Das Krankenversicherungs-Kostendämpfungsgesetz (KVKG) wird eingeführt. Damit versucht die Regierung zu steuern, wie die Leistungen in Anspruch genommen werden, und will mit einer "einnahmenorientierten Ausgabenpolitik" die Beiträge stabilisieren. Einige Punkte des KVKG:
- Gesetzlich Krankenversicherte beteiligen sich ab nun an den Kosten der in Anspruch genommenen Leistung (pauschale Zuzahlung für Medikamente). Das entlastet die Haushalte der Krankenkassen auch indirekt, weil – so die Erwartungen – die Versicherten dadurch insgesamt weniger Leistungen in Anspruch nehmen
- Begrenzung bei Zahnersatz-Zuschüssen
- Eigenbeteiligung bei kieferorthopädischer Behandlung
- Einschränkungen bei Kuren und Fahrtkosten
- Zur Stärkung der Kassen gegenüber den Leistungsanbietern werden die sehr unterschiedlichen Handlungskompetenzen und –bedingungen der einzelnen Krankenkassen angeglichen
Eine gemeinsame Selbstverwaltung: Einführung der "Konzertierten Aktion" als Steuerungsorgan