Die Geschichte im Überblick

Ein Flughafenzöllner, der entlassen wird

 "Waffen verboten" - so wir hier auf diesem Schild heißt es beispielsweise in Hamburger S-Bahn-Bahnhöfen. Waffen in jeglicher Form sind absolut unerwünscht. Denn Waffen sind potenziell gemeingefährlich.

Das sieht - im Prinzip - auch die internationale Staatengemeinschaft so, auch wenn sich viele daran nicht halten und Waffenproduktion oder Waffenexport zulassen oder nicht verhindern. In Deutschland ist es - eigentlich - verboten, Waffen oder relevante Bauteile in Krisengebiete auszuführen. Zum Beispiel auch in den Iran.

Im November 2002 sollte genau dieses geschehen: 44 Hochfrequenzschalter des Typs "HTS 31-480-SI" einer kleinen, aber feinen Ingenieursschmiede aus dem hessischen Kronberg sollten den Weg - über interantionale Umwege selbstverständlich - zu den iranischen Mullahs und deren Atomwaffenschmieden finden. Denn "Fast High Voltage Transistor Switches" (HTS) lassen sich vergleichweise unkompliziert zu Atomwaffenzündern umfunktionieren.

Die Kronberger Ingenieursschmiede hatte es noch rechtzeitig bemerkt, dass die 44 Halbleitermodule offenbar für einen anderen Einsatzzweck vorgesehen waren als ursprünglich angekündigt und wie in den Lieferpapieren eingetragen, nämlich für medizinische Zwecke. Als der Firmenchef nachts bzw. gegen 3 Uhr frühmorgens beim Zoll auf dem Frankfurter Flughafen anrief, um Alarm zu schlagen, war Stefan R. am Telefon, ein junger Zollbeamter auf Probe. Seine Vorgesetzte war stark erkältet, aber dennoch zum Dienst gekommen, und so überließ sie dem Jungzöllner das dienstliche Telefonieren.

Stefan R. handelte sofort. Er schaltete ohne Umwege das Zollkriminalamt (ZKA) und das Bundeskriminalamt (BKA) ein. Auch die reagierten sofort. Nur 4 Stunden später beschlagnahmte ein Spezialkommando die heiße Ware in Süddeutschland.

Doch ab hier wurde die Geschichte paradox: Der Jungzöllner bekam den größten Ärger seines Lebens: Er wurde aus dem Dienst entlassen.

Vorwurf: Er habe "vorsätzlich" und "grob fahrlässig" seine "dienstlichen Kompetenzen durch eigenmächtige Korrespondenz mit BKA, ZKA ... überschritten." Denn er habe ohne die zuvor erforderliche Genehmigung seiner Vorgesetzten, d.h. der "Schicht- bzw. Abfertigungsleitung" gehandelt. Und dies sei ein "Verstoß gegen die Pflicht zum Gehorsam", Paragraph 55 Bundesbeamtengesetz (heute § 62). So steht es in einem ersten Schreiben des Dienstherrn unter Ziffer 13 (siehe Bild). Das Politmagazin Frontal21 des ZDF hatte damals darüber berichtet:

Weshalb der "Dienstherr", das "Hauptzollamt Frankfurt am Main-Flughafen", das eine Unterabteilung des Bundesfinanzministeriums in Berlin repräsentiert, ausgerechnet einen Zollbeamten feuert, der den illegalen Export von potenziellen Atomwaffenzündern in den Iran verhindert, dafür gibt es zwei Gründe:

  • der junge Beamte auf Probe war engagiert - das passt nicht zur Bürokratenmentalität etablierter Lebenszeitbeamter
  • der Vorgang hatte eine Vorgeschichte, die aber erst 2 Jahre später ans Tageslicht kam: am Frankfurter Flughafen hatten Schmuggler leichtes Spiel.

Als die etablierten Oberzöllner merkten, dass man vor Gericht und in der Öffentlichkeit mit dem Hinweis der Nichteinhaltung des Dienstweges nicht punkten kann, wenn es um die illegale Ausfuhr von Atomwaffenzündern geht, ließen sie den Vorwurf des "Verstoßes gegen die Gehorsamspflicht" in diesem Punkt fallen. Stattdessen listeten sie andere auf. Zum Beispiel das Tragen einer falschen "Zolldienstmütze" . Oder er habe "zögerlich die dienstliche Weisung befolgt, persönliche Gegenstände (Privattasche, Dienstmütze) nicht im Büro der Abfertigungsstation, sondern in den dafür vorgesehenen Schränken im Sozial- bzw. Umkleideraum abzulegen." Ebenfalls ein klarer "Verstoß gegen §§ 55 Satz 2 BBG (Pflicht zum Gehorsam)". Undsoweiter ...

