(SR/RÖS)

Stanley ADAMS - ausführliche Chronologie eines widersprüchlichen Lebens

02.04.1927

Stanley ADAMS erblickt auf der Insel Malta das Licht der Welt.


September 1946

Heirat mit seiner ersten Frau Rita MELI auf Malta.


Seit 1964

Die Firma Hoffmann-La Roche setzt weltweit illegale Preisabsprachen für Vitamine durch. Diese regeln, welches Unternehmen welche Vitamine liefert und zu welchen Mindestpreisen es verkaufen darf. Die Abnehmer verpflichten sich, Vitamine nur noch bei Roche einzukaufen. Roche beliefert dafür zu ‚Vorzugspreisen’. Aus diesen Methoden resultieren Spitzenpreise für Vitamine, kleine Konkurrenten werden vom Markt gedrängt. Wenn Roche-Kunden ihren Bedarf zu mindestens 90 Prozent bei Roche decken, werden ihnen am Ende des Jahres - abhängig vom Bestellvolumen - 5, 6 oder 10 Prozent Rabatt gewährt. Diese Praktik wird in sogenannten „Treue-Verträgen“ festgehalten.


02.04.1964

ADAMS bewirbt sich bei Hoffmann-La Roche & Co. AG in Basel. Im Sommer fängt er dort auch an.


1967

ADAMS wird von Hoffmann-La Roche mit der Gesamtuntersuchung des lateinamerikanischen Marktes für Rohvitamine und Chemikalien beauftragt. Er akzeptiert einen Managerjob in Venezuela und heiratet am 09.09.1967 Mariléne MORANDI, seine frühere Sekretärin. Das Londoner Foreign Office ernennt ADAMS während seiner Zeit in Kolumbien zum britischen Honorarkonsul.


Dezember 1970

Rundschreiben von Hoffmann-La Roche bezüglich der Treue-Verträge mit den Vitaminkunden.


1968 / 1970

Geburt von zwei Töchtern.


1971

ADAMS soll zunächst das Büro in Mexiko übernehmen. Dies zerschlägt sich und er entscheidet sich für die Arbeit in der Baseler Zentrale, wird dort als Regionalleiter eingesetzt.


01.01.1972

ADAMS wird zum Prokuristen befördert. Ungefähr 200 weitere Roche-Mitarbeiter führen diesen Titel.


1972

Geburt der dritten Tochter. ADAMS wird von Hoffmann-La Roche zum "World Product Manager" befördert.


20.12.1972

Ratifizierung des Freihandelsabkommen der EG mit der Schweiz. Danach unterliegt jede Schweizer Firma, die mit EG-Ländern Handel betreibt, den Wettbewerbsgesetzen des Gemeinsamen Marktes. Artikel 86 des EWG-Vertrags verbietet außerdem jeder Firma die „missbräuchliche Ausnutzung einer marktbeherrschenden Stellung“. ADAMS studiert das Freihandelsabkommen und kommt zu dem Schluss, dass Hoffmann-La Roche gegen diesen Artikel verstößt.


25.02.1973

ADAMS und seine Frau Mariléne sprechen über La Roche und den Artikel 86 des EWG-Vertrages (Verbot des missbräuchlichen Ausnutzens einer marktbeherrschenden Stellung). ADAMS schreibt einen Brief an Albert Borschette, den für Wettbewerbsfragen zuständigen Kommissar bei der EG-Kommission in Brüssel. Darin erklärt er sich bereit, eventuell nach Ausscheiden bei Roche vor Gericht auszusagen.


26.03.1973

ADAMS erhält Antwort von Willi SCHLIEDER, Generaldirektor der Abteilung Wettbewerb und Stellvertreter des EG-Kommissars BORSCHETTE. Dieser schlägt vor, mit dem Direktor des Inspektorats, Herrn RA Aldo CARISI, Kontakt aufzunehmen.


05.04.1973 sonnabends

ADAMS fliegt zum ersten Treffen mit der EG-Kommission nach Brüssel. Er bringt Dokumente mit. Die Wettbewerbshüter wollen weitere Unterlagen.


30.04.1973

Der Vorstand von La Roche bezieht Stellung zu dem kürzlich veröffentlichten Bericht der britischen Monopolbehörde, die Roche übermäßige Gewinne vorgeworfen hatte.
Die hohen Preise seien durch die Konkurrenz entstanden. Hoffmann La-Roche habe zwar hohe Umsätze und Erträge erwirtschaftet, diese seien aber in die Forschung und neue Betriebe investiert worden. Der als Dividende ausgezahlte Gewinn liege also nur zwischen ein und zwei Prozent der Umsätze. Durch neue Betriebe werden zudem neue Arbeitsplätze geschaffen. Zudem müssen erfolgreiche Präparate wie Librium und Valium die Kosten medizinisch wichtiger, aber selten gebrauchter Präparate mittragen.


20.06.1973

Die Illustrierte stern kommt mit einem Bericht heraus: „Der Pharma-Konzern Hoffmann-La Roche will das Bundeskartellamt überlisten, um seine überhöhten Preise zu halten“. Vorstandsvorsitzender Klaus DIETRICH gibt darin bekannt, Hoffmann-La Roche mache in Deutschland jährlich rund 60 Millionen Umsatz mit Valium, mit Librium rund 10-12 Millionen Mark. 100 Tabletten werden zu 6,70 Mark an den Handel abgegeben. Für den überhöhten Endverkaufspreis macht DIETRICH den Einzelhandel verantwortlich, die tatsächlichen Herstellungskosten verrät er aber nicht. „Wenn durch staatliche Eingriffe die Preise reduziert werden müssen, kann die Industrie ihren Auftrag nicht mehr erfüllen.“ (DIETRICH, 1973).
Auch weltweit beschäftigen sich mehrere Kartellbehörden im Ausland damit, die als extrem hoch empfundenen Preise von La Roche bei den Medikamenten Valium und Librium zu untersuchen.


06.07.1973

Die Neue Züricher Zeitung (NZZ) titelt: „Valiums-Preise in Australien: Roche lehnt Bitte der australischen Regierung nach Preissenkung ab.“


21.07.1973

ADAMS schreibt an CARISI in Brüssel, in dem er mitteilt, dass er bis Ende Oktober bei Roche bleiben wolle. Lesen Sie den Wortlaut des Briefes hier.


29.08.1973

Das politische Nachrichtenmagazin Times, USA, berichtet: „Die Auseinandersetzung Hoffmann-La Roche / Vereinigte Staaten von Amerika endet unentschieden. Roche widersetzt sich der Forderung, in den USA die Preise für Librium und Valium massiv zu senken“. Auch in Deutschland setzen sich die Medien mit dem Phänomen der hohen Preise auseinander. Die Frankfurter Allgemeine Zeitung titelt am 31.8.: „Kartellverfahren gegen Hoffmann-La Roche? EWG-Kartellverfahren wegen möglicher Monopolstellung“, die Stuttgarter Zeitung berichtet am 20.10. von einem Kongress der Internationalen Chemiearbeitergewerkschaft, wo gefordert wurde, dass Hoffmann La Roche seine „feudalistische Struktur“ abschaffen solle.


