Amtsgericht Dortmund 2006

Das entscheidende Urteil "Im Namen des Volkes" fällt das Amtsgericht Dortmund unter dem Richter T am 15. September 2006:

AG Dortmund, Az: 72 Ls 160 Js 695/04 - 72 - 959-05

Landgericht Dortmund 2008

Im Urteil des Landgerichts (Berufung seitens RG) vom 24. April 2008 Im Namen des Volkes" werden die Sachverhalte des Amtsgerichts vollständig übernommen. Dafür wird aber wenigstens das Strafmaß für RG reduziert:

Landgericht Dortmund, Az: 160 JS 695/04 - 47 Ns 78/06

Verwaltungsgericht Muenster 2011

Das Verwaltungsgericht Münster war am 19. Januar 2011 ebenfalls nicht bereit, die umstrittenen Sachverhalte nochmals in einem neuerlichen Beweisverfahren aufzurollen - es stellte auf die Tatsachenfeststellungen des Amtsgerichts Dortmund ab.

Begründung: Man sei dazu nur verpflichtet, wenn man "ansonsten 'sehenden Auges' auf der Grundlage eines unrichtigen oder aus rechtsstaatlichen Gründen unverwertbaren Sachverhalts entscheiden müsste.". "Sehenden Auges" sehen die Verwaltungsrichter nichts.
RG wird aber wenigstens nicht aus dem Dienst entlassen, sondern nur in seinem Dienstrang zurückgestuft:

Verwaltungsgericht Münster, Az: 13 K 592/09.0