"Folter"-Drohung: die Chronologie des Falles Jakob von METZLER

27. September 2002

Jakob von METZLER, 11 Jahre alt, wird auf seinem Nachhauseweg von der Schule von Magnus GÄFGEN entführt. GÄFGEN studiert Jura.

GÄFGEN lockt den Jungen in seine Studentenwohnung, wo er ihn qualvoll erstickt, wie die späteren gerichtsmedizinischen Untersuchungen ergeben werden. Anschließend entkleidet er den Jungen bis auf die Unterhose, duscht ihn ab, um Faser- und mögliche DNA-Spuren zu beseitigen. Dann drückt er den Kopf unter Wasser, um zu überprüfen, ob der Junge doch noch atmet. GÄFGEN wickelt er den leblosen Körper in Tüten und ein Bettlaken und trägt ihn in den Kofferraum seines Autos. Er fährt zum Spielpark „Louisa“, läuft von dort 50 Meter zum Anwesen der METZLER-Familie und wirft den vorbreiteten Erpresserbrief über die Mauer. Danach fährt GÄFGEN mit der Leiche im Kofferraum weiter zu einem Weiher in der Nähe von Birstein, im Schauerwald, wo er den toten Körper des 11jährigen Jungen unter einem Steg versteckt. Den Platz hat er sich schon Wochen vor der Tat ausgesucht. Anschließend fährt GÄFGEN zu seinen Eltern: zum wöchentlichen gemeinsamen Essen am Freitag Mittag. 

Etwa zur gleichen Zeit (12:40 Uhr) findet der Hausmeister der METZLER´s den Erpresserbrief im Garten. Die Familie informiert sofort die Polizei. Sie wollen auf alle Fälle zahlen, um das Leben ihres Sohnes zu retten.

Tag 1 der Entführung


29. September 2002

METZLER's Eltern zahlen das vereinbarte Lösegeld: 1 Million Euro. GÄFGEN ist zwar juristisch versiert, verhält sich bei der Auswahl eines Übergabeortes und beim Geldabholen ausgesprochen dilletantisch: er wird beobachtet und enttarnt, aber nicht festgenommen - die Polizei hofft, dass der offensichtliche Täter sie zum Versteck des entführten Jungen führt. Er wird deshalb observiert. Es ist bereits der 2. Tag seit der Entführung


30. September

GÄFGEN führt die Polizei nicht zum vermuteten Versteck. Stattdessen geht Magnus GÄFGEN mit seiner Freundin in der Frankfurter Innenstadt shoppen. Er zahlt in verschiedenen Banken Geld ein und beide buchen in einem Reisebüro eine Urlaubsreise, die sie noch am selben Tag antreten möchten. Anschließend fahren sie nach Aschaffenburg-Goldbach zu einem Mercedeshändler und machen eine Probefahrt mit einem C-KlasseModell, das GÄFGEN auch bestellt und mit 700 Euro aus dem Lösegeld anzahlt. Von dort aus ordert er per Telefon einen Mietwagen derselben Klasse bei einem Autoverleih am Frankfurter Flughafen, den sie am Nachmittag abholen wollen. Anschließend fahren sie wieder zurück ins Frankfurter Zentrum und besuchen einen Friseur. 

GÄFGEN und seine Freundin, die unauffällig beschattet werden, machen keinerlei Anstalten, Jakob von METZLER freizulassen oder zu versorgen. Der Druck auf die Beamten, das Leben des Jungen zu retten, wächst: Es ist bereits Tag 3 seit der Entführung. 

Während GÄFGEN sich mit einer Freundin beim Einkaufen vergnügt, warten die unter der Ungewissheit leidenden Eltern von METZLER auf einen Ermittlungsfortschritt. Nach einer Besprechung des Führungstabs im Frankfurter Polizeipräsidium beschließt die Polizei, GÄFGEN zu verhaften. 

Als GÄFGEN um 16:20 Uhr sein Auto in einer Tiefgarage am Frankfurter Flughafen abstellt, um mit seiner Freundin die gebuchte Urlaubsreise anzutreten, wird er vom mehreren Beamten in Zivil verhaftet und zum Verhör ins Polizeipräsidium gebracht. 

GÄFGEN lügt: Angesprochen auf das Geld, gibt zuerst an, er habe das Geld im Wald gefunden. Als der Vernehmungsbeamte ihm dies nicht glaubt, erklärt er, er habe das Lösegeld für einen unbekannten Mann abgeholt: Als er am Abend zuvor gegen 22:30 Uhr sein Auto in der Mörfelder Landstraße geparkt hatte, hätte ihn ein 35-40 jähriger Mann angesprochen, welcher ihn fragte, ob er Geld verdienen wolle. Er hätte das Angebot angenommen, worauf der Mann ihm 20.000 Euro in bar gegeben hätte und ihm auftrug, um 1:00 Uhr nachts eine Tasche an der Haltestelle Oberschweinstiege abzuholen. Danach hätte er weitere 30.000 Euro erhalten sollen. 

