorliegenden Fall hatte den Vorsitz ein Vertreter der SPD inne, die zu diesem Zeitpunkt auf den Oppositionsbänken saß - man hatte also keinerlei Grund, den politischen Gegner, insbesondere die CDU und allen voran den amtierenden Umweltminister Eckhard UHLENBERG zu schonen. Und so war es denn auch. Zumindest bis zur Jahreswende 2009/2010.



Als die ersten Umfragen zur anstehenden Landtagswahl im Mai ein Gleichauf zwischen CDU und SPD signalisierten, die betroffenen Großparteien also auch eine Große Koalition nicht ausschließen konnten, wurde die ansonsten politisch scharfe Atmosphäre sehr viel weicher. Jemanden, mit dem man möglicherweise zusammen 'können muß', den geht man nicht mehr so scharf an.



Egal, ob ein Abschlussbericht eines PUA aus solchen Gründen weicher ausfällt oder weil ihn die Vertreter der regierenden Mehrheitskoalition ausdünnen - z.B. mittels mehrheitlicher Ablehnung von inhaltlichen Änderungsanträgen der anderen Parteienvertreter: Die aufschlussreichsten Bewertungen und Rekonstruktionen finden sich regelmäßig in den sogenannten Minderheitsberichten oder Sondervoten der nicht regierenden Parteien.



Aus diesem Grund gibt es auch bei diesem PUA

Weil der PUA eigenständige Beweiserhebungen durchgeführt und dazu alle in Frage kommenden Akten dazu angefordert hatte, sind aufgrund der Beweiserhebung


    •    durch den PUA rund 330.000 Seiten Dokumente
    •    bei der staatsanwaltschaftlichen Ermittlung (nur) rd. 11.000 Seiten an Dokumenten in den Ermittlungsakten zusammengekommen.

Dies zeigt: ein PUA hat erhebliche Möglichkeiten, einen Sachverhalt lückenlos aufklären zu können. Zumindest dann, wenn es - mehrheitlich - gewünscht ist.



Die relevanten Informationen und Dokumente finden sich bei dieser Geschichte bei uns an unterschiedlichen Stellen (siehe linke Menüleiste). Hier dokumentieren wir vor allem die Aussagen aller Zeugen, die vor dem PUA selbstverständlich die Wahrheit (aus)sagen mussten. Sie sind hier nach dem Datum ihrer Einvernahme gelistet:




 

26. Oktober 2009:

  • Zeuge Hans-Jürgen HENRICH: Abteilungsleiter des Ministeriums für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) und dort zuständig für Personal, Organisation etc. Er soll über die Umstände und den Ablauf der Kündigung von Harald FRIEDRICH aussagen.
  • Zeuge Winfried PUDENZ: Hauptgeschäftsführer des Landesbetriebes Straßenbau Nordrhein-Westfalen zuständig für Personal, Organisation etc. mit Dienstort Gelsenkirchen. Er soll die Umstände schildern, welche zu der Freistellung von Harald FRIEDRICH von seinem Dienst und seiner nachfolgenden Kündigung führten.


30. Oktober 2009:

  • Zeuge Dr. Harald Hans FRIEDRICH: Diplom-Biologe, ehemaliger Leiter der Abteilung IV des MUNLV, wurde am 16.6.2006 von seinem Dienst freigestellt und später gekündigt. Er soll zu dem in der Ladung genannten Beweisthema/Untersuchungsgegenstand (Ziffer III a) bis d) Einsetzunsbeschluss vom 25. Juni 2009) befragt werden, sprich seine Entlassung und die Umstände, die dazu führten. Er möchte aufgrund des Strafverfahrens von seinem Recht Gebrauch machen, die Aussagen zu verweigern.


