Vater & Tochter. Oder: Horst WEIBERG und das Jugendamt Bonn. Eine Chronologie vieler merkwürdiger Vorkommnisse

Behörden sind Monopole, haben Macht und nutzen diese (aus). Die Antrag- bzw. Bittsteller sind oft machtlos. Auch bei Jugendämtern, die über das Wohl von Kindern entscheiden (müssen). Wer die besseren 'Verbindungen' hat, ist im Vorteil. Eine Garantie für das "Kindswohl" ist das nicht. So wie im vorliegenden Fall, der immer noch nicht zu Ende ist (Stand 2017).


Die Vorgeschichte seit 1995: die Ereignisse bis 2011

1995 werden der Heilpraktiker Horst WEIBERG und die Jura-Studentin Ellen KOCH ein Paar. Am 05.08.2000 wird die gemeinsame Tochter Sarah geboren.

2006 trennt sich das Paar, Sarah bleibt bei Ihrer Mutter, der Kontakt zum Vater funktioniert problemlos.

Nach einem Streit mit Horst WEIBERG 2009 meldet sich Ellen KOCH beim Jugendamt in Bonn und berichtet, WEIBERGS's Wohnung sei nicht dafür geeignet, dass die gemeinsame Tochter Sarah zwei mal im Monat bei ihm übernachten dürfe. Frau Anke W. vom Jugendamt Bonn übernimmt diese Information 1:1, ohne die Wohnung je gesehen zu haben. WEIBERG nimmt einen teuren Umzug vor.

In einer Vereinbarung zwischen dem Jugendamt Bonn und Ellen KOCH geht hervor, dass Anke W. zustimmt, dass die Wohnung von Horst WEIBERG ungeeignet ist:

"Sobald der Vater eine neue Wohnung hat, wo Sarah ein eigener Schlafraum zur Verfügung steht, finden die Besucherkontakte im vierzehntägigem Ryhthmus (...) statt mit (...) jeweils zwei Übernachtungen beim Vater."

Zu diesem bevorzugten 'Service' des Jugendamt Bonn für Ellen KOCH sollte man wissen: Ellen KOCH hatte im Jahr 2009 ihr Referendariat ein halbes Jahr lang beim Jugendamt Bonn absolviert. 

Ellen KOCH: Schlaganfall und Verlust der Wohnung

Nach einem schweren, lebensgefährlichen Schlaganfall am 16.02.2011 kann Ellen KOCH nicht mehr selbstständig leben, ist erziehungsunfähig, es werden dauerhafte, schwere körperliche und psychische Erkrankungen diagnostiziert. Ellen KOCH wird vor ihrer Früh-Verrentung für etwa ein Jahr unter gerichtliche Betreuung gestellt.

Horst WEIBERG nimmt seine 11-jährige Tochter Sarah zu sich, nimmt sofort Kontakt zur Schule auf und kümmert sich in engster Absprache mit der Schule um alle Belange Sarah's. Ellen KOCH, die schwerste Schmerzzustände und eine Persönlichkeitsstörung hat, kaum laufen kann und oft weder zeitlich noch örtlich orientiert ist, wird von Horst WEIBERG ebenfalls in seiner Drei-Zimmer-Wohnung aufgenommen, damit sie nicht in ein Heim muss und die Verbindung zwischen Mutter und Tochter erhalten bleibt.

Auf den Wunsch von Ellen KOCH hin, richtet Horst WEIBERG in Bonn-Beuel in einem betreuten Wohnprojekt eine Wohnung für Ellen KOCH ein, in der sie künftig zusammen mit Sarah wohnen möchte.

Dies ist die Fachärztliche Stellungnahme vom 25.11.2011 über den Verfassungszustand von Ellen KOCH.

Ellen KOCH war bereits vor ihrem Schlaganfall in jener Hinsicht verhaltensauffällig, dass sie ihre eigene Mutter beim Bundeskriminalamt als Mörderin ihres Vaters bezichtigte. Eine polizeiliche Prüfung ergab, dass die Anschuldigung falsch ist. Laut Zeugen hatte Ellen KOCH auch behauptet, ihr Bruder wolle sie vergiften. Auch das stimmt nicht. Ellen KOCH verklagt seither laut Landgericht Bonn den behandelnden Arzt sowie das Krankenhaus. Dieses Verfahren dauert bis heute an

Sarah's Einzug bei Familie SCHEUER: Beginn der Verwahrlosung - Januar bis Juni 2012

Am 01.01.2012 zieht Ellen KOCH unerwartet und ohne Ankündigung zu ihrer psychisch kranken Freundin Anne SCHEUER.  Anne SCHEUER hat eine Tochter, Aileen SCHEUER. Sie ist im gleichen Alter wie Sarah. Aileen ist laut Schule auffällig und verwahrlost, an der Erziehungsfähigkeit von Anne SCHEUER gibt es, nach Angaben der Schule, erhebliche Zweifel.

Eine Kontaktaufnahme der Schule zu Anne SCHEUER ist nicht möglich: keine Reaktion. Hingegen kommt Aileen mit Brandverletzungen in die Schule, die sich Aileen laut Schule nicht selber beigebracht haben könne. Später verletzt sich Aileen bei Selbsttötungsversuchen schwer. Sie leidet unter schweren Schuldgefühlen und schlimmen Angstzuständen. Dies sind typische Symptome, die oft im Zusammenhang mit sexuellem Missbrauch entstehen können. Laut Jugendamt Bonn liegt kein Missbrauch vor.

Sarah und die Mutter wohnen nun bei Familie SCHEUER: zu zweit in einem kleinen Zimmer, 16 qm groß. Dies wird vom Jugendamt Bonn nicht moniert. Beim Vater hatte das Jugendamt anders reagiert: seine 45 qm große Einzimmer-Wohnung war ungeeignet, obwohl es immer nur wenige Übernachtungen seiner Tochter betraf.

Sarah's langjährige Klassenlehrerin versucht zu helfen - das Jugendamt Bonn reagiert nicht

Nachdem Sarah mit ihrer Mutter Ellen KOCH bei Familie SCHEUER einzieht, stellt die langjährige Klassenlehrerin die schlimmste Verwahrlosung bei Sarah fest, die sie in ihren 35 Schuljahren gesehen hat. Zudem sind alle Noten massiv eingebrochen. Sarah wird mehr und mehr in der Schule isoliert.

Der Vater Horst WEIBERG, Nachbarn, Eltern anderer Kinder und andere Zeugen stellen das Gleiche fest.

Die Mutter, Ellen KOCH, ist weder für die Schule noch für den Vater erreichbar. Anne SCHEUER ist für die Schule von Aileen ebenfalls nicht erreichbar.

Horst WEIBERG bietet Sarah an, dass sie auch bei ihm wohnen kann, Sarah lehnt ab, sie muss die kranke Mutter pflegen.

Beide Schulen melden ihre Wahrnehmung - unabhängig voneinander - mehrfach dem Jugendamt Bonn. In beiden Fällen berichten die Lehrer, dass sich das Jugendamt Bonn nicht zurückmeldet.

In einer späteren Polizeiakte vom 07.05.2014, in der es der Überprüfung des sexuellen Missbrauchs Aileen SCHEUER's  geht, wird es heißen: "Sie habe wegen ihrer Klinikaufenthalte viel gefehlt. Seit einem Monat sei Aileen wieder regelmäßig im Unterricht. Sie sei schwierig im Umgang. Auch jetzt komme es vor, dass sie sich kleine Verletzungen im Unterricht zufüge. Die Mitschüler gingen mittlerweile entspannt damit um und würden ihr ein Taschentuch reichen wenn Blut auf das Papier tropfe." 