Zeitgleich wird GÄFGEN´s Wohnung durchsucht. Die Beamten finden keinerlei Anhaltspunkte für einen Aufenthalt von Jakob von METZLER. Sie finden lediglich einen handgeschriebenen Notizzettel, welchen sie als Beweis für GÄFGENS Beteiligung an der Entführung werten:

Weg abfahren
Ortstermin Steg
Rucksäcke
Brieftest
Brief
Ortsinformation
Briefsteinwurf testen
Beil“


GÄFGEN's Freundin weiß ganz offenbar von nichts. GÄFGEN selbst jedoch wird bis in die Nacht hinein befragt.

Um 18.20 Uhr beginnt der Beamte Bernd M. mit dem Verhör. GÄFGEN lügt erneut: “Ich weiß nichts von einem entführten Kind, aber wenn ich dazu beitragen könnte, das Kind aufzufinden, würde ich alles dafür tun.“

Um 21.30 Uhr beruft Polizeiführer Edwin F. eine Besprechung ein. Es geht um die Frage, wie man GÄFGEN veranlassen kann, Angaben zu machen, die zu Jakobs Versteck führen. Währenddessen führt Bernd M. sein mündliches Verhör fort – ohne Erfolg. 

Um 22.00 Uhr entscheidet er sich deshalb, 3 Fragen auf einen handgeschriebenen Zettel zu notieren:

Befindet sich Jakob alleine irgendwo?
Oder ist er unter Bewachung/Aufsicht?
Oder befindet er sich nicht mehr am Leben?


GÄFGEN weigert sich zunächst die Fragen zu beantworten, kreuzt aber später dann doch zwei Fragen an: die beiden ersten.
Bernd M. wertet dies als Beweis, dass Jakob noch lebt.

Gegen 24.00 Uhr spricht Rechtsanwalt ZOLL alleine mit GÄFGEN und bringt ihn dazu, Angaben zum Aufenthaltsort Jakob von METZLERS zu machen: In einer Hütte am Langener Waldsee.

Im weiteren Verhör durch Bernd M. sagt GÄFGEN das Gleiche: Jakob sei noch am Leben und würde am Langener Waldsee in einer Hütte bewacht.

Tag 3 seit der Entführung


1. Oktober - 4. Tag seit der Entführung

Um 0.45 Uhr wartet GÄFGEN mit einer weiteren Lüge auf: Zwei Komplizen hätten das Kind abgeholt und würden es in der Hütte bewachen. Es sei jedoch noch kein Lösegeld an die Komplizen übergeben worden. Als seine Komplizen gibt er zwei Brüder an, mit denen er vor 10 Jahren befreundet war und die seinerzeit sexuell belästigt haben soll (Mehr dazu unter Hintergründe zur Persönlichkeit Magnus GÄFGEN). 

Um 1.30 Uhr wird GÄFGEN in seine Zelle aufs Polizeipräsidium gebracht, da er nicht bereit ist, weitere Angaben zu machen. Da er keine genauen Angaben zum Standort der Hütte machen konnte, wird gegen 3.00 Uhr mit einem größeren Polizeiaufgebot das gesamte Gebiet rund um den See abgesucht. Um 4.00 Uhr berichten die Beamten, dass sich am See mehrere Hütten befinden, jedoch keine auf die Beschreibung von GÄFGEN passt. Daraufhin werden mehr als tausend Polizisten mit 60 Polizeihunden beauftragt, an der Durchsuchung teilzunehmen – erfolglos. GÄFGEN’s Angaben stellen sich als falsch heraus. GÄFGEN wollte offenbar Zeit gewinnen. 

GÄFGEN’s angeblichen Komplizen werden gegen 6.00 Uhr zuhause in ihren Betten aufgeschreckt – sie sind nicht wie von GÄFGEN behauptet in der Hütte zur Bewachung Jakob von METZLER´s abgestellt. Sie wissen von nichts. 

Nachdem sich auch dieser Hinweis als falsch herausgestellt hat und der kleine Junge vier ganze Tage vermutlich ohne Nahrung und vor allem ohne Trinken auskommen musste, weiß jeder, der sich auskennt, dass es nunmehr auf jede Stunde ankommt. Menschen, insbesondere junge Menschen oder Kinder, dehyrieren sehr schnell – erst recht, wenn sie unter Stress stehen. Und ‚entführt’ zu sein, nicht wissen was ist und was passieren wird, bedeutet gigantischen Stress. Wenn man das Leben des Kindes retten möchte, muss man jetzt schnell handeln – sonst ist alles zu spät. Auch die Frankfurter Polizisten wollen sich nicht vorstellen, möglicherweise durch falsches oder zu langsames Handeln am Tod des elfjährigen Jungen mitschuldig zu sein. 

