Die Leiden zweier Polizisten

Wer sich als Polizist in staatliche Dienste begibt, begibt sich gleichzeitig auch in potenzielle Gefahr. Wer im Zweifel mit der Waffe das "Staatliche Gewaltmonopol" repräsentieren und verteidigen soll, kann quasi automatisch in gefährliche Situationen geraten. Das gehört zum beruflichen Alltag von Polizeibeamten.

Umgekehrt verpflichtet sich "Vater Staat", seinen Dienern Fürsorge angedeihen zu lassen. Deswegen ist das Verhältnis Staatsdiener - Staat ein zweiseitiges. Jeder hat Pflichten und Rechte. In dieser Reihenfolge.

Die staatliche Fürsorge indes hat Lücken. Teilweise erhebliche. Insbesondere dann, wenn Staatsdiener bei ihrer Arbeit für Vater Staat bzw. in Ausübung ihres Berufs "berufsunfähig", sprich "dienstunfähig" werden. Etwa dann, wenn sie selbst Opfer von Gewalt werden. Dann entscheiden - teilweise fragwürdige - Gutachter darüber, wie sich das weitere Leben von verletzten Polizisten gestaltet: psychisch, finanziell und sozial. 

Das DokZentrum ansTageslicht hat schon mehrfach Fälle von Gutachtern dokumentiert, die - eigentlich - eines Rechts- und Sozialstaats unwürdig sind. Zuletzt im Zusammenhang mit der Gesetzlichen Unfallversicherung, ihrem Gutachtersystem und der Branche der sog. Arbeitsmedizin: www.ansTageslicht.de/krankdurcharbeit.  

In dem folgenden Text geht es - im Prinzip - um das gleiche Problem. Nur sind die Abläufe ein wenig anders als bei sonstigen Arbeitnehmern, weil es sich um öffentlich Bedienstete handelt. Für die endet ein Gutachtermarathon nicht vor den Sozialgerichten, sondern vor den Verwaltungsgerichten. Und die scheinen ein sehr viel menschlicheres Verständnis für betroffene Staatsdiener entwickelt zu haben als man das aus den Sozialgerichten kennt, vor denen Menschen, die am Arbeitsplatz berufsunfähig geworden sind, meist vergeblich klagen. 

Wir dokumentieren hier zwei Fälle, die zeitlich um rund 20 Jahre auseinander liegen. Aber sich in ein- und derselben Stadt abgespielt haben: im westfälischen Hamm (Nordrhein-Westfalen). Der Polizeibeamte im zeitlich ersten Fall hatte die ganz schlechten Karten und ist noch heute in hohem Alter gezeichnet. Dem anderen Polizisten geht es heute besser, weil er vor dem Verwaltungsgericht mehr 'Glück' hatte. Möglicherweise deswegen, weil sich auch bei Verwaltungsrichtern Erkenntnisprozesse durchgesetzt haben. 

Was die Abläufe in den (Polizei)Behörden anbelangt, so hat sich offenbar wenig geändert. Und das ist eines der Probleme, dass hochrangige 'Bonzen' aus dem Behördenapparat, egal ob bei der Polizei oder in den Ministerien, meist wenig Interesse zeigen, irgendetwas grundlegend zu verändern. So bleibt es regelmäßig der Freien Presse überlassen, Öffentlichkeit herzustellen und wenigstens den Parlamentariern, die im Gegensatz zum Behördenapparat kein lebenslanges Mandat haben, Dampf zu machen.

Und so war es auch hier. Die beiden folgenden Geschichten sind nacherzählt anhand der Berichterstattung von Frank LAHME, heute einer von drei Redaktionsleitern beim Westfälischen Anzeiger in Hamm. Er hatte mit seinen Artikeln Öffentlichkeit hergestellt, die im Jahr 2017 - genau 25 Jahre nach dem ersten Vorfall, den wir gleich schildern - zu Verbesserungen geführt hat. Nachlesbar unter "Schüsse auf der Wache". Und war daraus wurde - eine Chronologie.

Hier geht es nochmals - ausführlicher - um das, was die beiden Polizeibeamten - und vermutlich viele andere auch so oder ähnlich - erlebt haben. Und was man daraus lernen könnte (wenn man wollte).