Die ehemalige Klassenlehrerin gibt zu Protokoll:" Ich rief mehrmals beim Jugendamt an, bis jemand bereit war mit mir zu reden. Ein Rückruf des Jugendamtes Bonn, trotz diesbezüglicher Bitte, erfolgte nicht. Nachdem ich die Jugendamtsmitarbeiterin Anke W. schließlich erreichte, bat ich dringend um ein persönliches Gespräch, dies erfolgte trotz Zusage nicht" (siehe Faksimile).

Das Verhältnis zwischen Horst WEIBERG und seiner Tochter Sarah ist nach Angaben der Schule und seiner Tochter bis dahin sehr vertrauens- und liebevoll.

Die Schulleiterin Renate G. bestätigt in einer Email an Horst WEIBERG:"... dass alle Gespräche,die ich mit Ihnen Sorge um das Wohl Ihrer Tochter geführt habe, stets konstruktiv und sachlich waren." 

Sarah's (ehemalige) Klassenlehrerin gibt nicht auf: Auf der Lehrerkonferenz wird sie beauftragt, mit dem Jugendamt Bonn abzuklären, dass Sarah zuhause "einen Arbeitsplatz bekommt, wo sie konzentriert und in Ruhe ihre Hausaufgaben erledigen kann, einen Platz, wo sie ihre Sachen aufbewahren kann und Möglichkeiten, sich mit ihren Klassenkameradinnen treffen zu können."

Das Jugendamt sagt das - zunächst - zu. Auch ein persönliches Treffen mit der Klassenlehrerin. ABER: Das Treffen wird nicht zustande kommen.

Und auch nach ihrer Pensionierung versucht die (ehemalige) Klassenlehrerin mit dem Jugendamt Bonn Kontakt zu halten, weil sie Sarah immerhin über drei Jahre in der Schule begleitet habe. Das Jugendamt sagt zu, es würde sich wieder melden. Tatsächlich wird das nie geschehen, wie sich die Klassenlehrerin erinnert. Und das sind weitere Erinnerungen der ehemaligen Lehrerin, die sie eidesstattlich bestätigt.  

Rehaklinik

Die Situation verbessert sich nicht. Im Gegenteil, sie wird schwieriger: Ellen KOCH, die vom 08.05.2012 - 12.06.2012 zu einem erneuten Reha-Aufenthalt in die Klinik Godeshöhe Bonn muss, nimmt Sarah mit. Nun schläft Sarah mit der Mutter in einem Zimmer auf einem Schwerstkrankenbett. Sarah sieht täglich Menschen, die halbseitig oder vollständig gelähmt sind, denen Gliedmaße fehlen usw. Sarah hat Angst.

Die Schule beschreibt eine zunehmende Verwahrlosung und der psychischen Auffälligkeit Sarahs, wie aus dem Aktenvermerk (siehe aktives Bild) hervorgeht..

Ein von Horst WEIBERG angestrebter Jugendamtstermin kommt erst nach 6 Wochen, am 26.06.2012 zustande, obwohl er bereits am 04.05.2012 beantragt wurde. Begründung des Jugendamt Bonn: Weil sich Ellen KOCH sich in der Reha befindet. Allerdings: Die Klinik ist nur 10 km vom Amt entfernt und nicht so schwer erreichbar.

Termin beim Bonner Jugendamt: 26. Juni 2012

Als der von Horst WEIBERG mit der Schule abgesprochene Termin zustande kommt, kann Anke W. vom Jugendamt Bonn keinen Missstand erkennen und setzt eine Vereinbarung auf, aus der hervorgehen würde, dass WEIBERG 

  • keine Informationen von der Schule einholen
  • sich nicht über den Wohnzustand erkundigen
  • sich nicht um die Gesundheitsprobleme von Sarah kümmern wolle. 

WEIBERG weigert sich, diese von Anke W. vorgeschlagene Vereinbarung zu unterzeichnen. Das, was er da unterschreiben soll, entspricht nicht den Tatsachen.

Stattdessen setzt Horst WEIBERG ein sachlich und freundlich gehaltenes Schreiben an das Jugendamt auf - inkl. Kopie an den Leiter der Abteilung Soziale Dienste, Herrn ROSSKOSCH - mit der dringenden Bitte, einen anderen Sachbearbeiter auf diesen 'Fall' anzusetzen. Die bisherige Bearbeiterin, Frau W. habe ihm mitgeteilt, die Bearbeitung eines Antrags für einen Termin, bei dem die dringenden Angelegenheiten besprochen werden könnten, würde "Monate dauern". Und eine gütliche kindeswohlorientierte Lösung wäre für Sarah, aus Sicht von WEIBERG, das Beste.

In den folgenden Tagen und Wochen versuchen Horst WEIBERG sowie die Schule ein gemeinsames Gespräch zwischen den Eltern der Schule und dem Jugendamt Bonn zu erwirken. Das Jugendamt Bonn lehnt ab. Alle weiteren Nachfragen bei dieser Behörde und den Vorgesetzten bleiben erfolglos.

Gerichtliche Schritte

Für Ellen KOCH hingegen hat das Jugenamt Bonn Zeit. Frau W. vom Jugendamt informiert Ellen KOCH am 01.07.2012, dass sie gerichtliche Schritte gegen den Vater unternehmen kann: Weil WEIBERG sich weigere, die "Vereinbarung" zu unterschreiben.

Das wird Ellen KOCH jetzt auch machen: alles vors Familiengericht zu bringen.

Das wird - erfahrungsgemäß - dauern. Aber sie wähnt sich offenbar in der Überzeugung, gute Karten zu haben.

  • Erfahrungsgemäß finden die Interessen von Müttern bei Jugendämtern im Gebiet der alten Bundesrepublik höheres Gewicht als bei Behörden in den sog. Neuen Ländern, also der Ex-DDR. Grund: In der DDR waren beispielsweise bei Familienangelegenheiten vor Gericht Mütter und Väter gleichberechtigt. Schließlich hatten in der DDR meist beide Elternteile gearbeitet. In der alten "BRD" weht in vielen Amtsstuben noch der alte archaische Geist: der Vater geht arbeiten und verdient das Geld, die Mutter bleibt zuhause und versorgt den Haushalt. Also hat ein Vater nie soviel Zeit und Muße, sich um eine Kind zu kümmern. Ergo: Kinder sind deswegen grundsätzlich besser bei der Mutter aufgehoben. 
  • Im konkreten Fall kommt ein weiterer Aspekt hinzu: Das Jugendamt kennt Ellen KOCH und umgekehrt

Folge: Ab sofort finden keine persönliche Gespräche zwischen der fallzuständigen Mitarbeiterin W. und Horst WEIBERG mehr statt

Sarah ist depressiv geworden

Doch noch hat der Vater ein Zugangsrecht zu seinem Kind.

WEIBERG nutzt daher einen gemeinsamen Urlaub mit seiner Tochter Sarah am Bodensee, um nach Karlsruhe zu fahren, um Sarah psychologisch begutachten zu lassen. Prof. EIKELMANN diagnostiziert eine "außerordentliche Intelligenz" bei Sarah, muss aber konstatieren, dass sie unter einer "depressiven Verstimmung" leidet und ihre "kognitiven Möglichkeiten" deshalb eingeschränkt seien. Dies würde auch die nicht zu übersehende "Gewichtszunahme" erklären.

EIKELMAMM empfiehlt in seinem Ärztlichen Befund dringend eine psychotherapeutische Behandlung.

Das Jugendamt Bonn hat Kenntnis darüber, dass Sarah bei einem Psychologen ist, holt aber keine Informationen ein. Ist dem Bonner "Amt für Kinder, Jugend und Familie", das auf seiner Homepage mit dem Slogan wirbt "Kinder, Jugend und Familie liegen uns am Herzen", das "Kindswohl" von Sarah etwa gleichgültig?