Amtierender Polizeichef in Frankfurt ist derzeit Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER, der den im Urlaub weilenden Polizeipräsidenten vertritt. DASCHNER ordnet um 6.15 Uhr eine Lagebesprechung an. Auf dieser wird besprochen, dass alle polizeilichen Möglichkeiten ausgeschöpft und erfolglos geblieben sind. Jakob von METZLER befindet sich zu diesem Zeitpunkt seit drei Tagen und 20 Stunden in der Gewalt der Entführer. Die Beamten gehen davon aus, dass Jakob aufgrund des vermutlichen Flüssigkeits- und Nahrungsentzugs in akuter Lebensgefahr schwebt. ´

Während der Besprechung sagt DASCHNER: 

„Die Gefährdungslage Jakobs ist deshalb absolut vorrangig und seine Lebensrettung das oberste Ziel. Jede weitere Entscheidung, die zu treffen ist, darf dieses Ziel nicht aus den Augen verlieren. Die Polizei kann nicht tatenlos daneben stehen, während ein Kind umgebracht wird.“ Und: „Vergessen Sie auch nicht, dass der Tatverdächtige seine Situation durch sein verbrecherisches Handeln selbst geschaffen hat und sich durch die Preisgabe des Verwahrortes des entführten Kindes –wozu er verpflichtet ist- jederzeit aus dieser Situation befreien kann. Jakob kann das nicht.“

DASCHNER ordnet an, GÄFGEN seiner Mutter gegenüberzustellen. Er hofft, dass GÄFGEN jetzt lebensrettende Hinweise gibt. Doch Magnus GÄFGEN belügt auch seine Mutter: Er werde erpresst müsse dedshalb seine Familie schützen. Er gibt seiner Mutter lediglich seine, von einem Freund gestohlene, teure Breitling Armbanduhr zur Aufbewahrung mit, da er befürchtet, sie könne ihm in der Untersuchungshaft abhandenkommen. 

Während alle auf die Ankunft von GÄFGEN’s Mutter gewartet haben, gibt Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER die Order, zu prüfen, ob kurzfristig ein so genanntes Wahrheitsserum beschafft werden könne. Den Plan, die Schwester von Jakob mit Magnus GÄFGEN zu konfrontieren, damit sie ihn erweiche, wenigsten ihr den Aufenthaltsort ihres jüngeren Bruders zu verraten, verwirft DASCHNER: Das Risiko ist zu hoch. Gesetzt dem Fall, dass dies nicht funktioniert, würde sich Jakobs’ Schwester ihr gesamtes Leben lang Vorwürfe machen.

DASCHNER und alle anderen Polizeibeamten stehen unter enormem Druck. DASCHNER wird sich später in einem Aktenvermerk dazu folgendes notieren:

Wolfgang DASCHNER beruft kann sich hierbei auf die Paragraphen 32, 34 und 35 des Strafgesetzbuches (StGB) als Rechtsgrundlage stützen:

  • § 32 Notwehr:

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.
(2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

  • § 34 Rechtfertigender Notstand

Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib, Freiheit, Ehre, Eigentum oder ein anderes Rechtsgut eine Tat begeht, um die Gefahr von sich oder einem anderen abzuwenden, handelt nicht rechtswidrig, wenn bei Abwägung der widerstreitenden Interessen, namentlich der betroffenen Rechtsgüter und des Grades der ihnen drohenden Gefahren, das geschützte Interesse das beeinträchtigte wesentlich überwiegt. Dies gilt jedoch nur, soweit die Tat ein angemessenes Mittel ist, die Gefahr abzuwenden.

  • § 35 Entschuldigender Notstand

(1) Wer in einer gegenwärtigen, nicht anders abwendbaren Gefahr für Leben, Leib oder Freiheit eine rechtswidrige Tat begeht, um die Gefahr von sich, einem Angehörigen oder einer anderen ihm nahestehenden Person abzuwenden, handelt ohne Schuld. Dies gilt nicht, soweit dem Täter nach den Umständen, namentlich weil er die Gefahr selbst verursacht hat oder weil er in einem besonderen Rechtsverhältnis stand, zugemutet werden konnte, die Gefahr hinzunehmen; jedoch kann die Strafe nach § 49 Abs. 1 gemildert werden, wenn der Täter nicht mit Rücksicht auf ein besonderes Rechtsverhältnis die Gefahr hinzunehmen hatte.
(2) Nimmt der Täter bei Begehung der Tat irrig Umstände an, welche ihn nach Absatz 1 entschuldigen würden, so wird er nur dann bestraft, wenn er den Irrtum vermeiden konnte. Die Strafe ist nach § 49 Abs. 1 zu mildern.


Um 7.00 Uhr wird eine Abschnittsleiterbesprechung anberaumt. Es wird besprochen, dass sich der Verdacht auf die „Komplizen“ relativiert hat und die Durchsuchungsmaßnahmen am See noch nicht abgeschlossen sind. Weiterhin ist das gesamte Lösegeld in GÄFGENS Wohnung gefunden worden. Die ersten 500 000 Euro hatten in Geldkassetten gelegen, der Rest war verteilt auf verschiedene Kuverts und Gesellschaftsspielkästen.

Den Beamten wird klar, das GÄFGEN Jakob von METZLER wohl alleine entführt und versteckt hat und nur noch auf dessen Tod wartet, da er der einzige Zeuge seines Verbrechens ist. Außerdem wird besprochen, dass eine Aussage unter Anwendung unmittelbaren Zwangs in einem Strafverfahren nicht verwendet werden kann, die Rettung Jakob von METZLER´s aber absoluten Vorrang vor prozessualen Fragen haben muss.

