Die Berichte des Westfälischen Anzeigers, 17.04.2018

von Frank LAHME

Schmerzensgeld für Polizisten

Vom tragischen Fall des Markus Klischat profitieren nun andere seiner Kollegen

HAMM - Rein rechnerisch wird einmal pro Monat in Nordrhein- Westfalen ein Polizist von einem nicht zurechnungsfähigen Menschen attackiert und offenbar ernsthaft verletzt. Noch vor einem Jahr hätte keiner dieser Beamten ein Schmerzensgeld erhalten. Das hat sich nun geändert – aufgrund des tragischen Schicksals des Hammer Oberkommissars Markus Klischat, über dessen Fall unsere Zeitung intensiv berichtete und damit ein Umdenken in der Landesregierung erreichte.
Markus Klischat war im September 2010 von einem geistig verwirrten Täter im Hammer Polizeipräsidium angegriffen und durch aus nächster Nähe auf den Kopf abgefeuerte Schüsse aus einer Gaspistole erheblich verletzt worden. Er konnte danach nie wieder arbeiten und führte einen jahrelangen Kampf gegen seine Dienstvorgesetzten, um diesen Übergriff als sogenannten qualifizierten Dienstunfall anerkannt zu bekommen.

Weil der Täter damals als schuldunfähig eingestuft wurde, erhielt der Polizist kein Schmerzensgeld; eigentlich hätten ihm 70000 Euro zugestanden. Jahrelang prozessierte er, um wenigstens von seiner privaten Unfallversicherung einen Schadensausgleich zu erhalten. Auch dieses Unterfangen scheiterte letztlich im Juni 2017 vor dem Hammer Oberlandesgericht. Klischat, der in Folge des Angriffs psychisch erkrankte und an einer so genannten posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS) leidet, konnte nicht nachweisen, dass die erlittenen Verletzungen Auslöser für die PTBS waren.
 „Vater Staat hat seine Söhne vergessen“ lautete schließlich im Dezember 2016 der Titel einer doppelseitigen Berichterstattung in unserer Zeitung, durch die Bewegung in die Schmerzensgeldfrage kam. Neben Klischat hatten sich weitere Polizisten – darunter auch der Ex-Polizist Herbert Ö. aus Hamm – in der Redaktion gemeldet und ganz ähnliche Schicksalsverläufe nach Attacken auf ihre Person geschildert.

Im April 2017 reagierte schließlich die damals noch rot-grüne Landesregierung und änderte das Landesbeamtengesetz. Eine Ombudsstelle wurde (unter anderem) eingerichtet, um im Dienst von schuldunfähigen Tätern verletzte Landesbedienstete in der Schmerzensgeldfrage nicht leer ausgehen zu lassen. Ein Jahr arbeitet nun die von einer Juristin angeführte Ombudsstelle. Wie das Landesamt für Besoldung und Versorgung gestern auf WA-Anfrage mitteilte, seien dort seit der Gesetzesänderung zwölf Fälle anhängig, die allesamt kurz vor dem Abschluss stünden. Ausschließlich ginge es um Polizisten und um Schmerzensgelder in jeweils vierstelliger Höhe. Theoretisch seien auch Zahlungen durch das Land von bis zu 100 000 Euro möglich.