Die Leiden des Herbert Ö. aus Hamm

Es ist das Jahr 1992, die "Mauer" gibt es seit knapp drei Jahren nicht mehr und im Herbst wird Bill CLINTON zum Präsidenten gewählt werden. Im westfälischen Hamm hat Frank LAHME gerade eine Volontärsstelle angetreten. Als "Volo" muss man machen, womit einen die Chefs beauftragen. 

An einem warmen Julitag kommt Herbert Ö, 47 Jahre und Kriminalhauptkommissar, zurück von einer Streifentour, sitzt auf dem Beifahrersitz und will gerade in die Hofeinfahrt des Polizeipräsidums einbiegen, als rechts eine junge Frau steht, die winkt. Der Polizeiwagen hält an, Herbert Ö. kurbelt die Scheibe herunter, fragt, wie er helfen kann.

Da sieht er sich plötzlich der Mündung eines Revolver gegenüber, mit dem eine junge Frau direkt auf seinen Kopf zielt.

Herbert Ö. versucht im Sitzen seine Dienstwaffe zu ziehen, doch der Sicherheitsgurt verhindert den schnellen Zugriff. Stattdessen greift er mit der rechten Hand aus dem Fenster, um den auf seinen Kopf gerichteten Revolver zu greifen. Die Frau weicht zurück, spannt ihre Waffe und drückt ab.

Es geschieht nichts, Herbert Ö. gelingt es, den Sicherheitsgurt zu öffnen, springt aus dem Wagen, kann die Schützin auf den Boden ringen, wartet bis der Kollege und andere Verstärkung gekommen ist.

Die Waffe erweist sich – gottlob - als - täuschend echt aussehende - Attrappe. Die junge Frau erweist sich als geistesgestört, wollte sich, so sagen es später die Psychiater, sich an diesem Tag von irgendeinem Polizisten erschießen lassen.

Klingt für einen Außenstehenden harmlos. Ist es aber nicht.

Für Herbert Ö. wird dieser Vorfall Auslöser eines jahrzehntelang anhaltenden Posttraumatischen Belastungssyndroms: Ständig schwirrt ihm das Bild durch den Kopf, wie die Frau abdrückt und seine Familie zusehen muss, wie er tödlich getroffen darnieder sinkt.

Herbert Ö. macht am nächsten Tag normalen Dienst – es ist ja – gottlob – nichts passiert.

Aber normal wird das Leben für Herbert Ö. nicht mehr. Er kann das schreckliche Bild nicht mehr loswerden, quält sich ab nun jeden Tag zum Dienst, den er bisher gerne gemacht hat, kann nachts nicht mehr durchschlafen, wandert von Klinik zu Klinik, weil ihm kein Mediziner helfen kann.

Keiner der vielen Ärzte kommt auf den Gedanken, dass Herbert Ö. an einem Posttraumatischen Belastungssyndrom leiden könnte.

Ein Licht geht ihm erst auf, als er im Jahr 2000 bei einer Fortbildungsveranstaltung des Weißen Ring zum Thema Opferschutz etwas über die dramatischen Auswirkungen von posttraumatischen Belastungsstörungen hört.

Jetzt geht begibt er sich in psychotherapeutische Behandlung, dann folgt ein mehrwöchiger Aufenthalt in einer Traumaklinik.  Ein jetzt erst erstelltes Gutachten bescheinigt ihm eine „Polizeidienstunfähigkeit mit einer Minderung der Erwerbsfähigkeit von 50 Prozent“.

Die Polizeipräsidentin will ihn in den Ruhestand versetzen, lehnt aber eine Anerkennung eines Dienstunfalls ab. So baut sich schnell das Bild eines „Simulanten“ auf, als der Herbert Ö. in den Reihen seiner ehemaligen Kollegen jetzt gilt.

Parallel dazu arbeiten die Mühlsteine der Bürokratie, die ihn von Gutachter zu Gutachter schickt. Als ein unabhängiger Gutachter aus Düsseldorf ihm eine 100-prozentige Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) attestiert, beauftragt die Polizeipräsidentin in Hamm einen eigenen Gutachter, jetzt aus Bad Salzuflen, der eine MdE von nur 10% erkennen kann. Und dabei bleibt es. Vorerst.

