Die Berichte des Westfälischen Anzeigers, 31.10.2015

von Frank LAHME

"Meine Waffe kriegst du nicht"

Karriere-Aus und keine Lobby: Das bittere Schicksal des Hammer Polizisten Markus Klischat

Polizisten setzen ihre Gesundheit und ihr Leben für die Freiheit und Sicherheit des Bürgers ein. Kein NRW-Innenminister wird jemals müde werden, daran zu erinnern und diesen Einsatz als Säule unseres Rechtsstaats anzupreisen. Wird allerdings ein Polizeibeamter Opfer von Gewalt, so steht er vielfach ganz alleine da. Vor dem Gesetz, dem Dienstherren und vor den Versicherern. So wie der Oberkommissar Markus Klischat...


HAMM - Der Herbst ist fern an diesem Samstag im September. Das Thermometer zeigt kommode 20 Grad, die Menschen tragen T-Shirts und liegen faul in Parks und Gärten. Markus Klischat ist zum Spätdienst eingeteilt. Wie üblich ist er um kurz vor 13 Uhr zu Hause losgefahren, vorbei an der Kirschallee im Industriegebiet. Kaum ein Wagen ist ihm dort entgegengekommen. Auf der Wache an der Hohen Straße hat er die Uniform mit den beiden Schultersternen angelegt und sich die Dienstpistole umgeschnallt. Wie’s der Zufall will, ist er allein im Wachbereich. Seine beiden Kollegen sind zu einem Einsatz abbeordert. Nichts deutet darauf hin, dass er das Schichtende nicht mehr dort erleben wird. Der 4. September 2010 wird der letzte Arbeitstag im Leben des Polizisten werden.

DER ÜBERFALL

Um 14.30 Uhr betritt ein Mann das Präsidium. Groß, schlank und muskulös. Das Hauptportal steht immer offen. Er ist Kraftfahrer bei einer Spedition, stammt aus dem in Kasachstan gelegenen Städtchen Tschernorezk. Markus Klischat kennt ihn noch vom Vortag. Zweimal ist die Hünengestalt da auf der Wache aufgekreuzt und hat wirre Verschwörungstheorien kundgetan. Die Mafia kontrolliere seinen Arbeitgeber, seine Kolleginnen würden zur Prostitution gezwungen...
Klischat bedient den Türöffner zum Wachraum und lässt den 41-jährigen Wolgadeutschen herein. „Was gibt’s denn heute?“, fragt er und erwartet eine neue Sequenz der ausgemachten Hirngespinste. Doch es soll anders kommen. Er wolle seine Anzeige wieder zurückziehen, sagt sein Gegenüber mit schwerem, rollenden Akzent und nähert sich dem Tresen. Markus Klischat zieht eine Augenbraue hoch und ergreift das Telefon. Für den Besucher sind nun die Kollegen von der Kripo wieder zuständig; er sucht nach einem Sachbearbeiter in dem nahezu verwaisten Amtsgebäude.
Es folgen 40 Minuten, die ihm wie 40 Tage vorkommen werden und nach deren Ablauf das ganze Leben nicht mehr funktionieren wird. „Ich hatte ihm den Rücken zugewandt. Während ich noch wähle, merke ich, dass sich hinter mir etwas bewegt. In dem Moment ist er auch schon über den Tresen gesprungen. Und als ich mich umdrehe, blicke ich in den Lauf von einer Waffe.“
Klischats folgende Reaktion ist eine Mischung aus Angstreflex und genialem Streich: Er lässt den Hörer fallen. Der Plastikknochen baumelt neben seiner Schreibtischplatte, doch die Leitung zu den Kripoleuten steht. Im Ostflügel der Behörde können die Beamten alles mithören. „Ich brauche deine Pistole!“, fordert der Mann aus Kasachstan und zielt auf Klischats Kopf. Immer wieder. „Ich brauche deine Waffe.“

