Generalstaatsanwalt versus Staatsanwalt in Sachen Harald FRIEDRICH

Zum Verständnis:


Die Hierarchie in der deutschen Justiz (Judikative) ist - im Gegensatz zu den meisten anderen bürokratischen Apparaturen (Exekutive) - kurz und übersichtlich.

Im Bereich der Richterschaft funktioniert sie überwiegend unabhängig.

Bei den Staatsanwälten ist sie grundsätzlich weisungsgebunden:

Auf der untersten Ebene ermitteln Staatsanwälte (StA) oder Oberstaatsanwälte (OStA), koordiniert von einem Sachgebietsleiter, in der Regel einem Leitenden Oberstaatsanwalt (LOSt). Einer solchen Staatsanwaltschaft steht der Behördenleiter vor und dann kommt bereits der Generalstaatsanwalt (GStA bzw. "General"), der mehrere Staatsanwaltschaften 'beaufsichtigt'. Über ihm thront nur noch der Justizminister.

"Generäle" haben u.a. die Aufgabe, die "Sachbehandlung" der untergebenen Staatsanwaltschaften zu überprüfen und gegebenenfalls in einem solchen Zusammenhang auch dienstliche "Anweisungen" zu erteilen. Genau dies ist in dieser Geschichte geschehen. Der Düsseldorfer Generalstaatsanwalt hat den ermittelnden Wuppertaler Oberstaatsanwalt angewiesen, detailliert die Gründe darzulegen, weshalb bei den diversen Beschuldigungen gegen Dr. Harald FRIEDRICH ein "hinreichender Tatverdacht" besteht, der überhaupt nur die enstprechenden "strafprozessualen Maßnahmen" wie z.B. die Telekommunikationsüberwachung (Abhören der Telefone und Mitlesen der E-mails) rechtfertigen könnte.

Ausgangspunkt für diesen 'Eingriff von oben' waren Presseberichte über Vorgänge, die bisher der Öffentlichkeit und auch dem Generalstaatsanwalt unbekannt waren.


Die Chronologie der Ereignisse:

10.08.2008

Der Journalist David SCHRAVEN wartet in der Welt am Sonntag im Fall Harald FRIEDRICH mit Neuigkeiten auf. Diesesmal geht es nicht um die Qualität des Wassers, sondern um die Qualität des Rechtsstaats.
SCHRAVEN schreibt, dass im Zuge der strafrechtlichen Ermittlungen und der Verhaftung von Harald FRIEDRICH zwei Monate zuvor nicht nur der ehemalige Abteilungsleiter im Umweltministerium, sondern weitere bekannte Wissenschaftler und Experten telefonisch abgehört wurden, die sich an den großflächigen Untersuchungen über die Trinkwasserqualität in NRW beteiligt haben. Sogar ein Telefonat mit dem grünen Landtagsabgeordenten Johannes REMMEL sei aufgezeichnet worden


11.08.2008

Diese Nachricht steht tags drauf, am Montag, in allen Blättern. Abhörmaßnahmen, juristisch: Telekommunikationsüberwachungsmaßnahmen (TKÜ), bedürfen in einem Rechtsstaat

 

  • erstens einer richterlichen Genehmigung, die
  • zweitens nur dann erteilt wird, wenn die Vorwürfe schwer wiegen, also beispielsweise in Fällen von "Hochverrat", "Gefährdung des demokratischen Rechtsstaats", "Mord und Totschlag", "Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Schriften", "Bandendiebstahl", "Geldwäsche", "Subventionsbetrug" und "anderer gemeingefährlicher Straftaten".
  • Die müssen dann, drittens, hinreichend als Tatverdacht konkret begründet sein.