31.10.1973

ADAMS hat alle ihm möglichen Informationen an die Kommission geliefert und beendet sein Arbeitsverhältnis bei Roche. Aus den Dokumenten können die EG-Beamten rekonstruieren, dass Hoffmann-La Roche schon seit 1964 an einem Preiskartell arbeitet.


1973/1974

Die Wettbewerbsabteilung der Europäischen Kommission (DG 4 genannt) baut ein Dossier gegen Roche auf.


09.01.1974

Die schweizerische Weltwoche titelt: „Zwischen Risiko und Superprofit – Das Geschäft mit den Medikamenten“. In dem Report werden u. a. die weltweit stark differenzierenden Preise für Valium und Librium des Pharmakonzerns Hoffmann-La Roche angeprangert. Das englische Gesundheitsministerium hatte erst vor kurzem mit einer Klage den Pharmariesen dazu gezwungen, die Preise für Valium und Librium zu senken. So muss der Patient in England 1974 für 100 Tabletten 5 mg Valium 1,75 Franken bezahlen, in der Schweiz hingegen 23 Franken.
Lesen Sie hierzu auch Groß und stark durch Vitamine - der Pharmamulti Hoffmann-La Roche.


Frühling 1974

ADAMS verlässt mit seiner Familie die Schweiz, zieht nach Latina in Süditalien. Er will sich dort mit einer industriellen Schweinefarm selbstständig machen. Er hat eine Aufenthaltsgenehmigung für Italien beantragt, da er seit der Unabhängigkeit von Malta 1964 maltesischer Bürger ist.


22.10.1974

Die Brüsseler Wettbewerbskommission veranlasst eine Razzia in Roche’s Niederlassung in Neuilly (nahe Paris).


29.10.1974

Brüssel veranlasst nochmals Razzien in den Roche-Niederlassungen in Brüssel und abermals in Neuilly; ADAMS erfährt nichts von diesen Aktionen.


Herbst 1974

Roche schickt Dr. Claudius ALDER, Rechtsanwalt, Schweizer Parlamentarier, Nationalrat vom Landesring der Unabhängigen und in dieser Funktion auch Vorsitzender dieser Partei, zur Europäischen Kommission nach Brüssel. Er möchte wissen, was gegen La Roche vorliegt. Außerdem hofft er, den Namen des Informanten zu erfahren. Aus dem Gespräch mit den EG-Beamten erfährt er, dass der Informant nicht mehr für Roche tätig ist. ALDER droht den Beamten mit Verhaftung wegen Komplizenschaft, wenn sie in die Schweiz einreisen würden.
Hofmann-La Roche erhält auf diese Weise Einblick in die von ADAMS an die EG ausgehändigten Dokumente, darf sogar Fotokopien anfertigen. Diese sind zwar unkenntlich gemacht, dennoch ist es Roche möglich, den Kreis der in Frage kommenden Mitarbeiter einzugrenzen und letztendlich auf ADAMS als Hauptverdächtigen zu schließen.
Der EG-Generaldirektor Willi SCHLIEDER wird seinen Informanten ADAMS namentlich in einem Telefonat am 01.02.1975 mit Rechtsanwalt Claudius ALDER verraten.


18.12.1974

Roche reicht nach dem Treffen von Rechtsanwalt ALDER mit EG-Beamten in Brüssel bei der Berner Bundesanwaltschaft Anzeige gegen Unbekannt ein:
– wegen Verstoß nach Art. 162 (Verrat von Geschäftsgeheimnissen)
– sowie Art. 273 StGB. Dieser Paragraph bezieht sich auf wirtschaftlichen Nachrichtendienst.
Hoffmann-La Roche liefert auch gleich einen konkreten Namen mit: Stanley ADAMS.


20.12.1974

Die Schweizer Strafverfolger stellen einen Durchsuchungsbefehl gegen ADAMS aus. Sie erhalten den Tipp, ADAMS werde Weihnachten oder Silvester in der Schweiz bei Verwandten seiner schweizerischen Ehefrau Mariléne verbringen.


ADAMS will Silvester mit seiner Familie bei den Schwiegereltern in Astano nahe Lugano verbringen. Am Morgen fahren sie zurück in die Schweiz. Beim Überschreiten des Grenzübergangs bei Lugano darf die Familie nicht wie gewöhnlich passieren, sondern wird vom Zöllner angehalten und gebeten zu warten. Auf Nachfrage teilen die Zöllner mit, dass sie noch auf jemanden warten müssten. Mittlerweile ist es elf Uhr, Mariléne ADAMS hat noch einen Termin und die Kinder werden quengelig. ADAMS schlägt vor, alleine zu warten, die Zöllner stimmen zu, bestehen jedoch darauf den Wagen dazubehalten.
Mariléne und die Kinder werden von ihrer Schwester Yvonne TOMASINA abgeholt. Kurze Zeit später erreicht ein Polizeiwagen mit zwei Zivil-Beamten die Zollstation. Zusammen fahren Sie mit ADAMS zur Hauptwache „La Stampa“ in Lugano. Dort werden zwei Beamte aus Bern erwartet, die erst um sieben Uhr eintreffen. Die Männer gehören zur Bundespolizei und sind für Belange der Staatssicherheit zuständig.

Adams wird ersteinmal festgesetzt. In einem zweitägigen Verhör befragen sie ADAMS zu seiner Übermittlung von Roche-Firmeninformationen an die EG. Danach wird ADAMS offiziell „verhaftet“. Grund: Art. 162 und 273 des schweizerischen Strafgesetzbuch. 162 – Verrat von Geschäftsgeheimnissen. Dieser Paragraph war 1935 als Schutz gegen Wirtschaftsspionage von Hitler-Deutschland eingeführt worden; 273 (im August 1914 eingeführt) – Vergehen gegen den Staat. ADAMS wird des wirtschaftlichen Nachrichtendienstes zugunsten einer ausländischen Macht angeklagt.


01.01.1975

ADAMS sieht im Gefängnis von Lugano letztmalig seine Frau Mariléne.


01.-09.01.1975

Mariléne ADAMS wird von der Berner Bundespolizei, Parsani, und der Tessiner Kantonspolizei in langen Sitzungen verhört. Es sind Spezialisten für Terror-Taten und Spionage-Fälle. Man erzählt ihr, dass ihr Ehemann die nächsten 20 Jahre inhaftiert sein wird.