Der Oberkommissar, damals 48 und das Leichtgewicht in seiner Wachdienstgruppe, weiß nicht, ob die Kanone echt ist. „Das hätte auch eine Erbsenpistole sein können. Man kann das nicht erkennen“, wird er später sagen. In dem Moment hat er nur einen Gedanken: „Meine Waffe kriegst du nicht!“
Es kommt zum Handgemenge zwischen den zwei ungleichen Gegnern. Und der Wolgadeutsche schießt aus nächster Nähe. Klischats Trommelfell zerplatzt. Der Angreifer prügelt mit der Pistole auf den Kopf des Polizisten ein, drückt den Lauf auf dessen Schläfe. Überall ist Blut. Noch einmal drückt er ab. Sechs Patronenhülsen werden später von der Spurensicherung auf dem Fußboden gefunden. Es sind Patronen einer so genannten Gasalarmwaffe. „Darauf muss man erst einmal kommen: Der schießt nicht vorbei, sondern nur mit Gas.“

Am Boden liegend will Klischat seine Walther P 99 aus der Hülle an seiner Hüfte zerren. Seit ihrer Einführung 2005 ist das Fabrikat unter Polizisten umstritten, gilt immer noch als unzuverlässig und störanfällig. „Na klar, ich wollte den erschießen. Er lag auf mir drauf, hat mich gewürgt und auf mich eingeschlagen. Aber das Scheißding ist ja doppelt im Holster gesichert. Ich hab’ sie da nicht rausgekriegt. 100.000mal geübt, und in so einer Situation funktioniert es nicht...“
Irgendwann hat er die 9-Millimeter dann doch in seiner Hand. Aber das macht gar nichts besser. Klischat drückt die Pistole auf den Körper seines Gegners, doch ein Schuss will sich nicht lösen. Eine Ladehemmung? Gutachter werden später feststellen, dass es kein konstruktionsbedingter Fehler der Mechanik war: Direkt aufgesetzt, blockiert die Dienstwaffe der Polizei ganz automatisch – aus Sicherheitsgründen, und das ist so gewollt.
Der Mann aus Kasachstan behält die Oberhand. Als wäre sie ein Schraubenschlüssel, dreht er dem Beamten die P99 aus der Hand und visiert den Nacken seines Opfers an. Die Kollegen von der Kripo sind da längst ins Erdgeschoss gehetzt und halten sich in den Hinterräumen des Wachbereichs verborgen. Aber sie können nicht einschreiten, die Lage ist zu unübersichtlich. Erschwerend kommt hinzu, dass Extremsituationen wie diese nicht zum Routinetraining eines Kriminalermittlers zählen.
Klischat ist noch immer bei Bewusstsein. Das Adrenalin verdrängt die Todesangst. „In dem Moment, wo er die Waffe hatte, war’s für mich vorbei. Ich hab’ nur noch gedacht, dass mich die Ärzte am Ende schon wieder zusammenflicken werden.“

Aber die Rettung ist zumindest noch in weiter Ferne. Der Kraftfahrer hantiert und fuchtelt mit der Dienstpistole. Klischat muss sich mit den eigenen Handschellen an die oberste Schublade seines Schreibtisches ketten. „Der wollte ein Fernsehteam. Keinen Mann von der Zeitung oder vom Radio. Nein, ein Fernsehteam. Ich sollte telefonieren und für eine Liveübertragung sorgen“, schildert Klischat die Situation mit seinen Worten. Die ganze Welt sollte von dem angeblichen Mafia-Filz in der Firma des Bedrohers erfahren und davon, dass dieser nun selbst im Fokus der Camorra stände.
 Markus Klischat telefoniert. Mit den Kollegen von der Leitstelle, die im Nebengebäude an der Grünstraße ihren Dienst versehen. Er schildert seine Lage, die Forderung des Geiselnehmers und dass dieser nun auch seine Waffe hat.
Der Wolgadeutsche will das Telefon. Minutenlange Verhandlungen mit dem Hauptkommissar am anderen Leitungsende folgen. Der Beamte versucht ihm zu erklären, dass in einer Stadt wie Hamm kein Fernsehteam verfügbar ist. „Beim besten Willen nicht. Der nächste Sender ist in Dortmund.“ Außerdem schlägt er vor, den schwerverletzten Klischat gegen einen anderen Kollegen auszutauschen. Der Geiselnehmer lehnt das ab. „Ihr wollt mich dann nur abknallen“, sagt er und beharrt auf seinen Forderungen.

