Die beiden Reportagen im Überblick

Dass Kinder "Menschen" sind, ist unbestritten. Und dass sie Rechte haben ebenfalls. Es gibt deshalb eine UN-Kinderrechts-Konvention. Sie ist vor allem für Menschen gedacht, die jünger als 18 Jahre, noch nicht "volljährig" und deshalb auch noch nicht mit den entsprechenden Rechten von Erwachsenen ausgestattet sind. 

In der Deutschen Verfassung, im Grundgesetz, sind keine Kinderrechte kodifiziert. Es ist deshalb auch nicht sehr verwunderlich, dass die Ansprüche und (Menschen-)Rechte von Kindern bei Entscheidungen in Politik und Verwaltung oft keine besondere Rolle spielen. Bisher jedenfalls.

Beispiel Abschiebung und Abschiebehaft: 

Die deutsche Bundesregierung hatte die seit 1990 geltende UN-Kinderrechtskonvention nur unter dem Vorbehalt unterschrieben, dass das deutsche Ausländerrecht Vorrang vor den Verpflichtungen dieser weltweiten Kinderkonvention haben müsse. Kinder konnten deshalb sowohl in Abschiebehaft genommen und dann auch "abgeschoben" werden. Zum Beispiel in Länder, in denen sie noch nie gewesen sind und deren Sprache sie auch nicht kannten. Einfach deswegen, weil sie - so gesehen - für ihre Eltern hafteten, wenn die - egal aus welchen Gründen - "abgeschoben" werden sollten. 

Erst im Mai 2010 hatte sich die Regierung entschlossen, diese Vorbehaltserklärung zurückzunehmen. Und erst damit gilt auch in der Bundesrepublik die Artikel 3 der UN-Kinderrechtskonvention, nach der „bei allen Maßnahmen, die Kinder betreffen, gleichviel ob sie von öffentlichen oder privaten Einrichtungen der sozialen Fürsorge, Gerichten, Verwaltungsbehörden oder Gesetzgebungsorgan getroffen werden, das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist.“ 

Michael OHNEWALD hatte Anfang 2009 erstmals über ein solches Kinderschicksal aus Stuttgart berichtet: Giangs erste Reise. Im Mittelpunkt: Die 14-jährige Giang (siehe Foto oben), die - in Deutschland geboren und aufgewachsen und in der Schule zu den Besten gehörte - um ein Haar nach Vietnam "abgeschoben" worden wäre. Beherzte Ärzte am Flughafen haben dies verhindert. Angeordnet hatte es der Stuttgarter Regierungspräsident. 

"Giangs erste Reise" hatte in Stuttgart und Umgebung ein enormes Echo in der Öffentlichkeit ausgelöst: Unverständnis, Ratlosigkeit, blankes Entsetzen. 

Ende 2009, im Dezember, ein ähnliches Schicksal: Eine Bürgerkriegs-Flüchtlingsfamilie aus dem Kosovo, die sich seit 1991 in der Nähe von Schwäbisch Hall hervorragend integriert hatte, deren Asylantrag aber abgelehnt wurde und die bis dahin immer nur "geduldet" wurde, sollte zwangsweise zurück in den Kosovo verfrachtet werden: Dorthin, wovor sie einst als "Roma" geflohen waren. 

Diesesmal entschied der Stuttgarter Regierungspräsident anders. Er hatte aus dem Schicksal von Giang und der öffentlichen Diskussion darüber gelernt. Und er nimmt die Stellungnahme des Kinderschutzbundes zur Kenntnis: Diesesmal hob er kraft seines Amtes den Abschiebebescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge auf - die Familie BUZOLI konnte bleiben. Und Michael OHNEWALD über das Schicksal der Familie titeln: Weihnachten ohne Angst

Die Geschehnisse beider Fälle, was sich wann und wo zugetragen hat und was der aktuelle Stand in der Asylpolitik inzwischen ist, lesen Sie in der Chronologie der Familien LUONG und BUZOLI.

Wenn Sie diese Geschichte direkt aufrufen oder verlinken wollen, so geht dies am einfachsten unter www.ansTageslicht.de/Giang.


(JL)