Der "Kleine Muck e.V." aus Bonn kommt ins Spiel

Jugendämter setzen oft sogenannte freie Träger ein, um familiäre Situationen klären zu lassen: Sie sollen dann ein "Clearing" machen. Bundesweit setzen diese meist als Vereine organisierten Institutionen Millionen um. 2005 gab der Staat bundesweit rund 21 Milliarden Euro für Träger aus, die im Bereich der Familienhilfe agieren. Im Jahr 2015 wird sich dieser Betrag verdoppelt haben: auf 41 Milliarden. Wie lukrativ dieses Geschäft ist, zeigen wir an einem anderen Beispiel aus Berlin: Verkaufte Familienhilfe.

Einer dieser Vereine, diesesmal in Bonn: der "Kleine Muck e.V.".

Solche millionenschwere Vereine geben sich oft solche 'niedlichen' Namen. Das Jugendamt Bonn beauftragt den "Kleinen Muck". Und übernimmt die Kosten: 71,10 € pro Stunde und maximal 6 Stunden die Woche. Das Ganze ist - ersteinmal - bis zu Sarah's 18. Lebensjahr angesetzt.

Einfache Rechnung: 71,10 € mal 6 Stunden die Woche mal 52 Wochen im Jahr ergibt runde 22.000 Euro. Soviel ist Sarah dem "Kleinen Muck" jetzt jährlich wert.

Zunächst soll diese Regelung von Anfang Juli bis Anfang Oktober 2012 greifen.

Und das sind die "Jobs" des "Kleinen Muck":

1) Sexueller Missbrauch? 

Der kleine Muck e.V. hat den Missbrauch des Kindes Aileen, Tochter von Anne SCHEUER, durch einen Bekannten der Familie zu prüfen. Den Verdacht hat eine Psychologin. Man weigert sich aber diese Psychologin ins Clearing einzubeziehen. Ebenso weigert sich der Kleine Muck, die Schule des Kindes einzubeziehen, die den Verdacht als ungeklärt ansieht.

2) Kontakt zum Vater

Der Kleine Muck e.V. hat die Aufgabe, den Kontakt zwischen dem Vater, Horst WEIBERG, und Sarah zu klären. Der Kleine Muck e.V. weigert sich aber, mit dem Vater ein persönliches Gespräch zu führen oder die Situation des Vaters zu analysieren. Obwohl WEIBERG den Kleinen Muck bittet, ihm beim mittlerweile verweigertem Umgang mit Sarah zu helfen. Der Kleine Muck e.V. lehnt ab, wie das Landgericht Köln später klipp und klar konstatieren wird.

3) Psychische Gesundheit des Kindes soll geklärt werden

Sarah ist bereits krank bzw. depressiv. Der Kleine Muck e.V. weiß, dass das Kind bei einem Psychologen ist, ignoriert aber das Gutachten vollständig. Auch das werden die Richter am Landgericht Köln später als "Tatsache" konstatieren.

4) Gesundheitszustand der Mutter

Alle Arzt- und Krankenhausberichte der schwerkranken Ellen KOCH werden nicht zur Kenntnis genommen. Stattdessen hat der Kleine Muck e.V. eine Eigenbeobachtung geschrieben, obwohl die bearbeitende Mitarbeiterin keine medzinische Fach- oder Hilfskraft ist. Die Richter werden auch das später als Tatsache ansehen. 

5) Häusliche Situation des Kindes

Der Kleine Muck spricht nicht mit der langjährigen Klassenlehrerin. Ebensowenig mit anderen Zeugen, die die häusliche Situation als untragbar schildern. Eigentlich wäre das die Aufgabe des Kleinen Muck

6) Die schulische Situation

Obwohl die langjährige Klassenlehrerin beide Eltern und die Gesamtsituation gut kennt, die Schulsituation kritisch ist, weigert sich der kleine Muck e.V., mit der Lehrerin zu sprechen.

Außer den Eltern hat Sarah nur zwei in Deutschland lebende Verwandte. Der kleine Muck e.V. weigert sich, mit diesen zu reden. 

Jugendamtsleiter, Udo STEIN, wird später keinen Fehler in dem Verhalten des kleinen Muck e.V. erkennen können.

Und obwohl es

  • um das Wohl und das Leben von Sarah
  • als auch um ein Grundrecht von Horst WEIBERG geht, nämlich sich um das Wohl seines Kindes kümmern zu dürfen

wird diese absolut unvollständige Zusammenfassung und Einschätzung des Kleinen Muck zur Grundlage dessen, was das Jugendamt Bonn nun an das Familiengericht in Bonn rapportieren wird.

Der (irreführende) Rapport von Frau W. an das Familiengericht

Aus all diesen (unvollständigen) Informationen des Clearing durch den Kleinen Muck bastelt die zuständige Mitarbeiterin im Bonner Jugendamt, Frau W., einen Bericht. Hier ist das offizielle Schreiben der Stadt Bonn vom 18. 9. 2012 an das Familiengericht zu lesen (Anklicken des Faksimile öffnet den 2-seitigen "Bericht"): 

Darin fehlen allerdings viele relevante Informationen. Zum Beispiel jene von:

- der langjährigen Klassenlehrerin
- der Ärzte von Ellen KOCH
- der Sichtweise des Vaters und des Professors EIKELMANN
- den Nachbarn 
- und vieler anderer Personen.

Stattdessen werden Angaben von Ellen KOCH übernommen, von denen Frau W. positiv Kenntnis hat, dass sie nicht stimmen. So fehlen beispielsweise alle Informationen darüber, was Horst WEIBERG für seine Ex-Ehefrau und Sarah in der schlimmen Notsituation bisher getan hat.

Eigentlich ist ein Jugendamt bei einer Stellungnahme fürs Gericht verpflichtet, uneindeutige und zweifelhafte Informationen zu erhellen und aufzuklären. Eigentlich. Und deswegen gibt es dazu auch eine klare Rechtsprechung. So wird ein Jahr später beispielsweise das OLG in Dresden in einem ganz anderen Fall derlei Praktiken als Amtspflichtverletzung deklarieren (OLG Dresden, Az: 1 U 1306/10 v. 30.4.2013). Doch derzeit schreiben wir das Jahr 2012.

Beim Jugendamt Bonn wird offenbar eine andere Behördenkultur praktiziert. 

Wir haben daher das Jugendamt am 10. Juli 2017 gefragt: Entspricht dies der Leitkultur des Jugendamts? Oder spielt möglicherweise der Umstand eine Rolle, dass Ellen KOCH hier einstmals ein Referendariat abgelegt hatte? Darauf erhalten wir keine Antwort.

Irreführung des Bonner Jugendamtes für das Familiengericht: Nr. 1

Statt zu berichten, dass der Vater die offenkundig schlimme Situation seiner Tochter beklagt, behauptet Frau W., der Vater, Horst WEIBERG, erhebe "schwerwiegende Vorwürfe". Das ist insoweit natürlich richtig. Und WEIBERG macht dies aus gutem Grund - er sorgt sich ernsthaft um seine Tochter. 

Dem Familiengericht gegenüber soll aber offenbar der Eindruck erweckt werden, dass diese "schwerwiegenden Vorwürfe" nicht substantiiert seien. Und deswegen hat das Jugendamt Bonn wohl auch nicht mit den Ärzten gesprochen.

Irreführung des Jugendamtes Bonn gegenüber dem Familiengericht, Nr. 2:

Frau W. behauptet in ihrem Rapport, dass Horst WEIBERG unbekannt verzogen sei - weder die Kindesmutter noch das Jugendamt Bonn wüssten, wohin: "Es wird unsererseits vermutet, dass der Vater bereits nach Rheine verzogen ist. Eine neue Adresse liegt weder der Mutter noch dem Jugendamt vor." So liest sich das auf Seite 2, Zeile 1 bis 3.

Tatsächlich wird Horst WEIBERG mehrfach an seine 'unbekannte' Adresse vom Jugendamt Bonn angeschrieben. Auch Ellen KOCH kennt nachweislich die Adresse. Frau W. weigert sich, einzugestehen, dass sie die Adresse kennt.

