Chronologie der ganzen Geschichte: das Martyrium einer Mutter

Die chronologische Zusammenfassung basiert auf den Berichten der "Neuen Westfälischen", recherchiert und aufgeschrieben von Gunter HELD. Wir ergänzen sie in kleinem Umfang hier, da und dort.

Die Chronologie ist die Zusammenfassung der Geschichte "Skandaljugendamt Kreis Lippe: das Martyrium einer Mutter", aufrufbar und verlinkbar unter dem Link www.ansTageslicht.de/Jugendamt-Kreis-Lippe. Die anderen dazugehörigen Kapitel finden Sie auf der rechten Navigationsleiste (Handy: ganz nach unten scrollen).

2015

Das Kind von Elke D kommt zur Welt. Die Eltern sind nicht verheiratet, leben aber zusammen

2018

Nachdem es zwei Jahre später in der Beziehung ständig kriselt, geht die Beziehung Anfang des Jahres endgültig in die Brüche. Das Kind ist 3 Jahre alt.

Elke D wendet sich zum ersten Mal an das Jugendamt des Kreis Lippe. In Oerlinghausen, ihrem Wohnort gibt es eine Zweigstelle. Eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes rät ihr, mit dem Kind die gemeinsame Wohnung zu verlassen und zu ihrer Mutter zu fahren.

Im April zieht Elke D mit ihren Sachen endgültig aus. Eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes ist sicherheitshalber dabei und erinnert sie, nicht die Ausweispapiere zu vergessen: ihre eigenen und die des Kindes.

Die Mutter gibt dem Jugendamt und dem Vater offiziell bekannt, dass sie zunächst bei ihrer Mutter wohnen wird.

Trotzdem wendet sich der Kindsvater an das Jugendamt und beschwert sich, dass er nicht wisse, wo sich ein Kind aufhalte.

Das Jugendamt, mit derlei Situationen mehr als vertraut, arrangiert mit beiden Elternteilen eine "Umgangsvereinbarung". Gleichzeitig wird das Kind in einer Kindertagesstätte aufgenommen, wohnt überwiegend bei seiner Mutter, beim Vater nach Vereinbarung.

Wenig später, im August, eskalieren verbale Beleidigungen und Handgreiflichkeiten des Kindsvaters gegenüber Elke D

immer noch 2018

Nach einem schlimmen Vorfall beantragt Elke D beim Familiengericht Detmold ein Näherungsverbot nach dem Gewaltschutzgesetz gegen den Kindesvater. Familienrichterin Dr. Helle KOONERT gibt diesem Antrag für drei Monate statt. Danach wird der Umgang nochmals geregelt: Die Eltern sollten sich nicht mehr begegnen.

Ende August gibt es am Gartenzaun der Kita ein Gespräch des Kindes mit dem Kindesvater. Um die Unterhaltung zu erleichtern, hatte die Erzieherin das Kind auf den Arm genommen. Als der Kindesvater dem Kind einen Kuss gibt, „verstummt das Kind unmittelbar danach und nässt sich bei erneutem Körperkontakt des Kindesvater auf dem Arm der Erzieherin ein“, sagt die Erzieherin.

Am 15. November 2018 klagt das Kind nach einem Vaterwochenende zum ersten Mal über Schmerzen am Po. Das Kind berichtet vom "Horn eines Drachen", das ihm in den Po gesteckt worden ist. Elke D stellt das Kind bei einer Kinderärztin vor, um den Grund für die Schmerzen untersuchen zu lassen. Die diagnostiziert körperliche Symptome am Po des Kindes. Und sie rät ihr, die ärztliche Beratungsstelle gegen Misshandlung von Kindern in Bielefeld aufzusuchen. Dort wird zu einer ausführlichen Diagnostik geraten.

Aber der Kindesvater als Mitinhaber des Sorgerechts und der Gesundheitsfürsorge lehnt eine Diagnostik ab.