Das Gebäude entlang der Hohen Straße ist hermetisch abgeriegelt. Mit allen verfügbaren Kräften ist die Hammer Polizei im Einsatz. Ein Spezialeinsatzkommando (SEK) ist angefordert und befindet sich auf der A1 im Anmarsch. Die Ehefrau des Geiselnehmers trifft ein. Ihr Mann habe ihr gesagt, dass er lediglich Zigaretten hätte holen wollen und gleich wieder zu Hause wäre, erklärt sie den Beamten. Sie habe geahnt, dass etwas Schlimmes vor sich gehe, weil er nicht zurückgekehrt sei. Ihr Mann sei komplett verwirrt, schon am Vortag habe sie ihn zur Polizei begleitet und habe vermutet, dass er auch jetzt den Weg zur Wache wählen würde.
Die ebenfalls aus Kasachstan stammende Frau darf mit ihrem Partner sprechen. Ein Beamter stellt den Telefonkontakt her, und schon mit wenigen Worten gelingt es ihr, den 41-Jährigen zur Aufgabe zu bewegen. Der Geiselnehmer legt die Dienstwaffe vor sich auf den Boden und erwartet seine Festnahme.

Doch nichts passiert. Minutenlang. Die Situation im Wachraum nimmt groteske Züge an.
„Warum kommen die nicht?“, fragt der Mann aus Kasachstan und stiert durchs Glas ins Treppenhaus.
„Weiß ich doch nicht...“, stöhnt Klischat und windet sich in seinen Fesseln.
Der Angreifer schielt auf dessen Waffe. „Das ist doch eine Falle. Die wollen mich erschießen...“
Er gerät immer mehr in Rage. Die Situation droht wieder zu eskalieren. Was weder er noch Klischat wissen können: Die Beamten, die versteckt vorm Hauptportal aufs Startsignal warten, haben ihre Funkgeräte irrtümlich auf eine andere Frequenz eingestellt als die Polizisten, die auf der Leitstelle das Kommando führen. „Zugriff ! Los, Zugriff !“, rufen die in einem fort und doch vergeblich. So lange, bis die Panne endlich entdeckt und aufgehoben ist.
Die Situation klärt sich im Guten. Um 15.15 Uhr öffnet sich das Hauptportal. Der Wolgadeutsche leistet keinen Widerstand. Er lässt sich fesseln und wird von Polizisten aus dem Wachraum abgeführt. Um Markus Klischat kümmern sich der Notarzt und die Sanitäter.
Viereinhalb Monate später wird auch das Landgericht Dortmund dokumentieren, dass er zu diesem Zeitpunkt schwer verwundet ist. Sieben Verletzungen von stumpfer Gewaltanwendung, weitere durch Abwehrverletzungen und zwei Schusstreffer am Kopf werden in den Akten Erwähnung finden. Klischat hat einen Anriss des Trommelfells, eine Gehirnerschütterung und multiple Hämatome im Kopf- und Gesichtsbereich sowie zwei Platzwunden am Hinterkopf und an der linken Augenbraue erlitten. Doch das sind nur die äußeren Blessuren, die allmählich wieder heilen. Schon nach einem Tag kann er das Krankenhaus wieder verlassen. Was das Ereignis tief in seiner Persönlichkeit auslöst, wird hingegen unvergänglich bleiben.

DER PROZESS

Wenn Markus Klischat heute über das Geschehen spricht, bildet sich rasch ein Film aus kaltem Schweiß auf seiner Stirn. Er wirkt fahrig und hat bisweilen Mühe, sich zu konzentrieren. Seine Hände tremolieren, wenn er Fotos und Aktenblätter aus einem seiner Ordner zerrt. „Aber es wird schon gehen“, sagt er. „Und wenn nicht, dann brechen wir halt ab und machen morgen weiter.“
Fünf Jahre nach dem Überfall ist er angetreten, seine bittere Geschichte erstmals und bis zu ihrem vorläufigen Ende zu erzählen. „Damit der nächste Kollege, dem so etwas passiert, es vielleicht ein bisschen leichter hat“, wie er meint. Seine Forderung: „Das komplette System muss hinterfragt, die ganze Prozedur muss anderes geregelt werden.“