Herbert Ö. fertigt sich ein Gedächtnisprotokoll über seine diversen Begutachtungen, hier, da und dort an, und wie seine Gutachter seinen Vorfall behandeln:

„Dieser Dienstunfall muss so behandelt werden, dass er keinesfalls grundsätzliche Bedeutung für andere Unfälle dieser Art haben kann.

Jetzt kommen mehrere Dinge zusammen:

Zwar werden Herbert Ö. inzwischen posttraumatische Belastungsstörungen anerkannt ebenso wie eine 50%ige Schwerbehinderung, aber kein qualifizierter Dienstunfall und es bleibt bei einer MdE von 10%. Eine Verwendung im Innendienst wird ihm mit Rücksicht auf sein Alter von 57 Jahren verwehrt.

Ein Jahr später, 2003, nach 40 Dienstjahren, flattert ihm ein Brief ins Haus. Inhalt: seine Entlassungsurkunde aus dem Dienst.

Herbert Ö. legt Widerspruch ein. Die Polizeipräsidentin weist diesen zurück ebenso wie die zuständige Bezirksregierung.

Herbert Ö. zieht vor das Verwaltungsgericht. Es steht in Arnsberg. Dort entscheiden die Richter im Jahr 2006 – vierzehn Jahre nach dem traumatischen Vorfall: „Das Ereignis … ist als Dienstunfall anzuerkennen.“ Aber es bleibt bei der MdE von 10%. Mit der kann Herbert Ö. finanziell nicht zurechtkommen. 

Dieses Urteil ergeht vier Jahre vor einem ähnlichen Vorfall in Hamm, bei dem der überfallene Polizist erst neun Jahre später voll zu seinem Recht kommen wird. Doch jetzt ist es noch nicht soweit. Und Frank LAHME, inzwischen stellvertretender Redaktionsleiter, kennt den gesamten Vorgang nicht. Und kann es auch nicht: Herbert Ö. hat sich bis dahin nie beim Westfälischen Anzeiger gemeldet.

Herbert Ö. greift zum letzten Stohhalm und setzt eine Petition an den nordrhein-westfälischen Landtag auf. Dort findet der Polizeihauptkommissar i.R. Gehör. Die Abgeordneten fordern das Landesamt für Besoldung und Versorgung auf, eine neue Begutachtung durchzuführen. Deren Ergebnis nach 19 Jahren seit dem traumatischen Ereignis: eine MdE von 40%. Aber kein „qualifizierter Dienstunfall“.

Somit fehlen Herbert Ö. u.a. 10 Prozentpunkte, um mit seiner Rente finanziell jenen Status zu erlangen, als hätte er bis zum Ende seiner Dienstjahre seinen Job gemacht. Was er eigentlich vorgehabt hatte. Und alles nur, weil er - unvermittelt - in eine Situation geraten war, die sein ganzes Leben durcheinander geraten ließ. Und ohne, dass Vater Staat dies adäquat berücksichtigt hätte.


Der Fall von Markus KLISCHAT, ebenfalls Hamm

Auch Markus KLISCHAT hat sich - wie Herbert Ö. - von Anfang an, konkret mit 16 Jahren, in den Dienst der Polizei begeben. Im Jahr 2010 ist er Polizeioberkommissar und hat bereits 32 Dienstjahre hinter sich. Auch er ist - wie Herbert Ö. - mit Leib und Seele Polizist.

Auch an diesem Samstag, den 4. September 2010, an dem in der Lokalredaktion des Westfälischen Anzeigers Frank LAHME Dienst hat. 

Am frühen Nachmittag taucht auf der Hauptwache in der Hohen Strasse ein Mann von stattlicher Natur auf, den Markus KLISCHAT bereits kennt, einen LKW-Fahrer aus Kasachstan, der ihm bereits tags zuvor von einer großen Verschwörung berichtet hatte, konkret: dass sein Chef von der Mafia kontrolliert werde, seine Kolleginnen zur Prostitution gezwungen würden. Heute nun wolle er - trotz allem - seine gestrige Anzeige wieder zurückziehen.

Als KLISCHAT zum Telefonhörer auf dem Schreibtisch greift, sich dabei umdreht, springt der Anzeigensteller über den Tresen, KLISCHAT dreht sich um, lässt vor Schreck den Hörer fallen, der nun an der Schreibtischplatte baumelt und sieht eine Waffe auf sich gerichtet.