Erst nachdem später vor Gericht klar werden wird, dass auch der Jugendamtsleiter per Einschreiben von Horst WEIBERG von dem Umzug benachrichtigt wurde, wird Frau W. am 23.10.2012 in einem Schreiben gegenüber dem Gericht zugeben (müssen), dass die neue Adresse (doch) bekannt war.

Es sei ein Versehen gewesen.

Irreführung des Jugendamtes Bonn vor dem Familiengericht, Nr. 3:

Frau W. - bzw. das Jugendamt Bonn - schreibt auf S. 2, "Herr Weiberg zeigte sich im Kontakt mit dem Jugendamt, gegenüber der Mutter und dem Träger Kleiner Muck immer wieder verbal aggressiv, was schließlich in einer Dienstaufsichtsbeschwerde seinerseits mündete." Sie beantragt deshalb beim Familiengericht, dass WEIBERG vor Gericht von einem Wachmann ("Verfahrensbeistandschaft") begleitet werden solle. Damit soll offenkundig vor Gericht vorab der Eindruck erweckt werden, bei WEIBERG handele es sich um einen gewalttätigen und unzurechenbaren Menschen. 

So kommt es auch beim nächsten Gerichtstermin. Nachdem die Richterin kurz mit Horst WEIBERG spricht, wird der Wachmann wieder aus dem Saal geschickt.

WEIBERG ist  - nach seinen eigenen Angaben - nie gegenüber irgendjemand aggressiv geworden. Das entspräche - für jeden anderen wahrnehmbar - auch nicht seinem Naturell. Das bestätigen auch die Lehrer, Therapeuten und alle anderen, die in diesem Fall eine Rolle spielen.

Das ändert natürlich nichts an dem Umstand, dass man sich wegen des Wohl des eigenen Kindes, um das man sich ernsthaft Sorgen macht, manchmal auch einer deutlichen Argumentation und gelegentlich auch einer akustisch etwas lautereren Rede bedient. Das ist menschlich. Das ist legal. Das ist legitim, solange man nicht ausfällig wird. 

Glaubt das Jugendamt etwa, dass eine Dienstaufsicht-Beschwerde eine "aggressive Handlung" sei? Ist die Jugendamtsmitarbeiterin Frau W. fachlich so unbeleckt, dass sie nicht weiß, dass eine Dienstaufsichtsbeschwerde ein legitimes, rechtsstaatliches Instrument darstellt?

Wir haben das Jugendamt Bonn gefragt, was die Behörde genau unter "verbal aggressiv" versteht. Und ob das Amt uns einige verbale Beispiele nennen könne, die da gefallen sein sollen. Wir erhalten auch darauf keine Antwort.

Irreführung des Jugendamtes Bonn gegenüber dem Familiengericht, Nr. 4:"

Damit der Verein "Der kleine Muck e.V"  mit einem Clearing beauftragt werden konnte, musste ein Antrag auf ein solches Vorgehen nach SGB VIII §27 von den Eltern gestellt werden. Derjenige Elternteil, der nicht unterschreibt, verliert in der Regel das Sorgerecht. Ein nicht-unterschriebener Antrag kann also Folgen haben.

Horst WEIBERG erhielt das Antragsformular des Jugendamtes per Mail von seinem Anwalt, druckte ihn aus, unterschrieb ihn und mailte ihn sofort zurück an das Jugendamt Bonn. Das Jugendamt Bonn bestätigte den Erhalt - noch am selben Vormittag.

Trotzdem behauptet Anke W. gegenüber dem Gericht in ihrem irreführenden Rapport, WEIBERG habe den Antrag verzögert. Weiter behauptet sie, Horst WEIBERG habe die Unterschrift verweigert.

Beides war nicht der Fall. 

Anke W. vom Jugendamt Bonn behauptet gar, sie habe der Mutter einen Antrag mit dem Auftrag gegeben, diesen Antrag an Horst WEIBERG weiterzugeben. Ob WEIBERG den Antrag dann auch bekommen hat, interessierte Anke W. offenbar nicht mehr.

Wenn so eine solche Weiterleitung beispielsweise nicht klappt und der Adressat nicht reagiert, weil er garnicht reagieren kann, kann man so jemanden schnell im schlechten Licht erscheinen lassen. Eine gängige Methode, andere vor Gericht über den Tisch zu ziehen.

Eigentlich ist die Aufgabe einer Behörde, einen solchen Antrag den beiden potenziellen Antragsteller direkt zuzustellen. Erst recht, wenn das Verhältnis der beiden Elternteile "hochkonfliktreich" ist, wie Anke W. selbst in ihrem Rapport schreibt. Eigentlich.

Irreführung des Jugendamtes Bonn gegenüber dem Familiengericht, Nr. 5:

Frau W. schreibt in ihrem Rapport " Falls der Kindesvater sich im Verlauf des Verfahrens doch noch zustimmend zeigt einer psychologischen Behandlung seiner Tochter zuzustimmen, wäre es sicher hilfreich, wenn der Therapeut/die Therapeutin die Zustimmung beider Eltern findet." So zu lesen in den Zeilen 17-19 bzw. zu Beginn des 4. Absatzes: Rapport des Jugendamt Bonn an das Familiengericht.

Tatsächlich ist Horst WEIBERG mit seiner Tochter bei einem Therapeuten. Und Frau W. ist das - eigentlich - bekannt. 

WEIBERG wurde - telefonisch - vom Kleinen Muck e.V. nach seinem Einverständnis für das Clearing gefragt, und er erklärte sich - natürlich - einverstanden. WEIBERG teilte dem Kleinen Muck e.V. zusätzlich sein Einverständnis

  • per Mail
  • und per Post mit.

Anke W. und der Kleine Muck e.V. wollen nun offenbar den Eindruck erwecken, Horst WEIBERG sei ist nicht einverstanden.

WEIBERG ging auf Nummer sicher und teilte sein Einverständnis nochmals mit - diesesmal im Rahmen einer Dienstaufsichtsbeschwerde. Aber auch dies nutzt nichts - das Jugendamt bleibt bei seiner Behauptung, WEIBERG sei nicht einverstanden.

Berichte von staatlichen Einrichtungen müssen - eigentlich und insbesondere wenn wie in diesem Fall das Kindeswohl und ein Grundrecht davon abhängen kann - korrekt ausfallen. Spätestens nach Bekanntwerden von Unstimmigkeiten oder Fehlern ist eine Behörde verpflichtet, Widersprüche aufzuklären und falsche Angaben zu korrigieren. Eigentlich.

Das Jugendamt Bonn weigert sich aber bis heute, entscheidende Fehler in den Berichten zu korrigieren. Und dies obwohl die Bonner Stadtbehörde weiß, dass auf der Grundlage der falschen Behauptungen des Jugendamtes Bonn und des Kleinen Muck e.V. die gegnerische Anwältin bei Gericht einen Antrag stellt, WEIBERG das Aufenthaltsbestimmungsrecht zu entziehen. 

Wir fragten das Jugendamt Bonn, ob die Behörde all jene Darstellungen korrigieren werde, die sich als unzutreffend, konkret: schlichtweg falsch herausgestellt haben? Auch darauf reagiert das Jugendamt Bonn nicht.

Der Rapport des Jugendamt Bonn verfehlt jedenfalls seine Wirkung nicht. Familienangelegenheiten werden vor den Familiengerichten meist am Fließband abgehandelt - oftmals nur eine halbe Stunde pro Fall, viele Fälle am Tag. Die Richter müssen sich schon deswegen auf das verlassen, was ihnen die Behörden mitteilen. Und die Glaubwürdigkeit von Amtsträgern wird hierzulande noch immer höher eingeschätzt als die von 'normalen' Bürgern. Dies ist der Grund, weshalb sich Behörden oft durch Ignoranz und Arroganz, Machtmissbrauch und Willkür auszeichnen - ihre absolute Monopolstellung verhilft ihnen dazu.