6. November 2009:

  • Zeuge Markus FLIEGE: Pressesprecher des MUNLV des Landes Nordrhein-Westfalen mit Dienstort Düsseldorf. Er soll über die ihm bekannten Umstände aussagen, die zu der damaligen Freistellung, anschließenden Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses von Harald FRIEDRICH sowie zur Einleitung der damaligen und jetzt möglicherweise noch anhängigen Strafverfahren geführt haben.
  • Zeugin Dr. Ulrike FROTSCHER-HOOF: Dr. rer. nat. und Ministerialrätin im Umweltministerium mit persönlichem Arbeitsschwerpunkt Gewässerqualität/Gewässermonitoring, seit 2007 Referatsleiterin EG-Wasserrahmenrichtlinie, Gewässerqualität und Grundwasserschutz, zuständig für Koordinationstätigkeiten und dem nachgeordneten Bereich. Soll beschreiben, wie sich ihre Zusammenarbeit mit Harald FRIEDRICH gestaltete und anschließend über die ihr bekannten Umstände, die zu seiner Freistellung, Kündigung und zur Einleitung des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens gegen diesen geführt haben, berichten.
  • Zeugin Friedline BASTIAN: Juristin und Landesbeamtin im Umweltministerium mit Dienstort Düsseldorf, Referatsleiterin in Personalangelegenheiten für das Haus und den nachgeordneten Geschäftsbereich. Soll sich zu den Zusammenhängen äußern, die zu der Freistellung und der anschließenden Kündigung von Harald FRIEDRICH und den staatsanwaltlichen Ermittlungsmaßnahmen gegen diesen, geführt haben.


13. November 2009:

  • Zeuge Dr. Jörg-Michael GÜNTHER: Jurist und Beamter mit Dienstort Düsseldorf, Leiter des Personalreferates gemeinsam mit Frau BASTIAN, dort zuständig für den Bereich öffentliches Dienstrecht und außerdem Ordensreferent der Landesregierung, Arbeitgeberbeauftragter für Schwerbehindertenangelegenheiten und stellvertretender Datenschutzbeauftragter. Soll sich ebenfalls zu den Umständen äußern, die zur Freistellung, Kündigung des Arbeitsverhältnisses mit Harald FRIEDRICH und dem anschließenden Strafverfahren gegen ihn geführt haben.


16. November 2009:

  • Zeugin Lucia MEYER-MÖNNICH: Juristin mit Dienstort Düsseldorf, Leiterin des Justiziariats im Umweltministerium, in welchem fachübergreifende Rechtsgebiete gebündelt wurden. Soll ebenfalls bei der Aufklärung der Umstände helfen, die zur Freistellung, Kündigung, zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses und zum anschließenden Strafverfahren gegen Harald FRIEDRICH geführt haben.
  • Zeugin Dorothea Maria Elisabeth DELPINO: Diplom-Bauingenieurin mit Dienstort Düsseldorf im Umweltministerium. Sie war zunächst stellvertretende Abteilungsleiterin angedockt als Referatsleiterin im Referat IV-4, mit besonderen Aufgaben von FRIEDRICH und außerdem seit Dezember 2005 noch mit der Referatsleitung eines Großreferats beauftragt, die die Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie zum Inhalt hatte. Seit 2007 war sie Referatsleiterin im Referat IV-1, einer Stabstelle und seit Anfang 2009 in der Abteilung II im Umweltministerium als Referatsleiterin II-6 (Abteilung Landwirtschaft) tätig und zuständig für die Agrarsozialpolitik, Ernährungsnotfallvorsorge, Bildung und Agrarstatistik. Soll Aussagen dazu machen, wie sich die Zusammenarbeit mit Harald FRIEDRICH gestaltete. Sie wird unter anderem zu dem Projekt MAPRO/Vergabe und zu ihrem Kontakt mit Staatssekretär SCHINK befragt.


20. November 2009:

  • Zeugin Agnes KAMPSCHULTE: Juristin mit Dienstort Düsseldorf, seit 1999 Mitglied des Landesrechnungshofs. Soll den weiteren Fortgang nach der anonymen Eingabe mit dem Vorwurf von Vergabemissständen im MUNLV schildern.
  • Zeuge Viktor Paul MERTSCH: Bauingenieur mit Dienstort Düsseldorf, seit 1985 im Landesdienst NRW. Er wird unter anderem dazu befragt, welche Aufgaben er im Untersuchungszeitraum 2005 bis Juni 2009 im MUNLV wahrgenommen hat. Aufgrund eines Strafverfahrens und der Gefahr sich selbst zu belasten möchte er nicht zur Sache aussagen.
  • Zeugin Andrea WENDER: Beamtin und Juristin im Umweltministerium mit Dienstort Düsseldorf und seit 2005 Leiterin der zentralen Vergabestelle. Zu ihren Aufgaben gehören die Abwicklung sämtlicher Auftragsvergaben des Umweltministeriums, die Zusammenarbeit mit den Fachreferaten, was Vergaben angeht und Regelung von Leistungsstörungen nach Vertragsschlüssen o. Ä. Soll ebenso aussagen, was sie zu den Umständen des Untersuchungsfalles weiß.