"Ich brauche Deine Waffe" fordert ihn barsch der Kasache auf.

KLISCHAT kann nicht erkennen, ob die auf ihn gerichtete Pistole echt ist oder nicht, er rückt seine Dienstwaffe nicht heraus und so kommt es zu einem Handgemenge, dem KLISCHAT unterliegt und der kasachische LKW-Fahrer schießt aus nächster Nähe mit seiner Gasalarmwaffe, wie sich später herausstellen wird. KLISCHAT's Trommelfell platzt. Dann prügelt der Hüne mit seiner Waffe auf KLISCHAT's Kopf ein.

KLISCHAT versucht seine Dienstwaffe zu ziehen, das misslingt, denn sie ist im Halfter doppelt gesichert und für solche Situationen praktisch schwer erreichbar.

Irgendwann gelingt es ihm doch, seine 9-Millimeter-Pistole zu ziehen, aber sie versagt ihren Dienst, was den kraftstrotzenden Kasachen dazu bringt, dem immer noch unter ihm liegenden Polizisten die Dienstpistole aus der Hand zu drehen. Die hält er nun auf ihn gerichtet: die echte.

KLISCHAT muss sich mit seinen eigenen Handschellen anketten und der Geiselnehmer verlangt ein Fernsehteam. Keine Zeitung, kein Radio, sondern eine Liveübertragung.

Der angekettete KLISCHAT telefoniert, verbindet ihn mit einem Hauptkommussar am anderen Ende der Leitung, der allerdings kein TV-Team organisieren kann, weil das nächst verfügbare nur aus Dortmund anrücken könnte.  

Inzwischen ist die ganze Strasse abgeriegelt, ein SEK-Kommando auf dem Weg, als die Frau des Geiselnehmers eintrifft - sie hat schon geahnt, dass irgendetwas passiert sein könnte, weil ihr Mann eigentlich nur zum Zigarettenholen weggegangen sei. Und sie habe ihn ja gestern bereits auf die Wache begleitet. Sie kann jetzt ihren Ehemann zum Aufgeben überreden.

Nocheinmal ist die Situation kurz vor dem Eskalieren, als das SEK auf einer falschen Funkfrequenz auf das Einsatzsignal wartet. Alles, was passiert ist, hat Frank LAHME detaillierter in einem seiner Artikel beschrieben: "Meine Waffe kriegst Du nicht".

Der Kasache wird auf der Stelle in die Psychiatrie in einem Gefängniskrankenhaus eingeliefert. KLISCHAT lebt. Aber schlecht. KLISCHAT ist traumatisiert. Nachts kann er kaum schlafen, träumt, wenn er mal kurz eingenickt ist, von russischen Stimmen, ist nervös, wird unruhig, wenn er einen Raum mit anderen Menschen teilen muss wie etwa im Supermarkt. Und er bekommt öfters Angstzustände.

Am 19. Oktober kapituliert sein Organismus. Der 48jährige, der bisher nie ernsthaft krank gewesen ist, erleidet einen Schlaganfall.

Nach einem Monat geht es ihm wieder besser, hat seine Sprachstörungen überwunden und auch die Lähmung der linken Gesichtshälfte ist verschwunden. Und deswegen will er wieder arbeiten gehen. Aber es funktioniert nicht.

Denn die Folgen des Überfalls zeigen sich hartnäckig. Bis ins Jahr 2011 hinein bleibt Markus KLISCHAT krank geschrieben. Im Juli, nach über 10 Monaten, erkennt die zuständige Polizeiärztin ganz offiziell den Vorgang als „Dienstunfall“ an. Diagnose: Bruxismus, Knalltrauma mit Trommelfellperforation links, Tinnitus,  Anpassungsstörungen, Angst und depressive Reaktion, Commotio cerebri. Eine posttraumatische Belastungsstörung kann die polizeieigene Ärztin aber nicht erkennen. So wird von Amts wegen ein PDU eingeleitet: ein Polizeidienstunfähigkeitsverfahren.