Um 8.23 Uhr erreicht Ortwin ENNIGKEIT, stellvertretender Kommissariatsleiter, der die ganzen Tage praktisch rund um die Uhr im Einsatz war, die Nachricht, dass in einer der Hütten am See ein Kinderschlafplatz mit rotbraunen Anhaftungen, vermutlich Blutspuren, gefunden wurde. Wenige Minuten später wird ENNIGKEIT in das Büro von DASCHNER beordert. Der Polizeivize will einen Beamten, der noch keinen persönlichen Kontakt zu GÄFGEN hatte. DASCHNER beauftragt ENNIGKEIT, GÄFGEN erneut zum Aufenthaltsort des Kindes zu befragen und falls dieser sich weiterhin weigern sollte, mit Anwendung unmittelbaren Zwangs zu drohen.


ENNIGKEIT beginnt gegen 9.00 Uhr anschließend mit seinem Verhör von Magnus GÄFGEN.

Was sich genau in diesem Verhör abgespielt hat, wissen nur zwei Menschen: der Jurastudent Magnus GÄFGEN, der den 11jährigen Jungen entführt hat, und Kriminaloberrat Ortwin ENNIGKEIT, der herausfinden soll, was geschehen ist. 
Das, was wenige Wochen später die sogenannte Presse und die öffentlichen Gemüter erhitzen wird, ist die Version GÄFGEN's. Die Darstellung der Geschehnisse aus der Sicht des Kriminalbeamten ENNIGKEIT spielen keine Rolle. Er wird auch erst sehr viel später dazu befragt werden: nicht von den Medien, sondern vom Staatsanwalt.
Unsere Rekonstruktion der Geschehnisse hier basiert auf den Angaben des Kriminalbeamten, dem wir eine höhere Glaubwürdigkeit zuerkennen. Es sind Angaben, die er selbst als 'Angeklagter' während seines eigenen Prozesses 2004 und im Jahre 2011 in seiner Buchveröffentlichung machen wird. Trotzdem kann alles anders gewesen sein. 

ENNIGKEIT konfrontiert GÄFGEN als erstes mit seiner Lügengeschichte über die angeblichen Komplizen. Dann über den Fund eines Kinderschlafsackes mit Blutspuren am Langener Waldsee. GÄFGEN reagiert nicht auf die neuen Erkenntnisse.

ENNIGKEIT weist GÄFGEN darauf hin, dass veranlasst worden ist, das „jemand kommt, der dir Schmerzen zufügen kann“. Und dass dabei ein Wahrheitsserum zum Einsatz kommen könne. GÄFGEN zeigt sich weiterhin unbeeindruckt und schweigt. 

ENNIGKEIT lässt sich nicht beirren und fährt fort. Er erklärt GÄFGEN, was es für einen Kindermörder heißt, im Gefängnis zu sitzen: Kindermörder und Kinderschänder stehen im sozialen Ranking auf der alleruntersten Stufe. ENNIGKEIT weist GÄFGEN aber auch darauf hin, dass die Polizei mit der Anstaltsleitung sprechen würde, um ihm den Aufenthalt im Gefängnis leichter zu machen, falls er bereit wäre, zu kooperieren. 

ENNIGKEIT spricht weiter auf ihn ein, erklärt ihm, welche Auswirkungen der Tod des Jungen auf seine Psyche haben werde und macht klar, dass er selbst entschlossen ist, zu erfahren, was mit dem jungen METZLER geschehen ist.

Irgendwann knickt GÄFGEN ein, sagt, dass METZLER bei einem See in der Nähe von Birstein, im Vogelsberg ist. Auf die Frage ob METZLER noch lebt, antwortet GÄFGEN: „wahrscheinlich ist alles zu spät“.

Die angedrohten Maßnahmen, "Zwang" anzuwenden, sind damit hinfällig.

Um 11.00 Uhr fahren mehrere Polizeibeamte mit GÄFGEN zu dem See bei Birstein und finden gegen 12.00 Uhr unter einem Steg ein verschnürtes Bündel, mit den Konturen eines menschlichen Körpers.

Erst um 15.00 Uhr wird das Bündel sichergestelltund geöffnet: Es enthält eine Kinderleiche. Sie wird als Jakob von METZLER identifiziert.

Auf der Rückfahrt ins Präsidium führt ein Beamter die Befragung GÄFGEN´s fort, um den Tatablauf restlos zu klären. Der Beamte will wissen, wo GÄFGEN Jakob´s Kleidung und Schulranzen versteckt hat. Der gibt an, einige Teile in Frankfurt-Oberrad in einer Mülltonne neben dem Minimalmarkt am Bruchrainplatz entsorgt zu haben, weitere Teile in einer Mülltonne auf einer vom Bruchrainweg abgehenden Straße. Die Überprüfung der Lokalitäten verlaufen negativ. Danach beginnt GÄFGEN wieder zu lügen: ein Banker aus seinem Bekanntenkreis habe die Entführung geplant hat.

