Korruption – (kleine) Geschichte der Bestechung


Korruption: 2 Täter, keine (sichtbaren) Opfer

Kriminelle Akte, z.B. Raub oder Diebstahl werden in der Regel bestraft: Diejenigen, die Opfer sind, erstatten Anzeige. Daraufhin wird die Polizei oder die Staatsanwaltschaft aktiv, es kommt zum Prozess und Täter müssen – neben ihrer Strafe – Wiedergutmachung leisten (sofern das geht).

Bei Korruption ist das anders. Im kriminellen Normalfall gibt es (mindestens) einen Täter und ein Opfer. Wer geschädigt ist, hat Interesse an Aufklärung und geht deshalb zur Polizei. Bei Bestechung und Korruption ist das ganz anders: es gibt nur Täter - nämlich zwei: der Bestecher und der Bestochene. An einer Aufdeckung haben begreiflicherweise beide kein Interesse und da es – auf den ersten Blick jedenfalls – kein(e) Opfer gibt, tendiert die Wahrscheinlichkeit, dass alles herauskommt, gegen Null:

Korruption: ein unsichtbares Phänomen

Aus diesem Grund spielt sich Korruption vor allem unmerklich ab und wenn Bestechungsdelikte ans Tageslicht kommen, dann meistens entweder nur deswegen, weil einer der Beteiligten sich über den Tisch gezogen fühlt und sich deswegen rächen möchte, oder einfach durch Zufall. Zum Beispiel wenn die Presse über Dinge berichtet, die irgendwie merkwürdig, jedenfalls nicht ganz ‚normal’ (z.B. umstritten) sind und staatliche Ermittlungsbehörden solche Vorgänge etwas genauer unter die Lupe nehmen. Beide Fälle sind jedoch eher selten und deswegen ist Korruption ein unsichtbares Phänomen.

Das Öffentlichmachen einer „Informationsreise“ von Vertretern einer quasi staatlichen Firma auf Kosten ihres (potenziellen) Lieferanten, wie in der mit dem Wächterpreis ‚ausgezeichneten’ Geschichte „Nix wie weg – Reisen mit E.ON & Co“ und das Aktivwerden eines Zeitungslesers, der an die Staatsanwaltschaft schreibt, gehört zu diesen seltenen Ausnahmefällen.

Als Regelfall kann man daher unterstellen, dass Bestechung und Korruption weiter verbreitet sind, als man gemeinhin annimmt, weil man Korruption eben nicht direkt wahrnehmen kann.

Korruption: nachhaltige Nachteile für Alle

Korruption ist daher auch so alt wie das menschliche Zusammenleben, denn es gibt immer Menschen, die etwas Bestimmtes wollen, und andere, die genau darüber verfügen oder darüber entscheiden, was der andere möchte – egal ob Aufträge, (illegale) Baugenehmigungen oder sonstige Vorteile.
Normalerweise gibt es dafür bestimmte Spielregeln, wer was erhält. Zum Beispiel Ausschreibungen und Bewerbungen oder andere vereinbarte Regeln – Spielregeln jedenfalls, die dafür sorgen sollen, das der jeweils Beste, Schnellste oder Günstigste zum Zuge kommen soll, damit ein möglichst hohes Niveau an Qualität erreicht wird.

Bestechung setzt solche Regeln außer Kraft und darin liegt der längerfristige Schaden von Korruption: dass

  • die Qualität abnimmt
  • (z.B. lebenswichtige) Sicherheitsvorschriften missachtet werden bzw.
  • dass – ganz allgemein gesprochen – Qualitätsstandards
  • technischer Fortschritt und
  • Leistungsverbesserung

untergraben werden.

Die Schäden auf kurze Sicht bestehen (nur) darin, dass der Bestechungsaufwand (z.B. Geld) irgendwo verrechnet, d.h. irgendwem aufgebürdet wird, der davon nichts merkt.

Im Falle der „Lustreisen“ und/oder „Informationsreisen“, die große Energiekonzerne für ihre Kunden veranstaltet haben, sind das die Endverbraucher von Strom und Gas. Der längerfristige Qualitätsschaden: Die Stadtwerke entscheiden sich nicht für einen preislich günstigeren Energielieferanten. Weil der teurere zum Zuge kommt, gibt möglicherweise der kleinere, der billiger wäre, auf. Dann gibt es irgendwann nur noch den Großen und Teuren.