Es beginnt mit Kleinigkeiten, die allerdings bis heute schmerzen. Als die 36. Große Strafkammer des Landgerichts Dortmund am 26. Januar 2011 zur Hauptverhandlung antritt, steht sie vor der Frage, ob Klischats Peiniger für seine Tat auch bestraft werden kann. Monatelang hat sich der Mann verfolgt gesehen und sich unbestritten immer mehr in einen krankhaften Wahn hineingesteigert. „Ich habe in jedem Menschen einen Verbrecher gesehen“, wird er im Prozess aussagen und behaupten, dass er sich mit der Dienstwaffe hätte erschießen wollen. Dass das Gericht am Ende der Verhandlung den Grundsatz „nulla poena sine culpa“ (Keine Strafe ohne Schuld) anwendet und entscheidet, dass der Kraftfahrer bis zu seiner Genesung in einem psychiatrischen Krankenhaus unterzubringen ist, ist dabei in Klischats Augen peripher. Bis heute ärgert ihn jedoch der strafrechtliche Tatbestand, den die 36. Große Strafkammer hier zugrunde legt: § 224 StGB, Gefährliche Körperverletzung.
 „Wieso steht das da? Wieso nicht Geiselnahme, versuchte Tötung oder Mordversuch?“, schimpft er und tippt auf das Deckblatt des 16-seitigen Urteils. „Im Namen des Volkes...“ heißt es dort, und zehn Zeilen tiefer wird tatsächlich allein eine „gefährliche Körperverletzung“ angeführt. Klischats Fall steht demnach auf einer Stufe mit 328 weiteren, in denen die Hammer Polizei im Jahr 2010 ermittelt. Ein Schnitt mit einem Taschenmesser, ein Stiefeltritt, eine Ohrfeige in der Situation zwei gegen einen: All das sind typische Beispiele für eine Anwendung des § 224. Aber das hier? Ist das nicht ein anderes Kaliber?

Klischat fühlt sich von Staatsanwaltschaft und Gericht herabgesetzt, nicht ernstgenommen. Gerade als Polizist, als Säule dieses Rechtsstaats, hätte er eine andere Würdigung erwartet. Vielleicht sogar eine überharte. Aber so sieht er seinen Fall zur Bagatelle degradiert, was für die innerliche Verarbeitung nicht gerade förderlich ist – zumal er mittlerweile aus diversen Internetveröffentlichungen weiß, dass die Schüsse tödliche Folgen hätten haben können. Auch wenn es eine mit Platzpatronen geladene Gaspistole gewesen ist. Die Druckwelle solcher Waffen ist derart hoch, dass ein auf dem Kopf aufgesetzter Schuss letale Wirkung haben kann, heißt es in diversen Expertenforen.

DIE SPÄTEN FOLGEN

Markus Klischat will zurück in seine Wachdienstgruppe. Er kennt nichts anderes. Mit 16 Jahren ist er Polizist geworden und hat die Entscheidung in den folgenden 32 Jahren nie bereut. „Ich hab’ das immer gerne gemacht“, sagt er bis heute. Auch der Angriff auf dem Revier hat daran nichts geändert. 1987 hat er eine ähnlich brenzlige Situation erlebt, als im Hammer Westen ein Mann mit einem Rasiermesser auf ihn losging. Klischat zückte damals seine Dienstpistole und schoss den Widersacher nach mehrfacher Vorwarnung nieder. Mit einem Bauchschuss, den der Angreifer überlebte. Klischat hat das nicht vergessen, hat aber auch nie besonders unter diesem Fall gelitten.
 „Ich kann wieder arbeiten. Die Fäden sind raus“, meldet er sich nur zwei Wochen nach dem September-Überfall zurück auf dem Präsidium. Doch Ingolf Schween, damals Polizeidirektor und der Leiter des Bereichs Gefahrenabwehr, mahnt seinen Oberkommissar zur Geduld. „Es nutzt nichts, so lange du auf einem Ohr nichts hörst. Du gefährdest nur dich selbst und deine Kollegen.“ Klischat sieht das ein. In der Tat ist er auf links noch taub, dort wo das Trommelfell durch einen der Schüsse zerplatzt ist und nunmehr ein Tinnitus beharrlich pfeift. Ein paar Wochen noch, dann wird es wieder gehen, denkt er.

