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Monopolist der Organe

taz, die tageszeitung , 08.05.2012 
von Heike HAARHOFF

In der Nacht vom 8. auf den 9. Dezember 2005 war Eile geboten am Heinrich-Heine-Universitätsklinikum Düsseldorf. Das Team der Entnahmechirurgen war schon eingetroffen, der OP vorbereitet. Die Herausnahme der Organe des Mannes, den Intensivmediziner und Neurologen auf der Radiologischen Intensivstation M1 nicht mehr ins Leben hatten zurückholen können, sollte beginnen.

Der junge Kollege, der die hierfür nötigen Formalitäten überprüfen musste, war damals noch nicht lange Mitarbeiter der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO). Aber das kleine Einmaleins der Hirntoddiagnostik - sie ist zwingende Voraussetzung für jede postmortale Organspende - kannte er.

Er wurde stutzig. 

Es fehlte nicht bloß irgendeine Unterschrift. Es fehlte das Protokoll der zweiten Untersuchung des zweiten Arztes. Jenes Dokument also, das aus der Feder eines zweiten Arztes hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann, der im elektronischen Spender-Meldesystem der DSO fortan D2811 hieß, der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, um wirklich jeden Zweifel auszuschließen.

Fristlose Kündigung

Der junge Mann informierte seine Vorgesetzte in der nordrhein-westfälischen DSO-Zentrale, Ulrike Wirges, und die wiederum noch in der Nacht ihren obersten Chef in der DSO-Hauptverwaltung in Frankfurt am Main, Günter Kirste. Das bezeugen Teilnehmer späterer Mitarbeiterbesprechungen sowie Briefwechsel zu dem Vorfall.

Zwischen 5.15 Uhr und 9.30 Uhr an jenem 9. Dezember wurden dem Spender D2811 den ärztlichen Aufzeichnungen zufolge Organe entnommen und der Stiftung Eurotransplant zur Vermittlung angeboten. Ohne dass eine weitere Diagnostik erfolgt wäre. Und ohne dass das vorgeschriebene zweite Hirntod-Protokoll vorgelegen hätte.

Kaum eine medizinische Prozedur ist so verbindlich geregelt wie die Hirntoddiagnostik. Seit 1997 besteht hierzu eine quasigesetzliche Regelung durch das Transplantationsgesetz. Danach müssen zwei Ärzte unabhängig voneinander den Hirntod zweimal bestimmen - und dies auch zweimal dokumentieren, und zwar schriftlich. Die Düsseldorfer Organentnahme hätte unter diesen Umständen nicht stattfinden dürfen.

Dass sie trotzdem erfolgte, geschah mit Billigung und unter der Verantwortlichkeit des Mannes, der damals wie heute an der Spitze der DSO steht: Günter Kirste, 64 Jahre, Professor für Chirurgie, Medizinischer Vorstand der DSO - und damit qua Amt der Monopolist für Leichenorgane in Deutschland. Wie weit Kirstes Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrhein-westfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt. In einer Betriebsratsanhörung wurde diese damit begründet, die Frau habe in einem Telefonat mit der Personalleiterin "wahrheitswidrig erklärt, Frau .... habe eine Organentnahme veranlasst, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Protokolle über die Hirntodfeststellungen nicht verfügbar" seien. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Essen, das die Frau gegen die Kündigung anrief, soll diese jedoch damit begründet worden sein, dass die Frau gegenüber der Personalleiterin erklärt habe, einem Lebenden seien mit Wissen ihrer Vorgesetzten Organe entnommen worden. Das Arbeitsgericht gab der Kündigungsschutzklage der Frau statt, später wurde ein Aufhebungsvertrag geschlossen.

Bundesweite Koordination

Die DSO ist nicht irgendeine Organisation des Gesundheitswesens. Sie ist eine privatrechtliche Stiftung, der der Staat die bundesweite Koordinierung sämtlicher postmortaler Organspenden überantwortet hat. Seit Monaten steht ihr Vorstand in der Kritik, dieser hoch sensiblen Aufgabe nicht gewachsen zu sein - weder kaufmännisch noch personalpolitisch noch ethisch. Kirstes Kollege, der Kaufmännische Vorstand Thomas Beck, nahm unlängst wegen Vorwürfen seinen Hut, die im Vergleich anmuten wie Bagatellen. Es ging um Vorlieben für teure Dienstwagen, einen goldenen Füller, einen Flug zum Fotoshooting in die USA auf Kosten der gesetzlichen Krankenversicherung - Patzer, die sich unter der Kategorie menschliche Gier verbuchen lassen.

War Beck bloß ein Bauernopfer, das ablenken sollte von gravierenderen Problemen? Die Fäden in der Hand, das beklagen Mitarbeiter, halte von jeher der Medizinische Vorstand. Ihm zugeschrieben werden insbesondere das Mobbing von Mitarbeitern, ein Klima der Angst und verbale Entgleisungen. Kritiker, das bestätigt Kirste der taz, beschimpft er schon mal als "Terroristen". Darüber hinaus wurde Kirste zuletzt auffällig wegen wiederholten Wilderns in medizinethischen Grenzbereichen.