Und so kommt es, wie es kommen muss. Bzw. wie es offenbar das Jugendamt Bonn intendiert. Obwohl die Verhandlung vorm Familiengericht rund 1 1/2 Stunden dauert: das Jugendamt hat die besseren Karten. Es ist eine staatliche Behörde, der man "Rechtstreue" unterstellt und deswegen schenken Richter solchen Ämtern oft mehr Glauben als einem gemeinen Bürger.

Als die gegnerische Anwältin vor Gericht dem Antrag stellt, Horst WEIBERG das Aufenthaltbestimmungsrecht zu entziehen, entscheidet das Gericht - angesichts der Einschätzung, die das Jugendamt dem Gericht rapportierte - auch entsprechend:

Vereinbarung vor dem Familiengericht: 31.Oktober 2012

Horst WEIBERG verliert vor dem Familiengericht - absehbar - das Aufenthaltsbestimmungsrecht für seine Tochter - der Kleine Muck und das Jugendamt haben ausreichende Vorarbeiten geleistet.

Es werden zusätzlich 3 Vereinbarungen getroffen:

  1. Sarah soll in eine psychologische Behandlung gehen. 
  2. Die Eltern verpflichten sich zu einer Mediation. Um sich im Sinne des Kindes zu verstehen. 
  3. Sarah teilt dem Gericht mit, dass sie beide Eltern gleich liebt und zu beiden Kontakt haben, aber bei der Mutter wohnen möchte.

Und so sieht die Umsetzung aus:

  1. Ellen KOCH und die Mitarbeiterin des Kleinen Muck e.V. allerdings gehen zur Therapeutin und teilen dieser mit, eine Therapie sei nicht nötig. Der Vater bittet darum, dass die Therapie bei einer empathischen, erfahrenen Theurapeutin statt finden soll. Die Therapie findet nicht statt.
  2. Ellen KOCH weigert sich, trotz Vereinbarung, daran teilzunehmen. 
  3. Es wird eine Umgangsvereinbarung geschlossen, die aber nicht eingehalten wird.

Das Jugendamt Bonn redet nicht mit jedem - zumindest nicht mit Horst WEIBERG

Sarah selbst hat auf ihrer Facebook-Seite geäußert, dass sie ihren Vater sehr liebt. Das Jugendamt ist - eigentlich - verpflichtet, einzugreifen. Als WEIBERG sich an den Jugendamtsleiter, Udo STEIN wendet, teilt ihm dessen Sekretärin mit, dass niemand Interesse habe, mit WEIBERG zu reden. 

Belegt wird dies durch eine eidesstattliche Versicherung eines Zeugen: "...nach Auskunft des Herrn Stein werde Herr Stein, noch sonst einer der Herren mit Ihnen Gesprächsbedarf haben."

danach im Jahr 2013

WEIBERG möchte Kontakt zu seiner Tochter aufnehmen und wartet an der Schule auf sie. Als sie ihren Vater sieht, rennt sie weg. Sie weint und zittert.

Prof. EIKELMANN wird dazu später analysieren, der Vater werde zuhause "dämonisiert".

Horst WEIBERG wendet sich an das Familiengericht mit der Beschwerde, dass von der Vereinbarung nichts umgesetzt wird.

Das Gericht kann nicht helfen, da die Vereinbarung in der Verantwortung der Eltern liegt und das Gericht nicht eingreifen kann. Bzw. möchte.

WEIBERG wendet sich erneut schriftlich an den Leiter des Jugenamts Bonn und bittet darum, alle Schritte mit dem Jugendamt Bonn abstimmen zu dürfen. Mit Datum vom 23.07.2013 erhält Horst WEIBERG die Antwort des Jugendamtleiters, dass Gespräche mit ihm nicht zielführend seien.

Anfang September hat Horst WEIBERG einen kurzen Whatsapp-Kontakt (etwa 10 Minuten) mit seiner Tochter, dem seiner Meinung nach zu entnehmen ist, dass es seiner Tochter nicht gut geht.

Tags darauf existiert die Nummer der Tochter nicht mehr.

Hausverbot für Horst WEIBERG

Als WEIBERG persönlich bei der Beigeordneten des Bürgermeisters (die Beigeordnete ist die
Dienstaufsicht des Jugendamtes) vorsprechen will, da er Informationen hat, dass sich der Zustand seiner Tochter nach seinen Informationen weiterhin verschlechtert, wird ihm mitgeteilt, dass niemand für ihn Zeit hat.

Nachdem Horst WEIBERG mitteilt, dass er nun jeden Tag wiederkommen werde, bis man ihm zuhört, erhält Horst WEIBERG ein Hausverbot im Rathaus und im Jugendamt Bonn.

Selbstmordgefahren der beiden Kinder

Ende 2013 lassen Sarah und Aileen etwa zeitgleich Selbstmordgedanken anklingen. Aileen, die Tochter der beiden SCHEUER's, will von der Rheinbrücke springen und verletzt sich später in suizidaler Absicht schwer.

Die Schule sorgt dafür, dass Sarah nun in psychologische Behandlung kommt. Verschiedene Lehrer teilen mit, dass es Sarah unter der Behandlung deutlich besser geht. Die Schulpsychologin versucht im Sinne von Sarah beratend auf die Eltern einzuwirken und mediatorische Gespräche zwischen den Eltern einzuleiten. Ellen KOCH lehnt ab.

Mutter beendet die dringend nötige Therapie von Sarah

Obwohl alle Therapeuten, die Schule und auch die Familienrichterin die Therapie als notwendig betrachten und auch den Kontakt zwischen Vater und Tochter wiederherstellen wollen, bricht die Mutter am 15. Januar 2014 die Therapie ab. Die - eigentlich - notwendige Intervention durch das Jugendamt Bonn unterbleibt.

Psychologin: Kindeswohlgefährdung !

Im Gegensatz zur "Risikoeinschätzung" des Kleinen Muck, für den die 13jährige Sarah ein potentielles jährliches Auftragsvolumen von 22.000 Euro verkörpert, kommt die Kinder- und Jugendpsychologin, die von von Ellen KOCH auf Druck der Schule beauftragt worden war, zu einem komplett anderen Ergebnis. Sie schreibt in ihrer Stellungnahme zur Vorlage bei Gericht 

  • "Die Not, die sie verspüre, wenn die Mutter unterwegs sei und sie hinterher telefoniere. Die räumliche Nähe mit der Mutter, auf engstem Raum, wurde von Sarah ambivalent betrachtet.
  • Sarah hat m.E. einen Rollenauftrag nach der tragischen Erkrankung entwickelt, sie ist die „Aufpasserin“ und „bemuttert“ ihre Mutter. Die körperliche Frühreife zeigt sich mir mit einer Pseudoreife im Verhalten."
  • "...die Angst um die Mutter, so wird es mir deutlich, hat ihr die Sicht für beide Eltern versperrt."
  • "Diesen Loyalitätskonflikt kann Sarah nur mit der Klammerung an die Mutter beantworten und ihn nicht mehr sehen zu wollen.
  • und inzwischen sei der "Dialog Vater-Tochter entgleist"

Zusammenfassend eine indirekte Kritik an jenen, die für die Probleme von Sarah verantwortlich sind - z.B. das Jugendamt Bonn mit seinem Rapport, dem dann das Familiengericht - offenbar im Glauben an die Rechtstreue dieser Behörde - gefolgt war:

  • "Leider ist die 'Aufteilung des Kindes' einseitig bearbeitet worden. Der Parteienstreit hätte zum Wohle des Kindes unter Mediation mit Triangulierungshilfen reduziert werden können. Sarah hat seit zwei Jahren eine chronische Erkrankung der Mutter zu verarbeiten, mit unklarer Genese und zusätzlich dem emotionalen Vaterverlust. 
    Es wäre sehr sinnvoll gewesen, bei der schwerwiegenden Erkrankung der Mutter, dass der Vater stets alternierend hätte einspringen können."