10.01.1975

Die 31-jährige Mariléne ADAMS ist durch die Inhaftierung ihres Mannes sehr verzweifelt. Als sie am 9. Januar erneut das Büro von RA Dario CLERICETTI aufsucht, was sie schon mehrfach versucht hatte, erfährt sie von der geplanten Verlegung ihres Mannes nach Bern. Die Lage scheint aussichtslos.
Am Morgen des 10. Januar steigt sie aus ihrem Bett, geht ein letztes Mal in die Zimmer ihrer Kinder und erhängt sich anschließend im Badezimmer. Unter dem Wohnzimmerteppich wird ihr Abschiedsbrief gefunden: „Ich entschuldige mich für das, was ich jetzt tun werde. Ich liebe Euch alle sehr. Ich liebe die Kinder. Bitte kümmert Euch um die Kinder. Ich liebe Euch alle, aber ohne Stanley kann ich nicht weitermachen.“


11.01.1975

ADAMS erfährt von seinem Rechtsanwalt Dr. Dario CLERICETTI vom Tod seiner Frau. Sein Gesuch am Begräbnis teilnehmen zu dürfen, wird abgelehnt. Am Tag der Beerdigung wird ADAMS von Lugano nach Basel überführt.


Anfang 1975

ADAMS bittet Mithäftlinge, Willi SCHLIEDER (EG) von seiner Inhaftierung zu unterrichten. Die Nachricht wird SCHLIEDER in einem Umschlag ohne Unterschrift und Absender übermittelt. Kurze Zeit später liest ADAMS in der italienischen Zeitung Corriere della Sera von seiner Inhaftierung. Die Europäische Kommission setzt nun die Schweiz unter Druck, ADAMS freizulassen.


01.02.1975

Roche-Anwalt Claudius ALDER erfährt in einem Telefonat mit dem EG-Beamten der Wettbewerbskommission, Willi SCHLIEDER, den Namen des Informanten: Stanley ADAMS. Jetzt besteht für Hoffmann-La Roche kein Zweifel mehr.


Februar 1975

Die Basler National-Zeitung berichtet nach ADAMS Inhaftierung von der Festnahme eines Wirtschaftsspions „der geheime Produktionsformeln des Chemiekonzerns Hoffmann-La Roche verkauft haben soll.“
ADAMS wird von da an in der Basler Hauptwache vom Untersuchungsbeamten Werner WICK täglich verhört. Durch die präzisen Fragen erhält ADAMS den Eindruck, dass die Fragen nur von Roche kommen können.
ADAMS neuer Anwalt, Dr. Georges BOLLAG, Hauptteilhaber einer größeren Basler Anwaltsfirma, nimmt mit ihm Kontakt auf. Da dieser kein Strafrechtler ist, wird ADAMS’s Fall von Hans PORTMANN, BOLLAG’s Junior-Partner, betreut.
Die Europäische Kommission bietet ADAMS an, die Kosten seiner Verteidigung zu übernehmen. ADAMS’s Anwalt tritt auf sein Bitten hin in Kontakt mit Willi SCHLIEDER und fährt später auch nach Brüssel, wo ihm Unterstützung zugesichert wird.


18.03.1975

Größere Schweizer Tageszeitungen berichten vom Fall ADAMS. So titelt der Tages-Anzeiger "Brüsseler Wirbel um die Firma Hoffmann-La Roche. Bricht ein diplomatischer Konflikt zwischen der Schweiz und der EG aus?", die Neue Züricher Zeitung berichtet "Wirbel um EG-Untersuchung gegen Hoffmann-La Roche. Industriespionage mit diplomatischen Folgen?"


20.03.1975

Das Schweizer Integrationsbüro des Eidgenössischen Politischen Departments und das Volkswirtschaftsdepartment veröffentlichen eine Pressemitteilung, in der sie der Tatsache zustimmen, dass der Artikel 23 des Freihandelsabkommens gewisse Wettbewerbsgrundsätze aufstellt. „Deren Anwendung hat jedoch jeder Vertragspartner aufgrund seines eigenen Rechts sicherzustellen.“


21.03.1975

ADAMS wird aus dem Gefängnis entlassen. Die von der Europäischen Kommission versprochene Bereitstellung der Kaution (25.000 Franken) dauert 45 Tage. ADAMS bittet ein befreundetes Ehepaar und seine Schwägerin, ihm den Betrag auszulegen.


21.03.1975

ADAMS kontaktiert Willi SCHLIEDER, der ihm empfiehlt, die Schweiz sofort zu verlassen. Er zieht zunächst nach Lugano zu seiner Schwägerin.
Inzwischen interessieren sich die Medien für „den Fall Stanley Adams“. ADAMS gibt dem Journalisten Anthony Terry von der Sunday Times, England, ein Interview. Außerdem taucht das Schweizer, Italienische und Englische Fernsehen auf.


24.03.1975

Im Protokoll der Basler Staatsanwaltschaft notiert Untersuchungsbeamter Werner WICK einen Anruf des Roche-Anwalts ALDER, bei dem er erfährt, dass am 01.02.1975 in einem Telefonat mit dem EG-Beamte der Wettbewerbskommission, Willi SCHLIEDER, den Namen des Informanten Stanley ADAMS genannt bekommen hatte.


April 1975

Die Europäische Kommission gibt in Luxemburg eine Erklärung ab, nach der die Gerüchte, dass die Schweizer Behörden Haftbefehl gegen Albert BORSCHETTE, Kommissar der Wettbewerbskommission, und weitere Beamte seiner Dienststelle, ausgestellt hätten, nicht bestätigt werden können.


14.05.1975

Ludwig FELLERMAIER, Vorsitzender der Sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament in Straßbourg stellt eine Anfrage an die Regierung der Schweiz. Er möchte den genauen Grund für die Verhaftung von ADAMS wissen. Schließlich habe Hoffmann-La Roche mit seiner Kartellpolitik ganz klar die Wettbewerbsbestimmungen verletzt.
Die Kommission bestätigt, dass ADAMS nach Schweizer Gesetz wegen Industriespionage verhaftet wurde.


Juli 1975

Die Europäische Kommission lädt ADAMS auf ihre Kosten nach Brüssel ein, um sich mit ihm zu besprechen. Sie sei sich „fast sicher“ dass die Schweiz das Freihandelsabkommen mit der EG gebrochen habe. Betroffen sei vor allem der Artikel 23 (Verfälschung des Wettbewerbs durch Vereinbarungen der Unternehmen / missbräuchliche Ausnutzung einer beherrschenden Stellung).


15.09.1975

Die Sendung „Kassensturz“ im Schweizer Fernsehen berichtet vom Fall „ADAMS-Roche-EG“. Roche reicht gegen die Sendung Konzessionsbeschwerde ein, wirft eine einseitige Berichterstattung zugunsten ADAMS vor.