Tatsächlich beginnt die Zeit, in der Klischat wie in einem Hamsterrad durchs Leben hetzt. Nachts schlägt er im Bett um sich, träumt von Stimmen, die mit russischem Akzent auf ihn einreden und ihn verfolgen. Immer häufiger, immer intensiver. Tagsüber ist er nervös, und er erlebt Gefühle, wie er sie bislang nicht kannte: Angstgefühle. Klischat fürchtet sich vor Menschen und Konflikten. Im Supermarkt, an der Bushaltestelle, wenn er mit seinem Hund die Gassirunde geht.
 Am 19. Oktober 2010 kapituliert sein Organismus. Der 48-Jährige erleidet einen Schlaganfall. 45 Tage nach dem Überfall. Nie ist er bislang ernsthaft krank gewesen, hat sich höchstens ‘mal beim Fußballspielen mit den Kollegen einen Fuß verknackst. Neun Tage Krankenhaus, drei Wochen Reha: Das Standardprogramm wird abgespult. Klischat wird am Ende wieder komplett hergestellt, die anfänglichen Sprachstörungen und die linksseitige Schlagseite sind verschwunden. Mediziner und Gutachter werden später zwar nicht ausschließen, dass dieser Hirnschlag eine Folge des Überfalls gewesen ist, nachweisen lässt sich das hingegen nicht. Und das ist schlecht für Klischat, als es später um die Frage nach der Schwere seines Dienstunfalls geht. Die Kausalität muss er beweisen, doch wie soll das gelingen? „Alle Ärzte haben mir zwar im Gespräch bestätigt, dass es Zusammenhänge geben muss, eine Unterschrift hat mir aber keiner geben wollen.“

DIE GUTACHTEN

Aus den Wochen werden Monate. Klischat hofft beständig auf seinen Wiedereintritt ins Berufsleben, doch tatsächlich geht’s ihm immer schlechter. Posttraumatische Belastungsstörungen als Folge des Überfalls sind seit dem 18. Mai 2011 von der Polizeiärztin diagnostiziert. Klischat wird stationär und ambulant behandelt. Mit Bescheid vom 28. Juli 2011 erkennt das Polizeipräsidium Hamm das Geschehene als Dienstunfall an. Zwei Monate später folgt das nächste Schreiben. „Es besteht der Verdacht, dass Sie den gesundheitlichen Anforderungen des Polizeivollzugsdienstes nicht mehr genügen können“, teilt Regierungsdirektor Andreas Klöpper (Hamm) mit und eröffnet, dass der Regierungsmedizinalrat Dr. Mahmoud vom PP Wuppertal entsprechende Untersuchungen an Klischat durchführen soll.

Einige Stunden dauert der Besuch bei Dr. Mahmoud, die anderen der insgesamt fünf Gutachter, die Klischat in der Folge unter die Lupe nehmen werden, benötigen teils mehrere Tage für ihre Expertisen. Ein weiterer Polizeiarzt ist gar nach 75 Minuten mit Klischat fertig. Eine „bis heute fortbestehende, depressiv-ängstliche Anpassungsstörung“, diagnostizieren die Amtsdoktoren ebenso wie „ein krankhaftes Pensionierungsbegehren“.
Klischat kocht die Galle über, als er das liest. Er, der Schichtenkönig, der pro Jahr immer mehr als 200 Dienste abgerissen hat, der immer da war und sich die Nächte im Einsatz auf der Straße um die Ohren geschlagen hat: Er soll nun der große Lauschipper der Behörde sein? Als der Überfall im September erfolgt, hat er 74 Überstunden angehäuft und 43 Tage Resturlaub. „Dünnfellig“ – welch eine Wortkreation – sei er, schreibt ein Polizeiarzt und attestiert Klischat schließlich eine Minderung der Erwerbsfähigkeit von 30 Prozent für die Zeit vom 4. September 2010 bis 26. Juli 2011 und danach von 20 Prozent.