Währenddessen haben bereits seit dem frühen Morgen die Eltern von Magnus GÄFGEN versucht, den bekannten Strafverteidiger Rechtsanwalt Hans Ulrich ENDRES mit der Rechtsvertretung ihres Sohnes zu beauftragen. Der jedoch hält sich gerade in Ulm auf, weil er dort einen Mandanten in einem Gerichtsverfahren vertritt. Als ihn die Nachricht von den Vorgängen aus Frankfurt erreicht, bittet er die Ulmer Richter um Unterbrechung der Verhandlung, um direkt nach Frankfurt/M. fahren zu können. Die Richter sind einverstanden. Es ist ca. 11:00 Uhr.

In Frankfurt/M. informiert Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER um 13:40 Uhr in Anwesenheit des Pressesprechers der Polizei den Oberstaatsanwalt S. von seinem Vorgehen. Der äußert"allergrößte Bedenken wegen dieser Vorgehensweise". Eine ausführlichere Diskussion darüber kommt aber nicht in Gang, weil die für kurz darauf angesetzte Pressekonferenz über die Entführung bzw. das Auffinden der Leiche keinen Aufschub erlaubt. Dort warten Vertreter aller Zeitungen und Rundfunkstationen sowie des Fernsehens ungeduldig auf die Neuigkeiten.

Oberstaatsanwalt S. wird noch am selben Tag persönlich den Leitenden Oberstaatsanwalt H. informieren. Einen Vermerk über das Gespräch mit DASCHNER fertigt er sich allerdings erst mehrere Tage später an - "wegen der aussergwöhnlich starken Beanspruchung seit dem 1.10.2002 in diesem Verfahren als Pressesprecher (der Staatsanwaltschaft, Anm. d. Red.) und zuständiger Abteilungsleiter"
Die Staatsanwälte K. und M., die ebenfalls in das Vorgehen von Polizeivize DASCHNER eingeweiht waren, haben sich "zur absoluten Geheimhaltung" verpflichtet.

Gegen 14:30 Uhr kommt Rechtsanwalt ENDRES in Frankfurt an. Er trifft sich sofort mit seinem neuen Mandanten GÄFGEN, der gerade von den Polizisten von dem See in Birnstein ins Polizeipräsidium zurückgebracht wird. GÄFGEN berichtet RA ENDRES, er sei "angegangen" worden. Und er habe "schreckliche Angst" vor dem Vernehmungsbeamten, der ihm eine härtere Gangart, sprich die Anwendung von Schmerzen angedroht habe. Was GÄFGEN genau damit gemeint hat, versteht RA ENDRES noch nicht


2. Oktober

RA ENDRES unterrichtet auf einem Polizeirevier die Eltern über das Geständnis ihres Sohnes Magnus GÄFGEN.
Zeitgleich liegen auch die ersten Obduktionsergebnisse vor: Jakob musste einen langen und qualvollen Tod erleiden, da ihn GÄFGEN bis zu 10 Minuten lang gewürgt, geschlagen und zuletzt ertsickt hatte


9. Oktober

Oberstaatsanwalt S fertigt erst unter diesem Datum seinen eigenen Vermerk über das Gespräch mit Polizeivize DASCHNER am 1.10. kurz vor der Pressekonferenz an. Zu den Akten gibt er ihn am 15. Oktober 


2. Dezember

GÄFGEN schreibt einen Brief und bittet seinen Anwalt, ihn seiner Freundin zu übermitteln. RA ENDRES übergibt den Brief stattdessen an Staatsanwalt Koch, der wiederum am 17. Dezember beim zuständigen Gericht die Beschlagnahmung dieses Kassibers beantragt. In dem Brief schreibt GÄFGEN, er sei zu „dieser Tat und auch diesem falschen Geständnis gezwungen worden


7. Dezember

Der Berliner Tagesspiegel berichtet ausführlich über den Mord und die Motive des Beschuldigten:


Der letzte größere Artikel enthält den Satz: "Dann das Verbrechen, das in seiner Trostlosigkeit seinesgleichen sucht und einen Vernehmer drohen ließ, er gehe jetzt mit Magnus auf den Flur und schlage ihm die Zähne aus."

Ein mit dem Vorgang ebenfalls befasster Staatsanwalt, der diesen Artikel ebenfalls liest und über die Passage "schlage ihm die Zähne aus" stolpert, erkennt die Brisanz: Sollte die Aussage von GÄFGEN unter Androhung oder gar Anwendung von Gewalt etc. zustande gekommen sein, würde sie vor Gericht keinen Bestand haben. Er ordnet daher Nachvernehmungen des Beschuldigten GÄFGEN an 


danach

Der Chefreporter des Tagesspiegel, Jürgen SCHREIBER, der diesen Mord überhaupt nicht verstehen kann, recherchiert weiter. Auch der Chef der BILD-Frankfurt-Ausgabe, Horst CRONAUER, sucht nach weiteren Informationen - es gibt vage Hinweise, dass bei dem Geständnis Schmerzen angedroht worden seien


