Jetzt tritt Holger SPRENGER selbst als Zeuge vor dem Landgericht Braunschweig auf und sagt aus: über
- die Rechnungen, die VW bezahlt hatte
- die Arbeit der diversen Ermittlungsbehörden.
Auf Nachfrage seitens der Richterin DREYER, der ein Dossier vorliegt, das VW extra zu SPRENGERs Brief erstellt hat, tritt SPRENGER an den Richtertisch. Bei Durchsicht dieses Dossiers entdeckt er jenen Brief, den er am 30.11.2002 an PIECH gesandt hatte. Und der trägt auch keinen Stempel „Aufsichtsrat“. Und der wurde ja nun direkt von VW geliefert.
SPRENGER übergibt dem Gericht zusätzlich eine Empfangsbestätigung von FISCHER. Außerdem sagt er aus, FISCHER habe sich mit ihm genau wegen dieses Briefes an PIECH getroffen. FISCHER hätte dabei besonderes Interesse an den Konten "1860" und "1880 gezeigt" und ihm bedeutet, dass er direkt an PIECH berichten würde. Und er habe ihm dabei weitere Unterlagen ausgehändigt.
Daraufhin übergibt SPRENGER dem Gericht einige dieser Belege, darunter Rechnungen, Kopien zum "Konto 1860" (Peter HARTZ) und solche zu Zigarren, die er FISCHER seinerzeit ebenfalls ausgehändigt hat.
Auf Nachfrage von RA SCHWENN, dem Verteidiger von VOLKERT, sowie GEBAUERs Anwalt KUBICKI, übergibt er auch diesen diverse Unterlagen, Rechnungen, Kopien zum "Konto 1860" (Peter HARTZ) und Verfügungen der Braunschweiger Staatsanwaltschaft, aus denen hervorgeht, dass die Ermittler den Beschuldigten im VW Konzern belastende Unterlagen hatten zukommen lassen, damit sie ihren eigenen Fall prüfen (können). Der Gerichtsdiener ist derweil mit dem, was ihm Richterin DREYER ständig zuruft: „Gerichtsdiener bitte kopieren“ beschäftigt.
Danach kommt FISCHERs zweite Vernehmung. Der kann sich nur wenig erinnern und kommt dabei gehörig ins schwimmen.
Auch den Namen des Staatsanwalts, der ihn angerufen, mit dem er sich getroffen und der ihm ,FABIAN und GUNDLACH die Unterlagen in 2004 ausgehändigt hat, will FISCHER nicht nennen. Auf Nachfrage, mit wem er sich getroffen habe, sagte Fischer nur: „ich glaube es war eine Person“.
Der Name der „einen Person“ ist allerdings bekannt: Staatsanwalt EBERT.
Betretenheit bei der Braunschweiger Staatsanwaltschaft. RA KUBICKI wirft ihnen vor, sie hätten sich strafbar gemacht, „das ist Strafvereitelung im Amt.“
Nun wird klar, dass sich FISCHER - , entgegen seiner Aussage vom 28.11.2007 - schon vor 2005 mit Belegen zu dem "Konto 1860" befasst hatte. Auf Nachfrage von RA KUBICKI räumt FISCHER ein, er habe auch die Zigarrenrechnung vom Konto "1860" geprüft. Er habe aber nur eine Plausibilitätsprüfung gemacht und geprüft, ob die Rechnungen bezahlt worden sind. Er habe keine Veranlassung gesehen, das direkt dem Vorstand untergeordnete "Konto 1860" insgesamt zu prüfen.
Ja, „wer prominent ist, Einfluss hat, zu Seilschaften gehört, der wurde in Wolfsburg nicht kontrolliert, jedenfalls nicht ernsthaft,“ so Hans LEYENDECKER in der Süddeutschen Zeitung.