Aber der durfte ja nicht.

Jugendamt Bonn: "keine kindeswohlgefährdenden Situationen"

Das Jugendamt Bonn hat - mal wieder - seine eigene Meinung. So schreibt der Jugendamtsleiter Udo STEIN im August 2014 an Horst WEIBERG, der per Email erneut auf die unzufriedenstellende Situation seiner Tochter hinweist, zu der er keinen Zugang mehr hat, es lägen ihm als Leiter des Jugendamt Bonn "keine validen Erkenntnisse" darüber vor, dass Ellen KOCH Sarah  "kindeswohlgefährdenden Situationen aussetzt":

Später - in einem gerichtlichen Verfahren - wird der Kleine Muck e.V.  eine Bescheinigung vorlegen (müssen), aus der hervorgeht, dass Ellen KOCH an Angstzuständen leidet und seit Mitte 2014 mit Psychopharmaka behandelt wird.

Die Prozesslawine

Behörden, die sich als Monopole verstehen und so agieren, mögen es natürlich überhaupt nicht, wenn ihre 'Kunden', die sie natürlich nicht als "Kunden" sehen, ihre Rechte wahrnehmen und solche Ämter kritisieren. Schon garnicht, wenn Bürger dies in aller Öffentlichkeit tun.

Horst WEIBERG hat inwzischen zwei Blogs eingerichtet. Er will dort all das richtigstellen, was das Jugendamt Bonn und der Kleiner Muck e.V. an falschen Tatsachen verbreiten. Eine andere Möglichkeit sieht er nicht mehr. Das Jugendamt nimmt an seinen Darstellungen, obwohl mehrfach von WEIBERG darum gebeten, keinerlei Änderungen vor. Eine altbekannte Tatsache, dass Behörden nicht mit Fehlern umgehen, geschweige denn diese eingestehen können.

Außerdem kann Horst WEIBERG diese - eigentlich unglaublichen - Vorgänge besser mental verarbeiten, wenn er sich alles von der Seele schreibt: Wie es sich tatsächlich verhält.

Über diese beiden Blog's, auf dem WEIBERG seine Erlebnisse und Erfahrungen schriftlich festhält - für jeden Interessierten nachlesbar - ist die Behörde daher "not amuzed".

Diese beiden Blogs unter der Adresse

führt WEIBERG seit Anfang 2013.

 

Prozess Nr. 1: Jugendamt gegen Horst WEIBERG

Da das Jugendamt selbst und dessen Amtsleiter Udo STEIN nicht direkt klagen können, macht dies Bonn's Bürgermeister als Rechtsvertreter der Stadt für beide. Die Stadt Bonn erwirkt vor dem zuständigen Amtsgericht eine einstweilige Verfügung. Nach der darf WEIBERG mehrere Dinge nicht mehr öffentlich behaupten und verbreiten. Zum Beispiel:

"Bei diesem besonderen, Vorgang durch das Jugendamt Bann ist allerdings eine vollkommen neue, bisher nirgendwo dokumentierte Dimension erreicht worden. Das vollkommen schamlos, frech und offenkundig auch illegal gehandelt wird und falsche Angaben vor Gericht gemacht werden, ist eine Qualität, die bisher noch gänzlich unbekannt gewesen ist."

Oder:

"Die Krone wird diesem Vorgang dadurch aufgesetzt, dass der Leiter des Jugendamtes Bann, Udo Stein persönlich die Anweisung gab, dass trotz dringendem Handlungsbedarf für das Kindeswohl niemand im Jugendamt reagieren durfte."

Und anderes mehr, was bisher in Horst WEIBERG's Blog zu lesen war.

Eine "einstweilige Verfügung" bedeutet, dass eine solche gerichtliche Anordnung ersteinmal vorübergehend, aber ab sofort gilt. Erst in einem späteren "Hauptsacheverfahren" wird dann in einer Verhandlung, bei der beide Parteien anwesend sind und ihre Argumente vortragen können, entschieden, wer Recht hat. Eine "einstweilige Verfügung" sichert deshalb ersteinmal nur die Rechte des Antragsstellers. In diesem Fall jene der Stadt Bonn bzw. des Jugendamts. 

Damit muss WEIBERG ersteinmal einige seiner Darstellungen vom Netz nehmen.

Horst WEIBERG wendet sich an die Presse

WEIBERG ist mit seinen Möglichkeiten, auf die Situation seiner Tochter positiven Einfluss zu nehmen oder das Jugendamt Bonn auf Trab zu bringen, am Ende.

Wenn Behörden, die ja staatliche Monopole repräsentieren, ihre Stellung missbräuchlich ausnutzen und dies als Leitkultur praktizieren, ist der einzelne Bürger in der Regel machtlos. Gegen einen solchen Apparat, der ja auch ausreichend mit (Steuer)Geld ausgestattet ist, um ohne über seine finanziellen Ressourcen nachzudenken zu müssen einen Bürger einfach durch gerichtliche Klagen unter Druck setzen - im schlechtesten Falle: zum Schweigen bringen - kann, hilft nur noch eines: eine noch größere Öffentlichkeit.

Eine Petition von WEIBERG an den Landtag von Nordrhein-Westfalen, der von einer rot-grünen Mehrheit geprägt ist, war im Sande verlaufen - der Petitionsausschuss hatte geantwortet, dass er die kommunale Selbstverwaltung nicht überprüfen dürfe. Ein Schreiben an die "Beigeordnete" des Bürgermeisters von Bonn, die sozusagen stellvertretend für den Bürgermeister die Aufsicht über das Jugenamt führt, hatte nichts Besseres im Sinn, als WEIBERGS's Kritik am Jugendamt einfach an das Jugendamt selbst weiterzureichen und dessen Antworten zu übernehmen. Detaillierte Nachfragen bei beiden Seiten, um Ungereimtes zu klären: Fehlanzeige. So läuft das nicht in Bonn.

Und so kennt man es auch einem anderen Skandal, der die Stadt Millionen kostet: Die Millionenfalle - das Bonner "WCCB"

Jedenfalls macht WEIBERG das, was man in solchen Fällen machen sollte: sich an die Presse zu wenden. WEIBERG sucht sich die Frankfurter Allgemeine Zeitung (FAZ) dazu aus. Dies ist eine der größten deutschen Tageszeitungen, die als "seriöse" gilt und jeglicher 'linker' oder grundsätzlich staatsablehnender Anwandlungen unverdächtig ist. 

Grundsätzlich versteht sich die Presse sich als Korrektiv - u.a. zur politischen Macht - und hat in der Regel auch einen gewissen Einfluss, wenn sie Fehlverhalten z.B. der öffentlichen Verwaltung publik macht.

So erscheint am 11. Februar 2015 ein Artikel in der FAZ. Überschrift: Der größte Fehler seines Lebens

Mit "größtem Fehler seines Lebens" ist der Versuch von Horst WEIBERG gemeint, sich wegen des Wohls seines Kindes an eine staatliche Behörde, konkret das Jugendamt Bonn gewandt zu haben. Von da an nahm das Unheil seinen Lauf. 

Nicht nur, weil diese Behörde nach wie vor Tatsachen nicht zur Kenntnis nimmt bzw. daraus keine Konsequenzen zieht. Möglicherweise auch deswegen, weil die Kindsmutter vormals dort ein Referendariat gemacht hatte. 'Beziehungen' sind auch hierzulande nicht von Nachteil - Rechtstreue hin, Rechtsstreue her.

Nicht nur die FAZ. Auch der Bonner Generalanzeiger steigt am 31. Mai 2015 in das Familiendrama ein: Vater: Das Jugendamt hat mir nie eine Chance gegeben

Zwei Monate später dann auch der Kölner Stadt-Anzeiger in seiner Regionalausgabe Rhein-Sieg: Vater sorgt sich um Wohl seiner Tochter - Jugendamt stellt sich quer

Das ARD-Politmagazin Report Mainz und auch ZDF greifen dieses krassen Fall von Behördenwillkür ebenfalls in ihren regionalen Sendeformaten auf.

