Die Berichte des Westfälischen Anzeigers, 29.03.2017

von Frank LAHME

Geld für verletzte Beamte

NRW regelt Entschädigung für angegriffene Polizisten und Feuerwehrleute neu

DÜSSELDORF - NRW-Landesbeamte, die während des Dienstes von Dritten verletzt werden, können künftig ihren Dienstherren für eine Entschädigung in Anspruch nehmen. Das resultiert aus einer Erweiterung des Landesbeamtengesetzes, die am kommenden Mittwoch in Düsseldorf beschlossen werden soll. Nordrhein-Westfalen schließt damit eine als vielfach ungerecht empfundene Versorgungslücke. Beamte gingen bei der Entschädigung nämlich leer aus, wenn Täter mittellos oder schuldunfähig waren.

Im November 2016 hatte NRW-Ministerpräsidentin Hannelore Kraft (SPD) angekündigt, dass das Land NRW in der Schmerzensgeldfrage künftig in die Bresche springen wolle, wenn ein Täter einen Landesbeamten durch Gewaltanwendung geschädigt habe, selbst aber mittellos sei.
Gestern nun wurde die bereits in der Abstimmungsphase befindliche Erweiterung des Landesbeamtengesetzes um einen Paragraphen 82a durch einen neuen Änderungsentwurf von SPD und Grünen entscheidend erweitert. So soll es in der neuen Form künftig keinen Unterschied mehr machen, ob einem Beamten durch eine vorsätzliche oder fahrlässige Gewalthandlung Schaden zugefügt wurde. Auch springt das Land nicht bloß dann ein, wenn der Täter mittellos ist. Auch in Fällen, in denen Täter zum Zeitpunkt der Tat schuldunfähig waren, wird das Land künftig entschädigen. Es gilt als sicher, dass dieser Entwurf am Mittwoch, 5. April, in zweiter Lesung verabschiedet wird.
Lediglich in Schleswig-Holstein und Bayern gibt es bislang vergleichbare Regelungen.

Das Bundesinnenministerium hatte Ende Oktober 2016 nachgezogen und für Bundesbeamte eine Änderung des Bundesbeamtengesetzes auf den Weg gebracht. In allen drei Fällen gehen die Regelungen aber nicht so weit, wie jetzt in NRW. Denn Bedingung bei Bund und anderen Ländern sind jeweils vorsätzliches Handeln des Schädigers und dessen Mittellosigkeit.
Entscheidenden Anteil für die weiterreichende Fassung hatte die Berichterstattung unserer Zeitung über im Dienst erheblichst verletzte Polizeibeamte, die durch Übergriffe berufsunfähig geworden waren. In der Mehrzahl waren die Täter psychisch krank.
Angeführt vom SPD-Landesvize Marc Herter hatte sich daraufhin auch im Innen- und Finanzministerium sowie der Staatskanzlei die Auffassung durchgesetzt, dass hier eine Gerechtigkeitslücke entstanden war.