Weltweites Vitaminkartell und überhöhte Preise

Kartellabsprachen bedeuten überhöhte Preise. Der 'Dumme' ist der Endverbraucher. In freien Marktwirtschaften sind deswegen Kartelle oder das mißbräuchliche Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung verpönt. Trotzdem kommt dies immer wieder vor - Kartelle sind schwierig zu knacken, weil alle Kartell-Teilnehmer von zu hohen Preisen profitieren. Niemand will deshalb 'singen' bzw. den Whistleblower abgeben.

Im vorliegenden Fall geschah jedoch genau dies: Der "World Product Manager" für Vitamine beim Pharmariesen Hoffmann-La Roche hatte gegenüber der EG-Kommission (Kartell- bzw. Wettbewerbsabteilung) ausgepackt - der Pharmariese führte ein weltweites Vitaminkartell an.
Parallel dazu waren die Kartellbehörden auch in anderen Ländern den überhöhten Preisen von zwei anderen Produkten auf der Spur. Hersteller: ebenfalls Hoffmann-La Roche.

Es dauerte lange, bis das Vitamin-Verfahren mit einer Geldbuße beendet war. Ebenso lange dauerte es, bis Hoffmann-La Roche die Preise für "Valium" und "Librium" gesenkt hatte.

Trotzdem: Ende der 90er Jahre hatten die Kartellbehörden wieder ein Vitaminkartell aufspüren können. Mit an vorderster Front: Hoffmann-La Roche. Allerdings fielen die Strafen diesmal drastisch aus: Roche musste dafür insgesamt 1,7 Mrd. Schweizer Franken berappen. Hier ist die ausführliche Chronologie:

1958

Hoffmann La Roche hat das Herstellungspatent für die Wirkstoffgruppe der Benzodiazepine, auf denen das Beruhigungsmittel (‚Psychodroge’) Valium basiert. Beruhigungsmittel werden auch unter der Bezeichnung Psychopharmaka geführt. 


August 1963

Die C hemische Industrie schreibt zu dem veröffentlichten Geschäftsbericht des Pharmariesen La Roche:
„Wenn man die Geschäftsberichte dieses Großkonzerns der eidgenössischen Chemie zu durchleuchten versucht, zeigt es sich, in welchem Ausmaß die schweizerische Gesetzgebung den Aktiengesellschaften Möglichkeit bietet, Aussagen nicht zu machen, die sonst gang und gäbe sind. Erst dann vermag man auch zu würdigen, um wie viel großzügiger die übrigen schweizerischen Konzerne mit den Veröffentlichungen ihrer Geschäftsergebnisse sind.“
Der Konzern Hoffmann La Roche besteht aus zwei Stammgesellschaften. Diese bilanzieren getrennt: die „F. Hoffmann-La Roche & Co. AG“ in der Schweiz und die kanadische Gesellschaft „Sapac Corp“. Um den Gesamtkonzern zu beurteilen, ist es notwendig, die Ergebnisse beider Gesellschaften zu berücksichtigen. Nur besitzen beide Bilanzen einen sehr geringen Aussagewert. Auch weil die Geschäftsberichte der Sapac von der schweizerischen Stammgesellschaft redigiert werden. Der ausgewiesene Reingewinn beider Stammgesellschaften ergibt für das Jahr 1962 eine Steigerung um 25 Prozent. Bedeutet: Ein Konzernumsatz von schätzungsweise 1,4 – 1,5 Mrd. Schweizer Franken. Die Chemische Industrie dazu:
„Eine erstaunliche Steigerung, wenn man außer Acht lässt, dass sie mit den tatsächlichen Gewinnen nicht annähernd übereinstimmen dürfte. Nach alter Tradition werden weder Umsätze, Höhe der Investitionen noch Zahlen über Immobilien, Mobilien und Patente ausgewiesen.“


August 1964

Die Chemische Industrie schreibt zu dem veröffentlichten Geschäftsbericht von La Roche: „Auch für 1963 konnte sich die Roche – und somit die Sapac – nicht dazu entschließen Angaben über Immobilen, Mobilien, Patente, Höhe des Aktienkapitals und Genussscheine zu machen.“ Der Konzernumsatz für das Jahr liegt schätzungsweise bei 1,5 bis 1.6 Mrd. SFr. Auf einer Hauptversammlung von La Roche schätzt ein Aktionär den Konzernumsatz für 1963 jedoch auf 2 Mrd. SFr. mit dem Hinweis, dass er 1964 sogar 2,4 Mrd. SFr betragen könne. Die Geschäftsleitung von La Roche weder dementiert noch bestätigt sie dies.


September 1966

Die Chemische Industrie berichtet unter der Überschrift „Großerfolge ließen sich kaum kaschieren“: „Verallgemeinernd kann gesagt werden, dass der diesjährige Geschäftsbericht des größten schweizerischen Chemie- und Pharmaunternehmens, der F. Hoffmann-La Roche & Co AG, Basel, ausführlicher und ansprechender als in vergangenen Jahren ist“ In dem Geschäftsbericht für das Jahr 1965 haben sich der Umfang über die allgemeine Situation, also neue Produkte, Verkäufe und die Forschung von vier (1964) auf acht Seiten verdoppelt.
Die Chemische Industrie dazu: „Immerhin eine Tatsache, die das Bemühen erkennen lässt, die allgemeine Berichterstattung aufzulockern und zu ergänzen, und vor allem, von Gemeinplätzen weg zu konkreten Aussagen zu gelangen“.
Und weiter: „Noch nie ist es der Roche so schwer gefallen, ihre ohne Zweifel großen finanziellen Erfolge so mühsam zu verstecken.“ Bei der Angabe zu der Dividendenausschüttung von La Roche muss beachtet werden: Die wirkliche Ausschüttung einer Dividende ist doppelt so hoch wie Roche sie ausweist. Begründung: Jede Aktie der Roche ist automatisch mit einem Genussschein der Sapac gekoppelt. Laut Geschäftsbericht von La Roche beträgt der Reingewinn bei Roche 35, 4 Mio. SFr., bei der Sapac 6,5 Mio Dollar. Branchekenner schätzen jedoch die tatsächlichen Gewinne auf das Zehnfache der ausgewiesenen.


31.05.1967

Finanz und Wirtschaft kritisiert:
„Wenn Hoffmann-La Roche...seinen Geschäftsbericht vorlegt, beginnt jedes Mal für Aktionäre und Publizisten das große Rätselraten. Die Geschäftsleitung erweist sich als unbestrittener Meister der Kunst, Umsätze und effektiv erzielte Gewinne erfolgreich zu verschleiern.“
Die Schätzungen über die Höhe des Konzernumsatzes für La Roche lauten für das Jahr 1965 2,5 bis 3,0 Mrd. SFr. Unter Berücksichtigung des Gesamtertrags von La Roche und Sapac, der 1965/66 von 178,9 auf 205,2 Mio. SFr. gestiegen ist, kommt man hingegen auf einen Konzernumsatz von 3,5 bis 4,0 Mrd. SFr für das Jahr 1966. Finanz und Wirtschaft dazu:
„Das sind alles nur Schätzungen, genauso nebulös wie die Umschreibungen im Geschäftsbericht.“


Juli 1967

Die Chemische Industrie kommentiert:
La Roche stehe „nach der Veröffentlichung ihrer Geschäftsberichte jedes Jahr im Kreuzfeuer der Wirtschafts- und Finanzpresse. Die Verschlossenheit der Roche ist genauso legal, wie es die Bemühungen der Presse sind, die eigenwilligen Finanzpraktiken dieses Konzerns zu durchleuchten. Die Roche ermuntert mit ihrem beharrlichen Schweigen ihre Gegner zu inoffiziellen Umsatzschätzungen und Kombinationen, die zu ständig neuen Spekulationen führen.“


Juli 1969

Im Geschäftsbericht von La Roche wird erneut der tatsächliche Konzernumsatz geheim gehalten. Die Chemische Industrie geht dabei von einer verschwiegenen Umsatzsteigerung von etwa 20 Prozent aus. Die Chemische Industrie stellt fest:
„Auch der fünfzigste Geburtstag von Roche als Aktiengesellschaft und gleichzeitig hundertster Geburtstag des Firmengründers, Fritz Hoffmann-La Roche, hat die Firma nicht dazu verleiten können, wenigstens etwas Licht in ihre finanzpolitische Situation fallen zu lassen.“


03.06.1970

Seit Bestehen von La Roche, finanziert sich das Unternehmen aus selbst finanzierten Mitteln. Einerseits hat das ein prächtigen finanziellen Status für La Roche zur Folge, andererseits auch eine ungenügende Gesellschaftspublizität. Die Finanz und Wirtschaft dazu: „Die Hoffroche-Leitung betrachtet sich wohl als autarke Familiengesellschaft, die niemanden sonst irgendwie Rechenschaft schuldig sein könnte“. Andere Basler Chemie-Konzerne wie Ciba, Geigy und Sandoz bemühen sich hingegen um einen Ausbau der Gesellschaftsberichterstattung. Dort sind beispielsweise Umsatzzahlen nach einzelnen Sparten unterteilt aufgeführt. Bei Roche ist man weiterhin auf Schätzungen angewiesen: Der Konzernumsatz beträgt mehr als 4. Mrd. SFr., der Cash-Flow mehr als 800 Mio. SFr.