Dies ist auch dem Düsseldorfer Generalstaatsanwalt Gregor STEINFORTH klar. Und ihm ist erst recht klar, dass Parlamentarier schon garnicht 'abgehört' werden dürfen.
Der Düsseldorfer "General" handelt unverzüglich. Zunächst informiert er seine vorgesetzte Dienststelle, das Justizministerium. Dann weist STEINFORTH seinen 'untergebenen' Kollegen in Wuppertal, Oberstaatsanwalt Ralf MEYER an, ihm die Ermittlungsakten in Kopie zu schicken - der "General" möchte selbst sehen, was da vorgefallen ist


12.08.2008

Bereits tags drauf muss OStA MEYER in Wuppertal einen ersten Rapport erstatten: Es seien aufgrund richterlichen Beschlusses Telefongespräche der Beschuldigten "überwacht" worden. So habe u.a. am Abend nach der Verhaftung des Beschuldigten FRIEDRICH der Landtagsabgeordnete REMMEL bei dessen Ehefrau angerufen; dieses Gespräch sei als "Privatgespräch" zu werten"und nicht um ein solches, das dem Schutzbereich des § 160a Abs. 1Satz 5 i.V.m. § 53 Abs. 1 Nr. 4 StPO unterfalle."


13.08.2008

Auch nochmals einen Tag später ist OStA MEYER gehalten, dem "General" Bericht zu erstatten: Die "Überwachung der Festnetz- und Mobilfunkanschlüsse" sei über den Tag der Inhaftierung hinaus erfolgt, weil sich "Mitbeschuldigte auf freiem Fuß befunden hätten und davon ausgegangen worden sei, dass die Anschlüsse des Beschuldigten Dr. Friedrich durch seine Lebensgefährtin als Nachrichtenmittlerin genutzt würden."
Der zuständige Dezernent bei der StA Wuppertal würde aber jetzt "nach Abhören der Aufzeichnungen dieser Telefonate" alles löschen, was nicht verfahrensrelevant sei.
Dem "General" ist dies nicht genug. Er

  • fordert Kopien aller Akten an
  • will den Briefentwurf vorher sehen, mit dem der Wuppertaler OStA MEYER im Nachhinein den Abgeordneten REMMEL von der TKÜ-Maßnahme informieren will bzw. nach dem Gesetz sogar muss

07.10.2008

Innerhalb weniger Wochen hat sich die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft durch das hindurchgearbeitet, woran der Wuppertaler Oberstaatsanwalt MEYER und sein von ihm beauftragter KHK LECH vom Landeskriminalamt nun zwei ganze Jahre lang daran gesessen hatten: an den vielen Vorwürfen des

  • "gewerbs- und bandenmäßigen Betrugs"
  • "in Tateinheit mit gewerbs- und bandenmäßiger Untreue"
  • der "Bestechlichkeit"
  • und weiterer Vorwürfe wie des "Geheimnisverrats".

Die Generalstaatsanwaltschaft merkt, was vor einem Jahr bereits dem Vorgesetzten des im LKA ermittelnden Kriminalisten KHK LECH aufgefallen war, als der einen ersten Ermittlungsbericht nicht mehr zu Ende lesen wollte, weil er - wie er als Vorgesetzter schriftlich in dem Bericht anmerkte - "schon lange nicht mehr so einen Unsinn gelesen" hatte. Doch der Vorgesetzte im LKA hatte seine Dienststelle gewechselt und seinen Nachfolger nicht eingeweiht in seine vielen Bedenken. So konnte KHK LECH munter weiter machen wie bisher und alles seinem 'Auftraggeber', OStA MEYER in Wuppertal, durchreichen. MEYER wiederum nahm alles für bare Münze und hatte daraufhin die Haftbefehle und TKÜ-Maßnahmen beim Amtsgericht beantragt. Harald FRIEDRICH wurde erst abgehört, dann in U-Haft genommen, nach drei Wochen wieder freigelassen und jetzt steht vieles davon in der Presse.