Und Ende des Jahres nimmt sich auch das Magazin der Süddeutschen Zeitung dieses Falles an, um an weiteren Beispielen der Republik zu zeigen, dass Horst WEIBERG's Problem mit dem Jugendamt Bonn kein Einzelfall ist. Bundesweit gibt es rund 600 Jugendämter. Und ebenfalls viele Missstände und Probleme.

Tenor des SZ-Magazins: "Manche Entscheidungen der Ämter sind verheerend - und wer einmal in die Mühlen geraten ist, kommt so leicht nicht mehr heraus."

Dies wird an 6 "Leidensgeschichten" illustriert (Artikel öffnet sich bei Anklicken des aktiven Magazin-Ausschnitts: "In fremden Händen").

Prozess Nr. 2 und 3: Jugendamt gegen Horst WEIBERG

Kaum ist der Bericht in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung erschienen, geht das Jugendamt in Gestalt des Bonner Bürgermeisters erneut gegen WEIBERG vor. Das war vorausgegangen:

  • Um etwas mehr Druck zu machen, damit das Jugendamt von seinen falschen Darstellungen abrückt, beschwert sich WEIBERG erneut beim Jugendamt Bonn - mit dem Hinweis, dass er sich wieder an die FAZ wenden würde. Dabei nennt er - um seiner Ankündigung mehr Ernsthaftigkeit zu verleihen - eine nicht funktionierende Emailadresse bei der FAZ.
  • Normalerweise dauert es immer eine ganze Weile, wenn normale Bürger im Zusammenhang mit einer Klage einen Termin beim Landgericht beantragen. Hier geht es plötzlich ganz schnell, als das Jugendamt bzw. die Stadt Bonn einen Gerichtstermin haben wollen: Die Richter am Landgericht Bonn setzen eine Verhandlung innerhalb weniger Tage an.

Das Jugendamt will offenbar verhindern, dass es zu einer neuen Berichterstattung kommt. Und hat es deswegen eilig.

Während der Verhandlung weist der Anwalt von Horst WEIBERG darauf hin, dass es die fragliche Email-Adresse garnicht gäbe. Da sich dieser Hinweis als korrekt herausstellt, muss die Stadt Bonn bzw. das Jugendamt die Klage zurücknehmen.

Die Richter, denen die Eilbedürftigkeit des Antrags der Stadt Bonn, eine Presseberichterstattung zu verhindern, ganz offenbar sehr am Herzen lag, sind sauer. Der Vorsitzende Richter spricht Horst WEIBERG persönlich an: So etwas zu machen, sei verboten. Und wenn es so gewesen wäre, dass die Emailadresse funktionieren würde und er der FAZ erneut gemailt hätte, müsste er jetzt die ganzen Kosten bezahlen.

Eine unverhüllte Drohung - mit Meinungs- und Pressefreiheit scheinen diese Richter nicht allzuviel am Hut zu haben. Und auch das Jugendamt hat offenbar Probleme mit derlei grundgesetzlich garantierten Rechten. Unabhängig davon, dass wir in einem Land mit Meinungs- und Pressefreiheit leben: Wer jemanden verklagen will, egal aus welchem Grund, muss selber zusehen, wie er seine Klage begründen kann. Und sollte dann auch checken, ob der Klagegrund zutreffend ist.

Die Richter am Landgericht Bonn belassen es nicht bei ihrer Drohung. Nachdem der Prozess geplatzt ist, setzen sie die Kostenentscheidung auf. Derjenige, der alles bezahlen soll: Horst WEIBERG.

Horst WEIBERG lässt sich derlei Dreistigkeit nicht gefallen. Und ruft - Prozess Nr. 3 - das zuständige Oberlandesgericht in Köln an.   

Dessen Richter sind offenbar reichlich verwundert über die Entscheidung der Bonner Landrichter. In ihrem Beschluss lesen sie den Bonner Kollegen Richtern juristisch die Leviten:

  • Erstens hätten die fraglichen Kosten vermieden werden können, wenn das Jugendamt den Beklagten ersteinmal abgemahnt hätte - spätestens dann hätte sich die materielle Sinnlosigkeit dieses Prozesses offenbart,
  • und zweitens, war es den Kägern offenbar auch garnicht so eilig, denn zwischen Kenntnis des WEIBERG'schen Vorhabens und ihrer Beantragung einer Unterlassungsverfügung haben ganze 2 Wochen gelegen.

Juristisches Ergebnis des OLG in seinem Beschluss vom 28.9.2015: nicht Horst WEIBERG muss die gesamten Rechtskosten tragen, sondern das Jugendamt bzw. die Stadt Bonn.

Prozess Nr. 4: Kleiner Muck versus Horst WEIBERG

Jetzt findet auch der Kleine Muck e.V. offenbar Gefallen an dem, was die Stadt Bonn bzw. der Auftraggeber tut. Das Jugendamt Bonn ist ja immerhin bereit, potentiell für den Kleinen Muck runde 22.000 Euro im Fall "Sarah" auzugeben.

Da dies - vermutlich - nicht der einzige Fall ist, für den der "kleine" Muck Gelder aus dem Staatssäckel bezieht, und Auftragnehmer ganz generell in einer gewissen Abhängigkeit zu ihren Auftraggebern stehen, kann der Auftraggeber schon erwarten, dass ein Auftragnehmer mitzieht, wenn dies dem Auftraggeber opportun erscheint.

So verklagt nun der "kleine" Muck ebenfalls Horst WEIBERG vor dem Amtsgericht Bonn: auf Unterlassung mehrerer Darstellungen bzw. Äußerungen in seinem Blog. So will der Kleine Muck die Behauptung verbieten lassen, nach der er kein Gespräch mit Sarah's mehrjähriger Klassenlehrerin geführt habe. Das Amtsgericht lehnt dieses Ansinnen gab, denn der kleine Muck hat - nachweislich - kein solches Gespräch geführt. Oder dass der Muck kein persönliches Gespräch mit WEIBERG während des Clearings geführt habe. Auch das sieht der Amtsrichter anders - es hat kein solches Gespräch stattgefunden.

Im Ergebnis verliert der Kleine MUCK das Verfahren zu 62%. WEIBERG muss 38% der Gerichtskosten übernehmen, weil er sich nicht in allen Punkten durchsetzen konnte, sondern nur in den wichtigsten (Az: 109 C 240/13 v. 11.6.2014).

Prozess Nr. 5 bzw. 6: Kleiner Muck versus Horst WEIBERG

Damit will sich der Kleine Muck indes nicht zufrieden geben. Nun klagt er erneut. Praktisch in gleicher Sache, aber diesesmal vor dem Landgericht in Bonn. Dazu hat er den Streitwert ein klein wenig erhöht. Und wieder klagt der Muck auf Unterlassung mehrerer Darstellungen von Horst WEIBERG. Begründung: Es handele sich um "unwahre Tatsachenbehauptungen" und die seien im Sinne des § 186 StGB geeignet, den Kleinen Muck "in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen."

Als "unwahre Tatsachenbehauptungen" betrachtet der Kleine Muck z.B. fast alles, was geschehen ist. Bzw. nicht geschehen ist. Und von WEIBERG in seinen beiden Blogs so auch beschrieben wurde. Besonders stört sich der Kleine Muck daran, dass Horst WEIBERG bestimmte Darstellungen des Kleinen MUCK gegenüber dem Jugendamt und letztlich gegenüber dem Familiengericht, die schlichtweg falsch waren, gar als "Lüge" bezeichnet hatte. Und da der "§ 186 (Üble Nachrede)" des Strafgesetzbuches  jeden sanktioniert, der nicht "erweislich wahre" Tatsachen (also "Lügen") behauptet, um jemanden "verächtlich zu machen", wähnt sich der Kleine Muck offenbar auf der sicheren Seite.