Daraufhin überweist die Kinderärztin das Kind in die Klinik für Kinder- und Jugendmedizin des St. Vincenz-Krankenhauses in Paderborn. Dort wird das Kind vom Chefarzt Dr. med. Friedrich EBINGER und einem Kinderschutzteam, darunter eine Psychotherapeutin, begutachtet. Es werden rote, ins lila gehende körperliche Symptome am Po des Kindes festgestellt. Und es werden DNA-Proben genommen.

Februar 2019 und danach

Ein familienpsychologisches Gutachten

Am 6. Februar 2019 erhält das Familiengericht Detmold und das Jugendamt des Kreises Lippe eine gutachterliche Stellungnahme von Chefarzt Friedrich EBINGER und dem Kinderschutzteam. Dort wird ein „dringender Verdacht auf akute Kindeswohlgefährdung durch sexuellen Missbrauch in wahrscheinlich mehreren Fällen“ geäußert.

Tags drauf stellt die Mitarbeiterin Anne H (Name anonymisiert) des Kreisjugendamts Lippe eine Strafanzeige gegen den Kindsvater wegen des Verdachts des sexuellen Missbrauchs. Die Mutter weiß von dieser Anzeige nichts.

Die Staatsanwaltschaft Detmold beginnt ein Strafverfahren gegen den Kindesvater, das inzwischen 4Jahre alte Kind wird am 28. Mai von einer Polizistin ohne spezielle Ausbildung vernommen. Es weicht allen Fragen nach dem Verhältnis zum Kindesvater aus.

Währenddessen werden die DNA-Proben aus Paderborn nicht ausgewertet. Weitere Zeugen wie Chefarzt EBINGER und sein Team, die Erzieherin aus der Kita, Therapeuten und Fachberaterinnen unabhängiger Beratungsstellen werden nicht befragt.

Stattdessen beauftragt die zuständige Familienrichterin am Amtsgericht (AG) Detmold, Dr. Helle KOONERT, den "Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeut und Sozialpädagogen" Johannes VÖLLER aus Marsberg-Niedermarsberg, ein sogenanntes Familiengutachten zu erstellen. VÖLLER ist eine Art von Hans-Dampf-in-allen-Gassen und sehr beschäftigt - er wird ständig von Gerichten mit diversen Gutachten beauftragt.

Der Gutachtenauftrag von Richterin KOONERT mit der Fragestellung "Sind sorgerechtliche Maßnahmen zum Wohle des betroffenen Kindes erforderlich?" datiert vom 28. März. VÖLLER kann bereits am 23. Mai, konkret nach nur 7 Wochen liefern: 150 Seiten. Er schickt das Gutachten ans Familiengericht Detmold.

Juni + Juli 2019

Unabhängig davon: Die Staatsanwaltschaft Detmold stellt am 9. Juli 2019 das Verfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch gegen den Kindesvater mangels Beweisen ein. Sie beruft sich u.a. auch auf das familienpsychologische Gutachten von Gutachter Johannes VÖLLER.

Das Gutachten des "Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeuten und Sozialpädagogen" vom "Institut für forensische Psychiatrie des Kindes- und Jugendalters" in Marsberg, Johannes VÖLLER, datiert vom 23. Mai 2019. Die meisten Untersuchungstermine, die VÖLLER seiner schriftlichen Einschätzung zugrunde legt, datieren nach der Fertigstellung und Abgabe des Gutachtens: 5. und 7. Juni sowie 8., 10. und 12. Juli 2019.

Die Staatsanwaltschaft hat damit offfenbar kein Problem. Das Familiengericht offensichtlich auch nicht.

August

Die "Inobhutnahme"

Das Jugendamt des Kreises Lippe erhält das familienpsychologische Gutachten vom Familiengericht sehr viel später: am Morgen des 15. August 2019. Wenige Stunden später entscheidet die Sachbearbeiterin Anne H (Name anonymisiert), das Kind von Elke D. "in Obhut" zu nehmen, wie das im Juristendeutsch heißt.