Der Hammer Polizeipräsident erhöht die Quoten mit Bescheid vom 24. Mai 2012 um jeweils 10 Prozent, doch das hilft Klischat auch nicht wirklich weiter. Wenn er schon zum Invaliden werden sollte, dann will er nicht noch dafür büßen. Er benötigt ein Testat über eine mindestens 50-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit, eine Anerkennung des Geschehens als sogenannten „qualifizierten Dienstunfall“. Denn Klischat ist nicht einfach krank geworden, leidet nicht an Diabetes oder einem Bandscheibenvorfall wie andere seiner Kollegen, sondern er ist wegen dieses Überfalls förmlich aus der Behörde herausgeschossen worden. Es fällt schwer zu glauben, dass ein Amtsarzt das in Zweifel zieht.
Der Polizist legt Widerspruch gegen den Bescheid ein. Fristgerecht, am 15. Juni 2012. Er pocht auf eine Einordnung als „qualifizierten Dienstunfall“, was erhebliche Auswirkungen auf die Höhe seiner Pensionszahlungen (A12 statt A10) haben würde. Entscheiden wird das Verwaltungsgericht in Arnsberg – drei Jahre später.

Gutachten, Gegengutachten, Fragen zum Gutachten: All das dauert und zehrt erheblich an den Nerven. Im Mai 2013 scheidet Klischat offiziell aus dem Dienst aus und tritt in den Ruhestand. Von jetzt auf gleich hat der dreifache Familienvater, der bislang seine normalen Bezüge erhalten hat, 1.200 Euro weniger auf dem Konto. Das Haus im Hammer Westen kann er nicht mehr halten. Die Familie muss sich eine kleinere Bleibe suchen.
Am 22. April 2015 schließlich ergeht der Entscheid der 13. Kammer in Arnsberg: Klischat obsiegt auf ganzer Linie. 70 Prozent beträgt der Grad der Erwerbsminderung auch ohne Berücksichtigung des Schlaganfalls. Von einem „krankhaften Pensionierungsbegehren“ ist ebenfalls nicht mehr die Rede. Er ist nun so gestellt, als hätte er bis zu seinem Laufbahnende Dienst getan und alle Beförderungen erhalten. Seine Pension errechnet sich ab sofort nach der Besoldungsgruppe A12.

 DIE KONSEQUENZEN

Markus Klischat ist bis heute nicht gesund geworden. Wegen seiner massiven Beeinträchtigungen und seines fortgeschrittenen Lebensalters ist auch ein Laufbahnwechsel in den allgemeinen Verwaltungsdienst der Polizei für den 53-Jährigen nie in Frage gekommen. Mit dem Bus oder dem Zug zu fahren ist weiterhin unmöglich. Begegnet er einem Menschen, der mit russischem Akzent spricht, gerät er in Panik. Geschieht das in geschlossenen Räumen, muss er diese sofort verlassen – exakt auf dem Weg, auf dem er sie betreten hat.

