Kartelle und Kartellamt

Genau genommen ist der Name völlig falsch: nicht Kartellamt, sondern Anti-Kartellamt müsste die Behörde heißen. Kartelle stellen illegale Preisabsprachen dar und behindern den Wettbewerb, der in einer freien Marktwirtschaft das A & O des Wirtschaftslebens ist.

Die zuständige Abteilung in der Brüsseler EU-Kommission heißt beispielsweise „Wettbewerbsbehörde“. In Deutschland hat sich traditionell der Name Kartellamt erhalten, was auch damit zu tun hat, dass Kartelle bis zum Ende des Zweiten Weltkriegs auf deutschem Boden sehr verbreitet und teilweise sogar erwünscht waren (z.B. im Dritten Reich).

Das Bundeskartellamt

Rund 270 Beschäftigte, davon 130 Juristen und Ökonomen sitzen in der Bonner Wettbewerbsbehörde und wachen über den Wettbewerb. Neben dem bundesweit zuständigen Bundeskartellamt existieren auf Landesebene so genannte Landeskartellämter, die bei Verfahren von regionalem Interesse tätig werden, aber - im Gegensatz zum Bundeskartellamt in Bonn - nicht unabhängig agieren, sondern Abteilungen des jeweiligen Wirtschaftsministeriums auf Landesebene sind. Da können sich im Einzelfall durchaus Interessenskonflikte ergeben.

Die Aufgaben des Bundeskartellamts, das absolut unabhängig und selbstständig agieren kann, sind von großer Wichtigkeit für die Märkte und den Verbraucher, denn durch Kartelle und Preisabsprachen werden sowohl die Wirtschaft als auch der Endverbraucher stark geschädigt. Die genauen Aufgaben jedoch, sind dem Normalbürger meist nicht geläufig, weshalb das Amt um eine gute Öffentlichkeitsarbeit bemüht ist.

Die Tätigkeiten des Kartellamts sind grob in vier Bereiche unterteilt:

  • Durchsetzung des Kartellverbots
  • Fusionskontrolle
  • Missbrauchsaufsicht über marktbeherrschende Unternehmen
  • Schutz von Bietern bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Diese Aufgaben ergeben sich aus dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen GWB (Kartellgesetz). Das Gesetz gibt der Behörde die Handhabe, gegen Verstöße durch Ermittlungen vorzugehen. Das Kartellamt kann Zusammenschlüsse (Fusionen) und Absprachen untersagen und gegebenenfalls drastische Bußgelder verhängen, die in Einzelfällen in den zwei- und dreistelligen Millionenbereich reichen. Damit sollen die illegal erlösten Mehrgewinne abgeschöpft werden. Aktuelle Beispiele finden Sie regelmäßig auf der Homepage des Bundes(Anti)Kartellamts unter www.bundeskartellamt.de, dort unter "Aktuelle Meldungen

Eine der bisher rößten Bußgeldsumme konnte das Bundeskartellamt jedoch im Verfahren gegen die Zementindustrie verhängen. Zahlreiche Unternehmen der Zementindustrie wurden mit Bußgeldern in Höhe von insgesamt rd. 660 Mio. Euro belegt. Viele Betroffene wehren sich z.Zt. vor Gericht, obwohl alle zugegeben haben, bei diesem gigantischen Kartell mitgemischt zu haben.

Die Organisation des Amtes

Den Aufbau dieser sehr aktiven Behörde (Stand 2016) finden Sie hier:

Auf der Arbeitsebene sind die so genannten Beschlussabteilungen in Branchen aufgeteilt. Besondere Stellung in der Struktur hat die „Sonderkommission Kartellbekämpfung“, die direkt dem Vizepräsidenten untersteht.

Die Ministererlaubnis

Als Bundesbehörde untersteht das Bundeskartellamt dem Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit. Der Bundesminister kann durch die so genannte Ministererlaubnis Entscheidungen des Kartellamts revidieren, wenn der Zusammenschluss einen gesamtwirtschaftlichen Vorteil bringt oder „ein überragendes Interesse der Allgemeinheit“ besteht. Diese Gründe für ein gesamtwirtschaftliches bzw. ein Interesse der Allgemeinheit sind in einem Sondergutachten der Monopolkommission bereits vor längerer Zeit definiert worden. Zu einzelnen Branchen, aber auch zum Thema Wettbewerb veröffentlicht auch diese Institution regelmäßig sogenannte Hauptgutachten und Sondergutachten. Die aktuellsten sind zu finden unter www.monopolkommission.de.

Kronzeugen - bzw. Bonusregelung

Um an verschwiegene Kartelle besser heranzukommen, gibt es inzwischen eine Kronzeugen- bzw. Bonusregelung.