30. November 2009:

  • Zeuge Franz-Josef MEUTER: Kriminalbeamter, erster Kriminalhauptkommissar und Sachgebietsleiter im Dezernat 15, beim Landeskriminalamt mit Dienstort Neuss. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und seine Aufgaben schildern, die er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH wahrgenommen hat.
  • Zeuge Norbert WAGNER: Polizeibeamter und war bis Ende Juni 2007 im LKA tätig und ist seit 2007 Leiter der Direktion Kriminalitätsbekämpfung im Polizeipräsidium Köln. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und seine Funktion in dem Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH schildern.


4. Dezember 2009:

  • Zeuge Marius RICHTER: Kriminalhauptkommissar im Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen im Dezernat 15 zur Bekämpfung von Korruption und Wirtschaftskriminalität mit Dienstort Neuss. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und berichten, in welcher Funktion er in das Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingebunden war.
  • Zeuge Stephan ZENKER: Polizeibeamter mit Dienstort Münster. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, welche Funktion er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingenommen hat.


7. Dezember 2009:

  • Zeuge Harald Olav DUVE: Kriminalbeamter beim LKA mit Dienstort Düsseldorf. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, wie er in die Ermittlungen im Verfahren gegen Harald FRIEDRICH eingebunden war.
  • Zeuge Johannes HERMANNS: Kriminalbeamter beim LKA mit Dienstort Düsseldorf und Dezernatsleiter des Stab Dezernats. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und seine Aufgaben im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH schildern.
  • Zeuge Thomas JUNGBLUT: Kriminalbeamter mit Dienstort Düsseldorf, seit Sommer 2007 Leiter der Abteilung 1, Ermittlungsabteilung, im LKA Nordrhein-Westfalen. Er beschäftigt sich dort mit der Bearbeitung von Ermittlungsverfahren, insbesondere im Zusammenhang mit Bandenkriminalität, organisierter Kriminalität, Wirtschaftskriminalität, Verfahren der Internetkriminalität, Korruptionsverfahren und Geldwäscheverdachtsanzeigen im Bereich Finanzermittlung. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, welche Funktion er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingenommen hat.
  • Zeuge Peter OPDENSTEINEN: Kriminalbeamter mit Dienstort Neuss, seit November Dezernatsleiter des Dezernats 15, Korruptionsbekämpfung und Umweltkriminalität, im LKA. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, welche Funktion er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingenommen hat.


18. Dezember 2009:

  • Zeuge Eckhard LECH: Polizeibeamter beim LKA Düsseldorf, mit Dienstort Neuss, im Bereich Korruptions- und Umweltdelikte, Dezernat 15, als EK-Leiter tätig. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, seit wann er am Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH beteiligt ist und welche Aufgaben er übernommen hat.


11. Januar 2010:

  • Zeuge Ralf MEYER: Staatsanwalt mit Dienstort Wuppertal, seit Anfang 2006 einer von zwei Abteilungsleitern bei der Schwerpunktstaatsanwaltschaft zur Bekämpfung der Korruption und des Abrechnungsbetrugs im Gesundheitswesen. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, welche Funktion er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingenommen hat.
  • Zeuge Alfons GREVENER: Staatsanwalt mit Dienstort Wuppertal. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und erläutern, inwieweit er im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Harald FRIEDRICH tätig war. Der Zeuge macht von seinem Auskunftsverweigerungsrecht gebrauch.
  •  Zeuge Hans-Jürgen HENRICH: Abteilungsleiter im MUNLV und dort zuständig für Personal, Organisation etc. Hat seine Aussage vom 26. Oktober 2009 geändert, gibt eine Erklärung diesbezüglich ab und korrigiert seine Aussagen öffentlich. Muss sich Fragen bezüglich der Veränderungen stellen.
  • Zeuge Christoph KUMPA: Staatsanwalt mit Dienstort Düsseldorf, seit Ende 2007 im Kapitaldezernat. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, wie er im Rahmen des Ermittlungsverfahrens gegen Harald FRIEDRICH tätig war.