Herbst 1975

ADAMS zieht mit seinen Töchtern, die bisher bei seinen Schwiegereltern waren, wieder nach Latina.


11/1975

Die Handelsbank in Italien versagt ADAMS einen ursprünglich zugesagten Überbrückungskredit. Auch andere Institute verweigern die Zusammenarbeit.


Ende 1975

ADAMS erkundigt sich in Latina nach seinem Antrag auf Aufenthaltserlaubnis vom April 1974: man prüfe noch.


09.06.1976

Die Europäische Kommission, Wettbewerbsabteilung, verkündet ihren Beschluss in Sachen Hoffmann La Roche:
Roche missbraucht eine Marktbeherrschende Stellung und verstößt somit gegen den Artikel 86 der Römischen Verträge.


Sommer 1976

ADAMS schaltet in der Frage seiner Aufenthaltsgenehmigung für Italien die EG-Kommission ein. Der Nachfolger von RA Aldo CARISI, Aurelio PAPPALARDO, kommt auf Anweisung von SCHLIEDER nach Rom und erkundigt sich nach dem Stand des Genehmigungsverfahrens. Auch er erhält die Auskunft, der Antrag auf Aufenthaltsgenehmigung werde noch geprüft, die Verzögerung hätte aber nichts mit La Roche zu tun.


01.07.1976

Der Prozess vor dem Baseler Strafgericht gegen ADAMS ist anberaumt; ADAMS nimmt nicht teil. Damit sind 25 000 Franken Kaution verloren.
Stanley ADAMS wird zu 12 Monaten Gefängnis verurteilt (Bewährungsfrist von 3 Jahren). Er muss die Gerichtskosten tragen und wird für 5 Jahre des Landes verwiesen. Vertreter von ADAMS ist RA BOLLAG.
ADAMS nahm nicht an der Verhandlung teil, weil sie nicht öffentlich stattfand. Die Basler Richter stützen sich im Prozess auf die Aussage des Roche-Anwalts ALDER, nach der EG-Generaldirektor SCHLIEDER seinen Informanten ADAMS genannt habe.


10.07.1976 Seveso in Italien

Chemieexplosion bei der Fabrik ICMESA in Seveso, Tochter des Hoffmann-La Roche Multis GIVAUDAN. ICMESA hatte die Produktion von TCP aufgenommen, ohne dies bekanntzugeben, trotz des bekannt hohen Unfallrisikos in anderen Ländern. Seitens der Fabrik und des italienischen Staates waren keine ausreichenden Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden. Eine giftige Dioxin-Wolke wird durch die Explosion freigesetzt und treibt über Seveso.

ADAMS gibt Guiliano FERRIERI vom L’Europeo ein Interview zu dem Störfall. Er vermutet, das Sinken der TCP-Weltmarktproduktion könnte GIVAUDAN dazu gebracht haben diesen Stoff in Seveso herzustellen. Er meint sich erinnern zu können, dass das TCP vor allen Dingen in eine weitere Fabrik von GIVAUDAN in Clifton, USA, transportiert wurde. Aus dem Grundstoff wurde "Agent Orange" hergestellt. ADAMS stellt im Interview auch eine Verbindung zwischen der italienischen Politik, u. a. vertreten durch den Premierminister Guilio ANDREOTTI, und Hoffmann-La Roche her. Der italienische Politiker Gianbattista MEDRI ist zudem Direktor der italienischen Niederlassung von Roche „Instituto delle Vitamine SpA“ in Mailand. Er war bei den Verhandlungen der EG-Klage zugegen und auch in Seveso bei Kontakten behilflich.
Bevor das Interview gedruckt wird, ruft der Verleger Andrea RIZZOLI den Chefredakteur des L’Europeo, Gianluigi MELEGA, an, fordert das Interview nicht zu veröffentlichen. RIZZOLI ist ein enger Freund des italienischen Premierministers Guilio ANDREOTTI, den ADAMS im Interview mit dem Seveso-Skandal in Verbindung bringt. Chefredakteur MELEGA entscheidet sich trotzdem zu veröffentlichen, bietet an, zu einem späteren Zeitpunkt auch ANDREOTTIs Standpunkt darzustellen. Drei Wochen nach der Veröffentlichung wird MELEGA entlassen.


28.07.1976

ADAMS versucht die britische Staatsangehörigkeit wieder zu erlangen. Durch die Unabhängigkeit von Malta hatte er diese Staatsangehörigkeit verloren. Die EG-Kommission versucht via George THOMSON, früher Labour-Minister im Unterhaus, jetzt EG-Kommission für regionale Entwicklung, ADAMS zu helfen. THOMSEN schreibt an den britischen Innenminister Roy JENKINS, bittet ihn, sich um die Staatsbürgerschaft für ADAMS zu kümmern.


18.08.1976

Hoffmann-La Roche geht in Berufung gegen das Urteil der EG. Die festgesetzte Buße: DM 1.098.000. In Fachkreisen wird das als sehr milde eingeschätzt. Laut Gesetz hätte die Kommission auch bis zu 10% des Kartellumsatzes festsetzen können.
La Roche setzt trotzdem darauf, dass vor dem Europäischen Gerichtshof die Buße herabgesetzt wird. Das wird später auch geschehen: Das Bußgeld wird um ein Drittel reduziert.


20.09.1976

Der britischen Innenminister Roy JENKINS wird EG-Kommissar. Sein Nachfolger, Merlyn REES, lehnt die Bitte von THOMSEN ab, sich um die britische Staatsangehörigkeit von ADAMS zu kümmern.


12.01.1977

ADAMS wird vom Europäischen Parlament in Luxemburg eingeladen. Er soll auch bei einer Pressekonferenz auftreten.


Frühjahr 1977

Die latenten Folgen des Störfalls in Seveso werden offensichtlich. ADAMS wird von einem Untersuchungsrichter nach Monza, in dessen Zuständigkeit Seveso fällt, geladen.


08.07.1977

ADAMS bekommt die Nachricht von Oscar MAMMI, Parteiführer der Republikaner, Vorsitzender des innenpolitischen Ausschusses des italienischen Parlaments, dass seiner Aufenthaltsgenehmigung nichts mehr im Weg stehe. Zuvor hatte ADAMS erneut die EG-Kommission eingeschaltet, prominente Journalisten um Rat befragt.
Enrico MANCA, sozialistischer Parlamentarier, empfahl den Kontakt zu MAMMI. Dieser konnte in den ADAMS-Akten nichts finden, was dessen Aufenthaltsgenehmigung hätte hinderlich sein können.