Um seiner Position auch vor Gericht Gewicht zu verleihen (bzw. um den Gegner möglichst klein zu kriegen), bietet der Kleine Muck Großes auf: einen "Professor" als eigenen Rechtsanwalt. Konkret: "Prof. Dr. jur. Markus RUTTIG" von der Kanzlei CBH in Köln. Der lässt sich auf seiner Website der Kanzlei vor allem als "ausgewiesener Experte im Glücksspielrecht" preisen. Und weist sich nebenher auch für Marken-, Wettbewerbs- und Presserecht als zuständig aus.  

Für das Verfahren, mit dem der Kleine Muck mit juristischer Hilfe seines "Professors" den unbotmäßigen Horst WEIBERG kleinkriegen will, sucht sich der Kleine Muck eine erlesene Adresse aus: die 28. Zivilkammer des Kölner Landgerichts. Es ist dies die berühmt-berüchtigte Pressekammer, die - laut SPIEGEL - unter Journalisten als die "schärfste im Land" angesehen wird. 

Horst WEIBERG geht ersteinmal in die Knie. Aber er holt sich diesesmal - anders als beim Prozess Nr. 4 - fachlichen Rat. Dabei kommt es ihm weniger auf Titelei und vollmundige Selbstdarstellungen an. WEIBERG sichert sich die Unterstützung eines Anwalts, der nicht auf Glücksspiel spezialisiert ist, sondern in allererster Linie aufs Presserecht: Dr. Severin MÜLLER-RIEMENSCHNEIDER von der Frankfurter Media-Kanzlei. Die ist in Sachen Medienrecht besonders fit - MÜLLER-RIEMENSCHNEIDER genießt einen excellenten Ruf, vertritt große Medienhäuser und weiß, worauf es ankommt. Auch vor der Pressekammer Köln:

Denn: Tatsachen bleiben Tatsachen. Und da kommt dann auch keine noch so "scharfe" Pressekammer dran vorbei. Und wenn jemand offenkundig und bewusst Falsches behauptet, wie das der "Kleine Muck" mehrfach getan hat, darf Horst WEIBERG dies auch als "Lüge" bezeichnen!

Da sei zwar manchesmal die Grenzziehung zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungsäußerung etwas schwierig, wie die Richter der Kölner Pressekammer im Urteil begründen werden, insbesondere "wenn sich wertende und tatsächliche Elemente in einer Äußerung so vermengen, dass diese insgesamt als Werturteil anzusehen ist. Dann kann die Richtigkeit der tatsächlichen Bestandteile im Rahmen einer Abwägung der Rechte eine Rolle spielen". Aber, so die Richter über beispielsweise die WEIBERG'sche Formulierung

"In seinem Bericht log der Kleine Muck dreist und schrieb, dem Vater sei der Weg zu weit gewesen",

da handele es sich "um eine wahre Tatsachenbehauptung". Ergo: Wer lügt, der lügt. Und das darf man dann auch sagen. Oder schreiben. Meint die Pressekammer am Landgericht Köln in ihrem Urteil am 22.6.2016 (Az: 28 O 10/16)

Der Kleine Muck und sein "Glücksspiel"-Professor Dr. jur. Markus RUTTIG verlieren das Verfahren in allen Punkten. Als der Kleine Muck Anstalten macht, dagegen in Berufung zu gehen, geben die Richter am OLG in Köln in ihrem Beschluss (Az: 15 U 120/16) unmissverständlich zu erkennen, dass dies absolut aussichtslos sei. 

Wir haben daher den Kleinen Muck in Bonn gefragt, ob "Lügen" zu seinem Geschäftsmodell gehört. Und falls nein, wieso in diesem Fall Dinge behauptet wurden, die man als "Lügen" bezeichnen darf?

Darauf erhalten wir eine Antwort von der Geschäftsführung: "Obwohl Ihre Anfrage sehr suggestiv ist und deutlich macht, dass Sie unseren Aussagen wahrscheinlich keinen Wahrheitsgehalt zugestehen, sende ich Ihnen gerne unsere Stellungnahme in der Anlage."

Und zum Urteil der "schärfsten" Pressekammer Deutschlands versteift sich der Kleine Muck zu der Meinung: "... es wurde also nicht geprüft welcher Wahrheitsgehalt hinter den von Herrn Weiberg vorgebrachter Meinungsäußerung steht."

Prozess Nr. 7. Und danach ...

Weil aus der Klage Nr. 1 der Stadt Bonn bzw. des Jugendamt Bonn gegen Horst WEIBERG immer noch das Hauptsache-Verfahren aussteht, bis dato aber kein Termin anberaumt wurde und WEIBERG Rechtssicherheit haben möchte, klagt er nun selbst auf "negative Feststellung" der ursprünglich inkriminiertem Äußerungen, die er - nicht machen darf.

Obwohl sich in den anderen Prozessverfahren längst herausgestellt hat, dass das Jugendamt Bonn in vielen Punkten die Unwahrheit gesagt, geschrieben und verbreitet hat und dass man dies - laut Landgericht Köln (Az: 28 O 10/16 v. 22.6.2016) - sehr wohl als "Lügen" bezeichnen darf, kann WEIBERG selbst dies immer noch nicht machen - die "einstweilige" Verfügung aus dem Jahr 2013 des AG Bonn verbietet das. Bei Zuwiderhandlung drohen 250.000 Euro Bußgeld. Oder bei Nichtzahlung Haft.

Erst wenn auch dieses Gericht, das diese Anordnung zugelassen hat, sich offiziell der Meinung der anderen Gerichte anschließt, ist es Horst WEIBERG möglich, die fraglichen Darstellungen und Meinungsäußerungen auf seinen beiden Blogs wieder online gehen zu lassen.

Wann sich die Bonner Amtsrichter dazu bequemen werden, diesen Fall abzuschließen, ist ungewiß.

Wann Horst WEIBERG seine Tochter Sarah wieder wird sehen können, ist noch ungewisser.

Und wie es mit der Entwicklung bzw. dem "Wohl" von Sarah selbst weitergehen wird, ist wohl am ungewissesten.

So will es das Jugendamt Bonn.


Die Protagonisten dieses Falles

Die meisten Namen sind hier pseudonymisiert oder anonymisiert. Dies gilt insbesondere für WEIBERG's Tochter Sarah und die Kindsmutter. Ebenso als Pseudonym tauchen die Namen der Familie SCHEUER auf, bei der Sarah und ihre Mutter (derzeit) wohnen.

Die 'kleinen' Sachbearbeiter beim Jugendamt Bonn sowie dem kleinen Muck, die sich Anweisungen 'von oben' fügen müssen, sind anonymisiert bzw. pseudonymisiert. Der Amtsleiter des Bonner Jugendamts, Udo STEIN, taucht hier mit seinem Klarnamen auf; er trägt letztlich die Verantwortung für diese Behörde, insbesondere für deren Kultur nach innen und außen. Ebenso ist der Gutachter Prof. EIKELMANN mit Klarnamen genannt - Hochschullehrer bürgen als neutrale Wissenschaftler für ihre Stellungnahmen und Einschätzungen ohnehin mit ihren Namen:

Horst WEIBERG (Klarname) - Vater von Sarah, Beklagter des Jugendamt Bonn und des Kleinen Muck

Ellen KOCH - Kindesmutter, Ex-Ehefrau

Sarah  - Tochter von Horst WEIBERG und Ellen KOCH

Anne SCHEUER - Freundin von Ellen KOCH

Aileen SCHEUER - Tochter von Anne SCHEUER

Prof. EIKELMANN - Therapeut von Sarah

Udo STEIN - "Amtsleiter" des Jugendamts Bonn

Anke W. - Sachbearbeiterin (Jugendamt Bonn) von Horst WEIBERG und Ellen KOCH


(scho/ JL)