Der Fall Kevin - Eine kurze Zusammenfassung

 

Die Eltern von Kevin:

Der Ziehvater von Kevin, Bernd Kk., von dem sich nach dem Tod von Kevin herausstellt, dass er nicht der leibliche Vater ist, wird am 15.12.1964 geboren. Sein Vater nimmt sich 1977 das Leben. Schon im jugendlichen Alter konsumiert Bernd Kk. Drogen, wird deshalb – und wegen anderer Delikte, z.B. Diebstahl - mehrmals verurteilt. Bis zum Tod von Kevin sitzt er mit Unterbrechungen insgesamt 14 Jahre in Haft.

Kevins Mutter, Sandra K., wird am 17.10.1969 geboren. Genau wie Bernd Kks. Vater entschließt sich auch ihr Vater, sich das Leben zu nehmen. Mit 14 Jahren nimmt Sandra K. bereits Heroin. Sie verbringt unter anderem wegen Beschaffungskriminalität insgesamt sieben Jahre in Haft.

Sie und Bernd Kk. nehmen beide an einem Methadonprogramm teil. Letztlich nützt es wenig. Kevins Mutter stirbt ein Jahr früher, bevor ihr Sohn tot im Kühlschrank des Ziehvaters aufgefunden wird.


Das kurze Leben von Kevin - eine kleine Chronologie:

Kevin K. wird am 23.01.2004 geboren. Angestellte des Bremer Amtes für Soziale Dienste finden ihn am 10.10.2006 misshandelt und tot, als sie ihn - mit einem gerichtlichen Herausgabebeschluss versehen – aus seiner Situation ‚erlösen’ wollen. Die Staatsdiener kommen zu spät.

Seit Kevins Geburt war erkennbar, dass die Eltern mit der Versorgung ihres Kindes überfordert sein könnten. Deshalb gab es bereits nach der Geburt im Klinikum- Bremen Nord mehrere Besprechungen, wie mit Kevin bei Entlassung aus der Klinik umgegangen werden sollte.

Der Sacharbeiter beim Amt für Soziale Dienste im Sozialzentrum Gröpelingen/Walle, der für Kevin zuständig war, unterlässt so gut wie alle Maßnahmen, die er eigentlich hätte auf den Weg bringen müssen – es gibt klare Vorschriften in Fällen von drogenabhängigen und/oder drogensubstitutierenden Eltern.

Dem Sachbearbeiter wird von Außen (methadonvergebender Arzt, Mitarbeitern der Prof. Hess Klinik, Mitarbeitern des Klinikum Nord Bremen, Kinderarzt von Kevin) mitgeteilt, dass eine Gefahr für das Wohl des Kindes bestehen könnte. Der Sachbearbeiter reagiert kaum oder gar nicht, er bietet der Familie des Öfteren Hilfen an, die die Familie immer wieder ablehnt. Spätestens nach dem Januar 2005 hätte er der Familie Maßnahmen auferlegen müssen, da es eine fachliche Weisung bezüglich Eltern gibt, die in einem Substitutionsprogramm sind. Demnach müssen konkrete Auflagen und Maßnahmen eingehalten werden, die bei einer Nichteinhaltung Konsequenzen nach sich ziehen ließen.

Sogar als die Mitarbeiter der Prof. Hess Klinik bei Kevin die Diagnose Kindesmisshandlung feststellten, veranlasst der Sacharbeiter keinerlei Maßnahmen.

Am 12.11.2005 stirbt die Mutter von Kevin. Der Vater wird darauf hin in eine Klinik eingewiesen, weil er die Retter bei den Rettungsversuchen zu behindern versucht. Die Todesursache bleibt unklar.

Im Dezember 2005 – etwa 5 Monate vor Kevins Tod und 10 Monate vor dem grausigen Fund - beginnt die staatliche Amtsvormundschaft für Kevin, die auch noch zum Todeszeitpunkt Bestand hatte.

Bernd Kk. möchte nach der Entlassung aus der Klinik seinen Sohn zurück. Der Sacharbeiter setzt sich stark für die Rückführung von Kevin ein. Die Mitarbeiter des Hermann- Hildebrandt Hauses und der Kinderarzt von Kevin sind dagegen. Der Sacharbeiter vertraut auf die Aussagen des Methadonvergebenen Arztes, der jedoch Kevin kaum oder gar nicht kennt, sondern nur seine Eltern. Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wird nach dem Tod von Kevin feststellen, dass die Risikoeinschätzung des Sacharbeiters zu keiner Zeit richtig war.

Erst im September 2006 sind sich alle – und das sind inzwischen mehrere - beteiligte ‚Stellen’ einig, dass Kevin dem Vater entzogen werden muss. Wegen des gerichtlichen Herausgabebeschlusses suchen Behördenmitarbeiter am 10.10.2006 die Wohnung des Ziehvaters auf: zu spät!


Wer mehr Details über den Ablauf dieser Dinge erfahren möchte, kann das in der ausführlichen Rekonstruktion unter www.ansTageslicht.de/Kevin tun.

 (RR / VR)