09.06.1971

Die Die Finanz und Wirtschaft schreibt: „Während sich die Publizität in der Schweizer Chemie zusehends verbessert, bleibt die F. Hoffmann-La Roche & Co AG, Basel, ihrem alten Prinzip, so wenig wie möglich mit aussagekräftigen Zahlen aufzuwarten, treu.“ Der Konzernumsatz beträgt nach Schätzungen mehr als 5 Mrd. SFr. Der Cash-Flow beträgt geschätzt 1 Mrd. SFr.


Herbst 1971

Die Britische Monopolkommission verlangt Einsicht in Kostenkalkulation von La Roche. Sie hat herausgefunden: La Roche berechnet ihrer englischen Firmentochter für die patentierten Grundsubstanzen zur Herstellung von Librium und Valium das 41- bis 46fache des Preises, den sie in Italien fordert. Italien gewährt keinen Patentschutz für Arzneien. 


13.02.1973

Der World Product Manager für Vitamine von La Roche, Stanley ADAMS, spricht mit seiner Frau Mariléne ADAMS über La Roche und den Artikel 86 des EWG-Vertrages. Der verbietet das Ausnutzen einer marktbeherrschenden Stellung. Hoffmann La Roche macht genau das.
Stanley ADAMS schreibt einen Brief an Albert BORSCHETTE, den für Wettbewerbsfragen zuständiger Kommissar bei der EG-Kommission in Brüssel. La Roche habe laut ADAMS seit Jahren für ihre Vitaminprodukte ein Preiskartell geschmiedet. Dabei habe La Roche kleinere Hersteller von Vitaminen überredet, die Produktion zu stoppen und Vitamine ausschließlich bei La Roche zu kaufen. Ferner seien Hersteller von Rohvitaminen davon überzeugt worden, ihre Vitamine zu den gleichen Verkaufspreisen von La Roche anzubieten. Die dubiosen Geschäftspraktiken könne ADAMS mit Unterlagen und Dokumenten belegen. ADAMS erklärt sich bereit, eventuell nach Ausscheiden bei Roche vor Gericht auszusagen.


05.04.1973

Stanley ADAMS fliegt zu einem ersten Treffen mit der Kommission nach Brüssel und bringt Dokumente mit. Die Brüsseler EG-Experten wollen weitere Unterlagen. Sie erkennen die Brisanz der mitgebrachten Dokumente: La Roche hat seit Jahren für seine Vitaminprodukte ein weltweites Preiskartell geschmiedet, das natürlich auch in Europa perfekt funktioniert.


12.04.1973

Da die britische Monopolkommission belegen kann, dass La Roche bei Valium und Librium „übermäßige und durch nichts zu rechtfertigende Gewinne“ eingestrichen habe, folgt die britische Regierung der Empfehlung der Monopolkommission: Sie zwingt La Roche, ihre Preise drastisch zu senken. Statt umgerechnet 5,60 DM kosten 100 Dragees Librium zu fünf Milligramm jetzt nur noch 2,24 DM. Und Valium - Tabletten zu zwei Milligramm statt 2,87 DM lediglich 1,47 Mark. Zum Vergleich: In der Bundesrepublik Deutschland kostet Librium 13,80 DM und Valium 14,80 DM (gleiche Packungsgröße).


16.04.1973

Der Aktienkurs von La Roche fällt: um rund 36 000 SFr. Von einem Jahreshöchstkurs von 225.000 ist der Titel bis unter die 160.000 SFr. – Marke gesunken. Der Rückschlag ist Folge der Veröffentlichung eines kritischen Berichts der britischen Monopolkommission. Dort wurde die Preispolitik der britischen Roche-Tochter, Roche Products Limeted angezweifelt.


23.04.1973

Die britische Monopolkommission empfiehlt der Regierung, die Roche Products Limited zu zwingen den Preis für Valium auf 25 % und für Librium auf 40 % des Standes von 1970 zu senken. Die von der britischen Regierung tatsächlich befohlenen Preise, liegen etwa um die Hälfte dieser empfohlenen Preise. Gleichzeitig fordert die britische Regierung Rückzahlungen von La Roche.


24.04.1973

Die Neue Züricher Zeitung meldet ein „sensationelles Ereignis“: Eine Pressekonferenz des schweigsamen Schweizer Unternehmen La Roche. Anlass für den Gang an die Öffentlichkeit ist die veröffentliche Untersuchung der britischen Monopolkommission über die Roche Roche-Produkte Valium und Librium.
Veranstaltet wird die Pressekonferenz von Verwaltungsratspräsident Dr. A. W. JAHN und Delegierter des Verwaltungsrates Dr. A. HARTMANN. JANN betonte, Roche habe nicht die Absicht sich aus dem britischen Markt zurückzuziehen oder den britischen Markt nicht mehr mit Valium und Librium zu versorgen. Das Unternehmen kenne seine Verantwortung gegenüber den Patienten. Die britische Regierung hatte aufgrund überhöhter Preise für Valium und Librium neben einer Preissenkung auch eine Entschädigung gefordert.
JANN dazu auf der Pressekonferenz: „Dass man Rückzahlungen erwartet ist völlig unverständlich. Roche wird keine Rückzahlungen leisten“ Des weiteren argumentierte La Roche, dass „die hohen Forschungsaufwendungen“ die hohen Preise zwingend notwendig machten.


06.06.1973

Die Valium-Preise in Australien sind ebenfalls hoch. La Roche lehnt die Bitte der australischen Regierung um Preissenkung ab.


20.06.1973

Die Illustrierte Stern kommt mit Informationen zum Thema: „Profite mit teuren Pillen“ heraus:
Das deutsche Bundeskartellamt verdächtigt La Roche mit den Beruhigungsmitteln Valium und Librium seine marktbeherrschende Stellung zu missbrauchen. La Roche Vorstandsvorsitzender Klaus DIETRICH versucht gegenüber dem Bundeskartellamt die Preispolitik von La Roche zu verschleiern. Laut DIETRICH würde La Roche in Deutschland mit Valium 60 Millionen Mark Umsatz machen, mit Librium 10 bis 12 Millionen Mark. Dabei kalkuliere La Roche: 100 Valium-Tabletten würden für 6,70 DM an den Handel gehen. Anders ausgedrückt: La Roche macht den Einzelhandel für den überhöhten Endverkaufspreis verantwortlich und verschweigt der Öffentlichkeit ihre Herstellungskosten.


21.06.1973

Auf der Generalversammlung von La Roche bezieht Verwaltungsratpräsident, der so genannte Übervater von Hoffmann La Roche, Dr. A.W. JANN unter anderem Stellung zur Vailum-Librium-Preisaffäre in England:
„Wir besitzen in keinem einzigen Land ein Monopol. Alle unsere Produkte stehen im Konkurrenzkampf mit ähnlichen Präparaten...Librium und Vailum waren Pionierleistungen...Wenn aber von Marktanteilen von bis zu 100 Prozent die Rede ist, beziehen sich diese Aussagen nicht etwa auf die entsprechenden Anwendungsgebiete in Frage kommenden Präparate, sondern nur auf die Wirkungssubstanzen von Librium und Valilum. Da diese patentiert sind, müsste unser Marktanteil während der Dauer des Patentschutzes rechtens 100 Prozent betragen.“


29.08.1973

Die kartellrechtlichen Auseinandersetzungen Hoffmann - La Roche gegen die Vereinigten Staaten von Amerika enden unentschieden: La Roche widersetzt sich erfolgreich der Forderung, in den USA die Preise für Librium und Valium massiv zu senken.


31.08.1973

In Europa wird ein Kartellverfahren gegen La Roche eröffnet: Wegen missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung.


