Das Kind ist inzwischen fast 7 1/2 Jahre alt.
Am 5. Mai wird erneut vor dem Detmolder Familiengericht verhandelt. Unter anderem geht es jetzt um eine Anhörung des Kindes. Die wäre möglich, wenn der Kindesvater auf die Herausgabe an ihn verzichten würde.
Dreimal wird der Kindesvater gefragt, ob er durch den Verzicht auf die Herausgabe des Kindes, dessen Anhörung ermöglichen und damit den Lauf des Verfahrens beschleunigen würde.
Dreimal lehnt der Kindesvater dies ausdrücklich ab.
Treffen in einem Backshop
Es wird vereinbart, dass Elke D. mit der Verfahrensbeiständin Anke HILLEBRENNER aus Lemgo einen Termin zu einer Anhörung vereinbaren solle. Wo und wann dieser Termin stattfindet, darüber wurde Stillschweigen vereinbart, sagt Christian LAUE, der Anwalt von Elke D.
Die Verfahrensbeiständin HILLEBRENNER, die von Richterin Helle KOONERT eingesetzt wurde, eine Entscheidung gegen die niemand Einspruch einlegen kann, hat eine besondere Idee: Sie schlägt vor, das Kind im Backshop eines Supermarktes in Lemgo anzuhören. Die Mutter könne derweil ihre Einkäufe erledigen. Elke D. lehnt diesen Vorschlag als absurd ab. Der Alternativvorschlag, die Anhörung in einem Childhood-Haus in Düsseldorf vorzunehmen wird von der Verfahrensbeiständin abgelehnt.
So wird für den 18. Mai wird eine Anhörung des Kindes vor der Familienrichterin Helle KOONERT im Beisein der Verfahrensbeiständin HILLEBRENNER im Gebäude des Amtsgerichts Detmold angesetzt.
Einen Tag zuvor, Elke D. befindet sich gerade auf dem Weg nach Detmold, teilt Familienrichterin KOONERT mit, dass sie den Termin der Anhörung dem Jugendamt und dem Kindesvater mitgeteilt habe. Daraufhin sagt Rechtsanwalt Christian LAUE, den Elke D um Hilfe gebeten hat, den Anhörungstermin ab, da ein „Kampf ums Kind“ von Seiten des Kindesvater zu befürchten sei (Tatsächlich wird der Kindsvater von "NW"-Redakteur Gunter HELD und einer Journalistin des Deutschlandfunks in einem Cafe gegenüber dem Gerichtsgebäude gesehen. Der Versuch der beiden Journalisten, vom Kindsvater eine Stellungnahme zu erhalten, scheitert).
Gleichzeitig bittet RA LAUE die Familienrichterin KOONERT mehrfach per Telefon und per Fax um einen Rückruf, um die Sache zu besprechen. Richterin KOONERT reagiert nicht.
Das Kind ist bitter enttäuscht, weil es nicht mit der Richterin sprechen kann.
Das Familiengericht Detmold entzieht am 24. Mai auch dem Kindesvater das Sorgerecht. Es ordnet eine sogenannte Ergänzungspflegschaft an. Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt des Kreises Lippe bestimmt.
Am 9. Juni erlässt eine andere Richterin am Familiengericht Detmold, Richterin HOLSTEIN, den Beschluss, dass Elke D. ihr Kind dem Jugendamt des Kreises Lippe zu übergeben hat. Richterin HOLSTEIN versucht es mit staatlicher Gewalt: Sie ermächtigt einen Gerichtsvollzieher, den Beschluss nötigenfalls mit polizeilicher Hilfe durchzusetzen.
Folge: Wiederum wird Elke D. ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Ihre Anwalt, Prof. Dr. Christian LAUE, außerplanmäßiger Prof. am Institut für Kriminologie an der Universität Heidelberg mit Anwaltskanzlei in Walldorf, beantragt am 17. Juni eine mündliche Verhandlung und eine Neuentscheidung.
Ebenfalls am gleichen Tag wird eine erneute Verhandlung für den 5. Juli festgelegt. In dem Termin wird trotz Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten auf Anordnung der Richterin nicht in der Sache verhandelt.
Nach diesem Termin bestätigt die Familienrichterin KOONERT am 8. Juli die einstweilige Anordnung, das Kind von Elke D. sofort Mitarbeitern des Jugendamtes des Kreises Lippe zu übergeben, woraufhin eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Lippe drei Tage später die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zu 25.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - gegen Elke D.