Bergischer Bote, 10.08.2006

von Ekkehard RÜGER

Gezahlt wird zähneknirschend

Gezahlt wird zähneknirschend

von Ekkehard RÜGER

Burscheid. Sachkundige Bürger, die an von Eon-Ruhrgas finanzierten Aufsichtsratsreisen teilgenommen haben, müssen nicht mit nachträglichen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft rechnen. „Sie sind keine Amtsträger“, sagte der Sprecher der Kölner Staatsanwaltschaft, Günther Feld, gestern.

In einer Urteilsbegründung des Bundesgerichtshofs (BGH) im Frühsommer war die Amtsträgerschaft von Ratsmitgliedern (und damit die mögliche Bestechlichkeit) zwar grundsätzlich verneint worden. Ausnahme bilden aber konkrete Verwaltungsaufgaben wie ein Aufsichtsratsamt. Auf sachkundige Bürger will die Staatsanwaltschaft diese Sichtweise aber nicht übertragen.

Auch Stadtwerke-Geschäftsführer Siegfried Thielsch erklärte gestern, die von der Staatsanwaltschaft geforderte Geldauflage zu zahlen und damit eine Einstellung des Ermittungsverfahrens zu bewirken. Er tue dies nur „unter Beibehaltung meines Rechtsstandpunktes“. Es sei aber „nicht zielführend, sich jetzt in eine lange gerichtliche Auseinandersetzung zu stürzen“. Gegen Thielsch, der an der Norwegen-Reise des Stadtwerke-Aufsichtsrates im Juni 2005 nicht teilgenommen hatte, war gleichwohl wegen Beihilfe zur Vorteilsannahme ermittelt worden, weil er die Einladungen weitergeleitet hatte.

Bürgermeister Hans Dieter Kahrl geht ebenfalls davon aus, dass er den festgelegten vierstelligen Eurobetrag „wenn auch zähneknirschend“ zahlen wird. Eine letzte Besprechung mit seiner Anwältin stehe aber noch aus.

Eon-Ruhrgas hatte zunächst im Januar angekündigt, alle Kundenveranstaltungen vorerst einzustellen. Im Juni wurden dann die Rahmenbedingungen für solche Veranstaltungen neu formuliert. Danach sollen die so genannten Kundeninformationsveranstaltungen künftig klar auf den Zweck ausgerichtet sein (Wissensvermittlung und Meinungsaustausch). Es wird Transparenz zugesagt gegenüber den Eingeladenen (Planung, Ablauf, Finanzierung). Es soll keinen überflüssigen Luxus mehr geben (keine touristischen Ziele) und der Kreis der Eingeladenen wird beschränkt (keine privaten Begleitpersonen).