Stefan R. begann sich zu wehren. Damit begann ein langer Weg durch die Gerichtsinstanzen , der am 8. Juni 2011, also nach 7 Jahren, sein vorläufiges Ende fand:

  • vor dem Verwaltungsgericht Frankfurt obsiegte Stefan R.
  • in der nächsthöheren Instanz, dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof in Kassel unterlag er - sein (ehemaliger) Dienstherr hatte Berufung eingelegt und konnte dort erfolgreich alle seine eigens ermittelten "Dienstvergehen" vor Gericht als belegte Beweise durchsetzen
  • dagegen wiederum zog Stefan R. in die nächste bzw. alleroberste Instanz: vor das Bundesverwaltungsgericht und gewann: Die Richter machten unmissverständlich klar, dass "Beweise", die ein Dienstherr im Rahmen seiner eigenen Disziplinarermittlungen gewinnt, solange vor Gericht keine Beweiskraft haben können, so lange sie nicht - ebenfalls von Zeugen - vor Gericht bestätigt werden. Folge: Die höchsten Verwaltungsrichter verwiesen das Verfahren wieder zurück an den Verwaltungsgerichtshof in Kassel
  • dort begann Anfang 2010 die letzte Runde. Diesesmal vor einer anderen Kammer des Gerichts. Die Richter luden insgesamt rund 70 Zeugen vor, die die Zoll-Oberen von sich aus angeboten hatten. Es kam wie es (absehbar) kommen musste. Das Verwaltungsgericht sprach am 8. Juni 2011 sein Urteil:
  • Die von den Zoll-Oberen vorgebrachten Beweise in Gestalt von aufgebotenen Zeugen hielten nicht das, was sich die Zoll-Hierarchen versprochen hatten: die "dienstlichen Pflichtverletzungen sind teilweise nicht erwiesen bzw. zum Teil von ihm nicht schuldhaft begangen worden" , so in einer ersten Pressemitteilung des Gerichts. Die schriftliche Urteilsbegründung steht noch aus.
  • Die Entlassung von Stefan R. war damit "rechtswidrig" . Anders gesagt: Der beherzte Flughafenzöllner ist nach wie vor im Dienst. Wird aber nach allen Regeln der beamtenrechtlchen Kunst gemobbt. Bis heute.

Wir haben die Geschichte ausführlich rekonstruiert, von Anfang an und bis heute: in der Chronologie eines verhinderten Atomwaffenzünderexports .

Zwischenzeitlich wurde Stefan R. sogar für das Bundesverdienstkreuz vorgeschlagen . Dafür indes bedarf es einer (positiven) Stellungnahme des Dienstherrn. Die liegt uns leider nicht vor. Aber wir dokumentieren hier den Schriftwechsel mit der Hessischen Staatskanzlei in dieser Angelegenheit. Denn wir wollten wissen, was daraus geworden ist. Wirkliche Antworten bekamen wir nicht - trotz mehrfacher Nachfragen:  (K)ein Bundesverdienstkreuz für Stefan R., aber für andere .

Und wir haben uns mit dem Thema "Zoll" als Behörde auseinandergesetzt:

  • Einmal ganz grundsätzlich unter  Der Zoll - Dein Freund und Helfer . Dort sind wir den vielen und immer noch andauernden Widersprüchlichkeiten dieser Verwaltungsbranche nachgegangen

Weil ein aufmerksamer Bürger, ein gestandener Diplomingenieur, sich über diese Geschichte gewundert und deswegen die Bundeskanzlerin, den Innen- und den Finanzminister angeschrieben, von letzterem aber keine Antwort erhalten hatte, schaltete er den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages ein: Jetzt musste das Bundesfinanzministerium als oberste Zollbehörde antworten. Die Antwort an die 26 Bundestagsabgeordneten des Petitionsausschusses jedoch erzählt nur die halbe Wahrheit - wohl im sicheren Vertrauen darauf, dass niemand die ganze (kompliziertere) Geschichte kennt oder wissen mag. Auch diesen Vorgang haben wir dokumentiert und die Ausschussmitglieder darüber informiert:  Wie der Zoll Parlamentarier austrickst .

Unter ABC der Akteure finden Sie alle Namen und Institutionen, die bei dieser Geschichte (meistens eine sehr merkwürdige) Rolle spielen.

Die ganze Geschichte mit all ihren Kapiteln lässt sich auch direkt aufrufen und verlinken unter www.ansTageslicht.de/Atomwaffenzuender.

(JL)

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