Korruption: eine (ganz) kleine Geschichte der Bestechung

Mit „Bestechung“ meint man einen einmaligen Vorgang – von „Korruption“ spricht man, wenn Bestechung zum verbreiteten Ausnahmefall von der Regel oder gleich zum Regelfall wird.

Einer der größten deutschen Korruptionsfälle in Deutschland wurde beispielsweise erst rund 80 Jahre nach dem eigentlichen Vorgang bekannt: 1945, als den vorrückenden amerikanischen Truppen staatliche und in den Harz ausgelagerte Geheimakten in die Hände gefallen waren. Die Rückgabe machten sie davon abhängig, dass die Dokumente künftig Wissenschaftlern und Forschern zugänglich gemacht würden. Es waren zwar nicht mehr alle Unterlagen vorhanden, aber doch ausreichende Belege dafür, dass die Gründung des Deutschen Reiches 1871 und die Zustimmung auch des Bayerischen Königs zu einem preußischen Kaiser (WILHELM I) durch den damaligen Reichskanzler Otto von BISMARCK mit Bestechungsgeld erkauft worden war. Und zwar mit viel Geld.

BISMARCK, der durch deutsche Schulbücher immer noch als lupenreiner Staatsmann geistert, hatte einige Jahre zuvor das Vermögen der damals entthronten hannoverschen und hessisch-kasseler Landesherren von Preußen beschlagnahmen lassen („Welfenfonds“) und daraus einen Geheimfonds gemacht (inzwischen auch als „Reptilienfonds“ bezeichnet), den er bei einer damals bekannten Privatbank deponierte, die ihn auch in Pressesachen beraten hatte. Der ehemalige Reichskanzler wollte sich nämlich auch eine ihm genehme Presse erkaufen und hatte flächendeckend Redakteure und Verleger bestochen. Korruption - egal ob Staatsmänner oder Journalisten - war für ihn selbstverständlich und nur den hehren Staatszielen geschuldet.

Reichsgründung 1871, Bundeshauptstadt Bonn 1949: das Rennen um die künftige Politmetropole entschied die unscheinbare Stadt am Rhein und nicht Frankfurt am Main, wo 1848 in der Paulskirche erstmals (allerdings nur für kurze Zeit) Republik und Demokratie erpobt worden waren. Frankfurt hatte eindeutig die Nase vorn, aber mehrere Abgeordnete des Deutschen Bundestags hatten sich für eine Stimmabgabe pro Bonn schmieren lassen. DER SPIEGEL hatte das enthüllt und prompt wurde auch ein Untersuchungsausschuss eingesetzt, der „SPIEGEL-Ausschuss“ genannt wurde, was die seinerzeitige Mentalität in Sachen Korruption widerspiegelt: nicht die Verursacher, sondern der Überbringer der Botschaft sitzt – bzw. saß damals - auf der Anklagebank.

Bestechungsfälle und Korruptionsaffären sind daher immer auch ein Spiegel der Zeit, was konkrete Praktiken und öffentliche Akzeptanz dieses sozialschädlichen Verhaltens betrifft. Viele Affären, die später namentlich nach den korrupten Personen und/oder Unternehmen bezeichnet wurden, sind längst vergessen. Begriffe wie „Flick-Affäre“ oder Berliner Bauskandal in den 80er Jahren, Schiri-Affäre oder Schwarzgeldkonten bei Siemens in den ersten Jahren nach der Jahrtausendwende stehen für die offenbar unausrottbare Beständigkeit dieses Phänomens.

Gegen Korruption: Transparency International

1993 gab er weltweit und in Deutschland erstmals einen Ruck: Die Nicht-Regierungs-Organisation „Transparency International“ (www.transparency.org) hatte sich gegründet und das Ziel des Initiators Peter EIGEN, ehemals einer der Direktoren der Weltbank in Washington, war es gewesen, eine weltweite Anti-Korruptions-Stimmung aufzubauen. Dies gelang recht schnell, denn nach kurzer Zeit hatte nicht nur die OECD Korruption offiziell geächtet, sondern auch die Weltbank hatte begriffen, dass die vielen internationalen Kreditgelder eher auf Schweizer Bankkonten von Diktatoren und korrupten Staatsmännern landeten als bei jenen, für die sie gedacht waren.