Für den Polizeioberkommissar beginnt jetzt ein (kleiner) Gutachtermarathon. Zunächst muss er zu einem Medizinalrat beim Polizeipräsidium Wuppertal - Gutachter Nr. 1. Der hält wegen der erlittenen körperlichen Schädigungen eine Minderung der Erwerbsfähigkeit (MdE) in Höhe von 30% angebracht. Für die psychischen Schäden müsse ein anderer Gutachter her.

Gutachter Nr. 2 gutachtet in Bad Salzuflen und hat nicht allzuviel Zeit für den Patienten, unterhält sich vor allem über dessen Geschwister. In seinem anschließenden Gutachten für die Polizei attestiert der Medizinmann dem Polizeioberkommissar Markus KLISCHAT ein "krankhaftes Pensionierungsbegehren."

KLISCHAT ist sprachlos, als er das liest. Ausgerechnet er, der bis zum 4. September des letzten Jahres 74 Überstunden angehäuft hatte und 43 Resturlaubstage hat anschreiben lassen. 

Nachdem die letzten Fäden aus KLISCHAT’s Kopf gezogen sind, die vom Nähen der Kofwunden stammen, versucht KLISCHAT es erneut: Er will in den Dienst zurück. Aber ihn plagen immer noch zwei Handicaps: das eine Ohr ist taub und der ständig dröhnende Tinnitus.

KLISCHAT’s Chef blockt: KLISCHAT sei immer noch dienstunfähig.

Einige Zeit danach ist es dann soweit - soweit, wie es KLISCHAT nicht kommen lassen wollte: Markus KLISCHAT wird aus dem Beamtendienst entlassen. Und ist damit pensioniert.

Grund für das Landesamt für Besoldung und Versorgung (LBV) ein neuerliches Gutachten einzuholen, um den Zusammenhang zwischen Dienstunfall und Pensionierung zu klären. Schließlich hat der letzte Gutachter KLISCHAT ein „krankhaftes Pensionsbegehren“ attestiert.

Das LBV will erneut den Wuppertaler Regierungsmedizinalrat beauftragen, doch der lehnt ab, weshalb Gutachter 3 vom örtlichen Gesundheitsamt Hamm auserkoren wird. Der geht gründlich vor, untersucht KLISCHAT drei Tage lang, unterhält sich mit dessen Frau und fragt nach Einschätzungen vor und nach dem 4. September 2010 und kommt zu dem für ihn eindeutigen Schluss, dass – neben den anderen Symptomen, die die Polizeiärztin bereit war anzuerkennen - KLISCHAT vor allem auch an posttraumatischen Belastungsstörungen leidet. Und die seien ganz eindeutig auf den Überfall vom September 2010 zurückzuführen. Es bestehe zwischen Vorfall und gesundheitlichen Folgen ein ursächlicher Zusammenhang. Damit sei die „Dienstunfähigkeit“ ebenso eindeutig geklärt.

„Dienstunfähigkeit“ aufgrund eines Dienstunfalls (DU) bedeutet: eine erhebliche Reduzierung des Einkommens. Und dies zu einer Zeit, in der man normalerweise voll bei der Arbeit ist, finanzielle Verpflichtungen hat, auch um seine Familie zu ernähren. 

Zwei Arten von "DU" gibt es:

  • Ein normaler Dienstunfall hat zur Folge, dass man nur noch 75% der Geldes aus der letzten Gehaltsstufe erhält.
  • Bei einem qualifizierten Dienstunfall funktioniert es finanziell anders: Der Betroffene wird 2 Gehaltsstufen nach oben befördert (z.B. von A 10 auf A 12) und davon dann berechnen sich die 80% der Rentenzahlung. Das reicht dann fürs weitere Leben aus.
    Ein qualifizierter Dienstunfall setzt aber voraus, dass erstens, die Dienstfähigkeit (Minderung der Erwerbsfähigkeit – MdE) um mindestens 50% verringert sein muss. Alle bisherigen Gutachten attestieren KLISCHAT aber nur eine Einschränkung in Höhe von 30%. Zweitens ist es notwendig, dass entweder eine lebensgefährliche Diensthandlung vorlag oder ein rechtswidriger Angriff.