Konkret: Ohne dass die Mutter davon weiß, wird das Kind nachmittags direkt aus dem Kindergarten herausgeholt, zum Vater verbracht und ihm übergeben.

Eigentlich kann eine "Inobhutnahme" nur ein Familiengericht anordnen. Das Jugendamt Kreis Lippe kümmert das nicht. Und als Begründung muss das Gutachten des "Facharztes für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychotherapeuten und Sozialpädagogen" Johannes VÖLLER herhalten. Der will ja in seinem Gutachten eine psychische Erkrankung und Erziehungsunfähigkeit von Elke D festgestellt haben.

Konkret: Die Kindsmutter leide - möglicherweise - an einem "Münchhausen-by-Proxy-Syndrom". Bedeutet: Um (hinterher) eine eigene (unverzichtbare) Helferrolle besser einnehmen zu können, redet man sich und anderen eine Krankheit ein, um beispielsweise als "Helfer" dazustehen und eine medizinische Behandlung durchzusetzen. Etwa dadurch, dass man viele Ärzte aufsucht. Im Fall von Kindern werden von einem Elternteil physische oder psychische Probleme vorgetäuscht und/oder herbeigeführt, um das Kind möglichst vielen Ärzten vorzustellen und Untersuchungen zu veranlassen.

Die Empfehlung des vielbeschäftigten Sachverständigen Johannes VÖLLER:

  • Das Aufenthaltsrecht solle dem Vater übertragen werden
  • die Kindesmutter solle sich in eine "intensive psychotherapeutische Behandlung" begeben
  • und solle ein "adäquates Besuchsrecht 14-tägig" erhalten.

Das Kreisjugendamt Lippe jedenfalls sieht damit in der jetztigen Situation eine "akute Kindeswohlgefährdung". Die im VÖLLER-Gutachten genannte "Möglichkeit" eines "Münchhausen-by-Proxy-Syndroms" betrachtet die Sachbearbeiterin als Fakt. Zudem habe die Mutter der Unterbringung beim Vater nicht zugestimmt.

Elke D. legt noch am gleichen Tag mündlich und am folgenden Tag schriftlich Widerspruch gegen die Inobhutnahme ein. Daraufhin wird zwischen den Eltern eine neue Umgangsregelung vereinbart. Das Kind wohnt jetzt beim Vater und besucht regelmäßig seine Mutter.

Der renommierte Professor der Psychologie und erfahrene familienpsychologische Gutachter Prof. Dr. phil. Uwe TEWES, Leiter der Abteilung Medizinische Psychologie an der Medizinischen Hochschule Hannover und beauftragt von Elke D, kommt in einer privatgutachterlichen Stellungnahme vom 25. September 2019 zu einem vernichtenden Urteil über das VÖLLER-Gutachten: „Völlig untauglich und unprofessionell.“ Denn wenn in einer Befragung "ein Kind wiederholt und anhaltend zum Weinen gebracht wird, ist es den Fragenden nicht gelungen, eine kindgerechte Atmosphäre zu erschaffen und Vertrauen/Rapport herzustellen." Zudem: "Das Erzeugen von Belastungsreaktionen bei Kindern durch methodisch unzureichende Befragungen gilt als unethisch."

Aber all das spielt beim Familiengericht Detmold und deren Richterin Dr. Helle KOONERT offensichtlich keine Rolle. Die Justiz agiert "unabhängig". Will heißen: Sie kann machen, was sie will. Wir dokumentieren dies immer wieder an vielen Beispielen (mehr unter www.ansTageslicht.de/Justiz).

2020

Das Kind ist inzwischen 5 Jahre alt.

Am 24. September kommt das Oberlandesgericht (OLG) in Hamm zu der Entscheidung, dass die Mutter Elke D

  • erziehungsgeeignet sei
  • und nicht an einer psychischen Erkrankung, dem sog. Mümchhausen-by-Proxy-Syndrom

leide, wie das der vielbeschäftigte Gutachter Johannes VÖLLER als "möglich" feststellen zu müssen glaubte.