25.10.1973

Die britische Regierung begegnet La Roche mit ersten Gesten der Versöhnung. Sie will ihre bisherigen Argumente zu Valium-Librium-Preisaffäre noch einmal überprüfen. Die Regierung bietet an, das Preisdiktat im Lichte der seitherigen Pfundentwertung zu überprüfen. Die Einladung zum Gespräch ist aber von La Roche ausgeschlagen worden. Die Fa. La Roche beharrt auf ihrer Klage, es sei ihr Unrecht aufgrund der Anschuldigung der Regierung geschehen. Zur Verhandlungen vor Gericht wird es frühestens Ende 1974 kommen.


10.06.1974

La Roche sorgt in der Schweiz für eine Überraschung. Erstmals rückt der Konzern die Umsatzzahlen heraus – zum Erstaunen der gesamten Pharma-Branche. Eine konsolidierte Rechnung für die Roche-Sapac-Gruppe wird präsentiert. Allerdings sind in der Konsolidierung nur jene Firmen eingeschlossen, an denen die F. Hoffmann-La Roche & Co AG in Basel und Sapac Corp. Ltd in New Brunswick/Kanada maßgeblich beteiligt sind. Die Umsatzerlöse betragen für Hoffmann La Roche 2,95 Mrd. SFr. Der Cash-Flow grob 973 Mio. SFr


10.07.1974

Nach den Regierungen Großbritanniens, Schwedens und Australiens, sowie der EG-Kommission beschäftigt sich auch eine dem niederländischen Wirtschaftsministerium unterstellte Kommission mit den Preisen für Valium und Librium. Der Auftrag des Wirtschaftsministerium an die Wettbewerbskommission ist, die Preispolitik von La Roche für Valium und Librium in den Niederlanden zu beurteilen.


20.07.1974

Die Klage von Hoffmann-La Roche ist vom Londoner Oberhaus abgewiesen worden. La Roche hatte versucht, die britische Regierung zur Ersetzung des Schadens zu veranlassen, der dem Konzern durch das Preisdiktat von Valium und Librium enstanden ist. Das Appellationsgericht entscheidet: Der britische Staat darf Preissenkungen erzwingen ohne gleichzeitig eine Zusage auf volle Entschädigung zu geben.


09.08.1974

Die 6. Beschlussabteilung des deutschen Bundeskartellamtes hat La Roche zu einer öffentlichen Verhandlung am 22.August 1974 in Berlin eingeladen. Die Ermittlungen des Kartellamtes haben den Verdacht erhärtet, dass La Roche für die Beruhigungsmittel Valium und Librium eine marktbeherrschende Stellung besitzt.


22.08.1974

Öffentliche Verhandlung des Bundeskartellamts in Berlin. Ergebnis der Anhörung: La Roche wird dazu aufgefordert, die Preise für Valium und Librium um 40% bzw. 35% zu senken.
Zur Erklärung: Eine „öffentliche Verhandlung“ ist kein Gerichtsverfahren. Aufgrund des Resultats einer Anhörung entscheidet das Kartellamt nur, ob es Maßnahmen verfügen will. Solche Maßnahmen wären gerichtlich anfechtbar. Bei solchen Anfechtungen wäre dann in erster Instanz das Kammergericht in Berlin, in zweiter Instanz der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe zuständig.
Dr. Klaus DIETRICH, Vorsitzender des Vorstandes von La Roche, führt vor dem Kartellamt aus, es ließe sich in keiner Weise belegen, dass Roche marktbeherrschend sei. Ferner wirft er dem Kartellamt vor, die Markteinteilung aufgrund von chemischen Stoffklassen oder pharmakologischen Wirkungen zu eng interpretiert zu haben. Laut DIETRICH habe La Roche untersucht, bei welchen Diagnosen Librium und Valium vorrangig verordnet und welche anderen Präparate ebenso verschrieben werden. Der Marktanteil würde deswegen im ersten Quartal 1974 für Valium 10,5 % und für Librium 2,4 % betragen.
Der Vorsitzende des Kartellamts erklärt dazu, dass Roche mit Valium und Librium im Bereich der öffentlichen Apotheken einen Marktanteil von 53% und in den Krankenhäusern von 80% habe. Das Bundeskartellamt wirft La Roche vor, in der Bundesrepublik „wesentlich höhere Preise zu fordern“ als in anderen europäischen Ländern.
Nach acht Stunden Verhandlung erklärt das Kartellamt: Der Verdacht überhöhter Preise für Valium und Librium besteht nach wie vor. Das Kartellamt will die Forderung nach Preissenkung aufrechterhalten.


06.10.1974

Das deutsche Bundeskartellamt wirft La Roche einen Missbrauch seiner Marktstellung vor. Die Wttbewerbshüter geben La Roche vor, die Preise für Valium um 40% und für Librium um 35% zu senken. La Roche zieht vor Gericht. Erste Station: das Kammergericht in Berlin.


16.10.1974

Das Bundeskartellamt hat die Senkung der Herstellerabgabepreise für Valium um 40% und für Librium um 35% zum 1. Januar 1975 angeordnet. Dies mit „sofortiger Vollziehung“. Das Amt teilt zudem mit, dass diese Entscheidung auch mit dem „besonderen öffentlichen Interesse“ zusammenhängt. Sozialversicherungen und private Verbraucher würden laut Kartellamt etwa 30 Millionen Mark jährlich durch die angeordnete Preissenkung einsparen.
Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig. Eine Beschwerde von La Roche beim Berliner Kammergericht hätte jedoch keine aufschiebende Wirkung. Das Kammergericht kann die aufschiebende Wirkung nur auf Antrag wiederherstellen. Laut Beschluss kann sich das Kartellamt, der Auffassung von La Roche, nach der Valium und Librium mit über 400 Präparaten austauschbar seien, nicht anschließen. Untersuchungen hätten ergeben, dass keine wirksame Kontrolle durch Preiswettbewerb bestehe. Denn bei wirksamem Preiswettbewerb hätten Preissenkungen eintreten müssen.
Zu dem Entscheid des Bundeskartellamt bezieht La Roche in einer Pressemitteilung Stellung:
„Roche ist der Ansicht, dass die beiden Produkte keine marktbeherrschende Stellung einnehmen, sondern einer starken Konkurrenz ausgesetzt sind... Die vom Amt angestellten Berechnungen über Kosten und Erträge gehen überdies zum Teil von unrichtigen Vorrausetzungen aus und sind nicht aussagekräftig. Roche ist überzeugt, dass die Beurteilung durch die zuständigen Gerichte eine Klärung... bringen wird.“
Das Bundeskartellamt hat indes gegen andere Arzneimittelfirmen, die ebenfalls Beruhigungsmittel anbieten, ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Grund: Ebenfalls überhöhte Preise für Valium und Librium.


22.10.1974

In der Pariser Niederlassung von La Roche findet eine (unangemeldete)
Razzia durch die Wettbewerbsabteilung der Europäischen Kommission statt. Die Inspektoren sind ausgestattet mit einem Prüfungsauftrag des Generaldirektors Willi SCHLIEDER, der auch die Gespräche mit Stanley ADAMS in Brüssel steuert.


25.10.1974

La Roche ist von der Entscheidung des Bundeskartellamts nicht überrascht und will in den nächsten Tagen Rechtsbeschwerde beim Berliner Kammergericht einlegen. La Roche rechnet damit, dass die Kartelljuristen des Kammergerichts die sofortige Vollziehbarkeit des Amtsbeschlusses verwerfen. Falls dies der Fall sein wird, kann La Roche Valium und Librium wieder zu den alten Preisen verkaufen. Dazu Klaus DIETRICH, Vorstandsvorsitzender von La Roche: Für den Fall, dass das Kartellamt mit seiner Argumentation durchkommt, könne die gesamte forschende Pharma-Industrie damit rechnen, auf die Anklagebank der Kartellwächter gesetzt zu werden.


29.10.1974

Wieder findet eine Razzia der Europäischen Kommission in den Niederlassungen in Brüssel und gleichzeitig nochmals in Paris statt. Die Inspektoren haben laut Artikel 14 der Wettbewerbsordnung der EG, spezielle Befugnisse. Sie haben Einsicht in Buchhaltung, Dokumente und Geschäftsakten von La Roche. Dokumente können von ihnen sofort kopiert, Auskünfte unverzüglich eingefordert werden. Jegliches Eigentum von La Roche dürfen sie durchsuchen. Sei es Firmengebäude, Grundstücke, Autos oder Lastwagen. Die Durchsuchung ist von Erfolg gekrönt: Für die Angaben von Stanley ADAMS gibt es jetzt eindeutige Beweise.