Mal ließ er seinen Kollegen in Schulungen die umstrittene Kommunikationstechnik Neurolinguistisches Programmieren (NLP) vermitteln, die im Ruf steht, auf Gesprächspartner manipulativ einzuwirken. Seinen Mitarbeitern gegenüber ließ er nie einen Zweifel daran, dass es wünschenswert sei, Angehörigengespräche so zu führen, dass am Ende die Zustimmung zur Organspende erfolge. Dann verstieg er sich zu verschwurbelten Aussagen, die nahelegten, er befürworte das Intubieren und Beatmen von nicht hirntoten Patienten eigens zum Zwecke der Organspende. Ein klarer Bruch des geltenden Rechts, wonach Patienten nur zu ihrem eigenen Nutzen behandelt werden dürfen. Auch während eines einstündigen Telefonats mit der taz mochte sich Kirste hierzu nicht eindeutig positionieren.

Gegenseitig abhängig

Zuletzt geriet Kirste unter Beschuss, weil er als DSO-Vorstand die rechtswidrige Praxis seines Ziehvaters Axel Haverich von der Medizinischen Hochschule Hannover (MHH) duldete, osteuropäische Chirurgen ohne Approbation zu Organentnahmen in Kliniken in ganz Deutschland auszusenden. Tatsächlich hatten die Chirurgen nur eine Berufserlaubnis für Hannover. Trotzdem vergütete die DSO die Entnahmen über Monate und verzichtete darauf, die Staatsanwaltschaft einzuschalten.

Kirste wird protegiert. Nicht nur vom Vorsitzenden des Stiftungsrats, Wolf Otto Bechstein, dem die Aufsicht über die DSO obliegt und der Kirstes Arbeit als "hervorragend" verteidigt. Sondern auch von der Ständigen Kommission Organtransplantation (StäKO) der Bundesärztekammer sowie der ebenfalls dort angesiedelten Prüf- und Überwachungskommission, einer Art interner Gerichtsbarkeit. Und das liegt, neben personellen Überschneidungen der Mitglieder der diversen Gremien und gegenseitigen beruflichen Abhängigkeiten, auch daran, dass die DSO-Kontrolleure schon häufig in ihrer Rolle versagten.

Nach Recherchen der taz waren viele der Vorwürfe, die im Frühjahr 2012 durch ein Wirtschaftsprüfungsgutachten bestätigt wurden, dem Stiftungsrat seit etwa drei Jahren bekannt - ohne dass das Aufsichtsgremium eingriff. Erst als im Herbst 2011 durch anonyme Mails belastende Details öffentlich wurden, beauftragte der Stiftungsrat externe Prüfer. "Sie haben Kirste viel zu lange gehalten", sagt der frühere Geschäftsführende Arzt der DSO-Region Nord-Ost, Claus Wesslau. "Wenn sie ihn jetzt fallen lassen, kommt das einem eigenen Schuldeingeständnis gleich."

Keine Staatsanwaltschaft

Etwa im Fall der Hirntoddiagnostik: Nachdem der Düsseldorfer Fall und Kirstes Haltung hierzu DSO-intern für breite Debatten gesorgt hatten, hätte man annehmen können, dass den DSO-Kontrollgremien an Transparenz und Aufklärung gelegen wäre. Und zwar durch Institutionen, die gemeinhin für solche Fragen kompetent sind: Staatsanwaltschaften und Gerichte. Stiftungsrat, StäKO und Überwachungskommission indes hielten es für opportun, die Sache selbst und damit unter Ausschluss der Öffentlichkeit zu lösen.

Auch die DSO beendete den Fall auf ihre Art - mit Kündigung und einem arbeitsrechtlichen Prozess gegen die kritische Mitarbeiterin, die eine Aufarbeitung der umstrittenen Organentnahme gefordert hatte. In einem der vielen Schriftsätze, die daraufhin ergingen, ließ die DSO immerhin durch ihre Anwälte ein brisantes Fehlverhalten einräumen: "Richtig ist, dass es im Dezember 2005 in Düsseldorf eine Organentnahme gab, bei welcher die Hirntot-Diagnostik in einem Punkt von der bei der Beklagten üblichen und vorgegebenen Art und Weise abwich. Die Beteiligten waren sich aber sicher, dass das zweite Protokoll existent war, es konnte zum Zeitpunkt der Organentnahme nur nicht aufgefunden werden."

"Ein Militärkommando"

Als die geschasste Mitarbeiterin daraufhin den Stiftungsrat, die Überwachungskommission und die StäKO schriftlich um Hilfe bat, wurde sie vertröstet. Im Februar 2010 schließlich, da hatte sie längst zermürbt den Auflösungsvertrag unterschrieben, teilte ihr die Überwachungskommission lapidar mit: "Die von Ihnen berichtete Sache ließ sich nicht widerspruchsfrei klären. Denkbare strafrechtliche Auswirkungen sind seit Dezember 2008 verjährt."