Anfang November meldet der Kindsvater das Kind zur Diagnostik bei der Ärztlichen Beratungsstelle gegen Vernachlässigung und Misshandlung in Bielefeld an

2021

Dort finden zwischen Februar und Mai insgesamt 12 Diagnostiktermine statt. Im Endbericht der Beratungsstelle im Juni wird "das Wechselmodell oder alternativ den Lebensmittelpunkt bei der Kindesmutter" empfohlen, "um das Kind zu stabilisieren."

Das Jugendamt Kreis Lippe erkennt die Diagnostik der unabhängigen Beratungsstelle nicht an. So kommt es im September zu einer erneuten Verhandlung vor dem Familiengericht in Detmold. Richterin: Dr. Helle KOONERT.

Elke D's Anwältin, die Familienrechtlerin Phyllis KAUKE, stellt den Antrag, den Beschluss des OLG Hamm hinsichtlich des Sorgerechts zu überprüfen. Und weiterhin den Umstand, ob das Kind nach wie vor beim Kindsvater bleiben soll.

Richterin Helle KOONERT, die offenbar Gutachter wie Johannes VÖLLER bevorzugt, dazu: "Wechselmodell? Never ever!"

Wie üblich in der deutschen Justiz: Ein ausführliches Protokoll über die Verhandlung gibt es nicht. Wenn keine Protokolle existieren, kann hinterher auch keiner behaupten, dass es anders war. Davon abgesehen: Wenn Protokoll überhaupt, dann bestimmt ein Richter, was da hineinkommt. Bzw. was nicht hineingeschrieben wird.

Ellke D's Anwältin stellt daraufhin einen Befangenheitsantrag gegen Richterin KOONERT. Wie in der deutschen Justiz üblich, wird der abgelehnt. Auch alle weiteren Anträge werden - wie in der deutschen Justiz gang und gäbe - abgelehnt.

29. November 2021

Termin beim Verwaltungsgericht Minden: Lügen vor Gericht

Das Gericht soll prüfen, ob die "Inobhutnahme" korrekt, sprich verwaltungsrechtlich geboten war. Dazu wird auch die Mitarbeiterin Anne H (Name anonymisiert) befragt. Sie lügt.

Die Mitarbeiterin des Jugendamts Kreis Lippe behauptet steif und fest, dass sich einer der Ärzte aus der Paderborner Kinderklinik in einem Telefonat deutlich vom Vorwurf des sexuellen Missbrauchs distanziert habe.

Gegenüber der "Neuen Westfälische" bzw. dem Redakteur Gunter HELD stellt Chefarzt Friedrich EBINGER fest, dass weder er noch seine Mitarbeiter in der Sache mit Anne H. telefoniert hätten und dass die Klinik bei ihrer Einschätzung des sexuellen Missbrauchs in wahrscheinlich mehreren Fällen bleibe.

Weil sich das Verwaltungsgericht auf die Aussage der Behördenmitarbeiterin verlassen muss (Glaube an die "Rechtstreue der Verwaltung"), belässt es die bisherige Unterbringungsregelung, stellt aber fest, dass die "Inobhutnahme" auf die Schnelle rechtswidrig war.

danach

Ende Dezember 2021 wendet sich Sonja HOWARD, Mitglied im Betroffenenrat des Missbrauchsbeauftragten der Bundesregierung, an das Hilfetelefon des Landeskriminalamtes (LKA) und schildert dort den Fall. Daraufhin nimmt das LKA von Amts wegen die Ermittlungen gegen den Kindesvater wieder auf. 