(Höchste) Zeit, dem Wuppertaler Kollegen, dem Generalstaatsanwalt STEINFORTH ein Jahr später einen "Tunnelblick" vorhalten wird, ein wenig auf die Finger zu schauen. Und der beim "General" damit befasste Oberstaatsanwalt FROBEL merkt schnell, auf welchem dünnen Eis sich die bisherigen Ermittlungen seines Wuppertaler Kollegen bewegen. Zum Beispiel bei dem Vorwurf der Untreue: Bei den vielen Forschungsprojekten, die Harald FRIEDRICH auf den Weg gebracht hatte, sei es nicht mit rechten Dingen zugegangen, konkret seien es keine "wissenschaftlichen" oder "Forschungs- und Entwicklungsprojekte" gewesen und hätten nicht aus der sogenannten Abwasserabgabe finanziert werden dürfen. Und so sieht die Meinungslage aus:


Alle 19 befragten Zeugen aus den unterschiedlichsten Projekten hatten seinerzeit angegeben, dass
alle Projekte ordnungsgemäß durchgeführt wurden
einen wissenschaftlichen Bezug hatten,
auch wenn eine scharfe Trennung zwischen einem "Forschungs- & Entwicklungsvorhaben" und einer "Projektsteuerung" nicht immer möglich sei. In jedem Fall sei die Finanzierung aus der Abwasserabgabe gerechtfertigt bzw. die geforderte Zweckbindung für wissenschaftliche Zwecke gegeben
Gleichwohl beharrte KHK LECH auf seiner ganz anderen Meinung:

Egal wie: Letztlich wurde die Vergabe der Forschungsaufträge im Ministerium bewilligt


16.10.2008

Um ein wenig Tempo in die Angelegenheit zu bringen, setzt die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft einen Termin: Bis zum 5. November muss Oberstaatsanwalt MEYER 'liefern'. Dazu schreibt die Generalstaatsanwaltschaft nach Wuppertal:

Außerdem fordert die Generalstaatsanwaltschaft weitere Akten aus Wuppertal an


11.11.2008

Beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf geht die Stellungnahme von OStA MEYER aus Wuppertal ein. Der begründet auf 35 Seiten, dass er alles anders sieht.
Oberstaatsanwalt FROBEL in Düsseldorf merkt beim Lesen des Widerspruchs aus Wuppertal gleich seine eigenen Anmerkungen an - der Kollege MEYER hat offenbar viele entscheidende Details nicht im Blick und/oder auch nicht im Kopf. Beispiel: So hatte ein Referatsleiter im Ministerium bei der Vergabebewilligung eines Forschungsvorhabens von FRIEDRICH die Korrektheit nicht verneint, sondern er hatte "Zweifel" - ein (kleiner, aber wesentlicher) Unterschied:


28.12.2008

Kurz vor Jahresende wird an einem neuerlich bekannt gewordenen Detail deutlich, mit welcher Verve Oberstaatsanwalt MEYER in Wuppertal das Verfahren gegen Harald FRIEDRICH betreibt. In der aktuellen Ausgabe der Welt am Sonntag berichtet David SCHRAVEN, dass die Hauptbelastungszeugin DELPINO gegen den ehemaligen Abteilungsleiter, dessen Stellvertreterin sie war, Einsicht in die Ermittlungsakten bekommen hatte. Mehreren Beschuldigten hingegen wurde das verwehrt.
Aber nicht nur dieser Umstand macht von sich reden. Auch das zuvorkommende Tempo der Bearbeitung dieses Anliegens sorgt für Erstaunen. Auch bei der Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft:
Per Fax hatte der Bruder der Hauptbelastungszeugin Dorothea DELPINO, seines Zeichens Anwalt von Beruf, bereits am 8. September um Einsicht in die Ermittlungsakten gegen Harald FRIEDRICH gebeten. Begründung: "Aufgrund erheblicher Verletzung der Interessen meiner Mandantin in obigem Verfahren ist mein Tätigwerden erforderlich."