15. Januar 2003

Die Staatsanwaltschaft veranlasst weitere Nachvernehmungen des beschuldigten GÄFGEN. Man möchte die Presseberichte überprüfen, nach denen der Beschudigte seine Aussage unter Androhung von Gewalt gemacht habe. Magnus GÄFGEN bestätigt die Androhung von "Schmerzen"


22.Januar

erst jetzt gelangt der Aktenvermerk des Polizei-Vize DASCHNER in die offiziellen Ermittlungsakten, die jetzt auch der Rechtsanwalt des Beschuldigten einsehen kann. RA ENDRES wird allerdings direkt davon unterrichtet 


27.Januar

Staatsanwalt KOCH verfügt die Einleitung eines Ermittlungsverfahren gegen DASCHNER und ENNIGKEIT wegen "Aussageerpressung" nach Paragraph 343 StGB


17. Februar

BILD-Frankfurt bringt seine Enthüllungsgeschichte: 

In Berlin setzt der Tagesspiegel eine Agenturmeldung ab, in der auf eine Enthüllung am nächsten Tag in Sachen Mordfall GÄFGEN hingewiesen wird.
Weshalb die BILD-Zeitung ihre Geschichte nur in der Lokalausgabe melden konnte und weshalb der Berliner Tagesspiegel erst am nächsten Tag seine Enthüllung veröffentlichte, können Sie unter Wie der Vorgang ans Tageslicht kam nachlesen


18. Februar

Der Tagesspiegel erscheint: "Mordfall Jakob: Die Ermittler wollten den Täter foltern" 
Am selben Tag gibt das Hessische Justizministerium bekannt, dass der Beschuldigte GÄFGEN in Kürze den schon länger feststehenden Prüfungstermin für das 1. Juristische Staatsexamen wahrnehmen kann


19. Februar

Die Staatsanwaltschaft erhebt Anklage gegen Magnus GÄFGEN


24.Februar

Die Vorsitzende des Vereins Deutsche Strafverteidiger e.V., Rechtsanwältin Dr. Regina MICHALKE aus Frankfurt, schreibt einen offenen Brief an den Polizeipräsidenten in Frankfurt. Sie kann nicht verstehen, dass dieser hinter seinem Vize steht und dadurch die "Folterung eines Tatverdächtigen" billige. Er leiste damit "der Polizei und dem Rechtsstaat einen schlechten Dienst".
Regina MICHALKE ist die Schwester von einem der Richter, der wenig später über DASCHNER und ENNIGKEIT richten wird


28. April

Prozessbeginn gegen Magnus GÄFGEN


27. Juli

Das Gericht beanstandet die "Folterdrohung" nicht und verhängt wegen "besonderer Schwere der Schuld" eine lebenslange Haftstrafe 


29. Juli

Der Rechtsanwalt des Verurteilten kündigt Revision an - er will wegen der "Folterdrohung" ein milderes Urteil erreichen 


20. Februar 2004

Die Staatsanwaltschaft erhebt gegen Polizei-Vize und ihm untergebene Kripobeamte Anklage wegen "Verleitung zur Nötigung", jedoch nicht wegen "Aussageerpressung" (Folterdrohung). Polizei-Vize DASCHNER wird ins Landespolizeipräsidium versetzt, um die "Funktionsfähigkeit" des Frankfurter Polizeipräsidiums zu bewahren sowie aus "Fürsorge" gegenüber DASCHNER 


18. November

Das Strafverfahren gegen den suspendierten Polizei-Vize und seinen untergebenen Beamten, der die Verhöre durchgeführt hatte, beginnt vor dem Frankfurter Landgericht. Wichtigster Zeuge: der verurteilte Kindesmörder Magnus GÄFGEN 


20. Dezember 2004

Der Strafprozess endet mit einem Urteilsspruch: Die beiden angeklagten Polizeibeamten werden verwarnt bzw. zu einer Geldstrafe auf Bewährung verurteilt. Das Gericht sieht den Tatbestand der schweren Nötigung ("Folterdrohung") bzw. eine Anstiftung dazu (Polizei-Vize gegenüber einem untergebenen Beamten) als erwiesen an, billigt aber "massive Milderungsumstände" bei der strafrechtlichen Beurteilung zu. 

In dem abgebildeten aktiven Pressemeldungsausschnitt "Schriftliche Urteilsgründe" ist der gesamte Ablauf von der Tat bis hin zum entscheidenden 'Geständnis' lückenlos zusammengefasst - die Situation für die Polizei war mehr als kompliziert und dennoch musste gehandelt werden, um das Leben des entführten Kindes zu retten