Die "Familien"-Richterin Dr. Helle KOONERT am Detmolder Familiengericht erlässt am 12. Januar 2022 den Beschluss, dass Elke D ihr Kind an den Kindesvater herauszugeben hat. Sie entscheidet dies so, obwohl ihr bekannt ist, dass das Landeskriminalamt (LKA) erneut gegen den Kindsvater wegen sexuellen Missbrauchs ermittelt. Bei Zuwiderhandlung steht alternativ ein Ordnungsgeld bis zu 25.000 Euro oder sechs Monate Ordnungshaft im Raum.

Elke D. ist nicht bereit, ihr Kind an den Kindesvater herauszugeben, gegen den ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch seines Kindes läuft. Sie taucht ab und hält sich mit ihrem Kind an einem unbekannten Ort auf: um ihr Kind zu schützen.

Anfang April 2022 wird Elke D. im Bielefelder Polizeipräsidium vernommen. Es geht um die Ermittlungen gegen den Kindesvater.

Großer Bericht der "Neuen Westfälischen" vom 5. April

Mai bis Anfang Juli 2022

Das Kind ist inzwischen fast 7 1/2 Jahre alt.

Am 5. Mai wird erneut vor dem Detmolder Familiengericht verhandelt. Unter anderem geht es jetzt um eine Anhörung des Kindes. Die wäre möglich, wenn der Kindesvater auf die Herausgabe an ihn verzichten würde.

Dreimal wird der Kindesvater gefragt, ob er durch den Verzicht auf die Herausgabe des Kindes, dessen Anhörung ermöglichen und damit den Lauf des Verfahrens beschleunigen würde.

Dreimal lehnt der Kindesvater dies ausdrücklich ab.

Treffen in einem Backshop

Es wird vereinbart, dass Elke D. mit der Verfahrensbeiständin Anke HILLEBRENNER aus Lemgo einen Termin zu einer Anhörung vereinbaren solle. Wo und wann dieser Termin stattfindet, darüber wurde Stillschweigen vereinbart, sagt Christian LAUE, der Anwalt von Elke D.

Die Verfahrensbeiständin HILLEBRENNER, die von Richterin Helle KOONERT eingesetzt wurde, eine Entscheidung gegen die niemand Einspruch einlegen kann, hat eine besondere Idee: Sie schlägt vor, das Kind im Backshop eines Supermarktes in Lemgo anzuhören. Die Mutter könne derweil ihre Einkäufe erledigen. Elke D. lehnt diesen Vorschlag als absurd ab. Der Alternativvorschlag, die Anhörung in einem Childhood-Haus in Düsseldorf vorzunehmen wird von der Verfahrensbeiständin abgelehnt.

So wird für den 18. Mai wird eine Anhörung des Kindes vor der Familienrichterin Helle KOONERT im Beisein der Verfahrensbeiständin HILLEBRENNER im Gebäude des Amtsgerichts Detmold angesetzt.

Einen Tag zuvor, Elke D. befindet sich gerade auf dem Weg nach Detmold, teilt Familienrichterin KOONERT mit, dass sie den Termin der Anhörung dem Jugendamt und dem Kindesvater mitgeteilt habe. Daraufhin sagt Rechtsanwalt Christian LAUE, den Elke D um Hilfe gebeten hat, den Anhörungstermin ab, da ein „Kampf ums Kind“ von Seiten des Kindesvater zu befürchten sei (Tatsächlich wird der Kindsvater von "NW"-Redakteur Gunter HELD und einer Journalistin des Deutschlandfunks in einem Cafe gegenüber dem Gerichtsgebäude gesehen. Der Versuch der beiden Journalisten, vom Kindsvater eine Stellungnahme zu erhalten, scheitert).

Gleichzeitig bittet RA LAUE die Familienrichterin KOONERT mehrfach per Telefon und per Fax um einen Rückruf, um die Sache zu besprechen. Richterin KOONERT reagiert nicht.

Das Kind ist bitter enttäuscht, weil es nicht mit der Richterin sprechen kann.