27.09.1977

ADAMS hatte sich wegen des Urteils vom Strafgericht Basel vom 01.07.1976 an das Basler Appellationsgericht gewandt. Dieses bestätigt jetzt das erstinstanzliche Urteil, hebt aber den Landesverweis auf. ADAMS legt hierauf erneut Berufung ein (Nichtigkeitsbeschwerde).


Frühjahr 1978

Kassationshof des Schweizerischen Bundesgerichts in Lausanne, das oberste Gericht in der Schweiz, berät über die Berufung von ADAMS, lehnt letztlich ab. Am 03.05.1978 bestätigt das Schweizerische Bundesgericht (oberste Gerichtsinstanz) das Urteil des Basler Appellationsgerichts (Az: 104 IV 175). ADAMS soll für die Kosten des Berufungsverfahrens aufkommen. RA BOLLAG teilt ADAMS mit, alle Möglichkeiten seien nun ausgeschöpft.


13.02.1979

Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg bestätigt das Urteil gegen Hoffmann-La Roche, die von der EG-Kommission festgelegte Höhe des Bußgeldes für Roche wird allerdings um ein Drittel auf den Gegenwert von 723 000 DM herabgesetzt. Roche dagegen will auch diese Aufhebung des Bescheids, weil "bestimmte Dokumente" rechtswidrig in die Hände der Klägerin gelangt seien.


Februar 1979

Der Brite John PRESCOTT, ein junger Labour-Abgeordneter der sozialistischen Fraktion im Europäischen Parlament, übt Druck auf das Straßburger Parlament aus, bis dieses in einem Plenum den Rechtsausschuss mit der Untersuchung des Falls Stanley ADAMS beauftragt. PRESCOTT schlägt ADAMS als Rechtsanwalt Dr. Erich DIEFENBACHER vor. ADAMS bittet diesen auch, sein Mandat zu übernehmen.


Herbst 1979

DIEFENBACHER macht ADAMS klar, dass er alles unternehme, was gehe, aber es gehe eben nun einmal sehr langsam.
ADAMS informiert DIEFENBACHER abermals über seine verzweifelte finanzielle Situation.
ADAMS wird in Italien wegen Betrugs und betrügerischem Bankrott angeklagt, er hätte nicht vereinbarungsgemäß seine Farm fertig gestellt. Antragsteller sind die Bürgschaftsagentur und das Kreditinstitut. ADAMS behauptet, das Geld sei in den Bau geflossen.


19.12.1979

ADAMS schickt in seiner Verzweiflung ein Telegramm an Ernest GLINNE von der Europäischen Sozialistischen Fraktion: er ist inzwischen völlig mittellos und kann weder seine Gläubiger befriedigen, noch den Lebensunterhalt seiner Kinder bestreiten, er brauche sofortige Hilfe.


20.12.1979

ADAMS wird in Italien verhaftet.


21.12.1979

ADAMS wird auf Initiative eines befreundeten Rechtsanwalts in Italien aus dem Gefängnis entlassen.


24.12.1979

ADAMS wird erneut verhaftet.


Januar 1980

Briefkontakt zwischen ADAMS im Gefängnis in Latina und DIEFENBACHER, der durchsetzen kann dass ADAMS am 12. Februar gegen Kaution entlassen wird. Er erhält die Auflage, die Kredite bis zum 31. Mai zurückzuzahlen.


25.02.1980

Das italienische Innenministerium betreibt die Ausweisung von ADAMS als unerwünschtem Ausländer.


23.05.1980

Das Europa-Parlament fordert in einer einstimmig angenommen Resolution die EG-Kommission auf, eine finanzielle Entschädigung für ADAMS zu prüfen. Die Kommission solle zudem die Italienische Regierung kontaktieren und um eine wohlwollende Behandlung ADAMS bitten.


29.05.1980

ADAMS bekommt in einer verzweifelten finanziellen Situation das Angebot von der EG, gegen 20.000 Pfund auf alle Ansprüche zu verzichten. Er soll aber innerhalb weniger Stunden zusagen, ADAMS unterzeichnet das verlangte Abkommen am gleichen Tag. ADAMS kann DIEFFENBACHER an diesem Tag nicht erreichen, um ihn zu konsultieren.


30.05.1980

ADAMS erreicht endlich DIEFFENBACHER; der sogleich gegen die Art der Abwicklung des Vergleiches protestiert.


19.09.1980

ADAMS bittet die EG-Kommission um Erstattung der Anwaltskosten, seiner Bitte wird widersprochen. Daraufhin fordern Straßburger Parlamentarier des Europaparlaments von der Schweiz die Wiederaufnahme des Falles ADAMS.


September 1980

Der Direktor der britischen Organisation „Aims of Industry“, Michael IVENS, gründet ein Unterstützungskomitee für Stanley ADAMS, als alternative Lösung ADAMS’s finanzieller Probleme. Zu den Gründungsmitgliedern gehören u. a. Parlamentarier der konservativen und der Labour-Partei, Journalisten, Schriftsteller, Professoren und Anwälte. Es wird eine Kampagne in den britischen Zeitungen gestartet.


06.11.1980

Die Sozialistische Fraktion beschließt, ADAMS die Wiederaufnahme seines Verfahrens in der Schweiz zu finanzieren, Rechtsanwalt ist Erich DIEFENBACHER.


10.12.1980

DIEFENBACHER reicht beim Appelationsgericht Basel-Stadt ein Gesuch auf Wideraufnahme des Falles ADAMS ein.


24.01.1981

ADAMS verlässt über Ventimiglia heimlich Italien. Er kommt am 26.01. in England an und lebt vorerst im Londoner Stadtteil Hamstead. Er lebt von Sozialhilfe.


27.01.1981

Der Daily Mirror berichtet über SCHLIEDER’s Rücktritt. Der bestreitet, dass dies etwas mit ADAMS zu tun habe.


28.01.1981

ADAMS bei einer Pressekonferenz seines Unterstützungskomitees. Diese dient als Auftakt einer Kampagne, die ADAMS zu einer permanenten Aufenthaltsgenehmigung verhelfen soll.


29.01.1981

Der Daily Telegraph berichtet, dass die Kommission einen Zusammenhang zwischen ADAMS und dem Rücktritt von Wilhelm (Willi) SCHLIEDER bestreite.


05.11.1981

ADAMS darf sich nach langen Bemühungen auf Dauer in Großbritannien niederlassen.


25.11.1981

Das Basler Appelationsgericht lehnt ADAMS’s Gesuch zur Wideraufnahme des Falls aus den Jahren 1976-1978 ab. Gegen diese Entscheidung legt ADAMS beim Bundesgericht Berufung ein.


17.02.1982

DIEFENBACHER erfährt brieflich vom Bundesgericht in Lausanne, dass der Berufungsantrag ohne öffentliche Verhandlung, allein auf der Basis des schriftlichen Antrages geprüft und zurückgewiesen wurde.