Januar 2005

In der Öffentlichkeit wird darüber spekuliert, ob sich Wolfgang DASCHNER bei der von ihm angeordneten "Androhung von Schmerzen" sich 'weiter oben' rückversichert habe. "Machen Sie das! Instrumente zeigen!" - so habe man es in einem Telefonat mit einem höheren Vorgesetzten geheißen, hatte DASCHNER noch der Staatsanwaltschaft gegenüber erklärt. 
Vor Prozessbeginn hatte DASCHNER's Anwalt Eckart HILD angekündigt, man werde den Kontaktmann im Innenministerium benennen. Während des Prozesses geschah das allerdings nicht. 
Inzwischen widerspricht der hessische Innenminister Volker BOUFFIER, CDU, derlei Vorwürfen: "Es wird durchweg bestritten!"
DASCHNER indes will seinen Kontaktmann schützen und ist nicht bereit, einen Namen zu nennen. Deshalb ermittelt auch die Staatsanwaltschaft nicht weiter, weil sie keine Anhaltspunkte sieht, Mitwisser ausfindig zu machen. 
Da DASCHNER gegen sein Urteil keine Rechtsmittel einlegt, gehen Strafrechtsexperten davon aus, dass dies typischerweise Teil eines Deals ist: milde 'Bestrafung' - keine Nennung weiterer Mitwisser weiter 'oben'


18. Februar 2005

Die schriftliche Urteilsverkündung des Landgerichts Frankfurt in Sachen Wolfgang DASCHNER liegt vor - siehe dazu unter Folter oder nicht?


15.9.2005

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg nimmt die Beschwerde von Magnus GÄFGEN an, bei seinem Verfahren sei "die Garantie des Folterverbots massiv verletzt worden"


August 2006

Der inzwischen einsitzende Magnus GÄFGEN hat ein Buch geschrieben (siehe Bild). Das Honorar soll in eine Stiftung namens "Horizonte" fließen, die GÄFGEN damit gründen möchte. Stiftungszweck: Unterstützung von jungen Gewaltopfern. Offizieller Antragsteller: GÄFGEN's neuer Anwalt Dr. Michael HEUCHEMER, der ihn auch vor dem Europäischen Menschengerichtshof in Strassburg vertritt.
Der Antrag der Stiftung scheitert - die Stiftungsaufsicht verwehrt dieses Begehren, ein sehr seltener Fall der Ablehnung


1.Juni 2010

Der Europäische Menschengerichtshof in Strassburg entscheidet mit 11 zu 6 Stimmen,

  • dass GÄFGEN Opfer einer Verletzung von Artikel 3 der Menschenrechtskonvention geworden sei (Folterverbot) und Folter grundsätzlich verboten sei,
  • aber dass das Strafverfahren korrekt abgelaufen sei und keine unzulässigen Beweismittel verwendet wurden (Artikel 6 der Menschenrechtskonvention).


Das Frankfurter Gericht hatte die Aussagen bzw. das Geständnis von GÄFGEN, was dieser unter der Androhung von Gewalt gemacht hatte, nicht verwendet und sich nur auf die später freiwilligen Aussagen vor Gericht berufen. Deswegen war GÄFGEN bereits vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe gescheitert.
Dass die Androhung von Folter gegen die Europäische Menschenrechtscharta verstieß, hatte der Europäische Gerichtshof bereits 2008 bestätigt. Jetzt wollte GÄFGEN und sein Anwalt Michael HEUCHEMER das gesamte Verfahren als rechtswidrig erklären lassen. Die Richter sehen dazu keinen Grund.
In der deutschsprachigen Pressemitteilung des Europäischen Gerichts sind die wichtigsten Argumente des sonst nur in englischer und französischer Sprache vorliegenden Beschlusses zusammengefasst. Der 56seitige Beschluss in English: Judgment 22978/05

Hätte GÄFGEN vor dem Frankfurter Landgericht nicht freiwillig gestanden, hätte er vermutlich nie verurteilt werden können - GÄFGEN wäre dann ein freier Mann gewesen.
Mit diesem Urteil in der Tasche klagt GÄFGEN erneut, diesesmal gegen das Land Hessen: Er will 15.000 Euro Schmerzensgeld


4. August 2011

Das Landgericht Frankfurt entscheidet in Sachen GÄFGEN ./. Land Hessen (Az: 2-04 O 521/05):

  • Dem Kläger GÄFGEN steht wegen der Verletzung des Folterverbots in seinem früheren Strafverfahren eine "Geldentschädigung in Höhe von 3.000 Euro" zu
  • Begründung: die "Zufügung von Schmerzen" sei nicht nur angedroht, sondern auch vorbereitet worden; dies habe die Beweisaufnahme ergeben
  • das Recht auf Achtung der Würde (Folterverbot) müsse auch für einen Straftäter gelten, "mag er sich auch in noch so schwerer und unerträglicher Weise gegen die Werteordnung der Verfassung vergangen haben".

Weitergehende Verfehlungen bzw. Amtspflichtverletzungen seitens der Polizei konnten die Richter bei GÄFGEN's Vernehmungen nicht ausmachen. Hingegen betont Richter Christoph HEFTER nochmals die Beweggründe der vernehmenden Polizeibeamten: "Das provozierende und skrupellose Aussageverhalten des Klägers (gemeint: GÄFGEN, Anm. d. Red) strapazierte die Nerven der Ermittler aufs Äußerste". 
Die von GÄFGEN behauptete "Traumatisierung", so die Richter, sei weniger auf die Behandlung im Polizeipräsidium zurückzuführen, sondern sei "nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme bereits durch das Erleben der Tötung des Opfers und den Einsturz des auf Lügengeschichten und Luftschlössern basierenden Selbstbildes des Klägers eingetreten."