Das Familiengericht Detmold entzieht am 24. Mai auch dem Kindesvater das Sorgerecht. Es ordnet eine sogenannte Ergänzungspflegschaft an. Zum Ergänzungspfleger wird das Jugendamt des Kreises Lippe bestimmt.

Am 9. Juni erlässt eine andere Richterin am Familiengericht Detmold, Richterin HOLSTEIN, den Beschluss, dass Elke D. ihr Kind dem Jugendamt des Kreises Lippe zu übergeben hat. Richterin HOLSTEIN versucht es mit staatlicher Gewalt: Sie ermächtigt einen Gerichtsvollzieher, den Beschluss nötigenfalls mit polizeilicher Hilfe durchzusetzen.

Folge: Wiederum wird Elke D. ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten angedroht. Ihre Anwalt, Prof. Dr. Christian LAUE, außerplanmäßiger Prof. am Institut für Kriminologie an der Universität Heidelberg mit Anwaltskanzlei in Walldorf, beantragt am 17. Juni eine mündliche Verhandlung und eine Neuentscheidung.

Ebenfalls am gleichen Tag wird eine erneute Verhandlung für den 5. Juli festgelegt. In dem Termin wird trotz Anwesenheit aller Verfahrensbeteiligten auf Anordnung der Richterin nicht in der Sache verhandelt.

Nach diesem Termin bestätigt die Familienrichterin KOONERT am 8. Juli die einstweilige Anordnung, das Kind von Elke D. sofort Mitarbeitern des Jugendamtes des Kreises Lippe zu übergeben, woraufhin eine Mitarbeiterin des Kreisjugendamtes Lippe drei Tage später die Festsetzung eines Ordnungsgeldes bis zu 25.000 Euro, ersatzweise Ordnungshaft bis zu sechs Monaten - gegen Elke D.

Juli 2022

Strafanträge gegen die Richterinnen

Juraprofessor Christian LAUE, der Elke D. vertritt, stellt am 14. Juli Strafanträge gegen die Familienrichterinnen KOONERT und HOLSTEIN wegen Verleumdung und übler Nachrede:

  • Nach Ansicht von Laue begründet Richterin KOONERT ihren Beschluss vom 8. Juli mit falschen Tatsachenbehauptungen, weshalb sie sich der Verleumdung strafbar gemacht habe.
  • Richterin HOLSTEIN hat sich nach Ansicht von Christian LAUE der üblen Nachrede wegen strafbar gemacht. Sie behaupte, sagt LAUE, Elke D. habe ihrem Kind am 18. Mai verboten, vor der Richterin KOONERT zu erscheinen und seinen Willen kundzutun. Diese Behauptung sei unwahr und geeignet, Elke d. verächtlich zu machen und in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen.

Parallel dazu stellt LAUE beim Direktor des Amtsgerichts Detmold, Michael Wölfinger, Ablehnungsgesuche gegen die Richterinnen KOONERT und HOLSTEIN wegen der Besorgnis der Befangenheit.

Die beiden Strafanzeigen werden niedergeschlagen, die beiden Befangenheitsanträge ebenfalls - Normalzustand in der deutschen Justiz.

Herbst 2022

Inzwischen hat sich das Oberlandesgericht Hamm zur Sache entschieden. Elke D kann mit ihrem Kind wieder in ihre Wohnung zurück nach Oerlinghausen, muss sich nicht weiter verstecken und ihre Kind selbst unterrichten. Das Kind kann wieder in die Schule gehen ohne befürchten zu müssen, von der "Jugendamts"-Behörde quasi gekidnappt, juristisch: "in Obhut" genommen zu werden. Dafür hat das OLG Hamm Auflagen gemacht: Elke D hat weder das Sorgerecht noch das Umgangsrecht. Darüber verfügt nun eine sogenannte Ergänzungspflegerin. Die untersagt zugleich jeglichen Kontakt des Kindes direkt oder indirekt mit den Medien.