08.11.1974

La Roche ist aufgrund der Valium-Librium-Affäre ins Rampenlicht der Kritik gerückt. Für La Roche hat dies eine Konsequenz. Sie lautet: Public Relations. Das Unternehmen möchte, respektive ‚muss’ jetzt sein Image aufpolieren. Dazu wird eigens die Frankfurter PR-Agentur „Kauders International“ beauftragt, Wirtschaftsjournalisten durch die Fabrikationsanlagen von La Roche zu schleusen.


23.11.1974

Das Kammergericht in Berlin gibt dem Antrag von La Roche statt, die sofortige Vollziehung der Entscheidung des Bundeskartellamts im Falle Valium und Librium aufzuheben. Das Kartellamt hatte im Oktober 1974 gefordert, die Preise für Valium und Librium um 40% bzw. 35% zu senken. Nach Ansicht des Kammergerichts erfordert das Verfahren „eine eingehende Auseinandersetzung mit schwierigen, in der Literatur umstrittenen, durch die Rechtssprechung noch nicht geklärten, grundsätzlichen Rechtsfragen und mit komplizierten medizinischen Fragen.“


18.12.1974

Dr. Claudis ALDER, Rechtsanwalt, Schweizer Parlamentarier, Nationalrat vom „Landesring der Unabhängigen“ und jetzt Interessensvertreter von La Roche, reicht nach einem Treffen mit EG-Beamten in Brüssel Anzeige gegen Unbekannt wegen Verstoß gegen Art. 186 und Art. 273 StGB (schweizerisches Strafgesetzbuch) ein. Das bedeutet: Strafanzeige wegen „wirtschaftlichen Nachrichtendienstes“ und „Verrat von Geschäftsgeheimnissen“. Die Liste der Verdächtigen wird von Stanley ADAMS angeführt.
Bei den Untersuchungen der EG – Beamten in den La Roche – Filialen in Neuilly und Brüssel werden Sicherheitsvorkehrungen außer Acht gelassen: Die Beamten überlassen La Roche die von ADAMS zugesandten Unterlagen in Kopie. Obwohl diese an manchen Stellen geschwärzt sind, ist für La Roche nachvollziehbar, dass diese Informationen nur von ADAMS stammen können.


17.03.1975

Die Neue Züricher Zeitung veröffentlicht eine Erklärung des Informationsdienstes von La Roche:

„Die Firma Hoffmann-La Roche & Co., Aktiengesellschaft, hat auf Grund von Anfragen aus dem Ausland im Laufe des Jahres 1974 davon Kenntnis erhalten, dass vertrauliche Dokumente aus einer Abteilung des Unternehmens entwendet und ausländischen Behörden zur Kenntnis gebracht worden waren. Um die Sachlage zu klären, wurde bei den zuständigen schweizerischen Behörden Strafklage gegen Unbekannt erhoben.
Auf Grund der amtlichen Erhebung ist gegen Ende des letzten Jahres ein ehemaliger Angestellter der Firma bei der Einreise in die Schweiz angehalten worden. Die schweizerischen Behörden verfügten darauf hin die Inhaftierung des Ausländers, da der dringende Verdacht auf Verletzung des Artikels 273 Strafgesetzbuch (wirtschaftlicher Nachrichtendienst) gegeben war. Dabei handelt es sich um ein Offizialdelikt; der Gang des Verfahrens liegt deshalb ausschließlich in den Händen der zuständigen Strafverfolgungsbehörden“

Mit diesem nüchternen Statement ist der Fall von Stanley ADAMS gemeint, der inzwischen verhaftet wurde und nun im Gefängnis schmort. Mehr über sein Leben und sein Schicksal im Kapitel Stanley ADAMS: ausführliche Chronologie eines widersprüchlichen Lebens


19.03.1975

Die EG-Kommission bezieht erstmals offiziell Stellung zum 'EG-Hoffmann-La-Roche-Wirbel'. Ihr Sprecher erklärt, es treffe zu, dass im Anschluss an eine Klage von La Roche ein ehemaliger Angestellter der kommerziellen Abteilung, namens Stanley ADAMS, am 31. Dezember 1974 in der Schweiz in Haft genommen worden sei. Die Kommission teilt weiter mit, sie habe unabhängig von den Wettbewerbsuntersuchungen im Sektor Beruhigungsmittel, eine Untersuchung über das Marktverhalten von La Roche im Bereich Vitamine eingeleitet.
Die Kommission betrachtet es als legitim, von den ihr zugespielten Informationen nach Prüfung des Wahrheitsgehalts Gebrauch davon zu machen. Und Verletzungen der EG-Vorschriften zu prüfen. Es sei selbstverständlich, dass die Kommission jenen Unterstützung zusichern würde, denen in Folge der Lieferung von Informationen Schaden entstanden ist.
Die Kommission habe deshalb, nachdem sie von der Verhaftung ADAMS erfahren habe, die sich aufdrängenden Kontakte („contact utiles“) aufgenommen. La Roche teilt zu der Stellungnahme der EG-Kommission mit:
„Bekanntlich hat Roche seit den dreißiger Jahren auf dem Vitamingebiet Pionierarbeit geleistet und die Synthese der meisten lebenswichtigen Vitamine entwickelt. Inzwischen sind jedoch die maßgebenden Patente abgelaufen, und Vitamine sind zu Weltprodukten geworden, die von mehreren konkurrierenden Hersteller innerhalb und außerhalb Europas angeboten werden. In den letzten Monaten hat die Kommission der EG von Roche Auskünfte und Unterlagen über unsere Tätigkeit auf dem Vitamingebiet verlangt.
Die Fragen bezogen sich auf die Lieferbedingungen. Alle Fragen sind nach bestem Wissen beantwortet worden, und Roche hat volle Kooperation in der Abklärung des Sachverhalts zugesichert und bewiesen. Ein formelles Verfahren gegen unsere Firma ist bisher nicht angekündigt worden, und es ist uns bekannt, ob und gegebenenfalls welche Verstöße gegen die Wettbewerbsregeln der EWG unterstellt werden sollten."


28.03.1975

DIE ZEIT kommentiert zum „EG-Hoffmann-La-Roche-Wirbel“:
„Der Fall, der sich inzwischen zu einer diplomatischen Affäre zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Schweiz entwickelt, ist der spannendste Wirtschaftskrimi, den die Monopol- und Kartellfahnder der EG-Kommission bisher erlebten. Erst durch einen Bericht der Mailänder Zeitung „ Corriere della Sera“ wurde er öffentlich bekannt und soweit von der EG-Kommission bestätigt. Doch unmittelbar danach verhängten die Kommissare über ihre Mitarbeiter ein strenges Redeverbot und hüllten wegen der noch schwebenden Untersuchungen auch sich selbst in striktes Schweigen.“


6.06.1975

Die Verwaltung von La Roche bezeichnet sowohl die Verkaufsresultate als auch die Ertragslage für das Jahr 1974 als erfreulich. Und das trotz der Währungs-, Konjunktur- und Inflationssorgen und in Anbetracht der politischen Eingriffe. Der Umsatz, der im Vorjahr (also 1974) stagnierte, ist um 9,3 Prozent auf 5,05 Milliarden Franken gestiegen. Die Verkäufe von pharmazeutischen Spezialitäten sind der Menge nach stärker als dem Wert nach gewachsen. Politische Interventionen und der Druck des Wettbewerbs hätten vielfach Preiserhebungen verhindert.


20.06.1975

Generalversammlung von La Roche. Verwaltungsratspräsident Dr. Adolf JANN äußert sich zu der Kritik, der das Unternehmen immer wieder ausgesetzt ist. Es handle sich bei den verschiedenen Angriffen gegen Roche um einen Modelfall für die gesamte Pharmaindustrie. Zur Diskussion stünden nicht etwa die beiden Arzneimittel Valium und Librium und ihre Preise, sondern „prinzipielle Fragen“ der Marktregelung, der behördlichen Preiskontrolle, der Forschungsfinanzierung, des Wettbewerbsrechts und der Teuerungsbekämpfung.