07.07.1982

ADAMS klagt mithilfe DIEFENBACHERs gegen die Schweiz vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Die Klage wird knapp ein Jahr später als verspätet abgewiesen.


18.07.1983

ADAMS bzw. DIEFENBACHER erhebt gegen die EG-Kommission Anklage wegen Vertrauensbruch und Fahrlässigkeit. Er strebt Schadensersatz in Höhe von 500.000 Pfund (ca. 1,6 Mio. Schweizer Franken) an.


12.09.1983

Gerichtsverhandlung in ICMESA, Italien, wo 1976 „Seveso“ stattfand: Fünf Angestellte von Hoffmann-La Roche werden jeweils zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt. Alle legen Berufung ein.


Ende Januar 1984

Das Buch „Hoffmann La Roche versus Adams“ wird in England veröffentlicht. Es wird später auch in Dänemark, der Schweiz und in Deutschland verkauft. In Italien findet sich kein Verleger.


15.02.1984

ADAMS reicht eine zweite Klage gegen die EG-Kommission beim Europäischen Gerichtshof ein, diesmal unter Einbeziehung des Schweizer Staates. Vorwurf: Bruch des Freihandelsabkommens.


01.05.1984

ADAMS und Deborah, die Lektorin seines Buches heiraten in Dänemark. Nach der Heirat mit ADAMS wird Deborah ADAMS aus dem Testament ihrer Familie gestrichen.


26.10.1984

In einem Interview mit der Schweizerischen Wochenzeitung (WoZ) erklärt ADAMS, er hätte sich in erster Instanz an die EG-Kommission gewandt, da er mit wenig Erfolg im Schweizer System rechnete. Titel des Interview: „Immerhin gelangte die Sache so an die Öffentlichkeit“.


Ca. 10/1984

Mit dem „Stanley Adams Appeal Committee“, dessen Mitglieder nennenswerte Politiker (Labour- und Konservative Parlamentsmitglieder) sowie Personen des öffentlichen Lebens sind, organisiert ADAMS eine Reihe von Prozessen, u. a. gegen die EG.


Herbst 1984

ADAMS Buch „Hoffmann-La Roche gegen Adams“ wird vom Unionsverlag in der Schweiz veröffentlicht. Roche hält mit einer „Tatsachendarstellung zum Fall Adams“ dagegen.


27.05.1985

Das ZDF, das Fernsehen des Schweizer Radio (DRS), der ORF und der englische Sender Channel Four stellen eine Co-Produktion fertig. Sie haben dazu den bekannten Drehbuchschreiber Peter PRINCE und den Regisseur John Goldschmidt verpflichtet. In den Hauptrollen: David SUCHET und Dietmar SCHÖNHERR. Der als „fiktiv“ wahrgenommene Thriller „Streng vertraulich“ erzählt die Geschichte von Stanley ADAMS nach.
Der Film wird am Pfingstmontag zeitgleich in 7 EG-Staaten ausgestrahlt – eine große Leistung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens. Allerdings: Ein Bezug zum authentischen Fall Stanley ADAMS wird nicht hergestellt – die Öffentlich-Rechtlichen kneifen.
Der Film wird in allen Medien groß angekündigt. So stellt z.B. die Berner Zeitung klar den Bezug her: „Stanley Adams handelte ‚streng vertraulich’“. Auch DIE ZEIT kritisiert die vertane Chance, „diese Geschichte auf die überhöhten Arzneimittelpreise in der heimischen Apotheke oder, bedeutsamer noch, in den Hospitälern der Dritten Welt zu beziehen.“ Lesen Sie den Artikel der ZEIT hier „Singen für Europa“.


Ende 07/1985

Generalanwalt Federico MANCINI empfiehlt dem Gerichtspräsidenten und Richtern des EG-Gerichtshofs zu prüfen, ob die EG-Kommission ihre Fürsorge- und Sorgfaltspflicht im Fall ADAMS verletzt hat. Er regt an, einen dreiköpfigen Richterausschuss zur Festlegung einer Entschädigung für ADAMS einzurichten. ADAMS selbst hat seinen Schaden mit vier Millionen Mark angesetzt.


Ca. Nov. 1985

ADAMS hält an britischen Hoch- und Mittelschulen Vorträge über „Business Ethics“, wird nach Skandinavien eingeladen, um auch dort zu referieren.


06.11.1985

ADAMS gewinnt im Rechtsstreit gegen die EG-Kommission. Der Europäische Gerichtshof verurteilt die EG-Kommission, wegen Verrats ihres Informanten diesem 500.000 (1,85 Millionen Mark) Pfund zu zahlen. Dies soll 50 Prozent des von ADAMS erlittenen Schadens entsprechen.
EG-Kommissionspräsident Jaques DELORS dagegen bietet 200.000 Pfund an, und stellt ADAMS bei Nichtannahme des Angebots jahrelange Verhandlungen in Aussicht. ADAMS akzeptiert widerwillig, er hatte eigentlich mit 3 Millionen Pfund gerechnet.


16.12.1985

ADAMS, inzwischen 58 Jahre alt, wird mit dem „Valiant For Truth Award“ im Press Club von London ausgezeichnet. Anwesend ist z.B. Doris LESSING.


Ca. Dez. 1985

In einem Interview mit der Berner Zeitung äußert ADAMS seine Pläne, ein Buch über die Affäre des schweizerischen Pharmaunternehmens Ciba-Geigy zu veröffentlichen. ADAMS, der nie für Ciba-Geigy tätig war, beruft sich dabei auf Informationen, die er von dortigen Angestellten erhalten habe. Er beschuldigt zudem den schweizerischen Bundespräsident Kurt FURGLER, er habe sich damals vom Hoffmann-La Roche-Präsidenten Adolf JANN irreführen lassen und habe gegenüber den Größen der Schweizer Wirtschaft „kaum etwas zu sagen“.


1986

Ein Reporter des Daily Express entdeckt, dass ADAMS immer noch mit einer Malteserin (Rita) verheiratet ist und mit ihr 3 Kinder habe. Eine Scheidung wäre nie erfolgt. ADAMS bestreitet zunächst, muss dann allerdings alles zugeben. Deborah gegenüber behauptet er, nur der Vater eines der Jungen zu sein. Die drei Töchter von ADAMS aus der Ehe mit Mariléne sind entsetzt. Die Ehe mit Rita wird gelöst, ADAMS und Deborah heiraten erneut.


18.01.1988

Die BBC-Radiostation in Glasgow veranstaltet eine 15-minütige Radiodiskussion zum Thema „Repression gegen Journalisten in der Schweiz“, an der unter anderem Stanley ADAMS teilnimmt.


1988

Deborah ADAMS Vater wird von einem Polizeiwagen angefahren und stirbt.