Wie das so ist: Auch OLG-Richter glauben durchweg an die "Rechtstreue der Behörden" und verlassen sich auf das Ergebnis der Staatsanwaltschaft, die ihre Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauchs eingestellt hat: das vor drei Jahren und das letzte, das sie vom LKA übernommen hatte: keine zureichenden Beweise. Allerdings: Eine Hausdurchsuchung beim Vater wurde nie gemacht. Auch die 2019 gesicherten Spuren (DNA) wurden rechtsmedizinisch bisher nie untersucht; inzwischen wurden sie sogar vernichtet.

Die OLG-Richter kümmert das wenig, sie kommen zu dem Ergebnis: "Für eine Gefährdung durch sexuellen Missbrauch seitens des Vaters bestehen keine zureichenden Anhaltspunkte."

Dass bei der Staatsanwaltschaft "eklatante Fehler passiert sind", erläutert eine Fachanwältin für Familienrecht, RAin Stefanie HÖKE: "Eklatante Fehler" (PDF)

Sommer 2023

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Das Kind ist jetzt 8 Jahre alt. Die "Ergänzungspflegerin" seitens des Jugendamts soll dafür sorgen, dass das Wohl des Kindes bei der Mutter nicht gefährdet ist.

Offenbar um das sicherzustellen, empfiehlt die Jugendamstdame Elle D einen Film: "Weil Du mir gehörst" (siehe den screenshot).

Der Redakteur der "Neuen Westfälischen", Gunter HELD, schreibt dazu dies:

 Der Film handelt von einer hochmanipulativen Mutter, die alles versucht, um ihre Tochter dem Vater zu entfremden. Der Film wird von Väterrechtlern gelobt, weil er die Interpretation ermöglicht, dass Mütter grundsätzlich manipulativ handeln. Jürgen Rudolph, ein Anwalt aus der Väterrechtsszene wird im Abspann als Berater genannt. Der Film spiegelt die PAS-Theorie (Parental Alienation Syndrom), das Elterliche Entfremdungssyndrom. Diese, von Experten mittlerweile als pseudowissenschaftliche Theorie bezeichnet, wurde 1985 vom amerikanischen Kinderpsychiater Richard Gardner aufgestellt. Sie behandelt die Situation eines Kindes dergestalt, dass ein Elternteil durch Worte und Taten das Kind so manipuliert, dass es den anderen Elternteil ablehnt.

Zu sexuellen Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern vertrat Gardner 1991 die Auffassung, dass „innerfamiliäre Pädophilie (Inzest) weit verbreitet und . . . wohl eine alte Tradition“ sei. 1998 wird Gardner zitiert in Treating Abuse Today, 8 Nr. 1, Denver: „Das sexuell missbrauchte Kind werde allgemein als Opfer betrachtet, obwohl das Kind die sexuelle Handlung initiiert haben könnte. Ob die Erfahrung traumatisch ist, sei eine soziale Einstellung. Sexuell missbrauchten Kindern könne geholfen werden, wenn sie lernten, dass sexuelle Handlungen zwischen Erwachsenen und Kindern nicht allgemein als verwerflich betrachtet werden. Für die Therapie der Mütter empfahl er, sie solle ihre Wut auf den Ehemann entschärfen und sexuell wieder mehr ansprechbar für ihn werden. Dem pädophilen Vater könne in der Therapie geholfen werden, wenn er rationalisiere, dass Pädophilie eine weltweit verbreitete und akzeptierte Praxis sei, und es nichts gebe, wofür man sich schuldig fühlen müsse.“

Gardners Theorie darf in vielen Ländern nicht mehr als Beweismittel vor Gericht herangezogen werden. Doch das Elterliche Entfremdungssyndrom wurde und wird in deutschen Jugendämtern weiterhin gelehrt und angewendet.

Und so ist die Geschichte bzw. das Schicksal des 8jährigen Kindes bis heute noch nicht ausgestanden.

Die "Neue Westfälische" und wir werden dazu weiter berichten.

(JL)