In Deutschland, wo die TI ihren Sitz in Berlin unterhält (www.transparency.de), hatte 1997 der Gesetzgeber reagiert: 

  • das Strafmaß für "Korruption" wurde deutlich verschärft
  • Annahme von Vorteilen durch „Amtsträger“ ist nun in jedem Fall strafbar, egal ob damit - direkt oder indirekt in kausalem oder zeitlichen Zusammenhang - eine Amtshandlung steht
  • Ausschreibungsbetrug (durch Korruption) bei öffentlichen Aufträgen wurde glasklar geregelt
  • Bestechung im geschäftlichen Verkehr auch unter Firmen ist nun ebenfalls illegal

Damit wurden klare Zeichen gesetzt: 

Bestechung und Korruption sind politisch und gesellschaftlich unerwünscht, weil schädlich.

 

Im Fall der Lust- bzw. Informationsreisen wurde der Begriff „Amtsträger“ genauer definiert: So sind Ratsmitglieder (beispielsweise Mitglieder eines Gemeinderats) keine Amtsträger. Es sei denn, das Ratsmitglied sitzt gleichzeitig in einem Aufsichtsrat (beispielsweise bei den Stadtwerken) und ist somit mit der Aufgabe der öffentlichen Verwaltung betraut (vgl. §11 I Nr. 2 StGB).

Im Strafrecht ist ein Vorteil als „jede Leistung materieller oder immaterieller Art zu verstehen, auf die der Amtsträger … keinen Anspruch hat und die seine … Lage objektiv messbar verbessern“.Wenn ein Amtsträger diesen Vorteil fordert, annimmt oder sich lediglich versprechen lässt, so kann er nach § 331 StGB der Vorteilsannahme schuldig gesprochen werden.Derjenige, der den Vorteil gewährt, kann nach § 333 der Vorteilsgewährung schuldig gesprochen werden – doch damit nicht genug: falls der Amtsträger durch die Vorteilsannahme seine Dienstpflichten verletzt, kann der Beklagte laut § 334 StGB der Bestechung schuldig gesprochen werden.

Bei den Lustreisen-Verfahren waren oft auch Geschäftsführer und Vorstände angeklagt. Hier kam es zu einem Urteil wegen Untreue: Gemäß § 266 StGB kann man dann von Untreue sprechen, wenn jemand seine Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen, missbraucht. Untreu handelt auch jemand, wenn er seine Pflicht verletzt, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, und dadurch ein Nachteil für die Person, dessen Vermögensinteressen zu betreuen sind, entsteht.

Trotz der vielen Verfahren aufgrund der aufgedeckten Lustreisen wurde der Großteil eingestellt. Dies geschah durch §153a der Strafprozessordnung (StPO): Die ermittelnde Staatsanwaltschaft kann das Verfahren gegen Auflage einstellen, wenn das Gericht und der Beschuldigt zustimmt. Allerdings geschieht dies nur dann, wenn es im öffentliche Interesse steht, die Strafverfolgung zu beseitigen und dies der Schwere der Schuld nicht entgegensteht. Die Geldauflagen kommen der Staatskasse bzw. gemeinnützigen Einrichtungen zugute.

Korruption: Abgeordneten-Bestechung?

Einen Tatbestand allerdings hatte der Gesetzgeber nicht geregelt – bzw. es gilt nach wie vor die (uralte) Regel: Bestechung von Abgeordneten gibt es nicht – der Abgeordnete ist nicht seinen Wählern, sondern nur „seinem Gewissen gegenüber“ verpflichtet. Alle Versuche, EU-weit einheitlich auch dieses Problem zu lösen, sind in Deutschland bisher ins Leere gelaufen.

Allerdings: Auch hier wird sich das Rad der Korruptionsgeschichte (irgendwann) weiterdrehen. Die Medien müssen dieses Thema nur regelmäßig thematisieren bzw. problematisieren.

(kb, jb, hk, JL)