Nach Angaben der Staatsanwaltschaft werden die 3.000 € Entschädigung mit noch ausstehenden Schulden von GÄFGEN für den Strafprozess (71.000 €) verrechnet.

Da GÄFGEN Ende Juli eine Strafanzeige gegen Wolfgang DASCHNER wegen des Verdachts der uneidlichen Falschaussage gestellt hat, ist die Angelegenheit noch nicht zu Ende. DASCHNER hatte im Zusammenhang mit der Beweisaufnahme dieses Verfahrens erstmals namentliche Aussagen darüber gemacht, bei wem er sich damals 'rückversichert' habe: beim Chef des Hessischen Landeskriminalamts, Norbert NEDELA. Der streitet dies in einer dienstlichen Erklärung ab - ein Widerspruch. Andererseits gilt es als wenig wahrscheinlich, dass sich DASCHNER ohne Rückversicherung 'von oben' zu einem solchen Schritt entschlossen haben könnte, der die Gerichte und die Gemüter in der Öffentlichkeit, aber auch die Fachöffentlichkeit bis heute erhitzt


Herbst 2011

Jetzt erscheint das angekündigte Buch Um Leben und Tod über die Ereignisse des ehemaliger Ermittlers und Vernehmers Ortwin ENNIGKEIT. Er hatte - auf Anordnung von DASCHNER - Magnus GÄFGEN gedroht. Auch ENNIGKEIT wurde zeitgleich mit seinem ehemaligen Chef DASCHNER 2005 zu einer Geldstrafe verurteilt.
"Wie weit darf man gehen, um das Leben eines Kindes zu retten?" fragt ENNIGKEIT im Untertitel seines Buches, das eine Rekonstruktion der Vorgänge darstellt. 

Die Veröffentlichung lief nicht ohne Probleme: Der amtierende Polizeipräsident von Frankfurt, Achim THIEL, hatte seinem Untergebenen davon abgeraten: Zu viele Dienstgeheimnisse würde dabei ausgeplaudert, so die Argumentation der Polizeibehörde. Und bei Verrat von Dienstgeheimnissen drohe nicht nur ein Disziplinarverfahren, sondern möglicherweise sogar ein Strafverfahren.
Welche Art von "Dienstgeheimnissen" ENNIGKEIT verraten könne, das verriet die Polizeibehörde allerdings nie. ENNIGKEIT hatte sich entschlossen, das Buch dennoch zu veröffentlichen: um die teilweise sehr emotional geführte Diskussion zur "Folterdrohung" im konkreten Fall mit Fakten zur untermauern


26.09.2012

Das ZDF lässt - anlässlich der zehnten Wiederkehr der Ereignisse von 2002 - den Film "Der Fall Jokob von Metzler" über den Bildschirm gehen: ein "Krimi", gedreht an mehreren originalen Schauplätzen, u.a. im Garten und im Hause der Familie von Metzler, die dieses Filmprojekt in den vier vorangegangenen Jahren nachhaltig unterstützt hat. 

Der Film rekonstruiert die tatsächlichen Vorgänge, will Einblick in die Arbeitsweise der Polizei geben. u.a. in den damaligen Ablauf der Geschehnisse. 
Einblick aber auch in das Dilemma, in dem sich der Polizeivizepräsident Wolfgang DASCHNER befand. Und dem er sich gestellt hatte, indem er eine Entscheidung traf, den Täter, der die Entführung bereits gestanden hatte, etwas härter anzufassen, weil ihm das (erhoffte) Wohl des entführten Kindes als das wichtigste Rechtsgut erschien. 

Weil große Teile der wissenschaftlichen Jurisprudenz, aber auch das erkennende Gericht, diese Handlungsweise als Androhung von "Folter" bewerteten, will der Drehbuchautor Jochen BITZER, der dieses Projekt mit der Familie von METZLER und DASCHNER sensibel vorbereitet hat, vor allem dem mutigen Polizeivize nachträglich Anerkennung zu Gute kommen lassen. In der Hoffnung, dass sich - trotz Gesetzeslage und Rechtsprechung - auch künftig engagierte Polizeibeamte finden, die - im Sinne unschuldiger Opfer - individuelle Verantwortung übernehmen. 
In diesem Sinne ist dieser Krimi vor allem ein längst überfälliger Beitrag des öffentlich-rechtlichen Fernsehens zum Thema 'Der Fall des Wolfang DASCHNER und des Kriminalbeamten Ortwin ENNIGKEIT'. 


12.10.2012

Das Oberlandesgericht Frankfurt entscheidet in zweiter Instanz, dass das Land Hessen Magnus GÄFGEN eine Entschädigung in Höhe von 3.000 € zahlen muss: "als symbolische Entschädigung", wie der Vorsitzende Richter sagt. Immerhin habe es eine "Verletzung der Amtspflicht" gegeben, wofür das Land Hessen einzustehen habe


(MF/JL)