Was kann man tun? Die Kronzeugenregelung

(Bonusregelung)

Das Problem für die Wettbewerbsbehörden bei Kartellen besteht regelmäßig darin, dass es unter den direkt Beteiligten (Kartellmitglieder) nur Profiteure, und keine direkten Opfer gibt – Opfer sind jene, die jetzt tiefer in die Tasche greifen müssen, also z.B. die anonymen Verbraucher. Von denen, die aus Preisabsprachen direkte Vorteile, sprich überhöhte Gewinne ziehen, hat niemand Interesse, auszupacken. Da genau soll die Kronzeugenregelung ansetzen.

Von der Kronzeugenregelung oder Bonusregelung, wie Sie von der Sonderkommission Kartellverbot (SKK) des Bundeskartellamts genannt wird, können Unternehmen profitieren, die an illegalen Absprachen beteiligt waren und sich entschieden haben, bei der Aufdeckung von Kartellen mitzuwirken. Dies hatte z.B. die Baustofffirma Readymix so gemacht und dafür nur ein geringeres Bußgeld zahlen müssen.

Die Kronzeugen-/Bonusregelung ist keine willkürliche Festlegung zur Bußgeldminderung. Sie ist in einer gesonderten Richtlinie für die Festsetzung von Geldbußen beschrieben, die Sie ebenfalls auf der Hompage des Bundeskartellamts finden(unter: Kartellverbot). Dort sind die Kriterien festgehalten, unter denen eine Nichtfestsetzung eines Bußgeldes bzw. eine Minderung in Frage kommt. Wer sich allgemein ersteinmal darüber informieren oder zunächst darüber telefonische Infos möchte, kann das tun unter Infos zur Bonusregelung (neuester Stand von 2006).