25.06.1975

Verfahren beim Berliner Kammergericht aufgrund der Aufforderung zur Preissenkung der Roche -Produkte Valium und Librium seitens des Bundeskartellamtes.
Die Kammergerichtsrätin WERNER weist zu Anfang der Verhandlung darauf hin, dass der komplexe Pharmamarkt mit dem besonderen Verhältnis zwischen Patienten, Ätzten und Krankenkassen bei dem Verfahren eine große Rolle spielen würde. Roche-Anwalt DERINGER erklärt, die beanstandeten Preise für Valium und Librium hätten sich im Wettbewerb mit anderen Unternehmen gebildet. Eine Entscheidung des Kammergerichts ist erst in den folgenden Wochen zu erwarten.


25.07.1975

Die EG-Kommission stellt La Roche die Beschwerdepunkte zu. Dies nach Abschluss der Untersuchungen zur Praxis der Verkaufspreispolitik bei Vitaminpräparaten.
Die „Zustellung der Beschwerdepunkte“ stellt bei der Prozedur von Wettbewerbsverfahren den Beginn eines Verfahrens dar. Zu den Beschwerdepunkten muss La Roche jetzt Stellung beziehen. Eine Anhörung ist bereits für September 1975 terminiert. Vor Jahresende will die EG-Kommission dann nach den Wettbewerbsbestimmungen des EWG-Vertrages entscheiden. Gegen die dann folgende Entscheidung kann La Roche beim Europäischen Gerichtshof in Luxemburg klagen


13.11.1975

Die englische Regierung widerruft als Gegenleistung ihr Preisdekret für Librium und Valium. La Roche ist ermächtigt worden, zur Verbesserung der Ertragslage Preiserhöhungen vorzunehmen. Dazu wird Roche auferlegt, den gegenwärtigen Preis von Librium nicht um mehr als 50% und den für Valium nicht mehr als um 100% zu erhöhen. 

Bei Roche in Basel heißt es, mit dem Vergleich sei ein fairer Kompromiss zustande gekommen.


05.01.1976

Das Kammergereicht Berlin veröffentlicht seinen erstinstanzlichen Entscheid (Az. Kart. 41/74, Missbrauch bei der Preisgestaltung) über die deutschen Preise von Librium und Valium. Dies nach siebenmonatiger Beratung. Es handelt sich um zwei separate Urteile.

  • Das erste Urteil betrifft die Beschwerde von La Roche gegen den Beschluss des Bundeskartellamtes, nach dem die Preise für Librium und Valium um 35% bzw. 40% gesenkt werden sollten. Der Beschluss des Bundeskartellamtes wird vom Kammergericht teilweise aufgehoben. Die geforderten Senkungsprozentsätze für Librium und Valium werden auf je 28% festgesetzt.
  • Das zweite Urteil des Kammergerichts behandelt den erneuten Antrag des Bundeskartellamtes, eine Senkung der Preise mit sofortigem Vollzug anzuordnen. Dieser Antrag wird vom Kammergericht in vollem Umfang abgewiesen.

Laut Kammergericht gehe es noch um zahlreiche umstrittene Rechtsfragen, bei denen eine Entscheidung durch den Bundesgerichtshof abzuwarten sei.


16.02.1976

Erste Valium - Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BHG) in Karlsruhe. Die Richter bestätigen und stärken die Argumentation des Bundeskartellamts, dass keine grundsätzlichen Bedenken gegen das Verfahren bei der Ermittlung eines mutmaßlichen „Als-ob-Wettbewerbspreises“ bestehen. Das Bundeskartellamt hat bei der angeordneten Preissenkung ‚mutmaßliche’ Verkaufspreise geschätzt, die sich ergeben würden, wenn es tatsächlich Wettbewerb für die fraglichen Produkte Valium und Librium geben würde.


Anfang Juni 1976

Die dänische Monopolbehörde verfügt, dass die Preise für Valium und Librium, sowie für ähnliche Präparate anderer Firmen per 28. Juni 1976 um 20% gesenkt werden müssen.


23.06.1976

Der dänische Monopolrat hebt die Inkraftsetzung der verfügten Preisreduktionen für Valium und Librium wieder auf. Begründung: Schwere Zweifel an der rechtlichen Zulässigkeit und an der sachlichen Begründung. Im Vorfeld dieser Entscheidung legte La Roche Beschwerde beim Monopolrat ein. Dieser ist der dänischen Monopolbehörde übergeordnet. Die schweizerische Zeitung Die Finanz und Wirtschaft , der vor allem das Wohl ihrer ureigenen Leserschaft am Herzen liegt, kommentiert:
„Dass es mit Dekreten nicht getan ist, hat soeben die dänische Monopolbehörde erfahren müssen...Es ist erstaunlich wie leichtfertig staatliche Institutionen mit solchen Verfügungen umgehen. In keinem bisher eröffneten Verfahren konnte der größten Apotheke der Welt ein Missbrauch der starken Marktstellung nachgewiesen werden...Roche wird sich auch in Zukunft nicht so leicht fassen lassen. Wie der Verlauf der bisherigen Verfahren zeigt, gegen die Behörden von der Vorraussetzung aus, Roche sei im Vergleich zur Konkurrenz zu teuer. Dies kann mit Fakten kaum belegt werden, zumal ein Vergleich mit Nachahmerprodukten nichtforschender Firmen unfair ist.
Im Klartext bedeuten Preissenkungsverfügungen, dass die Forschungskosten zu hoch eingesetzt seien. Ist nun aber die Aufrechterhaltung einer effizienten Forschung nicht auch ihren Preis wert?“


01.07.1976

Urteil der Europäischen Kommission gegen Roche: La Roche hat gegen Artikel 86 des EWG-Vertrags verstoßen. Danach ist die „missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung auf dem Gemeinsamen Markt“ verboten. Konkret habe La Roche „Verträge abgeschlossen, die den Käufer verpflichten oder ihn durch die Gewährung von Treue – Rabatten dazu anhalten, den Großteil seines Bedarfs ausschließlich oder bevorzugt bei La Roche zu kaufen“. Die europäische Wettbewerbsbehörde erlegt La Roche eine Buße in Höhe von 1 098 000 DM auf. In einer Pressemeldung fasst die Kommission die wesentlichen Punkte wie folgt zusammen:
„Roche, größter Vitaminhersteller der Welt, hatte mit mehreren Grossabnehmern nicht abgepackter Vitamine, die diese Vitamine den von ihnen selbst hergestellten Arzneimitteln, Lebensmitteln oder Futtermitteln beifügen, Verträge über eine ausschließliche oder bevorzugte Belieferung durch Roche abgeschlossen. Da Roche bei sieben Vitamingruppen eine beherrschende Stellung auf dem Gemeinsamen Markt einnimmt, konnte sie sich auf diese Weise die entsprechenden Lieferaufträge sichern und ihre wichtigsten Wettbewerber praktisch von der Versorgung der Grossabnehmer ausschließen.“
Auf ein Verfahren gegen die 23 betroffenen Vitaminabnehmer verzichtet die Kommission hingegen. Begründung: Eine größere Zahl von Beteiligten am Verfahren hätte die wettbewerbspolitischen Fragen verwischen können. La Roche legt gegen das Urteil Berufung ein.


17.12.1976

Das Verfahren wird jetzt an das Kammergericht zurückverwiesen. Die vom Kartellamt angeordneten Preissenkungen für die Arzneimittelspezialitäten Valium und Librium um 45 bzw. 35 Prozent sollen nochmals überprüft werden. Die Berechnungen der missbräuchlichen Preise durch die sechste Beschlussabteilung des Amtes, reichen dem BGH für Preissenkungen durch ein Kartellverfahren nicht aus.

Der BGH bejaht in seiner Entscheidung zwar grundsätzlich die Option kartellbehördlicher Preisverbote. Gleichzeitig betont der BGH aber auch, dass nicht jede Überschreitung des entstehenden Preises den Vorwurf der missbräuchlichen Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung begründe. La Roche sei eine „nach den Gesamtumständen zu bemessende“ Preisbandbreite zuzubilligen.
Der Kartellsenat des Kammergerichts soll jetzt prüfen, von welcher Grenze an die Preisgestaltung missbräuchlich ist. Diesen Entscheid begrüßt La Roche und sieht dem nun neu anlaufenden Verfahren zuversichtlich entgegen.


01.01.1977

In den Niederlanden wird eine Preisverordnung vom niederländischen Wirtschaftsministerium beschlossen. Danach dürfen Preiserhöhungen nur bei nachgewiesenen Kostensteigerungen für pharmazeutische Artikel vorgenommen werden.