Der Überfall auf Markus KLISCHAT wird – ersteinmal – als ‚normaler‘ Dienstunfall gewertet. Und das bedeutet: Markus KLISCHAT hat – aufgrund seines ‚normalen‘ Dienstunfalls ab Juni 2013 von heute auf morgen rund 1.200 Euro weniger in der Haushaltskasse.

KLISCHAT akzeptiert das nicht, zieht vor das Verwaltungsgericht in Arnsberg. Weil dort auf dem Richtertisch nun gegensätzliche Gutachten liegen, insbesondere jene von Gutachter Nr. 2 und Gutachter Nr. 3, beauftragt die Richterin einen eigenen Begutachter. Allerdings keinen aus dem Polizeiapparat, sondern einen neutralen. Und Gutachter Nr. 4 entscheidet, dass der Überfall und die vorübergehende Geiselnahme einen "qualifizierten Dienstunfall" darstelle und die Minderung der Erwerbsfähigkeit mit 70% angenommen werden müsse. Von einem "krankhaften Pensionierungsbegehren", wie das noch der von der Polizei beauftragte Gutachter Nr. 3 diagnostizieren zu müssen meinte, ist überhaupt keine Rede. 

Und so entscheidet die Richterin im Jahr 2015, dass Markus KLISCHAT mit seiner Rente so gestellt werden muss, als hätte er bis zu seinem regulären Dienstende die absehbaren Karrierestufen durchlaufen. So sorgt nicht sein Arbeitgeber bzw. sein "Dienstherr", wie dies im Öffentlichen Dienst heißt, für ausgleichende Gerechtigkeit, sondern ein unabhängiges Gericht.

Allerdings neun Jahre später als es im Fall von Herbert Ö. entschieden hatte. Wie der Fall Herbert Ö. im Jahr 2015 entschieden worden wäre, wissen wir leider nicht. Gut möglich, dass er anders ausgegangen wäre. 


Zusammenfassend:

So bleibt als "Lehr von der Geschicht: Vertrau, wenn's schief läuft, Deinem Dienstherrn nicht. Anders gesagt: Akzeptieren Sie keine Gutachter Ihres Arbeitgebers, bestehen Sie in derlei Fällen auf unabhängigen Experten. Im Notfall sollten Sie vor Gericht ziehen. Was man ganz generell tun kann, wenn man arbeitsunfähig, sprich berufskrank wird, haben wir in etwas anderem Zusammenhang (Gesetzliche Unfallversicherung, Berufsgenossenschaften, Berufskrankheiten, Arbeitsmedizin) zusammengestellt: Was kann man tun? 

Die beiden Fälle wurden bekannt, als Markus KLISCHAT nach dem Urteil des Verwaltungsgerichts in Arnsberg, bereit war, mit Frank LAHME vom Westfälischen Anzeiger zu sprechen, der seinerzeit auch die Berichterstattung über den Überfall und die Geiselnahme gemacht hatte. KLISCHAT wurde zwar vom Verwaltungsgericht so gestellt, dass er damit heute leben kann, auch wenn ihn der Überfall und die Mühlen der Bürokratie bis heute verfolgen. Aber er hatte auch versucht, Schadensersatz bzw. Schmerzensgeld vom Täter zu bekommen. Doch damit lief er auf, weil der Geiselnehmer von einem Strafgericht nicht verurteilt worden war - wegen seiner geistigen Verwirrung, die der LKW-Fahrer den Richtern weismachen konnte, hatten die ihn als "schuldunfähig" eingestuft. Schadensersatz setzt aber "Schuldfähigkeit" voraus. 

Nach einem ersten zweiseitigen Bericht "Meine Waffe kriegst Du nicht", hatten sich bei Frank LAHME weitere betroffene Polizisten gemeldet. Darunter auch Herbert Ö. Weil bereits die erste Berichterstattung Diskussionen auf politischer Ebene ausgelöst hatten, wurden dieser intensivier nach dem zweiten großen Bericht Vater Staat hat seine Söhne vergessen, in dem jetzt auch der Fall Herbert Ö. aufgerollt wurde.

Letztlich gelang es dem Redaktionsleiter dafür zu sorgen, dass die Politik in NRW die Fürsorgelücke erkannt und geschlossen hatte. Dies alles ist nachlesbar in einer chronologischen Darstellung mit dem Titel Schüsse auf der Wache. Und was daraus wurde

(JL)