18. Januar 2010:

  • Zeuge Dieter SCHÜRMANN: Kriminalbeamter im Innenministerium mit Dienstort Düsseldorf. Er leitet den Referatsbereich 42.2, welcher sich mit strategischen und aufsichtlichen Fragen des gesamten Bereichs der repressiven Kriminalitätsbekämpfung befasst und ist Vertreter des Landeskriminaldirektors (Herrn Behrendt). Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, inwieweit er mit dem Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH befasst war und wie es zu den Ermittlungen gekommen war.
  • Zeuge Andreas RAUSCHEN: Polizeibeamter mit Dienstort Neuss, seit 2004 beim LKA im Dezernat 15 tätig. Soll berichten wie und wann er in die Ermittlungen gegen Harald FRIEDRICH eingebunden wurde. Auch die Telefonüberwachungen und die Löschungen der Daten werden angesprochen.
  • Zeuge Wolfgang Ernst Johannes GATZKE: Polizeibeamter mit Dienstort Düsseldorf, seit 2004 Direktor des Landeskriminalamtes. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, inwieweit er in dem Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingebunden war und was er über das Ermittlungsverfahren weiss.
  • Zeuge Rolf Hartmut Walter BEHRENDT: Seit 2005 Landeskriminaldirektor im Innenministerium mit Dienstort Düsseldorf, leitet das Referat 42, zuständig für Kriminalprävention, Kriminalbekämpfung, Staatsschutz und internationale Zusammenarbeit der Polizei. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, inwieweit er am Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH beteiligt war.


22. Januar 2010:

 


25. Januar 2010:

 

  • Zeuge Jens FROBEL: Staatsanwalt mit Dienstort Düsseldorf, übernahm seit Januar 2007 das Dezernat der General-, der Verwaltungs- und Korruptionsvorgänge bei der Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, wie er im Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingebunden war. Er soll z. B. die unterschiedlichen Rechtsauffassungen von Generalstaatsanwaltschaft und Staatsanwaltschaft Wuppertal erläutern und Stellung zu seinen Anmerkungen in den Randberichten nehmen.
  • Zeuge Gregor STEINFORTH: Generalstaatsanwalt mit Dienstort Düsseldorf. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und schildern, wie weit er in das Ermittlungsverfahren gegen Harald FRIEDRICH eingebunden war. Soll unterandrem die unterschiedlichen Ansichten der Generalstaatsanwaltschaft und der Staatsanwaltschaft Wuppertal erläutern.



2. Februar 2010:

  • Zeuge Roland WILLE: Rechtsanwalt aus Kassel. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und erläutern, wann er das erste Mal mit der Angelegenheit Dr. FRIEDRICH in Berührung gekommen ist.


3. Februar 2010:

  • Weitere Vernehmung von Dr. Harald FRIEDRICH


4. Februar 2010:

  • Zeuge Dr. Harald Hans FRIEDRICH: Fortsetzung der Befragung vom 3. Februar 2010, beginnt mit einer Stellungnahme von FRIEDRICH zur Sache und zu seinen Aussagen vom vorigen Tag.


5. Februar 2010:

  • Zeuge Alexander Jakob SCHINK: Staatssekretär mit Dienstort Düsseldorf. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und die Umstände schildern, die zu der Freistellung und Kündigung von Harald FRIEDRICH geführt haben.


8. Februar 2010:

  • Zeuge Franz Eckhard UHLENBERG: Ist gelernter Landwirt, Landtagsabgeordneter und seit Juni 2005 Minister für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz mit Dienstort Düsseldorf. Soll zum Untersuchungsgegenstand befragt werden und die Umstände Schildern, die der Freistellung und Kündigung von Harald FRIEDRICH zugrunde lagen.