28.07.1977

Aus einem Dekret des niederländischen Wirtschaftministerium geht hervor: La Roche soll die Differenz zwischen den durch die Preissenkungsanordnung erreichten Preise für Valium und Librium und den innerhalb der vergangenen drei Jahre erhobenen Preise zurückzahlen. Einem niederländischen Preisbericht zufolge, würde das für La Roche Kosten zwischen 10 und 15 Mill. Holländische Florin (Gulden) bedeuten.


12.10.1977

Das juristische Problem: Das Gericht muss jetzt

- den für die Vergleichszwecke „relevanten Markt“ definieren und abgrenzen
- die exakten Marktanteile aller Anbieter dabei berechnen
- und dann so genannte Als-Ob – Preise ermitteln, die sich ergeben würden, als ob scharfer Wettbewerb bestünde
- um dann entscheiden zu können, um wieviel genau die Preise von La-Roche „überhöht“ sind
Dies ist bereits für Wirtschafts- und Kartellexperte schwer. Jetzt sollen es die Richter richten.


24.08.1978

Das Berliner Kammergericht fällt eine Entscheidung in der Auseinandersetzung zwischen Roche und dem deutschen Bundeskartellamt über die Preise von Librium und Valium. Das Gericht verfügt über beide Produkte eine Preissenkung um 24%. Das Kammergericht erkennt zwar an, dass seit Beginn des Verfahrens im Jahre 1973 sich die Marktverhältnisse geändert haben, jedoch La Roche immer noch mit anderen Mitbewerbern marktbeherrschend ist. Roche teilt mit, mit dem Entscheid an den Bundesgerichtshof zu gehen. Das Urteil hat aufschiebende Wirkung und tritt deshalb bis auf Weiteres nicht in Kraft.


13.02.1979

Der Europäische Gerichtshof setzt die von der EG-Kommission festgelegte Höhe des Bußgeldes für La Roche um ein Drittel auf den Gegenwert von 723 000 DM herab. Der Gerichtshof bekräftigt, dass es marktbeherrschenden Unternehmen verwehrt sein kann, Abnehmer durch Treuerabatte an sich zu binden. Damit würde Wettbewerben der Zugang zum Markt versperrt. Roche gewährte die Rabatte nicht nur für die einzelnen Vitamingruppen, sondern anhand der Gesamtmenge aller von La Roche bezogenen Vitamine. Dadurch habe sich laut Kommission, La Roche eine Vorzugsstellung verschafft. Und zwar auch auf solchen Vitaminmärkten, wo sie keine marktbeherrschende Stellung habe.
Dieser Argumentation schließt sich der Gerichtshof weitestgehend an. Allerdings sei für den Verstoß nicht eine Zeit von fünf Jahren, sondern nur von etwas mehr als drei Jahren anzusetzen.


18.12.1979

Mündliche Verhandlung beim BGH in Sachen Preisbildung für Valium und Librium auf dem deutschen Markt. Vorsitz der Verhandlung hat der BGH – Präsident Prof. PFEIFFER.


11.02.1980

Die kanadische Tochterfirma von La Roche wird vom Obersten Gericht der Provinz Ontario wegen „räuberischer Preisgestaltung“ für das Beruhigungsmittel Valium verurteilt. Die Verurteilung stützt sich auf ein Bundesgesetz, das den Wettbewerb in Kanada überwacht. In der Urteilsverkündung erklärt Richter Allen LINDEN, dass La Roche, die Konkurrenz durch extrem niedrige Preise schädigen bzw. ausschalten wollte. LINDEN erklärt, dass La Roche im Jahre 1970 insgesamt 82 Millionen Vitaminpillen im Marktwert von 2,6 Milliarden Kanadischen Dollars frei an Krankenhäusern ausgegeben habe. Die freie Vergabe von Waren könne laut LINDEN nur dem Versuch gedient haben, Konkurrenten auf dem Krankenhausmarkt zu verdrängen. Insgesamt habe La Roche bis 1974 rund 174 Millionen Valiumeinheiten umsonst abgegeben.


12.02.1980

La Roche ist im Kartellestreit um die Preisbildung für Valium und Librium auf dem deutschen Markt erfolgreich. Der Kartellsenat des Bundesgerichtshofes (BGH) hat sämtliche Entscheidungen des Kammergerichts in Berlin und des Bundeskartellamts aufgehoben, die seit 1974 gegen La Roche ergangen waren. Damit ist die Angelegenheit abgeschlossen. Entscheidend für den BGH ist:
Die Feststellungen, die das Kammergericht durch den Vergleich zwischen dem deutschen relevanten Markt und dem Markt in Holland mit der Firma Centrafarm getroffen hatte, reichen nicht aus. La Roche sei der Vorwurf eines Missbrauches in seiner Preisgestaltung nicht zu machen. Das Kammergericht konnte nach Ansicht des BGH einen „mutmaßlichen Wettbewerbspreis“ nicht zuverlässig ermitteln. Die Preise der Firma Centrafarm stellen keine geeignete Vergleichsgrundlage für den deutschen Markt dar. Bedenken hat der BGH auch wegen der unterschiedlichen Marktstruktur der beiden Länder.
Weitere Gründe für die Entscheidung des BGH: La Roche macht vor dem BGH geltend, dass man die Preise für Valium und Librium seit 17 Jahren unverändert gehalten habe. Der BGH stellt dazu fest: Die Marktverhältnisse für Tranquilizer (Psychopharmaka) haben sich in der BRD seit 1975 geändert. Der Umsatz von La Roche habe sich in seiner absoluten Höhe nicht verändert. Der Gesamtumsatz aller Firmen in dieser Branche hat sich von 1969 bis 1977 verdreifacht (von 66,4 auf 178 Mill. DM). Dadurch habe der prozentuale Marktanteil von La Roche abgenommen (32, 6 %). (Beschluss vom 12.2.1980 – KVR 3/79)
Wie der DER SPIEGEL feststellt, koste die Niederlage der Kartellbehörde den Steuerzahler zwar Prozessgebühren (Streitwert von 60 Millionen Mark). Doch der Prozess bestätige auch, dass eine Behörde für den Verbraucher nötig sei, die Konzerne bei der Preisfestsetzung kontrolliere. Das Deutsche Tochterunternehmen von La Roche habe bekennen müssen, dass sie bei jeder Schachtel Valium 43 Prozent Gewinn machen würde.


Spätherbst 1986

Das Bundeskartellamt beobachtet: Unternehmen des Pharmagroßhandels (Gehe, Anddrae-Noris Zahn und die Merckle – Gruppe) beginnen mit Kartellabsprachen. Die Unternehmen verabreden, dass sie sich gegenseitig keinen Kunden mehr abwerben würden.


21.02.1990

Fahndungsbeamte des Bundeskartellamts suchen gleichzeitig an zwanzig Orten nach Beweisen. Anlass der Untersuchungen: Ein Dutzend Unternehmen die den Nachschub für 17 000 Apotheken in der BRD besorgen, stehen im Verdacht ein klassisches Absprache- Kartell aufgebaut zu haben. Darunter der Marktführer Gehe, Anddrae-Noris Zahn und die Merckle – Gruppe – sie bestreiten weit mehr als die Hälfte des Branchenumsatzes.


7.2.1991

Das Bundeskartellamt in Berlin verhängt wegen gemeinsamer wettbewerbsbeschränkender Rabattabsprachen Bußgelder in einer Gesamthöhe von 36, 6 Mill. DM gegen zwölf führende deutsche Arzneimittelhersteller. Der zuständige Vorsitzende der 3. Beschlussabteilung beim Kartellamt Dr. Frank SEGELMANN spricht nach den einjährigen Ermittlungen von einem „Meisterwerk aus der Kartellschmiede.
Die mit Bußgeldbescheiden belegten Firmen sind: Anzag (Bußgeld 7,15 Mill. DM), Gehe (6,6 Mill. DM), Ferd. Schulze (5,6 Mill. DM), Egwa (3,5 Mill. DM, F. Reichelt (2,6 Mill. DM), Wiweda (2,5 Mill. DM), Hageda (2,1 Mill. DM), von der Line Arzneimittel (1,3 Mill. DM), Stumpf AG (1,2 Mill. DM), Stumpf GmbH (0,45 Mill. DM), Ebert & Jacobi (0,2 Mill. DM) ,sowie Chem. Fabrik Tempelhof Preuß und Temmler (0,18 Mill DM).
Zudem verhängt die Wettbewerbsbehörde persönliche Bußgelder in einem Gesamtumfang von 1,2 Mill. DM gegen die für den Vertrieb zuständigen Vorstandsmitglieder. Die Bescheide sind noch nicht rechtskräftig. Einige Unternehmen haben laut SEGELMANN Einspruch angekündigt.