Warum aber schaltete keiner die Strafverfolgungsbehörden ein, als hierfür noch Zeit war? "Ich", rechtfertigt sich der Stiftungsratsvorsitzende Wolf Otto Bechstein heute, "habe damals die Überwachungskommission gebeten, sich zu kümmern." Die aber hat den Status eines eingetragenen Vereins, ihre Stellungnahmen haben den Charakter von Empfehlungen.

Und so kommt es, dass Günter Kirste, wenn man heute noch einmal mit ihm sprechen möchte über die Geschehnisse damals in Düsseldorf, gelangweilt ins Telefon seufzt und mit einer Gegenfrage kontert: "Haben Sie etwa noch nie ein Papier verlegt?"

"Mit Totschlagargumenten, wir retten ja Leben, wird unter Kirste bald alles erlaubt", klagt Peter Gilmer, Vorsitzender des Bundesverbands Niere, der größten Selbsthilfeorganisation aus dem Bereich der Transplantationsmedizin. Seit Kirste die DSO regiere "wie ein Militärkommando", würden Patienteninteressen hintenangestellt. Konstruktive Zusammenarbeit sei nicht möglich. Gilmer: "Man muss sich aber an ethische Grundsätze halten, sonst ist man als Vorsitzender einer solchen Stiftung untragbar."




Ergänzender Bericht der Redaktion dazu

Im dritten Absatz des vor genannten Textes hieß es zunächst:

"Es fehlte das komplette zweite ärztliche Protokoll. Jenes Dokument also, das hätte bestätigen müssen, dass bei dem Mann, der im elektronischen Spender-Meldesystem der DSO fortan D2811 hieß, der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nicht bloß ein einziges Mal diagnostiziert worden war. Sondern dass der Hirntod nach einem gewissen zeitlichen Abstand erneut und von einem zweiten Mediziner nachgewiesen worden war, um wirklich jeden Zweifel auszuschließen." 

Die Deutsche Stiftung Organtransplantation (DSO) selbst hatte in einem Schriftsatz an das Arbeitsgericht vom 19.11.2007 nur von zwei Protokollen geschrieben, von denen eines fehlte. Im Urteil des Arbeitsgerichts Essen, das gegen die Stiftung ergangen ist, heißt es wörtlich: "Im Dezember 2005 gab es einen Vorfall im Bereich [der DSO-Region Nordrhein-Westfalen, Anmerkung d. Red.] ..., bei dem einem unstreitig hirntoten Spender Organe entnommen wurde, obwohl zwar zwei Protokolle über den Hirntod existierten und dies allen Beteiligten bekannt war, allerdings nur eines davon vorlag."

Tatsächlich müssen bei einer Untersuchung zu zwei Untersuchungszeitpunkten jeweils von zwei Ärzten unabhängig voneinander der Hirntod festgestellt werden, und die Feststellungen müssen vorliegen, damit der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nachgewiesen ist. Das zweite Protokoll der zweiten Untersuchung fehlte seinerzeit, damit lag zum Organentnahmezeitpunkt nicht der Nachweis vor, dass von einem zweiten Arzt der zweifelsfreie, vollständige und unwiederbringliche Ausfall sämtlicher Hirnfunktionen nachgewiesen war. Tatsächlich lagen aber beide Protokolle beider Ärzte der ersten Untersuchung vor.

Im Artikel hieß es an anderer Stelle ursprünglich weiter:

"Wie weit Kirstes Macht reicht, macht der weitere Verlauf des Düsseldorfer Hirntod-Dramas deutlich: Eine Mitarbeiterin aus dem nordrhein-westfälischen DSO-Team, die sich für eine Klärung des Falls starkgemacht hatte, bekam die fristlose Kündigung zugestellt ...." 

Dazu stellen wir klar, dass die taz nicht behauptet hat und nicht behaupten will, die Kündigung sei damit begründet worden, dass die Frau sich für die Klärung des Falles stark gemacht hat. Vielmehr gab es wechselnde Begründungen: In einer Betriebsratsanhörung wurde die Kündigung damit begründet, die Frau habe in einem Telefonat mit der Personalleiterin "wahrheitswidrig erklärt, Frau ... habe eine Organentnahme veranlasst, obwohl zu diesem Zeitpunkt die Protokolle über die Hirntodfeststellungen nicht verfügbar" gewesen seien. Nach dem Urteil des Arbeitsgerichts Essen, das die Frau gegen die Kündigung anrief, soll die Kündigung jedoch damit begründet worden sein, dass die Frau gegenüber der Personalleiterin erklärt habe, einem Lebenden seien mit Wissen ihrer Vorgesetzten Organe entnommen worden. Das Arbeitsgericht gab der Klage der Frau statt mit Urteil vom 31. 1. 2008, weil der Betriebsrat falsch angehört worden ist, und weil die DSO "durch eine falsche Wertung den Vorwurf gegen die Klägerin aufgebauscht hat und damit in unzulässiger Weise auf den Betriebsrat versucht hat, Einfluss zu nehmen."

Die Redaktion der taz, die tageszeitung

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"Wächterpreis der Tagespresse" 2013

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