1989

ADAMS bekommt 95 Pfund pro Woche an Sozialhilfe (income support), erzählt dies allerdings nicht seiner Frau. Entgegen seiner Einkommenssituation gibt er aber zum 70. Geburtstag des lokalen Labour Party-Chefs ein rauschendes Fest.


1990

ADAMS trennt sich von seinen Bindungen zur Labour Party. Zuvor hatte er vergeblich versucht, in den Stadtrat gewählt zu werden.


Januar 1992

Stanley ADAMS mietet ein Postfach in Yeovil, Somerset, an.


März 1992

Stanley und Deborah ADAMS laden ihren Bruder und dessen Frau ein, um die Erbsache zu besprechen. ADAMS möchte erreichen, dass Deborah's Bruder das Erbe mit ihr teilt, obwohl ihr Vater sie aus dem Testamtent gestrichen hatte. Es kommt zu keiner Einigung.


02.07.1992

Stanley ADAMS kontaktiert den Anzeigenleiter des Overseas Job Express, einer Zeitschrift für die Vermittlung von Auslandsjobs.


August 1992

In der August-Ausgabe des Overseas Job Express erscheint eine Anzeige von ADAMS. Sie beginnt mit den Worten „Alle Söldner da draussen“. Die Mission wird als vertraulich und gut bezahlt ausgewiesen.
Anthony COX, ein ehemaliger Söldner, reagiert auf die Anzeige. Er sendet seinen Lebenslauf an ADAMS Postfach in Yeovil.


13.10.1992

COX erhält einen Brief von ADAMS. Dieser enthält bereits die wichtigsten Bedingungen eines „Killer-Vertrages“ und die Höhe der Bezahlung: £10.000.


14.10.1992

Erstes Telefonat zwischen COX und ADAMS. COX wird dazu später vor Gericht aussagen: ADAMS habe angegeben, er fungiere als Mittelsmann für mehrere Auftraggeber. Es gehe darum, eine tödlich an Krebs erkrankte Verwandte von ihrem Leid zu erlösen. ADAMS habe seine Nachfrage, ob eine Ermordung der Frau gewünscht sei, bejaht.


Oktober 1992

Briefwechsel zwischen COX und ADAMS. COX übermittelt die Nummer eines öffentlichen Telefons an ADAMS. COX schreibt, er habe „benötigtes Equipment“ angeschafft, der Preis betrage £700. ADAMS ruft COX zu einer verabredeten Zeit an. Sie verabreden ein weiteres Telefonat.
Deborah wird derweil wegen einer akuten Depressionen behandelt, akzeptiert erstmals entsprechende Medikamente.


23.10.1992

Stanley ADAMS wird in einen schweren Verkehrsunfall verwickelt und ins Krankenhaus eingeliefert. Dort durchsucht Deborah seine Jacken und stößt auf zwei Schreiben von COX: den Lebenslauf, sowie Hinweise auf den Job im Ausland, das Geld und das besorgte „Gerät“ für £700.
COX weiß davon nichts, versucht seinen Auftraggeber ADAMS per Briefe zu erreichen.
Deborah konfrontiert ADAMS mit den Briefen. Stanley behauptet, ein Buch über Söldner zu schreiben und COX für Recherchen kontaktiert zu haben.


17.11.1992

ADAMS schreibt aus dem Krankenhaus an COX. Er berichtet von seinem Unfall. Er teilt ihm mit, dass sich nichts geändert, nur nach hinten verschoben habe. Er schreibt außerdem, seine „Auftraggeber“ hätten der Summe für den „Gegenstand“ (£700) noch nicht zugestimmt.


21.11.1992

Weiterer Brief von ADAMS an COX aus dem Krankenhaus. ADAMS erwähnt eventuelle Urlaubspläne des Opfers. Er stellt in Aussicht, ein Photo zum Erkennen zu übermitteln. Zudem werde er Details hinsichtlich des Aufenthaltsurlaubs liefern. Außerdem bittet er um Geduld und versichert im Januar einen Teil der Auslagen zu erstatten.


21.12.1992

Nochmals ein Brief von ADAMS an COX. ADAMS bittet erneut um eine Telefonnummer, deutet an, er werde das Krankenhaus verlassen. Er bittet COX um Geduld, schreibt zudem, nur er und COX wüssten von dem Plan, seine „Auftraggeber“ jedoch nicht. Er ermahnt COX, dieser solle nicht die „Spielregeln ändern“.
ADAMS weist COX dringend daraufhin, dass die Begleitung des Opfers, er oder eine Frau, nicht angerührt werden dürfen.
COX antwortet ADAMS erneut per Brief. Dieser „Irr-Brief“ wird zuerst ans Krankenhaus geschickt, indem ADAMS nicht mehr liegt. Dann wird er schließlich an ADAMS Heimadresse weitergeleitet.
COX schaltet jetzt die Polizei ein. Sie beginnt, die ‚Verhandlungen’ zwischen COX und ADAMS zu überwachen. Sie stattet COX mit einem Kassettenrecorder aus.


30.12.1992

COX meldet der Polizei einen Raubüberfall auf seine Person. Später wird er zugeben, die Geschichte erfunden zu haben. Motiv: Erschleichen von Schadensersatz. Er bestreitet den Verdacht, dass die Zusammenarbeit im Fall ADAMS als ‚Deal’ mit der Polizei geschah, um Repressalien abzuwenden.


Januar 1993

ADAMS bittet COX dringend um eine neue Telefonnummer, da sein Postfach in Yeovil Ende Januar geschlossen werde. Zudem weist er daraufhin, dass der Urlaub, in dem die Tat stattfinden soll, erst im Mai oder Juni stattfinden werde.


28.01.1993

COX antwortet auf ADAMS Nachricht. COX übermittelt eine neue Adresse und Telefonnummer, ein Anruf wird vereinbart.


Januar 1993

Deborah entdeckt erneut Post von COX. ADAMS behauptet, er hätte jemanden gesucht, der ihn umbringe.
Deborah will mit Stanley "neu" anfangen, das Haus wird zu Verkauf angeboten.


04.02.1993

ADAMS ruft COX an. Er bekräftigt die Urlaubspläne im Mai oder Juni. Außerdem teilt er COX mit, er werde ihm voradressierte Briefumschläge zur Kontaktaufnahme zukommen lassen.


06.02.1993

ADAMS schreibt erneut an COX: Der Brief enthält die erwähnten Umschläge. Sie sind an, einen lokalen Taxifahrer voradressiert, der an schräg aufgeklebten Briefmarken erkennen könne, das sie von COX für ADMAS bestimmt seien.
ADAMS zeigt an, dass der Urlaub nun wohl im Mai auf einer griechischen Insel stattfinden werde. Er weist COX daraufhin, dass dieser bedenken solle, aufgrund seines „Gepäcks“ nicht zu fliegen.