1997

Erneute Kartellauseinandersetzungen in den USA, diesesmal auf dem Markt für Zitronensäure:
- Die Bayer Tochter Haarmann & Reimer GmbH muss dem US – Finanzministerium 50 Millionen Dollar zahlen. Grund für das Bußgeld sind konspirative Preisabsprachen für Zitronensäure
- La Roche wird für Preisabsprachen auf dem Zitronensäure-Markt von US-Behörden verurteilt. Bußgeld: 14 Millionen Dollar.


11.12.1997

Japan wirft der japanischen Tochter von Roche Nippon Roche KK vor, zwischen 1992 und 1994 laut einer Fachpublikation insgesamt sechs Mrd. Yen an Steuern umgangen zu haben. Roche soll mit Hilfe von Rohmaterial- und Dienstleistungsgeschäften mit nichtjapanischen Konzerngesellschaften Gewinne ins Ausland überführt haben. Roche hingegen bezeichnet die Gewinnschätzungen des japanischen Fiskus als unrealistisch und als Verstoß gegen die OECD-Richtlinien.


Anfang Mai 1999

Hoechst bekommt vom amerikanischen Justizministerium eine Strafe über 36 Millionen Dollar aufgebrummt, weil das Unternehmen 17 Jahre lang in einem internationalen Kartell die Preise für Sorbinsäure geregelt hat.


20.5.1999

Die amerikanische Justizministerin Janet RENO teilt zusammen mit dem Chef ihrer Kartellbehörde Joel KLEIN auf einer Medienkonferenz mit: La Roche und BASF haben als erste von mehr als einem Dutzend Unternehmen, die illegaler Preisabsprachen von Vitaminen verdächtigt wurden, Bußgeldzahlungen in Höhe von 725 Millionen Dollar akzeptiert. Roche muss 500 Millionen Dollar bezahlen, BASF 225 Millionen Dollar. Die von Roche zu entrichtende Summe ist die bisher höchste, die einem Unternehmen je in einem Kartellverfahren aufgebrummt worden ist. Laut US-Ministerium hätten die Konzerne in „konspirativer Art und Weise“ die Preise für die Alltagsvitamine A, B2, B5, C, E und andere verwandte Produkte untereinander abgesprochen.
Die Unternehmen hätten, die in den Markt verkauften Mengen in Absprachen reguliert und zudem bei Wettbewerbsausschreibungen großer Ketten ihre Angebote abgeglichen. Die Vertreter der Unternehmen hätten sich geheim getroffen, um den Erfolg ihrer Machenschaften zu verfolgen und zu analysieren. Der volkswirtschaftliche Schaden, der durch die überhöht angesetzten Preise entstanden ist, wird in den USA auf mehrere Milliarden Dollar geschätzt.
Das US-Justizministerium hatte die seit neun Jahren andauernden Praktiken von Roche, BASF Rhone-Poulenc und zwölf anderen Firmen bereits seit zwei Jahren untersucht. Das Kartell wird aufgedeckt, nachdem Rhone-Poulenc sich dazu entschließt, mit den amerikanischen Behörden zusammenzuarbeiten. Die Franzosen wollten zuvor die kartellrechtliche Genehmigung der Fusion mit dem Hoechst-Konzern nicht gefährden. Wettbewerbshüter KLEIN bilanziert die illegalen Absprachen so:
„Die schädlichste kriminelle Verschwörung gegen den Wettbewerb, die je aufgedeckt worden ist“
Parallel zu den Entscheidungen über Bußgelder für die Vitaminhersteller, fordern jetzt auch Endverbraucher Schadensersatz aufgrund der Kartellabsprachen. Privatanwälte bereiten in vier US-Bundesgerichten mindestens fünfundzwanzig Zivilklagen gegen die europäischen Konzerne vor. Es handelt sich um Sammelklagen von Landwirtschaftsbetrieben, die für die Viehmast Vitamine in großen Mengen kauften und sich durch die künstlich aufgeblähten Preise geschädigt fühlen. Zudem fordern auch Verbraucherverbände und einige Einzelkläger Schadensersatz. Ihr Vorwurf: Illegale Preisabsprachen hätten den Vitaminzusatz in Produkten wie Frühstücksmüsli oder Orangensaft verteuert.


21.5.1999

Die Rekordbußen, die Roche und BASF aufgrund von Preisabsprachen bei Vitaminen in Amerika zahlen müssen, haben die Börsen in Zürich und Frankfurt wenig beeindruckt. Analysten in Zürich haben dafür die Erklärung, dass bei den Spekulationen über die mögliche Höhe der Strafen, Börsianer einen höheren Betrag nicht ausgeschlossen hätten. Das Management von La Roche bemüht sich schnell um eine Begrenzung des Image-Schadens. Zwei Mitglieder der Konzernspitze treten mit sofortiger Wirkung zurück: Roland BRÖNNIMANN, Leiter des Vitamin-Geschäfts und Kuno SOMMER, Leiter Vitamin-Marketing scheiden aus ihren Ämtern aus.
Parallel laufen auch Kartelluntersuchungen gegen Roche in Kanada, das über eine ähnliche Rechtsordnung wie die USA verfügt. Laut Konzernchef Franz HUMER sind Abklärungen auch in der Europäischen Union im Gange. Wobei laut HUMER, es sowohl im Bereich der EU, als auch in der Schweiz, weder eine zivil- noch strafrechtliche Handhabe gegen die in Amerika geahndeten Absprachen gebe.


23.06.1999

Die Wettbewerbskommission (Weko) in der Schweiz, leitet Untersuchungen gegen La Roche, BASF und Rhone Poulenc ein. Die Weko will überprüfen, ob das weltweite Vitaminkartell in der Schweiz noch Auswirkungen habe. Die Weko ist von den amerikanischen Behörden darüber informiert worden, dass die drei Unternehmen an einem Preiskartell für bestimmte Vitamine beteiligt waren. Jetzt wird die Weko die Auflösung dieses Kartells überwachen. Roche habe in der Schweiz nicht mit einer Buße zu rechnen, wie Weko-Sprecher Patrick DUCREY, mitteilt. Die Rechtslage erlaube es der Weko nur, per Verfügung festzustellen, dass ein Kartell rechtswidrig sei. Erst im Wiederholungsfall könne eine Buße verhängt werden.


23.07.1999

Kuno Sommer der frühere Marketingdirektor der Division Vitamine und Feinchemikalien erhält eine Strafe: Vier Monate Gefängnis und ein Bußgeld von 100.000 Dollar. Grund für die Sühne sind illegale Vitamin- Preisabsprachen, die nach früheren Angaben annähernd 90 Prozent des weltweiten Vitaminmarkts betreffen.
Das erste Mal in der Geschichte, wäre ein Europäer wegeneines Wettbewerbsdelikts hinter amerikanische Gitter gesperrt, sagt Joel KLEIN, Chef der amerikanischen Antitrust - Behörde.


19.08.1999

Der Chef der Division Vitamine und Feinchemekalien von Hoffmann-La Roche, Roland BROENNIMANN, wird in den USA wegen illegaler Preisabsprachen im weltweiten Vitamingeschäft verurteilt. Strafe: Fünf Monate Gefängnis und 150.000 Dollar Bußgeld für ihn persönlich. Für La Roche wird es teurer.
La Roche gibt zum Urteil gegen BROENNIMANN keine Stellungnahme ab. Konzernsprecher Peter WULLSCHLEGER erklärt auf Anfrage, dass BROENNIMANN nicht mehr für La Roche arbeite.


24.9.1999

Weltweit führende Vitaminhersteller einigen sich mit den kanadischen Behörden auf Geldbußen für verbotene Preisabsprachen. Roche bekennt sich vor dem Bundesgericht in Toronto schuldig, von 1990 bis Anfang des Jahres 1999 mit der BASF, der französischen Rhone Poulenc, sowie den japanischen Anbietern Daiichi Pharmaceuticals und Eisai die Preise abgesprochen zu haben La Roche muss 50,9 Mill. Dollar zahlen, BASF lässt sich auf die freiwillige Zahlung von 19 Mill. Dollar ein. Rhone-Poulenc muss 14 Mill. Dollar berappen, die japanischen Unternehmen zahlen 2,5 bzw. 2 Mill. Dollar.