Nur wenige Stunden (!) später wurde dieser Bitte entsprochen - Service vom Feinsten, wie das LKA zu erkennen gab:


Anfang Januar 2009

Ob der fragwürdigen Aktenüberlassung an die Hauptbelastungszeugin DELPINO muss nun Generalstaatsanwalt STEINFORTH dem Justizministerium einen kleinen Bericht erstatten.
STEINFORTH will diesen Vorgang bei einem Gesprächstermin mit Oberstaatsanwalt MEYER und dessen Chef, LOSt SCHOß, in Düsseldorf klären. Dazu müssen die beiden Wuppertaler in Düsseldorf erscheinen.
Dies geschieht tags drauf. Die Diskussion läuft hart. Alles wurde "eingehend erörtert" heißt es offiziell.
Doch der General setzt sich durch. Schließlich hat die Opposition im Rechtsausschuss der NRW-Landtags das Thema "Harald FRIEDRICH" auf die Tagesordnung gesetzt.


Im Ergebnis müssen die Wuppertaler in vielen Punkten nachgeben - der "General" hat die besseren Karten. Er kennt sich im Verfahren und dessen Details besser aus als die Wuppertaler Kollegen, kann also besser argumentieren. Ohnehin stehen die noch übrig gebliebenen "Beweise" auf dürren Beinen. Und viele der Anschuldigungen haben sich längst in Luft aufgelöst. Und er kann die beiden - ohne, dass er dies ansprechen muss - aufgrund der zahlreichen Merkwürdigkeiten bei den Ermittlungen schnell zum Einlenken bringen.


In einem Vermerk wird festgehalten, welche "Tatkomplexe" sofort und endgültig eingestellt werden sollen: 

Bei einigen anderen will OStA MEYER unbedingt nochmals nachsetzen


17.02.2009

OStA MEYER erledigt seinen Job wie aufgetragen. Er schreibt an das Justizministerium und an die Generalstaatsanwaltschaft, dass er die Ermittlungen zu den ersten "Tatkomplexen" eingestellt hat - die Tatvorwürfe ließen sich nicht nachweisen oder hätten sich "ebenfalls aus tatsächlichen Gründen nicht bestätigt":


06.04.2009

Die Opposition im Landtag von NRW, bestehend aus SPD, Grünen und Linken, hat das Thema der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Harald FRIEDRICH erneut im Rechtsausschuss auf die Tagesordnung gesetzt. Solche parlamentarischen Nachfragen sind wichtig, denn sie sind Bestandteil der parlamentarischen Kontrolle über die Regierung und deren verlängerten Arme, sprich die vielen Behörden.
Dazu zählt auch die Justiz und inbesondere die Staatsanwaltschaften, die oft und gerne ein Eigenleben führen, weil sie sich oft a) 'unbeobachtet' und b) auch weit weg genug vom Volkssouverän fühlen. Ob Menschen - berechtigt oder nicht - lange oder sehr lange in strafrechtlicher Ungewissheit schmoren (müssen), ist Staatsanwälten mit geregelter Dienstzeit und beamtenrechtlicher Absicherung bis zum Lebensende meist gleichgültig.
"General" STEINFORTH, der wiederum der Justizministerin berichten muss, die ihrerseits im Rechtsausschuss Rede und Antwort stehen muss, schreibt daher erneut an OStA MEYER in Wuppertal und 'drückt ein wenig auf die Tube':

  • Er möge in einigen Angelegenheiten "unverzüglich" handeln
  • vor einer "etwaigen weiteren Beauftragung eines Sachverständigen bitte ich, meine Zustimmung hierzu einholen."
  • Außerdem teile die Generalstaatsanwaltschaft die Einschätzung des "dringenden Tatverdachts" bei dem Projekt MAPRO absolut nicht. Deswegen bitte er auch von einer "erneuten zeugenschaftlichen Vernehmung" (die Ermittlungen laufen seit knapp 3 Jahren) des Staatssekretärs SCHINK "abzusehen":

08.05.2009

OStA MEYER muss erneut Bericht erstatten und trägt - wiederum erneut - seine alten Vorhaltungen vor. Wie stichhaltig die sind, ergibt sich an mehreren Stellen aus den handschriftlichen Anmerkungen, die die Generalstaatsanwaltschaft auf dem aus Wuppertal eingegangenen Schreiben angebracht hat:


15.05.2009

Generalstaatsanwalt STEINFORTH muss sich erneut um diesen Fall bzw. um seinen Wuppertaler Kollegen kümmern: Er gibt dem Wuppertaler Oberstaatsanwalt mehrere kleinere 'Lernhilfen'. Aber auch Hinweise auf andere Zeugenaussagen als jene, die der Wuppertaler Oberstaatsanwalt permanent ins Feld führt und andere Erkenntnisse dabei regelmäßig ausblendet. Schließlich setzt der "General" einen weiteren Berichtstermin - er will das langwierige Thema irgendwann 'vom Tisch' haben: 


26.05.2009

Derweil lässt OStA MEYER nicht locker. Er lässt KHK LECH vom BKA erneut die Hauptbelastungszeugin Dorothea DELPINO einvernehmen. Es geht um den "Tatkomplex Geheimnisverrat". Harald FRIEDRICH soll der Bewerberin auf die Referatsleilterstelle vor ihrem Bewerbungsgespräch vorab verraten haben, was er sie tags drauf fragen wolle. Dies soll im Juni 2006 gewesen sein, kurz bevor FRIEDRICH in seinen alljährlichen Urlaub gefahren war und just in dieser Zeit fristlos gekündigt wurde - es war jene Zeit, als DELPINO regelrecht Jagd auf Harald FRIEDRICH gemacht hatte. DELPINO jedenfalls ging als Siegerin aus der Auswahl hervor.
Nun ist KHK LECH wieder am Zug. Er telefoniert der Hauptbelastungszeugin hinterher, die gerade an der Ostsee weilt, und fragt, ob sie noch schriftliche Aufzeichnungen besitze. DELPINO, die sich über ihren Bruder Einblick in die Ermittlungsakten verschafft hatte, bejaht und sagt zu, am nächsten Tag dann wieder zuhause nach derlei Asservaten suchen zu wollen.
KHK LECH und OStA MEYER haben Glück: Die Hauptbelastungszeugin findet noch knapp drei Jahre nach dem fraglichen Vorgang tatsächlich Notizen, die sie großzügigerweise KHK LECH überlässt, der sie höchstpersönlich abholt. Um diese sogleich in einem neuen Vermerk für OStA MEYER einzuarbeiten:

OStA MEYER, ob dieses Ergebnisses wieder in Schwung gebracht, verfügt noch am selben Tag die Einstellung des "Tatkomplexes MAPRO" gegen Harald FRIEDRICH und die anderen in dieser Sache Beschuldigten, die dieses Projekt durchgeführt hatten:


28.05.2009

OStA MEYER schreibt erneut an seinen vorgesetzten General in Düsseldorf:

  • Er berichtet, dass er zum einen das MAPRO-Verfahren "weisungsgemäß" eingestellt hat
  • dass aber zum anderen hinsichtlich des Geheimnisverrats "auch unter Berücksichtigung neuer Ermittlungsergebnisse ... hinreichender Tatverdacht" bestehe:

30.06.2009

In Düsseldorf ist man das regelmäßige Schreiben von Briefen und Anweisungen an die Staatsanwaltschaft Wuppertal gewohnt. Auch an diesem Tag muss Generalstaatsanwalt STEINFORTH wieder zur Feder bzw. zur Tastatur greifen. Den Tatvorwurf des "Geheimnisverrats" kann er beim besten Willen nicht erkennen - FRIEDRICH habe nicht nur der Hauptbelastungszeugin, sondern auch ihrem Konkurrenten einige Hinweise für das Bewerbungsgespräch gegeben. Und dass darurch "wichtige öffentliche Interessen" gefährdet gewesen seien, sehe er ebenfalls nicht.
Zum Schluss wird STEINFORTH deutlicher. Was da in klaren, aber doch recht freundlichen Worten gefasst ist, bedeutet unmissverständlich: Der "General" will mit dem ganzen Hin & Her irgendwann 'zu Potte' kommen:


(JL)