Allzu viele Polizisten werden es nicht sein, denen Ähnliches widerfahren ist. Doch wie häufig Polizeibeamte in NRW durch massive Gewalteinwirkung dienstunfähig werden, ist nicht bekannt. 234 Dienstunfälle wurden in 2014 registriert – Autounfälle, Verletzungen im Einsatz – alles bis hin zum Ausrutscher im Treppenhaus. Wie oft daraus auch eine dauerhafte Polizeidienstunfähigkeit resultierte, wird in Statistiken nicht erfasst. „Aber es ist geplant, diese Zahlen in Zukunft zu erheben. Das Zeitfenster dafür ist allerdings noch unklar“, sagt ein Sprecher des Innenministeriums auf WA-Anfrage.
 Ob der Verwaltungsgerichtsprozess und die Frage nach der Pensionshöhe nicht deutlich unbürokratischer hätten geregelt werden können? Polizeipräsident Erich Sievert verneint das. Er sei abhängig von der medizinischen Bewertung durch den polizeiärztlichen Dienst gewesen. Über die Expertenmeinungen habe er sich nicht hinwegsetzen können und dürfen. Und dass Gerichtsverfahren unter Beteiligung von externen Fachgutachtern bisweilen Jahre andauern, sei nicht ungewöhnlich. „Ich hätte mich gefreut, wenn wir ihn als Polizisten wieder im Dienst hätten begrüßen können.“
20 Prozent oder 70 Prozent: Die erhebliche Diskrepanz bei der Bewertung des Grades der Erwerbsunfähigkeit überrascht zumindest einen nicht: Roland Neubert, Klischats Rechtsanwalt in dem Verfahren. „Die Erfahrung kann man häufiger machen. Nicht nur in den Fällen, in denen es um die Folgen von Dienstunfällen geht“, sieht er allgemein die Tendenz, dass behördenseitig stets mit spitzer Feder kalkuliert wird. Insbesondere dann, wenn es um psychische Gebrechen wie posttraumatische Belastungsstörungen geht. „Dann wird es immer kompliziert.“

Neubert ist seit vielen Jahren im Disziplinar- und Beamtenrecht unterwegs und vertritt häufig Mitglieder der Gewerkschaft der Polizei (GdP). Auch Klischat ist dort organisiert. Deren NRW-Vorsitzender Arnold Plickert ist geradezu entrüstet, als er durch den WA von Klischats Fall erfährt. „Wenn so etwas im Dienst passiert, dann müsste das ganz automatisch ein qualifizierter Dienstunfall sein. Es reicht doch wohl, dass der Kollege den Schaden hat. Er muss sich nicht noch durch den Rechtsweg quälen“, sagt Plickert. Auch dass die Beweislast (Stichwort Schlaganfall) bei Klischat liegt, findet er nicht richtig. „Korrekterweise müsste hier eine Beweislastumkehr erfolgen. So lange nicht auszuschließen ist, dass der Schlaganfall eine Folge des Überfalls gewesen ist, solange müsste man das annehmen“, folgert der GdP-Vorsitzende. Seine Worte sind allerdings – zumindest derzeit – nicht mehr als Kalendersprüche. Immerhin räumt er das auch offen ein. „Wir haben zu wenig Häufungen von Fällen dieser Art, um das gegenüber dem Innenminister groß zu thematisieren.“

Bleiben die letzten Wermutstropfen dieses Falls: Klischat klagt nicht nur vor dem Verwaltungsgericht gegen die Behörde, sondern versucht auch, seinen Peiniger zivilrechtlich in die Pflicht zu nehmen. Schmerzensgeld verlangt er – und bekommt es nicht, wie letztinstanzlich das Oberlandesgericht Hamm im Herbst 2014 befindet. Das Argument der Richter: Wer wie der Kraftfahrer aus Kasachstan schuldunfähig handelt, kann nicht zu Schmerzensgeldzahlungen herangezogen werden. GdPVorsitzender Plickert hat auch für diesen Fall eine passende Lösung parat. „Für das Schmerzensgeld müsste in solchen Fällen die Behörde aufkommen. Der Staat darf seine Beamten nicht im Stich lassen, müsste in Vorleistung treten und versuchen, sich das Geld beim Verursacher zurückzuholen. Dass das bis heute nicht geschieht, halte ich für einen Skandal“, lautet sein Standpunkt, für den die GdP derzeit auch mit einem Sofortprogramm gegen Gewalt an Polizisten in die Offensive geht. Alle Fraktionen des Landtags wurden im Juni 2015 entsprechend angeschrieben. Das Thema ist noch nicht vom Tisch.

Bleibt die Frage nach der Haftung durch die private Unfallversicherung. Klischat hat auch eine solche. Doch auch die will in seinem Fall nicht zahlen. Im Kleingedruckten der Police steht sinngemäß geschrieben, dass für Unfallschäden, die in psychischen Gebrechen zum Ausdruck kommen, eine Haftung ausgeschlossen sei. Auch dieser Fall liegt mittlerweile vor dem Hammer OLG. Eine Entscheidung ist noch nicht ergangen.