11.02.1993

Erneutes Schreiben von ADAMS an COX. Er gibt mögliche Urlaubsdetails an: Von der griechischen Insel Kos ist die Rede, der Zeitraum sei vermutlich vom 10.06.-24.06. angesetzt. ADAMS weist COX an, sich eine bestimmte Reisebroschüre zu besorgen und genau zu studieren. Ein Treffen wird angedacht, als Ort ist u. a. London im Gespräch.


13.02.1993

ADAMS schreibt an die Versicherungsgesellschaft Scottish Widows und bittet darum, Deborah ADAMS Police in eine „Death only“ (Nur im Todesfall Auszahlung) umzuwandeln.


15.02.1993

Antwort von COX. Er bezieht sich auf seine Bezahlung und bittet um ein Foto. ADAMS antwortet nicht.


01.03.1993

Scottish Widows wandelt Deborah ADAMS Police entsprechend Stanley ADAMS Wunsch ab.


02.03.1993

COX schickt einen zweiten Brief an ADAMS. Umgekehrt schickt am selben Tag auch ADAMS einen Brief an COX: Informationen über das genaue Urlaubsdatum und eine Beschreibung des Opfers. Die beiden Briefe überschneiden sich.


11.03.1993

COX bittet ADAMS, den Ort des Treffens näher gelegen als London anzusetzen.


19.-25.03.1993

Briefwechsel zwischen COX und ADAMS. ADAMS weist COX daraufhin dass auf S.66 der erwähnten Reisebroschüre Auskunft über die nötigen Details des Urlaubsortes geben wird. Ausserdem werden Details zur Bezahlung besprochen. ADAMS erwähnt, er werde zum geplanten Treffen Fotos mitbringen und trichtert COX ein, er müsse, bevor er nach Griechenland aufbreche, alles vernichten – Briefe, Fotos, etc..


11.04.1993

Telefonat zwischen ADAMS und COX. Es wird ein Treffpunkt und eine Zeit vereinbart: 28. April um 11 Uhr in einer Bar im Bahnhof Temple Meads, Bristol.


28.04.1993

ADAMS fährt nach Bristol. Seiner Frau erklärt er, ein befreundeter Taxifahrer habe dort Besorgungen zu erledigen. Er selbst würde ihn begleiten, um aus dem Haus zu kommen. Sie stimmt zu.
COX erscheint mit einem versteckten Kassettenrekorder zum Treffen. Details werden besprochen. COX erkundigt sich im Lauf des Gesprächs, ob die „Auftraggeber“ die Frau noch immer tot sehen wollen und ob sie noch krank sei. ADAMS bejaht beides.
Direkt nach dem Treffen wird Stanley ADAMS von der Polizei verhaftet. Der Evening Standard titelt am 30. April: „Drugs Mole in Court on Wife Murder Plot Charge.“


Juni 1993

Deborah besucht ADAMS im Dorchester Prison, will die Scheidung einreichen.


März 1994

Gerichtsprozess: ADAMS gibt an, er habe seiner Schwägerin Angst einjagen wollen und daher den Kontakt zu COX hergestellt. Der Grund: Sie würde ihren Mann, Deborahs Bruder, dazu bringen, Deborahs Anteil am Familienvermögen vorzuenthalten.


14.03.1994

ADAMS wird im Bristol Crown Court wegen Mordversuchs an seiner Frau von Richter Peter FALLON zu 10 Jahren Gefängnis verurteilt, angeblich um die Lebensversicherungssumme von 500.000 Pfund zu kassieren. ADAMS bestreitet dies bis heute.


05.05.1994

Bericht im Evening Standard London: „The „Hero Who Plotted Murder“. Darin wird auf falsche biografische Angaben in ADAMS Buch hingewiesen. Diese betreffen sowohl seine Anfänge bei Roche, als auch Details im Zusammenhang mit seiner Verhaftung, dem Selbstmord seiner Frau Madrilene und ihrer Beerdigung.
ADAMS bleibt bei der Behauptung, er habe seine Schwägerin einschüchtern wollen. Deborah zu verlieren, sei das schlimmste an der Sache gewesen. Diese hat inzwischen die Scheidung eingereicht.


07.05.1994

Das britische Independent Magazine berichtet in seinem Artikel "Fallen Idol" über den Whistleblower Stanley ADAMS. Der Autor behauptet, Stanley ADAMS würde eigentlich Stanislao FORMOSA heißen. Seine Eltern wären maltesische Bauern, nicht Angehörige der maltesischen Mittelschicht gewesen. ADAMS wäre auch nicht, wie behauptet, Mitglied des Institute of Commerce gewesen. Er würde keinen Abschluss der Oxford University besitzen und hätte nicht in London Wirtschaft studiert. Er wäre zudem kein Mitglied der Royal Economic Society.


1998

Stanley ADAMS wird nach 5 ½ Jahren aus dem Gefängnis entlassen.


25.11.2001

Stanley ADAMS lebt allein in einer Wohnung in Weymouth, Dorset. Er gibt dem Observer ein Interview, nachdem die Europäische Kommission in 2001 mit dem bisher schwersten Fall illegaler Preisabsprachen konfrontiert wird. Zu den mit hohen Bußgeldern bestraften Pharmakonzernen gehört auch Hoffmann-La Roche. Für Stanley ADAMS keine Überraschung, hatte er die EG doch schon vor fast 30 Jahren über die illegalen Geschäftspraktiken seines Arbeitgebers informiert: „Blowing the final whistle“.


Oktober 2005

Die Vogelgrippe breitet sich von Asien nach Europa aus und beschert Hoffmann-La Roche damit um 50 Prozent gestiegene Anlegererlöse und zeitweise Rekordpreise für die Hoffmann-La Roche-Aktie. Verantwortlich für dieses Wachstum ist das Medikament Tamiflu der US-Firma Gilead. Hoffmann-La Roche hatte vor neun Jahren einen Entwicklungs- und Lizenzvertrag mit Gilead abgeschlossen. Jetzt sieht sich Hoffmann-La Roche mit einer Klage von ebendieser Firma konfrontiert. Gilead wirft dem Konzern u. a. Fahrlässigkeit bei der Produktion des Medikaments vor, was zu einer Rückrufaktion geführt habe. Hoffmann-La Roche steht zudem unter großem Druck, die Produktion von Tamiflu zu steigern. Der US-Senator Charles SCHUMER droht dem Konzern mit staatlichen Gesetzen zur Lizenzierung von Tamiflu. Erst daraufhin erlaubt Hoffmann-La Roche den Generikaherstellern die Anzahl der in Umlauf gebrachten Pillen zu steigern. Der Observer berichtet hierzu am 23.10.2005: „Roche makes a killing“.



(SR / RÖS)