Bergischer Bote, 10.06.2006

von Ekkehard RÜGER

Eon-Affäre: Politik nicht aus dem Schneider

Eon-Affäre: Politik nicht aus dem Schneider

von Ekkehard RÜGER


Burscheid. Amtsträgerschaft ja oder nein – an dieser Frage knackt auch ein Großteil der Burscheider Beschuldigten in der Affäre um die von Eon-Ruhrgas finanzierten Aufsichtsratsreisen. Sah es zunächst so aus, als habe das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) im Mai die Ratspolitiker grundsätzlich von der Einstufung als Amtsträger und damit auch vom möglichen Vorwurf der Bestechlichkeit befreit, offenbart die schriftliche Urteilsbegründung eine große Einschränkung: Sitzen die Ratsmitglieder nämlich zusätzlich zum Beispiel im Aufsichtsrat eines Versorgungsunternehmens, wie es die Stadtwerke sind, können sie sehr wohl Amtsträger sein und sich als solche der Korruption schuldig machen.

Ulrich Boden, Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, verweist auf Abgrenzungen, die das BGH-Urteil nennt: So sei in der Frage der Amtsträgerschaft zu klären, ob die Entscheider allein „den Interessen der Gesamtheit“ (wie im Aufsichtsrat) verpflichtet seien oder sich auch von Parteipolitik leiten lassen dürften (wie im Stadtrat). „Die Ermittlungen gehen weiter“, stellte Boden klar.

Allerdings wohl nicht mehr lange. Boden kündigte an, dass Anfang Juli mit Entscheidungen zu rechnen sei. So könnte den Beschuldigten eine Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage angeboten werden, wie es § 153a der Strafprozessordnung vorsieht. Das hatten Kommunalpolitiker aus anderen Städten Anfang des Jahres schon freiwillig angeboten.

Allerdings müssen die Beschuldigten einer solchen Regelung selbst zustimmen. Als Faustregel für die Höhe der Geldauflage gilt: der Wert des erlangten Vorteils (im Burscheider Fall die Reise auf eine norwegische Förderinsel) plus angemessenem Zuschlag. Die Burscheider Norwegenreise soll etwa 2300 Euro pro Person gekostet haben, davon allein 1000 Euro für den Flug. Die Geldauflage würde sich also auch im vierstelligen Euro-Bereich bewegen.