04.11.1999

BASF, Roche und fünf weitere Vitaminhersteller haben sich mit der Zahlung von 1,17 Milliarden Dollar von Zivilklagen in den USA freigekauft. BASF ist mit 287 Millionen US - Dollar beteiligt, Roche mit 632 Millionen Dollar.
Die anderen Unternehmen sind: Hoechst, Rhone – Poulenc, Takeda, Eisai und Daiichi. Kunden dieser Firmen sind Futter- und Nahrungsmittelkonzerne, die durch die Vitaminabsprachen überhöhte Preise zahlen mussten.
Verluste aufgrund der Vitamin – Kartelle für Roche: 500 Millionen Dollar an das amerikanische Justizministerium + 623 Millionen Dollar an US – Kunden (Zivilklage). Also, insgesamt Verluste von über 1,7 Milliarden Schweizer Franken.


Dezember 1999

La Roche verordnet 5.000 Angestellten einen Schnellkurs in Sachen Wettbewerbsrecht. Sowohl Manager als auch Zeichnungsberechtigte des Marketings aller Divisionen nehmen an dem Kurs teil.
Bei der La Roche Filiale in Basel müssen 1.200 Angestellte an dieser „Nachhilfestunde“ in Sachen korrektes Geschäftsverhalten teilnehmen. Sacharbeiter und Abteilungssekretariate absolvieren den Kurs. Die ‚Bildungsmaßnahme’ wird auf Druck der amerikanischen Behörden initiiert.


15.03.2000

Veröffentlichung des Geschäftsberichts von BASF. Prof. Dr. Jürgen F. STRUBE, Vorsitzender des Vorstands, bezieht dort Stellung zu den kartellrechtlichen Verfahren des Vitamingeschäfts im Jahr 1999:
“Operativ haben wir uns in einem weltweit schwierigen geschäftlichen Umfeld gut behauptet und das Ergebnis der Betriebstätigkeit – bereinigt um Sonderbelastungen –um 16 Prozent sowie den Umsatz um 6,6 Prozent gesteigert. Die erheblichen Sonderbelastungen des Jahres 1999 schmälerten allerdings unser
Ergebnis. Im Zusammenhang mit kartellrechtlichen Verfahren im Vitamingeschäft haben wir hohe Summen für Kartellverstöße aufwenden müssen und Rückstellungen für Schadensersatzklagen gebildet.
Meine Vorstandskollegen und ich bedauern die Verstöße gegen das Kartellrecht. Sie stehen im Gegensatz zu den geschäftlichen Grundsätzen der BASF. Wir haben daraus gelernt: Mit einem weltweiten Schulungsprogramm für unsere Mitarbeiter und mitinternen Audits wurden inzwischen Maßnahmen getroffen, um ähnliche Vorkommnisse in Zukunft zu vermeiden.”


Ende März 2000

Veröffentlichung des Geschäftsberichts von La Roche. Verwaltungsratspräsident Fritz GERBER schreibt im Jahresbericht zu den Kartellstrafen des Jahres 1999:
„Kein Zweifel: Die insgesamt sehr erfreuliche Jahresbilanz 1999 wird erheblich getrübt durch die schwer wiegende Verwicklung der Vitamin-Division in Preisabsprachen verschiedener Unternehmen auf dem Vitaminmarkt. Neben den bedeutenden Auswirkungen auf das Ergebnis des Berichtsjahres fällt die Tatsache besonders ins Gewicht, dass diese Vorgänge einen sehr ernsthaften Rückschlag in unserem Bemuühen darstellen, nicht nur durch anhaltenden wirtschaftlichen Erfolg, sondern auch durch ein einwandfreies Geschäftsgebaren das Vertrauen der Öffentlichkeit, vor allem aber unserer Kundinnen und Kunden, in Roche zu erhalten und zu stärken.Wir haben die Lehren aus dem Geschehenen gezogen und unternehmen alles, um sicherzustellen, dass sich solches Fehlverhalten nicht wiederholt.
La Roche kann trotz der Vitamin-Affäre für das Jahr 1999 einen Gewinn von 5,8 Mrd. Franken vermelden, dies entspricht einer Steigung um 31 Prozent des Gewinnes aus dem Jahr 1998. Auch der Umsatz erhöhte sich: Um zwölf Prozent, auf 27, 6 Mrd. Franken.


11.10.2000

Ein weiteres, aber noch nicht das letzte Verfahren zu der Vitamin-Affäre um illegale Preisabsprachen ist abgeschlossen. BASF beendet gemeinsam mit fünf weiteren Vitaminherstellern, die Vergleiche über Klagen von Verbrauchern, Unternehmen und staatlichen Organisationen, die indirekte Käufer von vitaminhaltigen Produkten in den USA waren. Die sechs verklagten Vitaminhersteller – darunter auch La Roche – verpflichteten sich nochmals zur Zahlung von insgesamt 225 Millionen Dollar.


21.11.2001

Nachdem die Kartellbehörden der USA ihre Strafen bemessen haben, geschieht dies nun auch in Europa. Die EU – Kommission startet ihre Strafaktion gegen acht Chemiekonzerne. Wegen verbotener Preisabsprachen bei Vitaminpräparaten müssen die Beteiligten ein Rekordbußgeld von insgesamt 855, 22 Millionen Euro zahlen. BASF muss 296, 16 Millionen zahlen, La Roche als Anstifter und Mitglied der insgesamt acht Vitaminkartelle zahlt 462 Millionen.
Zweites deutsches Untenehmen neben BASF ist Merck – Geldstrafe hier: 9,24 Millionen. Wettbewerbskommissar Mario MONTI spricht vom schlimmsten Kartell, gegen das die Kommission jemals ermittelt habe. Aventis (vormals Rhone-Poulenc), die als erstes zur Zusammenarbeit bereit waren und im Mai 1999 schon den US-Behörden entscheidende Hinweise zu den illegalen Absprachen lieferten, profitieren jetzt von der so genannten Kronzeugen-Regelung: Das Unternehmen muss nur 5,04 Mio. Euro statt insgesamt 100 Mio. Euro bezahlen.


06.12.2001

„Langsam wird es peinlich“ schreibt die Neue Züricher Zeitung. Grund für diese Feststellung, sind erneute Kartellstrafen der EU-Kommission gegen La Roche. Diesmal geht es um die Teilnahme an einem Zitronensäure-Kartell in der EU. Die Europäische Kommission verhängt gegen fünf Hersteller von Zitronensäure wegen unzulässiger Preisabsprachen Bußgelder von insgesamt 135,22 Mill. Euro. Die höchste Strafe erhält dabei, wieder La Roche: 63,5 Mill. Euro muss das Unternehmen zahlen. Die anderen Unternehmen sind: Archer Daniels Midland (39,69 Mill. Euro), Jungbunzlauer (17,64 Mill. Euro), Haarmann & Reimer (14,22 Mill. Euro) und Cerestar Bioproducts (0,17 Mill. Euro).
Laut Kommission hätten sich die Firmen zwischen 1991 und 1995 auf dem Markt für Zitronensäure über die Zuteilung spezieller Absatzquoten abgesprochen. Gemeinsam hätten die Firmen, Ziel- und Mindestpreise festgelegt, den Austausch von Kundendateien verabredet und die Abschaffung von Preisnachlässen abgesprochen. Zudem richteten sie nach Angaben der Kommission, ein Überwachungssystem ein, um die Einhaltung individueller Quoten sicherzustellen. Das Verhalten der Unternehmen sei „Ausdruck einer Verachtung der Abnehmer und letztlich der Verbraucher“ , kommentiert der Wettbewerbskommissar Mario MONTI.


11.10.2002

Der Umsatz von La Roche bleibt im dritten Quartal des Geschäftsjahres 2002 unter den Erwartungen. La Roche muss die Rücklagen wegen des Vitaminfalls um weitere 1,2 Mrd. Fr. erhöhen. „Ohne Zweifel ist der Vitaminfall aus den 80er und 90er eine echte Hypothek für uns“, sagt der Verwaltungsrats – Präsident von Roche, Franz B. HUMMER. Anfang September 2002 kündigte La Roche an, das Vitamingeschäft an das Unternehmen DSM zu verkaufen. Doch die Verpflichtungen wegen illegaler Preisabsprachen bleiben bei La Roche. Nach Verhandlungen mit direkten Kunden und gemäß den rechtlichen Entwicklungen in den USA und anderen Nationen hat Roche die Rückstellung nochmals um 1,2 Mrd. Fr. erhöht um beispielsweise Schadensersatzforderungen begleichen zu können. Wegen der Vitamin – Affäre sind insgesamt von La Roche 4,39 Mrd. Fr. zurückgestellt worden.



(WHM)